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Autounfall Kapstadt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Online
    KourionK Online
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @pironne
    Hauptsache, du hältst bis Montag durch.  😉   Das Ganze ist sehr "fraglich", insbesondere die Fristsetzung.
    Schreib mal, wie's weitergegangen ist.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • pironneP Offline
      pironneP Offline
      pironne
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Werd auf jeden Fall Montag berichten!!!

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      • juanitoJ Offline
        juanitoJ Offline
        juanito
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Die Fristsetzung von 3 Tagen ist allerdings sehr kurz.
         
        Aber die Mahnung den Betrag für die Reparatur zu überweisen lief doch schon seit dem Gespräch der TO mit der Geschädigten in Süd-Afrika.
         
        Und woher sollte ein Anwalt (so er denn einer ist) davon wissen?
         
        Selbstverständlich kann man einen Anwalt im Ausland beauftragen.
        Internetsuche!
        Auch wenn er kein RA. ist, kann er im Auftrag der Geschädigten Forderungen stellen.

        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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        • bernardo2001B Offline
          bernardo2001B Offline
          bernardo2001
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Also ich wuerde mich nicht an der Fristsetzung des gegnerischen Anwalts festhalten. Damit wird er nicht durchkommen.

          Und wenn man vor Gericht auf der Fristsetzung rumkaut, wird der gegnerische Anwalt schlicht und einfach behaupten, dass es sich um einen Tippfehler gehandelt hat.

          An wen wurde denn der Selbstbehalt gezahlt? An die Autovermietung fuer den Schaden am Mietfahrzeug?? Oder habe ich da was ueberlesen...... Das scheint mir der Knackpunkt zu sein, wenn naemlich mit dem Selbstbehalt nur die Kosten fuer das Mietfahrzeug gedeckelt sind, und sonst keine Vollkasko (nennt man glaub ich CDW) abgeschlossen wurde, dann muss der Schaden des Gegners ersetzt werden.

          Die Amis haben (hatten) auch diese bloede Versicherung. Man meint, man ist versichert, und ist es in Wirklichkeit nicht! Darum ist es meiner Auffassung nach wichtig, dass Du in den Besitz dessen kommst, worauf sich der gegnerische Anwalt stuetzt.

          Viele Gruesse
          bernardo2001

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Taurus64T Offline
            Taurus64T Offline
            Taurus64
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            So wie pironne schreibt wurde der Selbstbehalt von 950 EUR für den Schaden am Mietwagen bezahlt:
            Zitat pironne:
            "950 Euro haben wir darüber hinaus bereits an Selbsbehalt für den Schaden an unserem Mietauto gezahlt."

            Die Zahlung der 950 EUR kann demnach auch nur an die Autovermietung gegangen sein.

            Gruß Taurus64

            Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Alexa78A Offline
              Alexa78A Offline
              Alexa78
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Ich hoffe, ich habe jetzt nichts überlesen, aber bist du dir wirklich sicher, dass deine Unfallgegnerin den Anwalt tatsächlich selbst eingeschaltet hat?

              Nicht, dass hier ein findiger Anwalt im eigenen Namen handelt, weil er Informationen vom Unfall zugespielt bekommen hat 😱

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Online
                KourionK Online
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @bernardo
                Ein Tippfehler, ja ? Ein Tippfehler, der die "gegnerische Partei" in Panik versetzt, weil sie übers Wochenende niemanden erreichen kann und das Geld ja schon am Montag sozusagen auf dem Klägerkonto oder wo auch immer zu sein hat ?   :?
                 
                Zu den Schäden:
                Da wissen wir nicht, wir groß der Schaden war... zwei Totalschäden ? Dann wär's wohl teurer gewesen.  😉
                Zwei kleinere Schäden ? Wissen wir auch nicht. Wir wissen nur, dass die TO 400 statt der verlangten 1000 € bot - sie schrieb, der Wagen sei ca. 600 € wert.
                 
                An wen der Selbstbehalt gezahlt wurde ? Wissen wir auch nicht. Wir wissen nur, dass die TO keinen Kontakt mehr zum Autovermieter hatte - nur zur Klägerin, die sich per Post an die TO wandte, weil sie vom Autovermieter lt eigener Aussage kein Geld erhalten hatte.
                Ob das stimmt, wissen wir nicht - und die TO anscheinend ebenfalls nicht.
                 
                Dann kommt ein Schreiben von einem Anwalt aus Hamburg. Der verlangt übers Wochenende 1200 € und - ich zitiere die TO:
                 
                "In dem Schreiben steht darüber hinaus, dass sie sich vorbehält noch Kosten für Mietauto etc. während der letzten Wochen einzufordern."

                Warum soll die TO übers Wochenende 1200 € zahlen, wenn die Klägerin noch überlegt, ob sie nicht doch ein wenig mehr fordern sollte ?
                 
                Ich weiß ja nicht, wie man einen solchen Vorgang, ein solches Vorgehen als "normal" einstufen kann...
                 
                 
                @juanito
                Ob die TO jemals eine Rechnung der Klägerin in der Hand gehalten hat, wissen wir nicht. Ich bezweifle es aber, da es hier immer nur um schöne runde Summen geht.
                 
                 
                @Taurus
                Und kostete die Reparatur des Mietwagens 950 € ? Wissen wir nicht. Weiß es die TO ? Hat sie darüber etwas Schriftliches in der Hand ? Wie ich schon oben schrieb: Sie hatte lt. ihrer Aussage keinen Kontakt mehr zu dem Vermieter.
                 
                Ich fand es nur wichtig, dass sie sich nicht unter Druck setzen lässt und die geforderten 1200 € an wen auch immer übers Wochenende überweist.
                Am Montag kann sie Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen, zu ihrer RSV, usw.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • KourionK Online
                  KourionK Online
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @Alexa
                  Ich weiß es nicht und ich möchte auch nicht weiter hier "herumphantasieren".
                   
                  Für mich ist die Sache "faul" und sollte darum am Montag in aller Ruhe angegangen werden.
                  Bin echt gespannt, was pironne uns berichten wird.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • Karl99K Offline
                    Karl99K Offline
                    Karl99
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Also ich würde mir

                    1. die Bedingungen des Mietwagenvertrages durchlesen. Da muß stehen, ob der Wagen versichert ist oder nicht.
                    2. Die Mietwagenfirma kontaktieren, ob der Fall an sie herangetragen wurde, und ob sie was gezahlt hat bzw., wenn nein, warum nicht.
                    3. Checken, ob es vielleicht einen Versicherungsschutz gibt; z.B. über die Kreditkarte, über einen Autofahrerclub, über eine deutsche Kfz-Kasko Versicherung (ich glaube, ich hab so etwas, wenn ich im Ausland mit einem Mietwagen einen Unfall baue, bin ich versichert)
                    4. und vorher nix zahlen - wie kam der Brief? Gibt es einen Zustellnachweis?
                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Online
                      KourionK Online
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @Karl

                      1. hat die TO wohl gemacht, scheint aber nicht ganz klar zu sein.
                      2. hätte pironne schon vorher machen sollen (wenn sie's tatsächlich nicht getan hat, was ich vermute).
                          1. richtig und vor allem - nichts "einfach so" mal zahlen. Ohne Rechnungen gesehen zu haben ?

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • haribolH Offline
                        haribolH Offline
                        haribol
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Hallo,
                        in englischsprachigen Länder ist die Versicherung bei Autovermietung immer etwas kompliziert. Liability = Haftpflicht, CDW = Vollkasko. Was steht dann auf dem Mietvertrag drauf ? Wenn da keine Liability abgeschlossen ist, hast du schlechte Karten. Stellt sich die Frage wofür du dann die 950 € gezahlt hast. Gab es auch einen Schaden am Mietfahrzeug? Manchmal werden teure Versicherungspakete angeboten, manchmal viel zu wenig. Manche Kreditkarten decken auch teilweise Haftpflichtversicherung (Gold Cards).
                        Zahlungsfrist innerhalb 3 Tage riecht schon nach Unseriosität. ❓
                        Jedenfalls viel Stärke
                        Harry

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LuganskL Offline
                          LuganskL Offline
                          Lugansk
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Hallo!
                           
                           
                          Kfz Versicherung in RSA:
                           
                          http://www.insidesa.de/versicherung-kfz-suedafrika.html

                          Habe diesen Erfahrungsbericht gefunden:
                           
                          xxxxxxxxxxxxxgelöscht,siehe Forenregelnxxxx

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK Online
                            KourionK Online
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @Lugansk
                             
                            Sollte Link wegen Werbung geixt werden, ich hab's unter Favoriten. 😉
                            Ist schon interessant. Demzufolge wohl keine "einmalige Sache".

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HenryGeorgeH Offline
                              HenryGeorgeH Offline
                              HenryGeorge
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Ganz fest hoffe ich für den Thread-Eröffner, dass sich diese Geschichte nicht noch zu einem Alptraum auswächst.
                               
                              Ich will ja nicht den ****** an die Wand malen, aber schon mal daran gedacht, dass die Dame in Südafrika auch noch einen gesundheitlichen Schaden (Schleudertrauma o.ä.) geltend machen könnte?
                               
                              Das angelsächsische Rechtsystem macht die ganze Sache dann auch noch gleich viel komplizierter!
                               
                              Da relativieren sich "Probleme" wie z.B. ein "Reisemangel" infolge einer gesperrten Wasserrutsche doch sehr....

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MaxilindeM Offline
                                MaxilindeM Offline
                                Maxilinde
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                hat hier jemand Ahnung inwieweit eine "Mallorca-Police" da greift?

                                Hier nicht mehr

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KourionK Online
                                  KourionK Online
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @maxilinde
                                   
                                  Lies doch mal hier nach:  Klick hier    .
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                                  Hier ein Auszug aus dem Artikel:
                                  "... Die Deckungssummen der im Mietwagenangebot enthaltenen Versicherung liegen im Ausland in der Regel weit unter denen in Deutschland. Verursacht zum Beispiel ein deutscher Urlauber in Portugal mit seinem Mietwagen einen Unfall mit Sachschaden in Höhe von 150.000 Euro - zum Beispiel bei der schuldhaften Beschädigung mehrerer anderer Wagen oder eines Gebäudes - bei einer Deckungssumme von lediglich 100.000 Euro, müsste er den Restbetrag in Höhe von 50.000 Euro selbst tragen, rechnete die xxx Versicherung vor. Noch schlimmer kann es im Fall des Personenschadens aussehen, da hier rasch Schadenssummen in Millionenhöhe erreicht werden. Enthält die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung dagegen die "Mallorca-Police", so kommt die Versicherung in Deutschland für den Restschaden auf..."

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • omaliO Offline
                                    omaliO Offline
                                    omali
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Dort steht aber auch

                                    "Ein Unfall mit dem Mietwagen kann im Urlaub schnell zum finanziellen Albtraum werden, wenn die in Deutschland bestehende Kfz-Haftpflicht des Fahrers keine Europa-Zusatzdeckung- auch "Mallorca-Police" genannt - enthält."

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK Online
                                      KourionK Online
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @omali
                                       
                                      Maxilinde wollte wissen, wie weit die Mallorca-Police = Europa-Zusatzdeckung greift:

                                      Am Ende meines Zitats - mit der Mallorca-Police:

                                      "...Enthält die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung dagegen die "Mallorca-Police", so kommt die Versicherung in Deutschland für den Restschaden auf..."   😉

                                      Dass es - ohne - zu einem finanziellen Albtraum werden kann, zeigt das Eröffnungsposting der TO (pironne).
                                      Und sie hat nirgendwo geschrieben, dass sie eine derartige Police hat.

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                        omali
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        ".....inwieweit eine "Mallorca-Police" da greift?"

                                        Das hatte ich auf Kapstadt bezogen aufgefaßt, nur deshalb zweifelte ich. :?

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                                          #40

                                          @omali
                                          Stimmt. :?   Sorry.
                                          Ich hatte Maxilindes Beitrag in Richtung "Kosten-Abdeckung" verstanden, da zuvor der Punkt Personenschaden angesprochen wurde.
                                          Aber mit "da" war wohl Kapstadt gemeint ?

                                          Die benötigte Versicherung für Kapstadt wäre wohl die Traveller-Police -
                                          Klick hier   .

                                          "Traveller-Police
                                          Die Traveller-Police ist die außereuropäische Variante der Mallorca-Police. Mietet man im außereuropäischen Ausland ein Auto, werden durch die Traveller-Police die Haftpflicht-Deckungssummen auf das in Deutschland übliche Niveau angehoben. Vor allem in den USA sollte die Versicherungssumme mindestens 500.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Man sollte sich vor Abschluss einer Traveller-Police beim Kreditkartenunternehmen und Kfz-Haftpflichtversicherer erkundigen, ob die Police bereits als Standardleistung enthalten ist."

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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