Aida- Tauchcomputer wurde einbehalten
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Nun, das ist sogar erst mal Diebstahl, da diese nicht berechtigt sind, dein Eigentum zu zerlegen und Teile davon einzubehalten. Aber du bekommst die Compis ja zurück. Natürlich wäre es "schöner" gewesen, wenn man dies nicht erst nach Rückkehr des Schiffes in D sondern unverzüglich per UPS geschickt hätte. Ich unterstelle nun einfach mal AIDA, dass diese sich nur selbst schützen wollten und wirklich "Beweissicherung" betrieben haben. Rechtmässigkeit? Nach karibischen Recht? K.A. aber wie bereits geschrieben, sei froh, dass du gesund bist und die Compis wieder bekommst. Ich würde hier nicht vor Gericht streiten wollen - was sollte ich denn auch als Schadenersatz fordern.
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chepri wrote:
Unterschlagung (§ 246 StGB) setzt "Zueignungswille" voraus. Kannst du den beweisen?
Im übrigen sollte man auch im internet vorsichtig sein, wenn man jemand krimineller Handlungen bezeichnet.So langsam frage ich mich aber, was du eigentlich möchtest?
- Danke für den netten Tipp
- Das frage ich mich bei Dir allerdings auch.
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@weltenbummler
wahrscheinlich hast Du Recht. Kann jetzt nur noch hoffen, dass das Zeug ordnungsgemäß bei mir ankommt. Und vor allem auch, dass mit dem Computer nicht auch noch getaucht wurde.Danke für die Antworten hier!!!
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@Chepri
Sorry, ist mir wirklich zu dumm, mich mit Laien über "Recht" zu streiten. Du hast offensichtlich noch immer nicht verstanden, worum es der TO geht. Steht ja auch nicht im BGB *lach -
@Paula
Ich denke nicht, dass die AIDA deinen Compi weiter "betaucht" hat. Die haben genug "Geckos" im verleih. Sollten die Compis aber beschädigt sein, würde ich in jedem Fall Schadenersatz verlangen. -
@weltenbummler
Meinst Du da habe ich überhaupt eine Chance? -
Ich gehe davon aus, dass dir die Compis unbeschädigt ausgehändigt werden. Die Konsole hat sicher einer der Tauchlehrer und nicht der Boardmechaniker zerlegt, also wird da alles passen.
Mach dir Gedanken, wenn es soweit ist, und nicht schon vorher - spart Zeit, Energie und verhindert, dass du hier weiterhin das BGB bis zum letzten § zitiert bekommst. -
Weltenbummler_33 wrote:
Mach dir Gedanken, wenn es soweit ist, und nicht schon vorher - spart Zeit, Energie und verhindert, dass du hier weiterhin das BGB bis zum letzten § zitiert bekommst.das ist wohl wahr. Habe das erste Mal in einem Forum eine Frage gestellt und hätte nicht erwarten, dass es Leute gibt die sich über ein Forum profilieren wollen.
Echt witzig!
Schönes Wochenende! -
Paula,
Du hast hier Fragen gestellt und Antworten bekommen...das auch einmal eine "nicht genehme" dabei ist, damit muß man in einem Forum immer rechnen! Falls Du das anders wünscht, google mal, ob Du ein "Ja-Sager-Forum" findest.
In jedem Fall hast Du aber Informationen erhalten, die Dir auch sicherlich weitergeholfen haben.
Danke Weltenbummler für die weitergefassten Infos!
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Liebe Paula,
die richtige Antwort hast Du docvh bekommen: Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt !
a) Realisierung des Herausgabanspruchs des Computers
b) Schadensersatz wegen falscher Diagnose
c) Unwirksamkeit der Einwilligung der Ausschiffung
d) Verletzung der Sorgfaltspflicht der Aufbewahrung des Computers
e) Risokoverteilung bei Verdacht und tatsächlicher Krnakheit zwischen Patient und Krankenkasse
....
Das sind doch rechtliche Probleme, die in einem Forum ohne Aktenkenntnis nicht gelöst werden können (wie lautete denn die Ausschiffungseinwilligungserklärung ?!)
Dazu kommt das Verbot der unerlaubten Rechtsberatung. Und dass es hier um allgemeine Auskünfte geht, die auf eine unbestimmte Vielzahl von Fällen zutrifft, kann man ja wirklich nicht behauptet.
Und der völlig unjuristische Hilfsvorschlag: Manchmal hilft es wirklich, den Fall bsp.weise dem Resimagazin des örtlichen Fernsehsenders zu schildern, solche öffentlichkeitswirksamen Anfragen können manchmal viel Bewegung bewirken. Es muss ja nicht immer - aber kann - "Bild kämpft" sein.
Und schließlich: Nicht jedes Umglück oder Pech kann man in den fianziellen Folgen auf eine Versicherung, einen Reiseveransalter doer die Krankenkasse abschieben. Ausgenommen den Herausgabeanspruch bezüglich des Computers bestehen viel Anhaltspunkte dafür, dass hier leider bei Dir so ein fall vorliegt.
Ich wünsche Dir noch viele erfolgreichere Reisen ! -
Moin Paula,
jeder schreibt / antwortet auf seine Art und Weise, aber ich glaube nicht, dass sich hier jmd. profilieren möchte.
Manchmal kommt es allerdings zu kleinen (oder größeren
) Streitigkeiten zwischen den Antwortenden, aber der / die TO sollte sich nicht davon abschrecken lassen.
Ist eben so.
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der Wiederbeschaffung deines Eigentums und ein schönes sonniges Wochenende.
LG