Reiserecht - Fehlende Information vom Reisebüro wegen Hund
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Einen Kommentar zu "Zeugen" und "ganz einfach" klemme ich mir ... das ist wahrlich eine Beugung der Tatsachen, die ich nicht weiter bewerten mag!
@king72
Nein, du hast keinen Fehler gemacht, wenn man deiner Darstellung folgt, hat den in der Tat das Reisebüro gemacht - nur: WAS nützt dir das??
Tatsache ist, dass in den ABB der Airline alle relevanten Informationen auch bezüglich der anfallenden Gebühren nachzulesen sind. Ich wiederhole: Die Annahme, ein Tier würde ohne weitere Kosten in der Kabine befördert, ist naiv und - besonders, wenn man das zum ersten Mal mit einer Airline XY macht! - rät schon ein Quäntchen gesunden Menschenverstandes dazu, im Zuge der erforderlichen Formalitäten auch noch einmal die evtl. Kosten einzusehen.
Insofern war dein Fehler, den Aussagen des Reisebüros nicht weiter nachzugehen, und für den musst du geradestehen. Eine Haftung des Vermittlers ist ausgeschlossen, und da kann man auch gerne Tante Hetty aus C.-R. und Onkel Wolf aus HH einfliegen lassen, um anderweitige Behauptrungen zu bestätigen - nützen wird es nichts!Ich nehme nicht an, dass das spezialieselige RB dir Aufschluss über die erforderlichen Papiere für dein Haustier geben konnte? Im Zuge dieser Recherchen zumindest kann man von einem mündigen Käufer erwarten, dass er irgendwie auch auf den Preis stößt!?
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Sorry, seh ich anders. Wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass der Hund umsonst mitfliegt, dann hat das erstmal auch so zu sein. Und das hat m. M. nach auch nix mit Naivität zu tun.
Warum wird hier eigentlich ständig unterstellt, dass der Hund von Anfang an hätte bezahlt werden müssen? Die Aussage des RB war, dass diese Konditionen wohl zwischenzeitlich geändert worden seien.
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TO hat aber lt. seine/r Aussage schriftlich, dass Hund umsonst mitfliegen darf und wenn mir z.B. der Autohändler meines Vertrauens schriftlich bestätigt, dass ich umsonst 4 Winterräder für mein Vehikel bekomme, möchte ich diese auch ohne Berechnung haben…

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@demi
NEIIN, Hasen kosten auch 150€ one way ... selbst grüne! :?
Ganz recht, offenbar gibt es doch "eine schriftliche Bestätigung" - ohne genaue Kenntnis der Form allerdings erlaube ich mir nach wie vor erhebliche Zweifel an deren inhaltlicher Belastbarkeit.
Ich glaube, das ist nicht allzu forsch ...? -
Der Vollständigkeit halber sollte der TO sich erklären, ob er in Kenntnis der realen Kosten den Hund auch mitgenommen hätte. Sollte das der Fall sein kann er auch keinen Schaden für die falsche Information vom RB fordern, denn es wäre ihm ja keiner entstanden.
Was grundsätzlich die Haftbarkeit des RB angeht: im Rahmen einer guten Betriebshaftplicht sollte Irrtümer des Personals mitversichert sein. Eine "bewusste" Falschberatung wird ja ganz sicher niemand vornehmen.
Insofern frage ich mich, wieso man ( rechtliche ) Zweifel am Inhalt des Reisevertrages haben kann.
Gruss Gabriela
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Ach Gabriela,
lass doch bitte die Verwendung von Ausdrücken wenn du, wie anderswo geschrieben, keine Ahnung hast.
Welcher Reisevetrag wurde denn geschlossen?
Kam zwischen dem TO und dem RB nicht viel eher ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande (§§ 675, 631ff BGB)?
Du stellst immer wieder Behauptungen auf, ohne etwas zu wissen.
Ich bin unverändert der Meinung, dass die "Bestätigung" des RB nicht allzuviel wert ist. Räume aber ein, dass bei vollständiger Kenntnis aller Unterlagen möglicherweise sich das Bild ändern könnte. Nur mit dem jetzigen Wissen komme ich zu keinem anderem Schluß, als dass der TO an das falsche RB geraten ist.
Zur Vervollständigung noch der Hinweis, dass ich von der deutschen Rechtslage ausgehe. Wenn ich mich recht erinnere hatten wir schon mal eine ähnliche Diskussion und mosaik hat damals darauf hingegewiesen, dass sich das ABGB vom BGB in einigen wesentlichen Punkten deutlich unterscheidet. -
wie möchtest du denn dieses "Schriftstück" nennen, welches wohl inzwischen unstrittig vorliegt ? Reisevertrag anscheinend nicht, dann nur Vertrag ? Und wo ist da der Unterschied ? Ein Vertrag -und hier zweifel ich ganz sicher deine Paragraphensammlung nicht an, da wirst du fündig werden ( gern oder ungern )- beinhaltet zwei Willenserklärungen.
Mir scheint, du bist hier auch auf der Karriereleiter unterwegs. Es gibt ja eine vakante Position. Schon vorab meine Glückwünsche.
Gruss Gabriela
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Gabriela es hat keinen Sinn mit dir zu diskutieren.
Erkläre mir doch bitte, welchen Inhalt der Reisevertrag haben soll, der zwischen TO und RB geschlossen worden sein soll und seit wann macht man Reiseverträge zwischen Kunde und Reisebüro? Es dürfte dir vermutlich entgangen sein, dass es sich um den simplen Kauf eines Flugtickets handelt, denn das Reisebüro für den TO tätigen sollte. Und was nun das Schriftstück angeht, dass der TO vom RB erhalten hat so wird das vermutlich die Mitteilung sein, dass der Kauf erfogt ist. Wo du da einen Reisevertrag finden willst, wird wohl dein Geheimnis bleiben.
Und weil es absolut zwecklos ist auf deine "Argumente" einzugehen spare ich mir das in Zukunft.Deine persönlichen Bemerkungen entlocken mir kein müdes Lächeln und wenn ich schriebe was ich denke bekäme ich vermutlich eine Karte.
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ich kann dir nichts erklären, weil ich nicht ( und du auch nicht ) weiss, was und in welcher Form hier zu Papier gebracht wurde. Gebe aber gerne zu: solche Schriftstücke sind unüblich, wie sie uns der TO glauben macht. Er ist daher am Zug, um uns aufzuklären.Aber solange er behauptet, eine wasserdichte Vereinbarung in Schriftform geschlossen zu haben ist das ein Vertrag. Und der ist einzuhalten !
Ich erinnere an meine Frage an den TO: hättest du den Preis bezahlt, wenn er dir korrekt bei Anfrage genannt worden wäre oder hättest du davon Abstand genommen.
Allein das ist die crux seines Themas.
Gruss Gabriela
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@gabriela_maier
Vorsichtig vermutet: Der Hund war wichtig, zunächst ungeachtet der Kosten!
Das ergibt sich m.E. schon allein aus der Eröffnungsfrage, die liest du offenbar mit der gleichen Grundstimmung.Schwierig bleibt der Terminus "Reisevertrag" und somit eine Vereinbarungsgrundlage, die abweichend zu einer reinen "Vermittlung" zusätzliche Verpflichtungen seitens des Reisebüros festlegen würde. Vermittelt wurde m.E. auf Grundlage der Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger, da das RB keine eigenen Produkte anbot. Im Sinne dieser Vermittlung bringt der Vermittler den Kunden und den Anbieter zu den jeweils geltenden Konditionen zusammen, nicht mehr und nicht weniger.
Zwar hat der Vermittler seinen Auftrag nicht optimal erfüllt, indem er falsch oder zumindest unvollständig informiert hat, jedoch scheint mir das ein "kundendienstliches" und kein "rechtsverbindliches" Problem zu sein, aus dem ein Erstattungsanspruch resultieren könnte. -
ja, da stimme ich dir zu 100% zu. Wir diskutieren hier um des Kaisers Bart, aber eigentlich im luftleeren Raum. Ich gehe von den Angaben des TO aus, er sollte sie für uns belegen, aber von seiner Ausgangslage aus bleibe ich bei meinen Aussagen. Und meine Frage sollte er auch unbedingt beantworten.
Gruss Gabriela
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@vS
Frage: Was beinhaltet ein Reisevertrag?
Antwort: Eine Gesamtheit von ReiseleistungenFrage: Was wollte der TO im RB?
Antwort: einen Flug für 2 Personen (und Hund) nach BrasilienFrage: Ist das eine Gesamtheit von Reiseleistungen?
Antwort: NeinFrage: Haben wir es im vorliegendem Fall eventuell mit einem Reisevertrag zu tun?
Antwort: NeinHinweis: Die Definition "Reisevertrag" stammt nicht von mir, sondern vom Gesetzgeber. Da es in diesem Forum aber nicht gewünscht wird Recht auch mit Rechtsnormen zu belegen (das wäre nämlich Paragrafenreiterei) zitiere ich die entsprechende Vorschrift nicht.
Aus dem Bauch raus kommt man aber sehr leicht zur Meinung, wir beschäftigen uns hier mit einem Reisevertrag, denn schließlich wollte der Hund ja an die copacabana.
Und genau aus diesem Grund habe ich schon in meinem allerersten posting hier dazu geschrieben:
Abgesehen davon, dass es hier wohl weniger um Reiserecht.....
Und weiter
Liegt ein Vertrag vor und ganz wichtig, was ist Inhalt des Vetrags. -
Zurück aus der Zukunft: Wir sind d´accord!

20:03 -
Okay, die Server scheinen einem Betriebsratsvotum zu folgen und melden sich offenbar so gegen 20:00 off duty??!!
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Mach dir keine Gedanken, da hab ich geschlampert. Eigentlich wollte ich aus deinem Beitrag den passus "Schwierig bleibt der Terminus Reisevertrag" zitieren und diesen Begriff erläutern. Nach dem Absenden hab ich meine Ungenauigkeit gesehen, aber keine Zeit zum editieren gehabt, und jetzt ist es zu spät.
Also zur Klarstellung: Ich hab nicht an Dich geschrieben, sondern nur nochmal meine Meinung erläutert, warum es im vorliegendem Fall nicht um einen Reisevertrag geht (und deshalb auch nicht um Reiserecht).Gruss und "mea culpa"
Hinweis: Diesen Beitrag hat die HC-Zeitmaschine geschleudert. Aktuell ist es 19:47Uhr
