Neues Urteil: Schlafmangel gehört zur Pauschalreise
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@JoergS
Was genau leitest du aus dem Beitrag ab?
Verbraucherschutz:
„Nach unserer Sicht sind Klauseln, in denen sich die Fluggesellschaften vorbehalten, die Flugzeiten nachträglich zu verändern, unzulässig."
Es fehlt jegliche juristische Begründung, die Diskussion über die Preise ist eine Ei/Henne Nummer ... "Wir wollen diese Praxis abstellen" nicht mehr, als eine Idee.
Vermutlich kann das sogar gelingen, mit den Ergebnis, dass die Reise ganz ohne Angabe der Flugzeiten gebucht werden kann und man selbige erst x Tage vor der Abreise mitgeteilt bekommt!? Big deal ...Meine Meinung: Wenig Lärm um zunächst gar nichts!
Der Unmut der Verbraucher bezüglich der geltenden Bedingungen ist wohl sattsam bekannt, vollmundiges "Abstellen wollen" eine noble Aufgabe, jedoch noch ohne jede eigene Vitalfunktion ... na toll!
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Langsam habe ich das Gefühl, dass da jemand schreibt, der für einen Veranstalter tätig ist...
Hast Du ein Glück, dass Du scheinbar kein Bankjurist bist. Da siegen die Verbraucher extrem häufig...
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... unter uns ... ein großes Glück ist, dass ich nicht "für einen Veranstalter tätig" bin!!
So langsam allerdings vermisse ich jegliches Augenmaß für Formulierungen ... "HOFFENTLICH habt ihr DIESEN BEITRAG gesehen!" vermittelt Hoffnung auf Rechtsmittel. Die sehe ich dort jedenfalls noch nicht ... objektiv!?
Grundsätzlich ist es nicht verkehrt, wenn sich Verbraucherschützer einer ärgerlichen Sachlage annehmen, aber gewöhnlich geht das eben aus, wie das Hornberger Schießen: Zuvor dargestellt.
Natürlich kann sich aus dem Engagement auch eine (zunächst) bahnbrechende Entwicklung für Pauschalreisende ergeben ... wobei wir anschließend über Preisentwicklungen debattieren können ... wohl an!
@JoergS
Es würde durchaus der Sachlichkeit dienen, wenn du "Betrroffenheit" nicht auf´s grade Wohl jeder moderirenden Ansicht überstülpen wolltest?! -
Mein lieber JoergS,
bei allem Verständnis für Deine Krankheit - bitte sei so nett und unterlasse solche Unterstellungen ! Nur weil Dir die Antworten nicht gefallen und diese wohl nicht so ausfallen wie von Dir erhofft, musst Du vonschmeling nicht irgend etwas unterstellen, das geht zu weit.
Meiner Meinung nach kann man nicht eine Pauschalreise buchen und einen Reisevertrag mit unverbindlichen Flugzeiten unterschreiben, sich dann aber hinterher beschweren, wenn die unverbindlichen Flugzeiten geändert wurden.
Es ist ja nichts neues und auch kein Geheimnis, das sich eben diese Zeiten immer noch bis zum Abflugtag ändern können.Um diesem Ärger vorzubeugen würde ich an Deiner Stelle vielleicht in Zukunft doch besser einen Linienflug buchen - nur so kannst Du sicher sein, zu den von Dir gewünschten Zeiten einen Flug zu bekommen.
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Ich weiß ja nicht , von welchem ****** zum Teil Kläger geritten werden. Trotz mancher Unzulänglichkeit im Pauschalreisebereich ist es wohl die beliebteste Art zu reisen. relativ preiswerter Urlaub ist meist garantiert. Diskussion über Schlafmangel bei An-und Abreise eher Unsinn in meinen Augen.
Es gab vor langer Zeit mal eine Umfrage im Forum, gestarte damals von ADEGi.
Es ging darum, wieviel Urlauber bereit ist, mehr zu zahlen dafür, dass angebene Flugzeiten verbindlich sein müssen. Für mich habe ich damals mit 10% gestimmt und wurde von den Profis darauf hingewiesen, dass dies wohl nicht ausreicht.
Urlaub soll aber doch bezahlbar bleiben! Also, Leute, Augen zu und durch....
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...die 10% gelten aber nur für Pauschalangebote in Bezug auf herkömmliche Pauschalangebote. 10% und mehr zahlt man weniger in Bezug auf die gängigen Pauschalangebote, wenn man eben nicht pauschal bucht. Damit umgeht man auch weitgehend (Ausnahmen gibt es natürlich immer) die Flugverlegungen und kann somit seinen Aufenthalt vor Ort zeitlich nach eigenen Vorstellungen planen und durchführen...

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Achtung, Blondie!
Wenn überhaupt und wenn ich diesen kurzen Diskurs richtig verstanden habe, lönnen diese 10% Ersparnis bei individueller Buchung nur ein Mittelwert sein - im Augenblick liegt ein Angebot auf meinem Tisch, bei dem das Pauschalangebot satte 40% günstiger ist, als die Bausteinbuchung!
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Natürlich kann man von den Auslastungszwängen im EPV auch mal profitieren, keine Frage, aber das ist doch eher ein Randthema und sicher nicht schematisch abzuarbeiten.Fakt ist: Der User JoergS hat einen Reisevertrag abgeschlossen, bei dem er sich mit vorläufigen Flugzeiten einverstanden erklärt hat. Als diese sich dann als tatsächlich vorläufig erwiesen, musste er einige Planungsänderungen bei der Anreise vornehmen und erwartete auf der Rückreise vom Veranstalter eine besondere Fürsorge wegen seines Handicaps. Leider wurde ihm diese verweigert, was er nun zu reklamieren gedenkt. Ich frage mich einfach: Worauf will er seine Ansprüche stützen, wenn er geliefert bekam, was er gekauft hatte?
Die EUVO jedenfalls taugt nichts im speziellen Fall, der Verbraucherschutz kann sagen "Ja, böse RV´s!" aber kein Vertragsbruch ... und der User wird sagen "Ich bin kein Container".
(Letzteres ist unbestritten, wobei so mancher FA das sicherlich begrüßen würde!)

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curiosus wrote:
... denn individuell hast Du keine Touribomber ...Veto!
Wenn man auf einen Direktflug Wert legt, lässt sich so manche Feriendestination auch individuell gebucht nur mit den "üblichen Verdächtigen" erreichen!

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@JoergS:
Was leitest Du denn aus dem "PlusMinus"-Beitrag ab?vonschmeling hat es in ihrem Beitrag vom 21.6., 22:44 Uhr bereits angedeutet:
Sollte es hier zu einem Verfahren und Urteil kommen, liegen diverse mögliche Szenarien schon bei den RV bereit.
Lösung 1:
Flugzeiten verschwinden komplett aus den Angeboten - es gibt nur noch Flugtage! Die Flugzeiten werden erst kurzfristig vor Flugtermin genannt...dabei gibt es zudem dann ganz sicher einen hohen Grad an Informationspflicht seitens des Touris d.h., er schaut ab Zeitpunkt X vor Abflug selbst nach wann sein Flieger geht!
Lösung 2:
Die Flüge inerhalb der Pauschalreisen bekommen quasi Linienflug-Status - selbstverständlich mit dem entsprechenden Preis-Niveau!Bist Du wirklich sicher, das dies vom Konsumenten wirklich als Alternative zum aktuellen System (das sicher auch deutlich seine "Schwächen" hat) gesehen und gewünscht wird?
PS:
Nein, ich bin nicht Angestellter eines RV!
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Vielleicht hat ja auch dieser "Plusminus"-Beitrag sowie die Dame des Verbraucherschutzes falsche Signale gesetzt und jetzt glauben einige, Flugzeiten werden demnächst verbindlich. Und wenn sie es werden, dann sieht sicher noch keiner den preislichen "Rattenschwanz".
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Yep, genau darauf wollte ich ja hinaus!
Da wird reißerisch was "angekündigt"...ohne jede wirkliche juristische Grundlage - und unsere wohlbekannte Touri-Spezies wird in größeren Teilen wieder nur das lesen, was sie lesen wollen und überhaupt nicht bedenken, was das bedeuten würde und welche Konsequenzen das haben würde. Noch weniger, ob diese Konsequenzen wirklich im Sinne der Allgemeinheit wären! -
Was in dem Beitrag wohl nicht klar geworden ist: meines Wissens nach geht es um die in den AGB versteckte Klausel der Unverbindlichkeit der Flugzeiten, die die Verbraucherschutzverbände angreifen wollen. Hier würde es dann genügen, einen entsprechenden Hinweis im RV aufzunehmen. Sicher überspitzt, aber in etwas so nach dem Motto wie auf den Zigarettenschachteln.
Wenn es tatsächlich dazu käme, nur noch den Flugtag anzugeben ( glaube ich nicht, wäre aber gut ), dann ist das Lockargument im Reisebüro ( oder im Internet ) weg, mit dem die Billiganbieter mit den angeblich günstigen Flugdaten einen Kaufanreiz offerieren. Und den sie dann sehr oft nicht einhalten. Wie heisst es so schön in der Wirtschaft ? Die Freude über den so günstigen Preis verfliegt sehr schnell, wenn die versprochene Qualität nicht geliefert wird. Siehe die unzähligen Beiträge hier zu dieser Problematik. Eine "never ending story"
Gruss Gabriela
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Ich finde die "versteckten Hinweise" (die AGB sind nicht versteckt) und auch die Formulierung "im Kleingedruckten" nicht passend. Erinnere mich da an einen kürzlich gelesenen Kommentar zur Mündigkeit der Verbraucher ...
Aber gabriela_maier schreibt auch ganz richtig "sh. die unzähligen Beiträge zu diesem Thema" - diese verbraucherschützerische Aktion gehört zwar zum Themenkreis, aber eigentlich nicht zum Titel dieses Thread und wird zudem auch schon an anderer Stelle diskutiert.

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Weiss auch nicht, warum dieses Thema in diesem thread überhaupt aufgetaucht ist, gehört hier sicher nicht hin.
Was nun die "versteckten Hinweise" angeht: das sehen die Verbrauchschutzverbände wohl ganz anders, denn sonst hätten sie nicht geklagt. Die haben keine Juristen, die den lieben langen Tag nur Mensch ärgere dich nicht spielen. Wenn die klagen versprechen sie sich eine gute Erfolgschance, sonst würden sie sich ihr image kaputt machen.
Wie schon gesagt, ich glaube, mehr als einen deutlicheren hervorgehobenen Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten wird dabei nicht rauskommen.
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@gabriela_maier
Du hast Recht, die klagen nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat, und sie klagen hauptsächlich, um sich ihr Image zu bewahren!
Will heißen, und da sind wir uns wohl ganz einig, wie schützend das Ergebnis auf den mündigen Verbraucher wirkt, bleibt abzuwarten, dürfte aber nicht grade eruptiv geraten.

Was allerdings der Verbraucherschutz daran richten soll, wenn ein Kunde einen Golf bestellt hat und bei der Lieferung erschrocken ausruft "Huch, das ist ja nur ein Golf!" ist und bleibt mir ein Rätsel!

So ist das Thema aber hier hingeraten ...
Mein Beitrag bezieht sich auf Pauschalreisen!