Einchecken im Hotel
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Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten und Sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
Auf einer Buchungsbstätigung kann ich leider nichts nachlesen, da ich noch nicht gebucht habe,
("Wenn ich ... buche ..., dann würde ...") aber ich dachte, ich hätte aller erforderlichen Angaben gemacht ...
Ich vergleiche zurzeit die Angebote und dieses Angebot mit den ungünstigeren Flugzeiten (zumindest beim Hinflug, denn es fehlt ja die erste Übernachtung im Hotel), ist ca. 200,- Euro günstiger als andere Angebote mit (bis jetzt noch) besseren Flugzeiten.
Anfangs ging ich auch ganz selbstvertändlich davon aus, dass ich morgens bei Ankunft im Hotel gleich einchecken kann und mir alle gebuchten Leistungen zur Verfügung stehen.
Mißtrauisch wurde ich erst, als bei einem Reiseveranstalter, der dieses Angebot offeriert, in seiner Hotelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Nachtflügen, deren Ankunft (ob planmäßig oder nicht, ist nicht erwähnt) um 05:00 Uhr oder später ist, ein Einchecken erst um 14:00 Uhr erfolgt.
Nach meinem Rechtsverständnis müsste der Anbieter die planmäßige Ankunft meinen, da Flüge von Deutschland (Frankfurt) nach Hurghada
in der Regel unter fünf Stunden dauern, und somit der Abflugtag und der Ankunftstag identisch wären.
Viele Grüße und ich hoffe, dass ich jetzt alle Rückfragen beantworten konnte. -
Dann ist es demnach wie hier vielfach vermutet:
Dein Anreisetag ist der Tag X (oder als Beispiel der 1.7.), Abflug um 23.30 Uhr.
Das Hotel erreichst du dann an deinem ersten Urlaubstag, dem Tag Y (oder s.o. dem 2.7.).
Nun müsstest du unverzüglich und problemlos einchecken können und auch dein Frühstück bekommen.
Hier aber liegen deine Befürchtungen: Was ist, wenn... weil der RV geschrieben hat...
Wenn du kein Frühstück bekämest, erst um 14 Uhr einchecken könntest, wäre dies m. E. alles andere als korrekt und der RV sollte auf jeden Fall eine entsprechende Rückmeldung, etc. erhalten.
Tja, und was würde ich an dem betreffenden Morgen machen ? Mir von den 200 € gesparten Reisekosten ein leckeres Frühstück anderweitig gönnen und für den Rest des Urlaubs nicht mehr an die Sache denken.
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Phoenix10 wrote:
Mißtrauisch wurde ich erst, als bei einem Reiseveranstalter, der dieses Angebot offeriert, in seiner Hotelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Nachtflügen, deren Ankunft (ob planmäßig oder nicht, ist nicht erwähnt) um 05:00 Uhr oder später ist, ein Einchecken erst um 14:00 Uhr erfolgt.
@Kourion
Wenn ich den T.O. nicht vollkommen falsch verstehe, weist der RV aber ganz ausdrücklich darauf hin, dass bei der späten Ankunft das Zimmer ERST um 14 Uhr des ersten Urlaubstages zur Verfügung steht, und nicht schon SEIT 14 Uhr am sogenannten Anreisetag. Das finde ich allerdings auch sehr befremdlich!
Der T.O. erwähnt außerdem, es stehe so in der Hotelbeschreibung, somit wäre dies keine Vereinbarung gemäß den AGB, sondern vielmehr eine individuell mit dem Hotel getroffene?!
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@Siegfried
Wahnsinnig bedauerlich ... aber dann müssen wir wohl oder übel verzichten!
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Kourion wrote:
Tja, und was würde ich an dem betreffenden Morgen machen ?Überlegen, was ich dem RV schreibe und wieviel Minderung ich geltend mache.
Mal im Ernst:
Es gibt RV die auf solche Sachen ninweisen, es gibt welche, die das nicht machen. Und selbst wenn du im Recht bist, was hilft es dir vor Ort, wenn man bedauernd sagt "Sorry, ihr Zimmer ist nicht fertig" In dem Moment nichts.
Also nimm das billige Angebot (wie groß wäre erst der Ärger, wenn du das teuere nimmst und dann entsprechend der AGB auch noch auf den "Nachtflug" umgebucht wirst) und hoffe, dasss dein Zimmer fertig ist.
Meine Glaskugel (nicht du) sagt mir, dass es nach Hurghada gehen soll, und die Hotels dort sind vermutlich immer noch niht ausgebucht. Es sei denn, man legt aus Kostengründen verschiedene Hotelbuchungen in ein Haus zusammen.Phoenix10 wrote:
da Flüge von Deutschland (Frankfurt) nach Hurghada in der Regel unter fünf Stunden dauern,bei einem non-stopp Flug stimmt das, aber bei einer Zwischenlandung sieht es wieder anders aus
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Ich verstehe nicht recht, ob es hier um a) die Gestaltung des ggf. heimatlosen und bis 14 Uhr - nach "durchgemachter" Nacht!? - doch verflixt langen Vormittags geht, oder b) um die Interpretation des Hinweises an sich?

Was würde ich tun?
Die erste Nacht im Hotel individuell buchen (was sicher deutlich preiswerter ist, als die 200 "gesparten" Schleifen!) und mich nicht weiter mit der Interpretation oder Rechtmäßigkeit derartiger Konditionen befassen!

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@vs
Ja, der RV weist ausdrücklich darauf hin.
Der TO geht m. E. aber davon aus (sein letzter Abschnitt), dass es bei diesem Hinweis um Flüge ab 0.01 Uhr geht.
... die an eben diesem Anreisetag schon um 5 Uhr früh ankommen.
Und dann kannste erst um 14 Uhr einchecken.
Sein anvisierter Flug geht aber um 23.30 Uhr am Anreisetag (und darum verpasst er die 1. Nacht und möchte sein Frühstück).
So habe ich es verstanden.
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@Kourion
Das wäre in der Tat weniger bizarr, allerdings hab ich derlei aus dem Teil "Flüge, die um 5 Uhr ankommen" nicht herausinterpretiert.
(peinlichster Weise hab ich auch die Argumentation mit den 5h Strecke nicht drauf beziehen können ... vermutlich ist das aber wahrlich nur mein Problem!) -
es gibt ein Angebot, egal für was, Offerte ist günstiger und entsprechend sind oftmals auch die damit verbundenen Bedingungen
Möglichkeit 1: ich kaufe
Möglichkeit 2: ich kaufe nicht
ergo, wieder einmal viel Lärm um Nichts, aber es ist schon faszinierend, was einen Menschen im Vorfeld eines Urlaubs so alles an Fragen umtreiben kann…
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Phoenix10 wrote:
dass bei Nachtflügen, deren Ankunft (ob planmäßig oder nicht, ist nicht erwähnt) um 05:00 Uhr oder später ist, ein Einchecken erst um 14:00 Uhr erfolgt.Kein Bezug auf das Abflugdatum per se, lediglich auf "eine Ankunft um 5 Uhr" ...

Genau da häng ich! Für mich ist das 14 Uhr des angebrochenen Tages.
Nach meiner Lesart kann die Anreise auch um 6 Uhr des Vortages in Helsinki gestartet worden sein und die Vereinbarung wäre davon unbenommen?! Überdies sind Abreise und Ankunftstag doch eben nicht "identisch", wenn der Bomber um 23:30 abhebt??
:? -
Also ich gebe jetzt dem TO den Rat, die 200 € preiswertere Pauschalreise zu buchen.
Und wenn er nach der Ankunft nicht sein Frühstücksei bekommt, soll er das ganze Beschwerde-Prozedere durchziehen und sich ein schönes Frühstück anderweitig gönnen... aber das habe ich ja schon irgendwo geschrieben.
Helsinki ? Anchorage ist noch besser.
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allmächt…

Flieger startet um 23.30 und kommt folglich am nächsten Tag um 5.00 Uhr plus/minus an. TO möchte eventuell günstig reisen und bucht deshalb genau diesen RV xyx welcher aber in seinen Reisebedingungen, bei einem eventuellen Nachtflug, das Zimmer erst ab dem 2. Juli 14.00 Uhr garantiert.
Nachtflug in der Nacht vom 1. auf den 2. Juli
Bezug des Zimmers am 2. Juli ab 14.00 Uhr
aber dafür 200.—EUR günstiger
Möglichkeit 1: ich buche
Möglichkeit 2: ich buche nicht
Möglichkeit 3: ich denke darüber nach
Möglichkeit 4: ich eröffne einen Thread bei HC
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Ich gehe mit Anne d`accord und davon aus, dass der Phoenix sein Frühstück und Bettchen sofort bei Anreise bekommt!
Denn die Reise ist bestimmt 200€ billiger, weil sie von Anfang an bescheidene Flugzeiten hat und der Hinweis des VA bezieht sich höchstwahrscheinlich auf sogenannte Frühanreisen, die am regulären Anreisetag (Abflug ab 00:01h und Anreise im Hotel vor 14h) stattfinden, um sich vor späteren Mängelrügen (siehe Rhodosfall
) abzusichern!Und für den Fall, dass es widererwarten doch nicht so ist, Badebuxe ins Handgepäck

Oder ganz anders, einfach mal beim VA anfragen und bestätigen lassen (wieder siehe Rhodosfall, vielleicht wird ein selbst bezahltes Frühstück= Sauna, im nachhinein erstattet
)!@ Phoenix
Alles in Klammern bitte nicht beachten!
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Habe mich umentschieden, da dieser Hinweis in der Hotelausschreibung bzw. dem spezifischen Angebots und nicht in den AGb des RV steht!
Also d`accord mit Demi
, was heisst Badebuxe im Koffer oben auf,oder Handgepäck, oder direkt an, einchecken, Liege im Schatten reservieren- ist ja früh genug- von den 200€ 20 für ein ordentliches Frühstück investieren und den Urlaub geniessen! -
Macht es wirklich einen Unterschied, ob es in der Hotelbeschreibung oder in den AGB steht? Bei einem daraus resultierenden Mangel ist es doch vollkommen unerheblich, wo etwas steht, Ansprechpartner ist immer und ausschliesslich der Veranstalter auf der Basis der von ihm veröffentlichten Lobpreisungen. In den AGB kann das auch schlecht stehen, weil es ja nicht immer gilt, sondern nur für dieses bestimmte Hotel. Ich habe auch einen Verdacht um welche RV es sich handeln könnte, aber wenn Phoenix trotz der Bitte, nicht so geizig mit Details zu sein, weiterhin von "einem Reiseveranstalter" schreibt, anstatt von xyz, kann man halt auch nicht helfen.
Wo tut es weh "Aua"

