Neues Urteil: Schlafmangel gehört zur Pauschalreise
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checker-pit wrote:
Wobei ich mich immer mehr frage, was die Klage zwecks verbindlicher Flugzeiten mit dem Threadthema noch zu tun hat.Nix.
(Also genauso viel, wie das Erkennen und Interpretieren von Ursache und Wirkung betriebswirtschaftlicher Vorgänge mit der Haarfarbe!)

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Aber es ist so schön populistisch hier Zusammenhänge für den "nicht mit der Materie vertrauten Touri" herzuleiten und ihn zu gewissen Annahmen und Hoffnungen zu verleiten.
Vergessen wird dabei gerne zu erwähnen, das zukünftige, frühzeitig fixe Flugzeiten Preissteigerungen in einer Größenordnung ca. 20% beinhalten.
Da fragt sich, wer dann der wirkliche Verlierer ist - aber es ist ja so toll eine zukünftige Scheinwelt zu konstruieren sarkasmus-modus aus
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@Holginho
Du musst die 20% BE-GRÜN-DEN und zwar nicht mit so vagen Stichworten wie "Auslastungsplanung" und "Effizienzkontrolle" ...
Wenn der Kunde A den Bomber A um 6.30 MEZ ab MUC gebucht hat, bekommt er ihn - ganz gleich, ob da nun auf 189 Sitzen 188 oder 18 Pax sitzen. Heute kann man die 18 Figuren noch auf den 15 Uhr B Bomber buchen (= Auslastung), sollte nicht alle Hoffnung vergebens sein, ist das post arbitrium dann nicht mehr möglich.
Es ist nicht zu rechtfertigen, dass sich das in der Effizienz niederschlägt und somit im Preis!
