Nachträgliche Preiserhöhung 3 Tage nach Buchung
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Wenns mit dem AGB lesen alleine getan wäre,warum müsste es dann weltweit so viele Prozesse geben. Und ja, zum Teil auch um Dinge die genau genommen in den AGB schon geregelt waren.
28 Seiten AGB! Wenn ich hinten raus bin weiß ich nicht mehr was vorne am Anfang stand.
Bisschen ville für nur Hotelvermittlungen. Aber, bitte ich habe es nur ganz oberflächlich quergelesen.Nicht jeder hat 6167 Beiträge und davon viele zu Reiserecht geschrieben und ist in dieser Materie dermaßen zuhause wie du.
Kannst jetzt gerne auch mich für Klein Doofy und unmündigen Touri ansehen.ginus
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Juliebay:
Hallo,habe ein Hotel in Thailand mitte August gebucht für den Reisezeitraum Dezember gebucht. Das Hotel hat mich jetzt persönlich angeschrieben und eine Preiserhöhung gemeldet. Sollte jetzt das doppelte bezahlen. Hab mich an Hotels.com gewendet und die meinten sie können da nichts machen.
Was laut AGB möglich ist, wäre eine kostenlose Stornierung durch hotels.com
Auszug AGB
...............................................................................................................................PREISE
Der Preis der Reiseleistungen entspricht dem von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlichtem Preis, es sei denn, es handelt sich dabei um einen offensichtlichen Fehler. Die Preise können sich jederzeit ändern, jedoch sind bereits angenommene Buchungen nicht von den Preisänderungen betroffen. Obwohl sich Hotels.com um die Richtigkeit seiner Angaben bemüht, kann es vorkommen, dass auf der Website für Reiseleistungen ein falscher Preis angezeigt wird. HOTELS.COM BEHÄLT SICH AUSDRÜCKLICH DAS RECHT VOR, PREISFEHLER ZU KORRIGIEREN, DIE AUF UNSERER WEBSITE ZU FINDEN SIND UND/ODER MIT DENEN NOCH AUSSTEHENDE RESERVIERUNGEN VORGENOMMEN WURDEN. IN EINEM SOLCHEN FALL BIETEN WIR IHNEN SOFERN MÖGLICH AN, IHRE AUSSTEHENDE RESERVIERUNG ZU DEM RICHTIGEN PREIS AUFRECHT ZU ERHALTEN ODER IHRE RESERVIERUNG OHNE GEBÜHR ZU STORNIEREN. Hotels.com ist nicht dazu verpflichtet, Reiseleistungen zu einem fehlerhaften (niedrigeren) Preis bereitzustellen, auch wenn Sie bereits eine Buchungsbestätigung erhalten haben.
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Hatte ich ja oben schon gesagt/gefragt:
" Was hat dir denn Hotels.com angeboten? Den Vertrag aufheben zu wollen? "
ginus
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@ginus
Es reicht in diesem Fall der Passus mit der Überschrift "Preise" um argumentativ über "Saftladen" hinauskommen zu können.
Zudem sind die Haftungsausschlüsse interessant, soweit sie eine Hotelbuchung betreffen findet man diese im Abschnitt 1.
Damit kommen dann so in etwa 25 Zeilen zusammen, die einem u.U. sehr hilfreich sein können bei der weiteren Auseinandersetzung mit dem Vermittler.Will sagen:
Man kann sich mit einem kurzen Blick auf die Überschriften der einzelnen Absätze eines schnellen Ausschlussverfahrens bedienen und muss bezüglich der akuten Causa ganz gewiss keine 28 Seiten durchackern.
Außer man mag es - so wie ich!
Zum einen steht da, dass Preise nach der Buchung und Bestätigung nicht mehr geändert werden können (damit würde ich argumentieren).
Zum anderen liest man jedoch auch, dass das Unternehmen nicht haftet für beispielsweise die Nichterbringbarkeit der Beherbergungsleistung. Diese und einige andere Passagen würden mich zumindest zuverlässig von einer Buchung über diesen Anbieter abhalten!
Prozesse gibt es u.a. auch deshalb, weil die AGB anfechtbar sind und einer rechtlichen Überprüfung u.U. standhalten müssen.
Sie allerdings wenigstens in den entscheidenden Bereichen nicht zu kennen und "Saftladen - lässt mich im Regen stehen!" zu wettern erscheint mir doch etwas unreflektiert. -
Sorry für gewisse Wiederholungen, ich hatte ein fresh-up versäumt ... :?
Angeboten hatten sie nach meiner Lesart "nichts machen zu können", was gem. der AGB gleichbedeutend ist mit einer einseitigen Kündigung des Vertrages durch den Buchenden, natürlich mit Anspruch auf vollständige Erstattung des Erlangten.
Leider ohne jede Kompensation für eine jetzt deutlich teurere Buchung oder gar der Entscheidung, die Reise in Gänze sausen zu lassen. -
Und nach meiner Denkensart hat der thailändische Hotelier bereits den Vertrag einseitig aufgekündigt durch seine Mehrkostenforderung.
Es existiert ein Vertrag über bestimmte Leistungen zu einem bestimmten Preis; dieser ist einzuhalten; Mehrkostenforderungen sind nicht zulässig. Der Hotelier argumentiert ja offenbar nur mit "seiner" Preiserhöhung, also Gewinnoptimierung.Widrigenfalls müsste bereits/spätestens die Buchungsbestätigung einen entsprechenden Passus enthalten, wovon wir jetzt mal nicht ausgehen.
Eine Forderung nach Preiserhöhung ist imho nicht zulässig.
Ob die Einhaltung des bisherigen Vertrags durchsetzbar ist für den Anfragenden? ... ?ginus
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Das Hotel in Thailand ist voellig aussen vor. Es geht einzig um einen Vertrag zwischen hotel.com und dem OP.
Nach meiner Meinung ist ein rechtsgueltiger Vertrag zustande gekommen. Es gab ja keinen Widerspruch wegen Irrtums. Damit liegt es am Vermittler den rechtsgueltigen Vertrag auch zu erfuellen. Die Ausrede "Ich bin ja nur Vermittler" zaehlt da gar nicht.
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Die Aussage man "könne nichts machen" deutet allerdings nicht auf eine große Bereitschaft zur Vertragserfüllung seitens des Vermittlers hin ...
:?
Die Frage ist die nach der Rechtsgrundlage.
Nicht, dass ich in Sachen Hotelvermittlungsportale sonderlich bewandert wäre - die Haftungsausschlüsse seitens hotels.com scheinen mir dennoch etwas zu pauschal gefasst und weichen in Teilen deutlich von denen der wenigen mir bekannten Mitbewerber ab.@Ginus
Mag sein, dass das Hotel den Vertrag aufgekündigt hat, jedoch ergeben sich aus der Vermittlung für hotels.com doch gewöhnlich auch eigene Pflichten, sodass eine lapidare Äußerung zum Sachverhalt nicht das Ende der Geschichte markiern dürfte.AGB kann man angreifen. Es ist beileibe nicht so, dass alles was da reingeschrieben wird auch bindend für die Vertragsparteien ist ...
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Hallo zusammen
Mir ist es nun auch passiert. Ich buchte für meine Mutter am 8.12.2014 ein Hotel bei HRS in Amsterdam. Reisezeit ist Mitte August.
Habe auch direkt diese Bestätigung am 8.12.2014 erhalten:
"vielen Dank für Ihre Buchung. Das Hotel Campanile - Amsterdam Zuidoost * * * in AMSTERDAM ZUIDOOST wurde verbindlichfür Sie gebucht. Die Buchungsmitteilung erhält das Hotel automatisch."Buchungsdaten:
Buchungsart: Garantierte Buchung - Anreise auch nach 18:00 Uhr (Hotel-Ortszeit) möglich.
Stornierungsfrist: Die Buchung für Ihre ausgewählten Termine kann nicht mehr kostenfrei storniert werden.
Stornierungsgebühr: Im Falle einer Stornierung oder Nicht-Anreise ist die Rückerstattung der Vorauszahlung nicht möglich.
Vorauszahlung: Für die Buchung ist eine Vorauszahlung von 100,00 EUR erforderlich. Das Hotel wird Ihre Kreditkarteentsprechend sofort belasten.MwSt.: inklusive | Sonstige Steuern: inklusive |Mögliche Service-Gebühren: inklusive | Kurtaxe: keine Kurtaxe
Heute erhalte ich diese Mail:
herzlichen Dank für Ihre HRS Buchung im Hotel Campanile - Amsterdam vom 08.12.2014
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Es tut uns sehr leid, dass dem Hotel bei der Preisangabe ein Fehler unterlaufen ist. Trotz stärkster Vorkehrungen kann so etwas passieren.Den bestätigten Preis in Höhe von 20,00 EUR / Nacht erklärt das Hotel für nichtig. Das bedeutet für Sie, Ihre Buchung ist aufgehoben.
Um Ihre Buchung aufrecht zu erhalten, bestätigen Sie bitte den gültigen Preis von EUR 69,00 pro Nacht/ Zimmer.
Bitte entschuldigen Sie die Situation.
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre Antwort.
Freundliche Grüße aus Köln
Was haltet ihr davon?
Doppelten Text entfernt!
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Das ist halt das Risiko bei so genannten Error Fares,sofern es Zeitnah passiert ist es eigentlich okay.Kenne Fälle wo es 2 Monate nach Buchung erfolgte.Sage immer wenn ein 4 Stern Hotel für 10-20 Euro angeboten wird....weiss man dass es wohl ein fehler war.Kommst wohl auch gerichtlich ned durch.Bei Flügen gestaltet es sich anders da dort ein e_ticket generiert wird.