AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
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Die Reihe 23 und 24 sind direkt an den Tragflächen - ob du rechts oder links nichts siehst, ist Geschmacksache.....

Da auf unserem Flug ab Muc am Dienstag auch nur ab Reihe 23 Plätze frei sind, haben wir dann Reihe 44 gebucht.
Es gibt eine Seite (seatguru.com), da gibt man die Flugnr. etc. ein, dann sieht man die Plätze und wo die Tragflächen sind. Auch ob der Platz fensterlos ist kann man erfahren.... -
bin erstaunt. nee bekannte wollte mit mann und 3 kindern vorabend check in machen in zuerich
Ausnahme 3:
Bei Flügen der airberlin group wird für den Vorabend Check-in eine Gebühr von CHF 6.-- pro Person erhoben. Für Kinder unter 12 Jahren, für Gäste der airberlin Business Class sowie für Inhaber der topbonus Gold/Silver/Platinum und Service Card (plus eine Begleitperson) ist der Vorabend Check-in kostenfrei.find ich ganz schön teuer. wusste nicht das es kostenpflichtig ist.ist das normal?
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Die Cityverbindungen und Abu Dhabi sind schon buchbar für den Winter
Laut FB Seite wird wohl im Monatsverlauf März ein nächster Teil freigegeben,aber nicht alles. -
Hallo zusammen
Wir fliegen vom 16.06.13 bis zum 30.06.13 mit Air Berlin von Düsseldorf nach Hurghada.Habe heute XL Seats reserviert und zwar 37 A und 37 C.
Nun habe ich auf Seatguru und der AB Homepage gesehen das die XL Seats beim A 330-200 der AB in Reihe 36 sein sollen.Der nette Herr bei der AB Hotline meinte aber das es die Reihe 36 nicht mehr gibt.Bei einer Probebuchung bei AB für den Juli gibt es die XL Seats wieder in Reihe 36.
Wer weiss Rat -
Hier kannst du mit deiner Buchungsnummer den richtigen Sitzplan einsehen und auch reservieren. Funktioniert einwandfrei. [service_zusatz]AIR BERLIN Sitzplatzreservierung](https://www.airberlin.com/de-DE/cockpit/?et_cid=14015&et_lid=6760031&et_sub=[de-DE)
Mir persönlich wäre die Sitzplatzreservierung auf den XL Seats zu teuer für einen so kurzen Flug

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Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Flugzeitenänderung durch Air Berlin.
Ich fliege im Oktober mit Air Berlin nach Djerba. Vor kurzem erhielt ich eine Mitteilung, dass die Flugzeiten aufgrund "unvorhersehbaren Gründen" geändert werden mussten.
Nun haben sich diese Flugzeiten so stark verändert, dass mit vor Ort ein ganzer Urlaubstag verloren geht. Ich mache Reiturlaub und habe dementsprechend ein Programm gebucht welche Ausritte etc. am Anreisetag vorsehen.Gibt es irgendwelche Möglichkeiten hier " entschädigt" zu werden? Ich weiß nicht recht was ich tun soll, aber ich bin ziemlich sauer darüber.
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Wenn Du den Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hast sind die Flugzeiten in der Regel unverbindlich; das heißt, Änderungen müssen akzeptiert werden.
Im Falle einer "Nur-Flug-Buchung" bei der Airline hast Du die Möglichkeit, vom Flug zurückzutreten und den bezahlten Flugpreis zurückerstattet zu bekommen.
Gruß
Chris -
@Chris737
Ich finde deine Antwort sehr mutig - bin aber der Meinung, sie ist nicht korrekt.
Im Falle einer Pauschalreise muss ich Änderungen bei Flugzeiten in keiner Weise mal einfach so akzeptieren. Auch im Fall einer "Nur-Flug-Buchung" finde ich keine rechtliche Vorgabe die es mir ermöglicht, bei einer Flugverspätung vom Flug zurückzutreten - lediglich der Anspruch auf Entschädigung ist geregelt.Hierzu hat der EuGH (Europäischer Gerichtshof) mit seinem Grundsatzurteil vom 23.10.2012 ganz andere Weichen gestellt:
"Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden haben Fluggäste gegen die Fluggesellschaft einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. Art.7 der sog. EG Ausgleichsverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004 analog. Der Grundsatz der Gleichbehandlung muss beachtet werden. Ob der Flug im Rahmen einer Pauschalreise oder als sog. Nur-Flug gebucht wurde, spielt keine Rolle".Es wird sich also für @sandy0402 schon lohnen, ihrer berechtigten Frage nach "Entschädigung" weiter nach zu gehen.
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@Helmut&Ulla
Der Unterschied zwischen Flugzeitverschiebung im Vorfeld mit ausreichend langer Vorankündigung (hier geht es um Oktober) und Flugverspätung ist dir schon klar, oder?
Dein Beitrag kann gelöscht werden, der ist in diesem Zusammenhang komplett falsch.Weiterhin ist hier anzumerken, dass sandy hier am Anreisetag keine gebuchten Reittouren machen kann. Der Anreisetag gilt aber nicht als Urlaubstag .... bla bla bla
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@Helmut & Ulla:
Die von Dir zitierte EU-Verordnung greift nur, wenn die Fluglinie den Fluggast nicht bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug verständigt hat. Das ist hier ja nicht der Fall - wir reden von einem Vorlauf von 7 Monaten. Eine Entschädigung wird man somit in keinem Fall erhalten.
Bei Linienflügen (nicht bei Pauschalreisen!) kann man bei massiven Flugzeitenänderungen in aller Regel vom Flug zurücktreten und den bezahlten Flugpreis rückerstatten lassen. Ich habe das in letzter Zeit dreimal bei anderen Airlines erlebt - es wurde mir als Alternative immer auch die Rückerstattung des Flugpreises angeboten. War allerdings wie gesagt nicht bei Air Berlin. Aber wenn ein Rücktritt von den Flügen gewünscht ist, würde ich das versuchen.
Gruß
Chris -
Sorry Chris - die lange Vorlaufzeit habe ich übersehen :? - ich hatte mehr die Begründung von @sandy0402: "aus unvorhersehbaren Gründen" gelesen.
Bei monatelanger Vorlaufzeit kann der Grund natürlich nicht "unvorhersehbar" sein , ok?Dennoch bleibe ich der Meinung das deine Aussage:
"Wenn Du den Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hast sind die Flugzeiten in der Regel unverbindlich; das heißt, Änderungen müssen akzeptiert werden"
nicht grundsätzlich gilt.
Eine Flugänderung bei Pauschalreisen kann nur vorgenommen werden wenn- dies in den AGB bzw. in der Reisebestätigung vorbehaltenwurde und
- die Änderung für den Reisenden zumutbarist (§ 308 Nr. 4 BGB).
Ist die Änderung unzumutbar, kann auch die Pauschalreise storniert werden (ohne Stornokosten).
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In Ordnung, Helmut & Ulla. Deshalb schrieb ich ja auch "in der Regel". Das heißt, es kann Ausnahmen geben - diese sind jedoch nach meiner Erfahrung selten. Der Begriff "Zumutbarkeit" ist sehr dehnbar, weshalb sich derartige Sachverhalte häufig nur gerichtlich klären lassen.
In jedem Fall gilt: ohne konkretere Angaben von Sandy, was genau gebucht wurde (Pauschalreise oder Linienflug) ist es schwierig, weitere Ratschläge zu geben.
Gruß
Chris -
Ja, in Ordnung Chris

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Alles Wichtige gesagt - nur noch ein kleiner Nachtrag:
Als "unzumutbar" wurde von Gerichten schon eine Flugzeitenverlegung bewertet, die die Nachtruhe erheblich stört. Daraus ergab sich allerdings nur ein Reisemangel mit einer entsprechend geringen Erstattung, sodass der Sinn einer prozessualen Herbeiführung einigermaßen bizarr erscheinen darf.
Ein Anspruch nach der VO(EU)261/04 ergibt sich bei so rechtzeitiger Vorankündigung natürlich nicht. Da ist z.B. auch ein "grottiger Buchungseingang" nicht "vorhersehbar", und allein aus der Begrifflichkeit lässt sich wahrlich kein Anspruch herleiten.
