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Anspruch auf Mahlzeit bei später Ankunft?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • TommyAT Offline
    TommyAT Offline
    TommyA
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @ vs:
     
    Okay, Kurion hatte ''Tatsache'' geschrieben, was eben auch nicht stimmt.
    Aber egal, gibt wichtigeres..... 😉

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    • KourionK Online
      KourionK Online
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @TommyA
      Zur Erklärung:

      1. TO stellt Frage bezügl. "Anspruch auf nächtl. Verpflegung bei AI".
      2. gastwirt beantwortet die Frage, was den Anspruch betrifft und weist daraufhin, dass der Anspruch allein keine Garantie für ein Abendessen (bei später Ankunft)  ist.
      3. Ich beantworte Frage im Hinblick auf AI (bzw. HP / VP)
      4. Ich erweitere / erkläre gastwirts "Ob du was bekommst, steht auf einem anderen Blatt" durch den Hinweis, dass es bei geschlossener Küche nichts mehr zu essen gibt.
      5. Ich beschreibe, wie die Hotels sich für das entgangene Abendessen revanchieren. usw. usf.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • TommyAT Offline
        TommyAT Offline
        TommyA
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @ Kourion :
         
        Schon gut 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MühlengeistM Offline
          MühlengeistM Offline
          Mühlengeist
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @holginho: ich fühl mich da gar nicht angesprochen 😉 . Bezog mich mehr auf Gastwirt der von virtuellen 3,08 €/Nase sprach.
          Ich seh das ganz entspannt. gibts was kann man ja mal gucken ob man mitten in der Nacht Appetit drauf hat, gibts nichts auch nicht schlimm, gehts ab ins Bett und am Morgen zum Frühstück. Verhungert sind wir noch nicht - und auch nicht abgemagert.
          Das einzige was ich gerne hätte wäre 1 Flasche Wasser auf dem Zimmer, egal ob groß oder klein. Und die bekommt man eigentlich immer, notfalls gegen einen Obulus oder wenigstens ein Glas Wasser aus den Spendern.
           
          Birgit

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          • larusabL Offline
            larusabL Offline
            larusab
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @Mühlengeist: Wir sind auch noch nicht verhungert oder abgemagert, es geht ja nicht um uns, sondern um unseren Sohn, der wenn er Hunger hat (egal wann) richtig unleidlich wird 😄   Verrückt machen wir uns deswegen nicht, hätte halt nur gerne gewusst, wie dieses Hotel sowas handhabt...
            LG Bine

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Das ist am einfachsten festzustellen, indem du im Länderforum Türkei die Anfrage zum Hotel einstellst ... ein reiserechtlicher Sachverhalt wird nämlich nicht berührt!
              😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • TommyAT Offline
                TommyAT Offline
                TommyA
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Oder noch viel einfacher, wenn Du direkt mit dem Hotel in Kontakt trittst und dort die Anfrage plazierst....
                Niemand wird es Dir besser beantworten können, als das Hotel direkt.
                Und bevor der Bub dann mit Hunger unleidlich wird, sicherheitshalber was von daheim mitnehmen 😉
                 
                LG

                1 Antwort Letzte Antwort
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