Sonderwünsche und Flugzeiten nicht auf Reisebestätigung
-
Es mag spaßbremsend anmuten ... aber nachdem dieses Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" heißt und die "unverbindlichen Wünsche zur Unterbringung" keinerlei reiserechtliche Relevanz haben, geraten die Details hier möglicherweise ein wenig abwegig?!

-
Hallo Zusammen,
wir buchen unsere Reisen seit zwölf Jahren immer im gleichen Reisebüro und wir haben des öfteren einen Wunsch geäussert, welcher im RB notiert wurde wie z.B. höher gelegenes Zimmer in ruhiger Lage gewünscht etc. Dass es sich hier nur um einen unverbindlichen Wunsch handelt, der nicht berücksichtigt werden muss war klar, aber wir haben immer Glück gehabt.
Bei der letzten im November erhaltenen Auftragsbestätigung war der Sonderwunsch nicht aufgeführt und ich habe daraufhin nochmals das RB darauf angesprochen weil ich befürchtet habe, man habe es vergessen. Die Antwort war ganz klar, der Wunsch wurde an TUI weitergeleitet, wird jedoch auf der Auftragsbestätigung nicht aufgeführt, da es sich hier nur um einen unverbindlichen Wunsch handelt. Solche Wünsche würden erst ca. 2-4 Wochen vor Reiseantritt an das Hotel gegeben - kann man aber natürlich auch selbst per Mail an das Hotel schreiben.
LG
Eva -
Schahri wrote:
Ich würd ja gern eine Kopie der entsprechende Stelle hier einstellen, aber mit Fotos hier im Forum ging doch nicht oder?
Doch. Mit "http://www.bilder-hochladen.net" kannst Du ein Bild hochladen und stellst dann die Internetadresse des Bildes hier ein. Siehe Beispiel:
http://www.bilder-hochladen.net/files/big/2d5c-of-addf.jpg