Vikingen Infinity Resort&Spa
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Ich hab irgenwie das Gefühl die Karten sind neu gemischt. Mals sehen wie RV und RB reagieren. Eine schwierige Situation.
Aber egal was kommt. Erstmal geht mein Mitgefühl an die Bauarbeiter deren Familien die zu Schaden gekommen sind.
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@Neubau-Bucher
Ja, die Karten sind neu gemischt... und m. E. für alle.
Und ich schließe mich Holginhos Ausführungen auf der Vorseite an:- Bis zum Unfall galt: Das Hotel ist am 1.8. eröffnet.
- Das ist durch den Unfall unmöglich geworden und dieser könnte shr wohl als "höhere Gewalt" eingestuft werden.
- Was können die RV nun anbieten: a) kostenfreies Storno, b) ein anderes Hotel gegen Aufpreis und ev. - könnte ich mir gut vorstellen - weiterhin das VQ ohne Aufpreis.
Können sie in der jetzigen Situation bezügl. mangelnder "Sorgfaltspflicht", "Preisminderungspflicht", usw. usf. verklagt werden ?
Ich bezweifle es, da nicht nachweisbar ist, dass das Hotel nicht zumindest zu 75 % am 1.8. bezugsbereit gewesen wäre und durch den Unfall die Möglichkeit genommen wurde, dies unter Beweis zu stellen.Aber falls ein betroffener Urlauber bei seiner Entscheidung zu klagen bleibt, werden wir sehen, wie die Gerichte einen solchen Fall beurteilen.
Persönlich würde ich die Finger davon lassen. M. E. ist das Kind in den Brunnen gefallen. :? -
Werde jetzt erstmal die Vorschläge von RV und RB abwarten.Wobei mein Rb zur Zeit keine Antworten gibt. Mein Anwalt sagt ein Schritt nach dem Anderen.
Fakten bewerten. Hätte , wenn und aber sind keine Grundlage.
RV und Rb sind am Zug. Wir können jetzt nur warte und dann auf die Vorschläge reagieren. -
Entscheidend wird auch sein, wie Richter in eventuellen Verfahren die Zeitfenster des Neubaus bewerten. Ja, hier müssen vom Bauherrn (und in Folge davon in Auswirkung auch vom RV) etwaige "gewisse Probleme" und daraus resultierende Puffer einkalkuliert werden. Zu diesen u.U. zu erwartenden Problemen gehören allerdings Dinge wie z.B. Falschlieferungen auf die Baustelle...vermutlich nicht aber Vorkommnisse wie jetzt geschehen.
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@Neubau-Bucher
Na ja, dann sag ich es eben in klaren Worten
:Ich bin der Ansicht, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist und verzichte dabei auf den Konjunktiv "könnte" - was 2. betrifft. Dito für "wäre gewesen" .
Bei 3. belasse ich es bei "könnte".Dies ist aber nur meine Meinung und da in diesem Forum Meinungen geäußert werden können und es sogar ein Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" gibt (in das all die hier erörterten Punkte im Grunde gehören :? ) - was soll's ?

Aber - in der Tat - Endgültiges wirst du in den nächsten Tagen vom RV bzw. deinem RA erfahren und ich hoffe, du kommst trotz all der Widrigkeiten noch zu einem schönen Urlaub.

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Wir werden alles überstehen.
Haben bereits Alternativen in der Türkei mit hoher Zuzahlung.
Ägypten mit keiner Zuzahlung
Dänemark + Herbsturlaub in der Türkei ohne Zuzahlung
Neues Motorrad + plus Scheidung ganz hohe Zuzahlung über langen Zeitraum.Bis auf den letzten Punkt ist es dank Hilfe finanziell zu überbrücken.
Bin wieder ganz cool, abwarten, Fakten schaffen, Chancen abwägen und Entscheidung treffen. Aber auf keinen Fall Quality
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M.E. liegt höhere Gewalt vor bei Naturkatastrophen (Flut, Erdbeben, Vulkanausbruch etc.) , Krieg und kriegsähnlichen Zuständen, Terroranschlägen (man beachte offiziell herausgegebene Reisewarnungen der Bundesregierung) , Streiks von beispielsweise Fluglotsen.
Es handelt sich also durchweg um große, unvorhersehbare, von außen eindringende Ereignisse die zum Zeitpunkt des Vertagsabschlusses nicht vorhersehbar gewesen sind.Der Bauunfall ist unbetstritten nicht vorhersehbar gewesen. Aber vergleicht man die "Wertigkeit" der höheren Gewalt so ist doch dieser Baustellenunfall in keinster Weise mit dem aus der Rechtsprechung entwickelten Definition zu vergleichen.
Bei dem Bauunfall kann es sich um Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit, falsche Auswahl der Erfüllungsgehilfen oder sonstwas handeln, höhere Gewalt = nein.So meine Meinung. Gerne lasse ich mir Urteile präsentieren, wonach ein Bauunfall als höhere Gewalt eingestuft worden ist (gerne mit Quellenangabe)
Ich denke mal wir werden abwarten müssen wie der RV reagiert und da diese bestimmt mitlesen benötigen die keine Anwälte mehr, da wir hier kostenlos ausreichend Argumentationshilfen bieten (Ironie).
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Die höhere Gewalt (von lat. vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechungvor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung).
(Wikipedia)
Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden (Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, nicht jedoch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft), Atom-/ Reaktorunfälle oder im industriellen Sinne Maschinenschäden/Produktionsstörungen. Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in denselben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor. So setzt höhere Gewalt bei einem Verkehrsunfall voraus, dass das schädigende Ereignis von außen her auf den Betrieb des Fahrzeugs eingewirkt haben muss und so außergewöhnlich gewesen sein muss, dass der Halter oder der Fahrer überhaupt nicht damit zu rechnen brauchte und dieses Ereignis auch nicht durch die größte Sorgfalt abwenden konnte. Nach der Rechtsprechung des BGH zu anderen Anwendungsfällen des Haftungsmaßstabes der höheren Gewalt muss dieses schädigende Ereignis durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführt worden sein, nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sein, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und auch durch äußerste und nach Sachlage mit vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen sein.Die Ereignisse dürfen auch nicht aus der Sphäre einer der Vertragsparteien kommen. Der Brand auf einem Nil-Kreuzfahrtschiff ist jedoch der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen, sodass höhere Gewalt ausscheidet (wikipedia)
Gerade der letzte Punkt ist doch wohl am ehesten mit dem Unfall auf der Baustelle gleichzusetzen.
Viele Grüße Reni -
@kuddel
Ich bin zwar nicht betroffen, aber die Sache interessiert mich. Darum habe ich eben erneut mal rumgegoogelt.
Den Ausdruck "höhere Gewalt" kann man danach schon auch auf andere Gebiete übertragen, heißt, er geht über Naturkatastrophen, Kriege, usw. hinaus.Am einfachsten liest es sich bei Wiki. Dort ist das Beispiel des Brandes auf dem Nil-Kreuzfahrtschiff interessant... einschließlich des Satzes "Die Ereignisse dürfen auch nicht aus der Sphäre einer der Vertragsparteien kommen". Quelle: Wikipedia.org
Liest man dann aber über die "Force majeure"- Klauseln, könnte alles plötzlich wieder ganz anders aussehen... :?
Zum Reiserecht steht nur das Übliche. -
Als höhere Gewalt gelten z. B. Krieg, Aufruhr, Unruhen, Ein-/Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Maßnahmen, unverschuldete Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Unterbrechungen der Verkehrswege, Naturkatastrophen wie z. B. außergewöhnliche Hitze, Nässe oder Frostperioden und sonstige Ereignisse, die dem Käufer die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen.
Ein Unfall mit weitreichenden Folgen auf der Baustelle ist nicht der Sphäre des Veranstalters (hier Vertragspartner) zuzurechnen, womit der Vorwurf der Vereitelung entfällt.
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@vs
Hab die Sache mit dem Brand eben nachgelesen. Hätte ich zuvor machen sollen. :?
Ist eine völlig andere Geschichte und hat nicht im mindesten etwas mit den Ereignissen im VI zu tun.@kuddel
Nein, ein Urteil kann ich leider nicht zur Verfügung stellen.
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In einem Forum aus dem Nachbarland Österreich gibt es neue Bilder von gestern und heute. Darunter auch welche vom Unfallort.
Ich hoffen den Arbeitern ist nicht allzuviel passiert . -
@Kourion und vonschmeling:
Ich fürchte, wir können auch in diesem Punkt hier argumentieren (und warnen) soviel wir wollen...
...und stehen doch wieder bei einigen als Miesmacher und Spaßverderber da, da einige Leute bestimmte Dinge, die (zugegebenermaßen) harten Realitäten entsprechen, wohl einfach nicht hören/lesen wollen!
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Was da vorgefallen ist, ist nicht schön.
Vom lesen her, denke ich sind viele schon lange nervös und wissen nicht
genau was sie wollen. Genug Beiträge vorhanden.
Und jetzt noch dieser unglückliche Zwischenfall, wo einige so wie einen
letzten Grashalm sehen um sich daran festzuhalten versuchen, dass der Urlaub endlich so verläuft wie sie es möchten. Und die Nerven liegen bald ganz blank.
Im Leben wird es noch härtere Prüfungen geben als die Jetztige, wo ja eigentlich das
Jetzt mit anderen "Tiefs" verglichen ein Luxusproblem ist.
Ich weiss dem einen oder anderen wird das wohl nicht gut einfahren was ich da
schreibe, ist aber meine Meinung. Uebrigens, gebucht hab ich auch.LG
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Ich habe hier mal einen Auszug aus den AGB von Alltours.
Meine Frage an die Hobbyjuristen:
Wäre hiernach Alltours berechtigt den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen?Ich habe meine eigene Auffassung/Meinung, möchte aber zwecks Vermeidung der Beeinflussung diese noch nicht kundtun :-))
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9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, z. B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z. B. Entzug der Landerechte), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle sind beide Vertragsteile zur Kündigung berechtigt. Bei Kündigung kann alltours flugreisen gmbh für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst, zur Rückbeförderung sowie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen, währenddessen die übrigen
Mehrkosten dem Reisenden zur Last fallen....
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Angeblich bleiben einige RV bei der Drstellung Eröffnung 01.08.2012. Mein RB und RV haben sich noch nicht auf meine Mail vom WE gerührt. Ich hoffe das die Gespräche mit dem Hotelier schnelldtens geführt werde. Weil auf den Unfallbilder etwas wenig Pool zu sehen ist für eine Eröffnung am 01.08.2012.
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Liebe Leute,
Über höhere Gewalt oder eben nicht zu spekulieren macht keinen Sinn.Das hilft niemandem der das Infinity gebuicht hat... Das Therma heisst inzwischen einzig und alleine: Werden die fertig oder nicht!
Zudem wären solche gedanklichen Ausflüge alleine Forum Meinungen zum Reiserecht richtig aufgehoben.
Also... bleibt bitte eng am Thema, das ist unsere Aufgabe in diesem Thread.Alle nicht zum Thema passenden Gedankenspiele löschen wir ab sofort---kommentarlos!
Danke für Euer Verständnis--hilfreiche Information geht einfach vor!
Mein Tipp bleibt:Umbuchen---auch wenn es was kostet!
Ich bemühe mich übrigens gerade um aktuelle Bilder