GTI : Insolvenz----Erfahrungen mit " AMA"-WTA-X?
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@brgll3:
Klage? Gegen/wegen was? Auf welche "Füsse" möchtest Du diese "stellen" und wie soll sie lauten?
Warum sollten "Holidaycheck, Opodo sowie andere" die Zusammenarbeit mit erfolgreichen und beliebten Unternehmen aufkündigen?@curi:
AGB zu lesen ist doch wirklich "unzumutbar"
Manmanman, es werden mittlerweile sogar CDs nur noch gekauft, wenn vorher 55860960 Kritiken gelesen wurden, ein Toaster wird nur nach 3monatigem Studium sämtlicher Testergebnisse angeschafft, aber bei einer i.a.R. höher- oder hochpreisigen Sache wie einer Reise werden nicht einmal AGB gelesen und sich wenigstens in einem Mindestmaß informiert.
...und dieses Mindestmaß an Information hätte deutlich gemacht, das Flugzeiten geändert werden können und dies kein Reisemangel darstellt - ergo ist bei Rücktritt eine Zahlung/ein Verlust gem. AGB fällig.
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Holginho:
Warum sollten "Holidaycheck, Opodo sowie andere" die Zusammenarbeit mit erfolgreichen und beliebten Unternehmen aufkündigen?
...dann versuch mal bei Holidaycheck (aber auch bei vielen Anderen) den erfolgreichen und beliebten Anbieter GTI zu buchen....
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Und welche?

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Ach ja welche Gründe denn?
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen:
drei Reisebüros hier vor Ort bieten GTI gar nicht an (aus dem Programm genommen), ein Reisebüro hätte mir zwar GTI angeboten, aber: nur auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin.
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Es steht jedem frei, an entsprechender Stelle nachzufragen

Alles andere ist spekulativ - zudem sollte akzeptiert werden, das nicht alles immer jedem in der Öffentlichkeit kommuniziert wird und aktuelle Gegebenheiten keinerlei Qualitätsausage bzgl. dieses RV darstellen.
Für den immer noch existenten Erfolg von GTI sprechen Zahlen eine eindeutige und zweifelsfreie Sprache.
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Zu den offenbar sehr häufig praktizierten GTI-Flugzeitenänderungen lese ich Folgendes:
OLG Celle: Vorbehalt der Flugzeitenänderung in AGB-Klauseln unwirksam,
Urteil vom 07.02.2013 - 11 U 82/12.Eine Klausel, mit der sich ein Veranstalter von Pauschalreisen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehält, nachträglich einseitig die Flugzeiten zu ändern, ist unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 07.02.2013 entschieden und einen Reiseveranstalter dazu verurteilt, künftig die Verwendung einer entsprechenden Klausel zu unterlassen (Az.: 11 U 82/12). Eine Flugzeitenänderung ändere die vertragliche Leistung und müsse für den Reisenden zumindest durch zuvor konkret beschriebene triftige Gründe überschaubar sein. Das OLG hat die Revision zugelassen.
Welche Rechte gibt uns Kunden das Urteil denn nun (obwohl noch nicht rechtsgültig)?
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@beachcomber
Wie du selbst schreibst: Es ist noch nicht rechtsgültig. Die Beklagte geht in Revision.
Demzufolge: z. Zt. keinerlei Änderung, was den Ist-Zustand betrifft. -
Das aus 9 Tagen 7 Tage gemacht wurden halte ich für genauso unwahrscheinlich wie das sich die Stornokosten exakt mit der Anzahlung decken...
Etwas genauere Informationen wären schon wichtig...
meine Flugdaten für März sind übrigens noch nicht geändert worden. -
goldi:
Das aus 9 Tagen 7 Tage gemacht wurden halte ich für genauso unwahrscheinlich wie das sich die Stornokosten exakt mit der Anzahlung decken...
Etwas genauere Informationen wären schon wichtig...
meine Flugdaten für März sind übrigens noch nicht geändert worden.Die Ankunft wurde um 2 Stdn. verspätet 2.15 statt 0.15 (noch akzeptabel) der Abflug einen Tag später um 10 Stunden vorgezogen 5.25 Uhr statt 15.30 Uhr. Bei einer 9-tägig
gebuchten Reise wäre ich ,Transferzeiten berücksichtigend, nicht einmal 8 Tage vor Ort gewesen(nicht mehr akzeptabel). -
Dann sind die Flugzeien bei dir einfach so ungünstig, wie es eigentlich nicht schlimmer geht. Dennoch: An- und Abreisetage sind keine Urlaubstage, sondern lediglich dem Transport vorbehalten. Wenn es anders läuft: Umso besser
Wenn nicht: Pech gehabt. Das ist natürlich äußerst blöd bei einem nur einwöchigen Urlaub.
Du zahlst nämlich nicht Tage, sondern Übernachtungen!Für die Flugzeiten sind im übrigen nicht die Veranstalter verantwortlich, sondern die Fluggesellschaften. Auch wenn z.B. Sky Airlines und GTI zu einem "Konzern" (Kayi-Group) gehören, sind sie doch in dieser Hinsicht völlig unabhängig voneinander. Sky-Flüge werden nämlich auch von anderen Veranstaltern gebucht und deren Kunden sind von den Flugverschiebungen ebenso betroffen.
All dies wurde hier aber schon eeeewig oft ausgeführt! -
@brgll3:
Das ist zwar ärgerlich aber (reiserechtlich) "akzeptabel". An- und Abreisetage gelten als ebensolche und nicht als Urlaubstage.Auch ein Abflug um 23:59 Uhr am Anreise-, und um 0:01 Uhr am Abreisetag wäre gem. aktueller Rechtslage und den AGB hinzunehmen!
Nachzulesen ist das übrigens u.a. in diversen threads im von @curi genannten Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
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Anstatt andere user mit PN zu belästigen für deren geistiges "Niveau" selbst der Begriff "Niveau-Limbo" noch unzutreffend ist, sollte sich @brgll3 lieber hier einer öffentlichen Diskussion und Tatsachen stellen.
Aber wenn man halt keine Argumente hat

