Reiserücktrittversicherung
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omali:
Auch das mit den 51% finde ich sehr eigenartig. Da im Normalfall (von X-lern mal abgesehen) nie so viel angezahlt wird, wäre diese RRV eher sinnlos.
Das ist dann quasi eine RRV light für die letzten paar Wochen nach der Restzahlung. Und ganz sicher gibts bei vielen Kreditkartenversicherungen noch eine Menge anderer Klauseln, die die Leistung weiter einschränken. Denn die Versicherungen sind ja meist eher Verkaufsargument der ausgebenden Banken und Firmen als tatsächliche Vorsorge.
Wie in allen anderen Bereichen ists also auch da immer ratsam, vor dem Vertragsschluss genau die Bedingungen zu lesen, auch wenn das von vielen Usern hier als uncool und unnötig angesehen wird. -
@ omali
Auf der Rechnung steht dann:
Der Restbetrag wird fällig am ...
Mit Fälligkeit wird der Restbetrag von der Kredikarte xxxxxxxxx abgebucht.
So ist die explizite Nennung der Kreditkarte gegeben und die Versicherungsbedingungen erfüllt, auch wenn die Anzahlung unter 51% liegt.
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Ich kann versichern, spätestens seitdem ich hier bei HC im Forum unterwegs bin, lese ich sämtliche AGB sehr genau (auch wenn teilweise schon eine Lupe zur Hand genommen werden muß
).
In den Vertragsbedingungen meiner RRV habe ich solche Feinheiten trotzdem nicht aufspüren können. Deshalb hat mich das hier Genannte schon ziemlich verwundert. -
Omali,
Seit ich hier lese, lese ich auch die AGBs noch intensiver.
War auch nicht auf Dich gemünzt, sondern eher auf all die, die immer behaupten, dass sie die nie bekommen hätten oder dass man die eh nicht lesen muss...Meine RRV, die ich seit 2010 bereits zweimal innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise brauchte, hat auch keine aussergewöhnlichen Einschränkungen, ist aber auch nicht Bestandteil eines Kreditkartenvertrags.
Dennoch musste ich den Sachbearbeiter im zweiten Schadensfall auf "seine" eigenen Versicherungsbedingungen (die für mich ausschlaggebend für die Wahl der Gesellschaft waren) hinweisen, also von "Bedingungen in- und auswendig" war da nichts zu merken. -
Nun ja, stimmt schon, wenn gesagt wird: Versicherungen sind nur solange gut, wie man sie nicht beanspruchen muß
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Glücklicherweise habe ich bisher lediglich nur die Leistung der Auslandskrankenversicherung über ADAC-Visa wiederholt in Anspruch nehmen müssen und das hat reibungslos und ohne Probleme innerhalb kürzester Zeit top geklappt!
Bin deshalb bezüglich der RRV einfach mal optimistisch, hoffe dennoch, sie nie testen zu müssen. -
Ach @abholl, wem sagst du das.....
Ich gehe in meiner persönlichen Urlaubsplanung eher noch einen Schritt weiter als einige andere User hier und lege bei meiner Jahresversicherung sehr viel Wert auf 0% Selbstbeteiligung bei der RRV und der Kostenübernahmebestätigung vor Ort bei einem Krankenhausaufenthalt durch die Auslandskrankenversicherung. Dieser Passus fehlte mir durchaus bei meiner Recherche zu einigen Versicherungen. Ich möchte ungern im Urlaub den Tag erleben, an dem ich im Ausland ins Krankenhaus muss und erstmal einen Betrag im 4-stelligen Bereich vorschießen soll, der mir selbstverstäääändlich in Deutschland erstattet wird. Auch ich hatte letztes Jahr aufgrund eines längeren Krankenhausaufenthaltes meiner Tochter einen Familienurlaub und 2 Schulprojektfahrten (England und Frankreich) zu stornieren, die in ihrer Summe weit über den 40 € lagen, die ich im Endeffekt für eine RRV ohne SB im Verhältnis zu einer RRV mit SB pro Jahr ausgebe. Im Endeffekt hat die Versicherung ohne Probleme alle anfallenden Kosten übernommen, die im Zusammenhang mit den Stornierungen stand. Da darf man vielleicht auch ruhig mal den Versicherer nennen, dessen Name vielen oftmals erst einfällt, wenn es was zu bemängeln gibt: Danke ERV. -
Genau, Katja,
so hab ich das bei der Auswahl der Jahresversicherungen auch gemacht und ich war ehrlich gesagt erstaunt, dass sich Produkte mit solchen Selbstbeteiligungen etc. überhaupt verkaufen lassen. Aber das ist wohl auch dem "Preisbewusstsein" geschuldet.
Mich wundert jedoch, dass in Zeiten, wo man über die Höhe der Anzahlung jammert, viele Reisende bei der Versicherung einen Selbstbehalt von 20 % akzeptieren oder auch bei Reisen für die sie "jahrelang gespart" haben, erst gar keine abschliessen. Hinterher ist dann der Veranstalter der "Abzocker", wenn er 14 Tage vor Abflug eben nicht den gesamten Reisepreis zurücküberweist, wenn der Haxn gebrochen ist oder einer ins Krankenhaus muss. -
katjaworld:
Ich möchte ungern im Urlaub den Tag erleben, an dem ich im Ausland ins Krankenhaus muss und erstmal einen Betrag im 4-stelligen Bereich vorschießen soll, der mir selbstverstäääändlich in Deutschland erstattet wird...............................................................................................................................................
29 Wochen in der Karibik im Krankenhaus gelegen und in Vorkasse alles gezahlt.Rückzahlung in Deutschland selbstverstäääändlich ohne Probleme.6-stelliger DM Bereich+Flugkosten für Rückholung.
LG 13 -
@abholl, ich gebe dir absolut Recht. Ich glaube aber, wenn ich mir hier einige Beiträge durchlese, dass bestimmte Entscheidungen in Bezug auf die geeignete RRV nicht nur mangelndem Preisbewusstsein geschuldet sind, sondern vielleicht auch mangelnder Erkenntnis. Es gibt hier einige User, die mit einer Goldcard "werben", weil sie ja alleUrlaubsreisen abdeckt. Ja, alle schon, aber ist sich jeder "Goldcard-Inhaber" darüber im Klaren, dass er im Falle des Falles mal gepflegte 20% Stornierungskosten aus der eigenen Tasche bezahlt, wenn seine Kreditkarte nichts anderes hergibt?
@ENIGMA, ich wusste jetzt bei deinem Beitrag nicht, ob ich darüber lachen oder heulen soll oder ob ich dich in Zukunft anflehen soll, nur noch mit mir in den Urlaub zu fliegen, da Geld offensichtlich für dich keine Rolle spielt.
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Enigma,
29 Wochen nicht transportfähig?? Oder warum war die Rückholung so spät? Wolltest Du lieber dort bleiben? Die Reiseversicherung wird doch versuchen, einen so schnell als möglich ins Heimatland zu fliegen, wo sich dann die eigentliche Krankenkasse wieder um die Bezahlung kümmert.
Oder war einfach die Behandlung in der Karibik für die weltweit gültige Privatkrankenversicherung billiger als zu Hause?
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@katjaworld
Habe nur eine Passage Deines Beitrags, der Dir im Urlaub nicht pasieren soll,genommen und dargelegt das der Umstand in dieser Form anderen Individuen schon erfahren ist.Obgleich ich noch anmerken sollte,daß der Bezug zur RRV nicht gegeben war und es sich um eine Leistung der Auslandskrankenversicherung handelte.
Deinen Bezug zur Rolle des Geldes bei Krankenhausaufenthalt im Ausland kann ich nicht nachvollziehen. -
@ENIGMA, natürlich ist dieser Umstand schon bei einigen Individuen eingetreten. Das hatte ich bereits in einem obigen Beitrag thematisiert, als ich davon sprach, dass es Versicherungen gibt, in denen der Passus der Kostenübernahme für einen Krankenhausaufenthalt vor Ort fehlt. Aber auch diese Versicherungen werden verkauft, so dass es durchaus mehr als nah liegt, dass es Menschen gibt, die ihren Krankenhausaufenthalt erstmal selbst bezahlen müssen. Auch die Tatsache, dass eine Kostenübernahme eines Krankenhausaufenthaltes durch die Leistungen der Auslandskrankenversicherung und nicht durch die RRV gedeckt sind, wurde von mir nie in Abrede gestellt, sondern ergibt sich ebenfalls aus meinem vorletzten Beitrag. Dein letzter Satz erschließt sich mir inhaltlich leider nicht und sollte bei Bedarf nochmal konkretisiert werden.
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katjaworld:
Es gibt hier einige User, die mit einer Goldcard "werben", weil sie ja alleUrlaubsreisen abdeckt. Ja, alle schon, aber ist sich jeder "Goldcard-Inhaber" darüber im Klaren, dass er im Falle des Falles mal gepflegte 20% Stornierungskosten aus der eigenen Tasche bezahlt, wenn seine Kreditkarte nichts anderes hergibt?
++++++++Ich "werbe" nicht mit oder für eine/r GC und ich weiß, was meine GC "hergibt" ! Ob Du es glaubst oder nicht, bei allen Urlaubsreisen sind die Versicherungsunterlagen Teil bei meiner Reiseunterlagen.

Bezgl. der RRV "sagen" die ABRV zum Selbstbehalt:
Bei jedem Versicherungsfall ein Selbstbehalt von 100 EUR. Im Versicherungsfall durch Krankheit ein Selbstbehalt von 20 %. -
@fraenni, ich wollte mit meinem Beitrag eigentlich keinen Aufruf starten, auf das mir jeder Einzelne hier mit erhobenem Haupt seine Versicherungsbedingungen schildert und eidesstattlich versichert, diese er diese auch vor Abschluss der Versicherung gelesen, verstanden und für gut befunden hat.
Jeder trägt für sich die eigene Verantwortung bei der Urlaubsplanung. Ich begrüße es auch, wenn dir noch nichts vor oder im Urlaub widerfahren ist, bei dem 20% Selbstbeteiligung das Budget für den nächsten Jahresurlaub zunichte macht. Ich kann nur dafür sensibilisieren, dass der Wert meiner im letzten Jahr zu stornierenden Reisen durchaus dazu geeignet war, 40 € im Jahr mehr auszugeben und dafür etwaige Selbstbehalte auszuschließen. Ansonsten steht es natürlich jedem frei, für sich selbst zu entscheiden, welche Risiken er im Leben versichern möchte. -
Hallo,
ich bin z.Zt. in der unglücklichene Lage meine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zunehmen.
Versicherung beim ADAC (Dauerpolice)Am 29.09. sollte es losgehen.
Am 12.09. in der Nacht wurde mein Mann mit den Notarzt ins K'haus gebracht.
Bis dahin wird er nie gesund/ fit sein, und habe leider stornieren müssen.Stornogebühr 1062€!!!
Jetzt mal sehen, was ich dann noch selbst löhnen muß.