RSD= Reise Service Deutschland Teil II
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Also viel Wind um nichts, da Du keine Bestätigung zu einem Superior-Zimmer hattest.

Mir ist nach wie vor schleierhaft, wie Du aus Deinen Erwartungen und den gebuchten Leistungen derart abgleiten kannst und die Fehler nun bei anderen suchst und diese zudem mit weitergehenden Unterstellungen versuchst zu rechtfertigen.
Dir wurde kein Superior-Zimmer versprochen (wenn das steht ...), auch wenn Du versuchst dieses im Kontext nun als solches darzustellen.
Der RV tut mir ehrlich gesagt in diesem Fall leid.
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ich habe einen umfangreichen Text verfasst, der lässt sich jedoch nicht editieren oder einfügen, warum auch immer...es kommt nur das heraus:
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Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt.
interessant, jetzt verstehe ich einiges -
curiosus:
ich verstehe hingegen nicht, warum Dein posting wieder entfernt hastdarum, das kam raus::
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@Holger: private Mails hier einstellen? na prima -
Don Arnulfo, und wieder hast Du nicht richtig gelesen!
Ich schrieb "ich könnte", nicht "ich werde"! "Werden" würde ich selbstverständlich nur mit Deiner Einwilligung.
Zur Ergänzung aber noch ein kleiner Hinweis: Es ist ein kleiner Unterschied ob hier von einem user eine "private mail" eingestellt wird, oder ob selbiger user dies tut, dies mail in ihren kompletten Inhalt vorher vom anderen user hier im Forum eh eingestellt wurde...und zudem nicht aus sachlichen Gründen gelöscht wurde, sondern aus der Motivation "technischer Probleme".
Edit:
Curi, sorry für's OT...Du warst mit Deinem Beitrag schneller...und unabhängig davon wollte ich (trotz OT) seinen "letzten Satz" nicht unkommentiert stehen lassen. -
@Don Arnulfo
Die MA von RSD sagte dir am Telefon:
"Wenn da..." (wo - da? Auf der Buchungsbestätigung !)
"... Superior steht, haben Sie das auch..."Da es auf deiner Buchungsbestätigung aber nicht stand / nur DZ, ergibt sich doch: "... haben Sie das nicht."
Es ist mir völlig unverständlich, wie du diese Aussage der MA als eine "Zusage" für ein DZ Superior halten kannst. :?
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Der Reiseveranstalter RSD offeriert (z.B. auf seiner Homepage ) eine "Wellnessreise" nach Piestany/Slowakei (" vor den Toren Wiens " !!!; was ja nicht falsch , aber vielleicht ein wenig verwirrend ist - der eine oder andere Leser könnte evt. vermuten, dass dieser Ort in Österreich liegt???)
Also-der RSD bietet hier einen 8täg. Aufenthalt mit Kuranwendungen in einem 3*-Haus der "Danubius Hotel Group" an **:**Im " Danubuis Balnea Splendid " ein Doppelzimmer mit Frühstück +4Anwendungen.
Durch Zahlung eines Zuschlages von 140,-€ p.P. kann man aber auch in einem anderen Danubius- Hotel in Piestany, dem" *4 S u p e r i o r Danubius Resort Balnea Palace" , ein Doppelzimmer + einige andere kleine Extras inklusive buchen.Hierbei bezieht sich, wie ich es verstehe, der Begriff "S u p e r i o r " aber n u r auf dasHaus :
"4*S u p e r i o r" bedeutet ,dass auf der Basis erstklassiger, qualitativ hochwertiger,zeitgemäßer 4* im gesamten Hotelbereich ein M e h r an Service, an Dienstleistungen geboten wird .Es ist eine positive Abgrenzung zu 4*.
Man könnte auch sagen, dass es sich um ein 4 1/2 , ein 4,5, ein 4*+ Hotel handelt - ein "Superior" - Haus eben.Lieber @DonArnulfo,
du hattest also ein "4* Superior-H o t e l" gebucht, man sicherte dir das am Telefon zu und du bekamst es auch .
Unter "Doppelzimmer" ist eben in einem solchen Hotel - wie überall auch sonst allgemein üblich - ein Standard-Doppelzimmer zu verstehen .
Ansonsten muss die andere- höhere- ZimmerKategorie( "DZ Superior", "Suite", "JuniorSuite"u.ä.) im Vertrag ausdrücklich( schriftlich) zugesichert werden.
LG Sorka -
Und selbst wenn ein "Superior-Zimmer" zugesichert gewesen wäre, hat das noch immer nix zu sagen, es gibt Häuser die so die unterste, also die "Standardkategorie" bezeichnen.
Das ist wie bei den Luxus- oder VIP-Reisen die dieser Veranstalter anbietet. Jeder kann sich was anderes drunter vorstellen, aber einen genormten Standard oder gar eine verbindliche Vorschrift was mindestens geboten sein muss, gibts nun mal nicht..... -
Hoheward:
Der Reiseveranstalter RSD offeriert (z.B. auf seiner Homepage ) eine "Wellnessreise" nach Piestany/Slowakei (" vor den Toren Wiens " !!!; was ja nicht falsch , aber vielleicht ein wenig verwirrend ist - der eine oder andere Leser könnte evt. vermuten, dass dieser Ort in Österreich liegt???)================================================
Sind immerhin 160 km von Wien nach Piestany.
Die Angabe von "vor den Toren" find ich darum etwas - wie soll ich sagen "unscharf", wie so manches bei denen. -
Österreich, Slowakei, Ungarn, Süd - Afrika, was macht das schon, oder?
Der RV wehrt sich mit Hilfe einer Münchner Kanzlei.
Die verlegen den Ort des Geschehen doch glatt nach Ungarn.
Geographie Kenntnisse? Oder nur liederlich und luschig?
Geographie: 6. setzen.
Trifft denn hier das Sprichwort zu:
"wie der Herre, so das Gescherre"?
Und tschüß...... -
Überflüssiges Zitat entfernt.
@Don Arnulfo
Große Anwaltskanzleien vertreten meist...zig Klienten....(u.a. Firmen ) und da lässt sicher die Vielfalt der "Klagen" zu, dass es mitunter auch einmal Missverständnisse gibt.
Da es sich hier um einen "Wellness"-Aufenthalt in einem Hotel der "Danubius Hotel Group" handelt,und weil "Danubius" auch im sehr bekannten u n g a r i s c h e n Badeort H e v i z etliche Häuser unterschiedlicher Kategorien betreibt, hat möglicherweise ein Angestellter in der Münchner AnwaltsKanzlei im ersten Augenblick an dieses berühmte
Heilbad in U n g a r n gedacht.
Klar, dass so etwas peinlich ist; aber wo Menschen tätig sind, passieren auch Fehler...... -
@Holginho
kann ich:
wer:- eine Münchener Kanzlei...errare humanum est...
was: - den Ort des Geschehens (wenn ich mich so recht erinnere, war die Reise in die SK)
in welchem Zusammenhang: - im Zusammenhang mit der Einschaltung von 1. durch RSD.
wohin: - nach Ungarn, wo ich im Zusammenhang mit der gebuchten Reise bei RSD nicht war
- gern geschehen.
- ich hab genug von diesen Brüdern! ¡y basta!
- eine Münchener Kanzlei...errare humanum est...
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hat möglicherweise ein Angestellter in der Münchner AnwaltsKanzlei im ersten Augenblick an dieses berühmte Heilbad in U n g a r n gedacht.
Klar, dass so etwas peinlich ist; aber wo Menschen tätig sind, passieren auch Fehler......klann man sich da vielleicht auch von LRS heilen lassen?
Und wo Menschen tätig sind, kann man sich auch entschuldigen, oder? -
Völlige Zustimmung..."Wo Menschen tätig sind passieren Fehler". Und ja, selbstverständlich sollten diese so gering und folgenlos wie nur irgendmöglich gehalten werden. Und auch ja, eine Entschuldigung sollte -wenn "notwendig" immer "drin" sein! Nur liegt dieses "wenn notwendig" hier eben z.b. zumindest in Bezug auf den Ärger bzgl. der Zimmerkategorie nicht vor und der geneigte Touri sollte erkennen, das der RV und die von diesem gewählte Rechtsvertretung eben in diesem Punkt der Außendarstellung so gar nichts miteinander gemein haben ... und sei dieser Fauxpas noch so sehr Wasser auf den Mühlen des unzufriedenen Kunden.

