Reiserücktrittversicherung
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bernhard707:
Lies einfach die AGB und vergleiche mit anderen Anbietern von CC. Es gibt Karten, bei denen die Bezahlung der Reise nicht Voraussetzung ist > siehe oben und im Schadenfall dennoch Deckung besteht. Hier auch immer eine mögliche SB beachten!Ich habe mir die Bedingungen durchgelesen und finde es unklar, ob der Selbstbehalt von 20% bei Krankeit nur bei Reiseabruch gilt, oder auch bei einem Rücktritt...?
www.barclaycard.de/media/de_tc_travel_insurance_v6,7261,6.pdf
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Dann rufe doch einfach den angegebenen Versicherer an und frage konkret nach diesen Details.

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Flug DE 1068 vom 10.12.:
geplanter Abflug 07.25 Uhr, Abflug 19.15 Uhr. Die Flugverspätung von elf Stunden und fünfzig Minuten wurde mit außergewöhnlichen Umständen erklärt, da die Crew am Sonntag nicht mehr von STR nach MUC fliegen durfte.
Dieser Umstand war bereits am 09.12. ab 19.00 Uhr bekannt, die Aussage des Abfertigers beim Check In in MUC war, dass keine Ansprüche auf Ausgleichsleistungen nach EU 261/2004 zu erwarten wären, die Veranstalter seien informiert worden. Habe noch vom Flughafen aus mein RB und den RV angerufen, beide versicherten von nichts zu wissen.
Auch war um 03.30 Uhr im Internet die Abflugzeit noch nicht verspätet dargestellt.
Meine Frage @all: wie bekomme ich die richtigen Info´s zu der Verspätung?
Evtl. geht es ja um 400€ ! -
Ich finde die Bedingungen völlig klar: Abschnitt
Reiserücktritt und Reiseabbruch
Selbstbehalt pro Person, wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wird"der Versicherungsfall" trifft jeweils auf jeden Fall zu der im Abschnitt C beschrieben ist.
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Im Prinzip hatte ich es auch so verstanden, wollte es aber nicht wahr haben.

Für mich deswegen ein K.O Kriterium, da der Selbstbehalt von 20% bei unserem Reisepreis einfach zu hoch ist...
Helmut & Ulla:
@wosikIch finde die Bedingungen völlig klar: Abschnitt
Reiserücktritt und Reiseabbruch
Selbstbehalt pro Person, wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wird"der Versicherungsfall" trifft jeweils auf jeden Fall zu der im Abschnitt C beschrieben ist.
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Ich muß evtl. meine Reise zu Ostern stornieren. Die Reise wurde bei GTI Travel gebucht, in den Bestimmungen steht daß bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Pauschalreisen 15% einbehalten wird. Eine Reiserücktrittsversicherung habe ich über die American Express Gold Karte. Jetzt meine Fragen:
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Brauche ich spezielle Gründe, wenn ich von der Reise zurücktreten will oder spielt das
keine Rolle? -
Werden die 15% von meiner Reiserücktrittsversicherung gedeckt oder ist das Geld in jedem Fall weg?
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Bezieht sich die RRV nur auf die Restzahlung oder auch auf die geleistete Anzahlung?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
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Welche Gründe für einen Rücktritt von der Reise durch deine inkludierte RRV abgedeckt sind und die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung kannst du den AGB des Versicherers entnehmen.
Die Stornogebühr des Veranstalters bezieht sich auf den kompletten Reisepreis. -
@siegerland-carsten
spezielle gründe (die mkfpa genannt hat) sind auf jeden fall vorzubringen, wenn es durch die reiserücktrittversicherung gedeckt sein soll.
da die rrv deiner karte bei der axa eingedeckt ist, empfehle ich dir, die vertraglichen obliegenheiten auf jeden fall einzuhalten. die sind laut bedingungen nämlich relativ streng. ich würde an deiner stellle auf jeden fall alles nur in rücksprache mit dem versicherer erledigen. also: zuerst den versicherer informieren, attest für krankheit (etc) beibringen usw. -
Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen.
Am besten ist es natürlich wenn wir den Urlaub wie geplant hinkriegen, vielleicht haben wir ja Glück! -
@siegerland carsten
vielleicht hast du ja lust, dein problem einmal zu benennen?
liegt denn eine krankheit vor? mich irritierte ein bißchen, dass jetzt schon der osterurlaub gefährdet ist. -
@ lexilexi
Meine Frau wird wohl einen Job in der Schweiz annehmen, der in diesen Zeitraum fallen sollte. Da ich bisher noch nie eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen habe, war es eine grundsätzliche Frage, mit welchen Schwierigkeiten so etwas verbunden wäre. Jetzt haben wir einen späteren Arbeitsbeginn wählen können, sofern alles gesund bleibt, steht einem schönen Osterurlaub nichts mehr im Weg!
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Ich habe nun aus gegebenem Anlass auch mal eine Frage btgl der RRV.
Wir wollten eigentlich am 04.06.2013 in den Urlaub fliegen.
Nun hat sich aber unsere Tochter den Arm gebrochen und hat für 4 Wochen einen Gips.
Für uns steht also fest das wir den Urlaub leider stornieren müssen/werden.
Am Dienstag muss ich gleich beim Chirurgen anrufen das er die Nachsorgeuntersuchungen macht. Er wird uns dann wohl ein Schreiben verfassen welches wir bei unserer RRV einrichen müssen.
Ist es tatsächlich so das die Anzahlung unserer Reise nicht erstattet wird?
Meine Schwiegermama sollte auch mitfliegen,wir sind auch alle namentlich auf den Reiseunterlagen zusammen aufgeführt.
Kann auch sie problemlos stornieren?Danke für eure Antworten.
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Zunächst einmal ist die Anzahlung Teil des Reisepreises und somit auch Teil der Stornokosten. Inwieweit diese vollständig von Deiner RRKV übernommen werden, hängt von Deinem Vertragspartner ab. Es gibt Versicherungen die alles zahlen, andere die prozentual oder Fixbeträge als "Selbstbehalt" abziehen.
Zudem ist es auch entscheidend, ob überhaupt aufgrund eines gebrochenen Arms eine Reiseunfähigkeit vorliegt. Dieses solltest Du mit dem behandelnden Arzt und Deiner Versicherung abklären.
Ist die Versicherung für alle Reiseteilnehmer abgeschlossen worden, so sind auch alle Reiseteilnehmer entsprechend "stornierbar". -
Danke Curi für die schnelle Antwort.
Naja, Reiseunfähig ist sie ja eigentlich nicht...... allerdings macht es halt einfach keinen Sinn mit einem Gipsarm in den Urlaub zu fliegen.Sie kann ja noch nicht mal schwimmen gehen - und unsere Tochter ist eine Wasserratte.....
Aber wir werden das mit dem Arzt besprechen und dann sehen wir weiter. -
Also ein unkomplizierter bruch ist es leider nicht. Wir müssen in 4 Tagen wieder zur Kontrolle dann nach 7 Tagen und nach 11 Tagen. Der Unterarm ist zweifach gebrochen und wenn der Bruch abfällt muss operiert werden. Aber das wissen wir alles erst wenn wir sämtliche Kontrollen gemacht haben.
Wir werden es mit dem Chirurgen besprechen, er wird wissen was zu tun ist. -
Carmen, denk aber dran, dass die Rücktrittsversicherungen in den Bedingungen haben, dass man bei Eintritt des Ereignisses stornieren muss. Wenn Ihr in eine andere Stornostufe rutscht, zahlen sie dann nicht den höheren Betrag. Ab besten nimmst Du morgen Kontakt mit Deiner Versicherung auf, manche haben auch eine Beratung, wie man vorgehen soll.
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Danke@ abholl wir haben die RRV über die Mastercard bei der Sparkasse. Dort habe ich auch gleich heute morgen anrufen und die Dame von der Sparkasse meinte das unser Reisebüro die Reise stornieren muss und der Arzt am Donnerstag was dazu schreiben soll.
Müssen jetzt also bis Donnerstag abwarten.