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Reiserücktrittversicherung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • wosikW Offline
    wosikW Offline
    wosik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    bernhard707:
    Lies einfach die AGB und vergleiche mit anderen Anbietern von CC. Es gibt Karten, bei denen die Bezahlung der Reise nicht Voraussetzung ist > siehe oben und im Schadenfall dennoch Deckung besteht. Hier auch immer eine mögliche SB beachten!

    Ich habe mir die Bedingungen durchgelesen und finde es unklar, ob der Selbstbehalt von 20% bei Krankeit nur bei Reiseabruch gilt, oder auch bei einem Rücktritt...?

    www.barclaycard.de/media/de_tc_travel_insurance_v6,7261,6.pdf

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      Dann rufe doch einfach den angegebenen Versicherer an und frage konkret nach diesen Details. 😉

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • damal77D Offline
        damal77D Offline
        damal77
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        Flug DE 1068 vom 10.12.:
        geplanter Abflug 07.25 Uhr, Abflug 19.15 Uhr. Die Flugverspätung von elf Stunden und fünfzig Minuten wurde mit außergewöhnlichen Umständen erklärt, da die Crew am Sonntag nicht mehr von STR nach MUC fliegen durfte.
        Dieser Umstand war bereits am 09.12. ab 19.00 Uhr bekannt, die Aussage des Abfertigers beim Check In in MUC war, dass keine Ansprüche auf Ausgleichsleistungen nach EU 261/2004 zu erwarten wären, die Veranstalter seien informiert worden. Habe noch vom Flughafen aus mein RB und den RV angerufen, beide versicherten von nichts zu wissen.
        Auch war um 03.30 Uhr im Internet die Abflugzeit noch nicht verspätet dargestellt.
        Meine Frage @all: wie bekomme ich die richtigen Info´s zu der Verspätung?
        Evtl. geht es ja um 400€ !

        Um für etwas zu kämpfen, muss man es sehr lieben. Um etwas sehr zu lieben, muss man bis zur Verrücktheit daran glauben. -->(CheGuevara)

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        • Helmut & UllaH Offline
          Helmut & UllaH Offline
          Helmut & Ulla
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          @wosik

          Ich finde die Bedingungen völlig klar: Abschnitt 😄 Reiserücktritt und Reiseabbruch
          Selbstbehalt pro Person, wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wird

          "der Versicherungsfall" trifft jeweils auf jeden Fall zu der im Abschnitt C beschrieben ist.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • damal77D Offline
            damal77D Offline
            damal77
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            @all: sorry, bin etwas verplant, werde den beitrag im richtigen UF posten :?

            Um für etwas zu kämpfen, muss man es sehr lieben. Um etwas sehr zu lieben, muss man bis zur Verrücktheit daran glauben. -->(CheGuevara)

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            • wosikW Offline
              wosikW Offline
              wosik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              Im Prinzip hatte ich es auch so verstanden, wollte es aber nicht wahr haben.  😉

              Für mich deswegen ein K.O Kriterium, da der Selbstbehalt von 20% bei unserem Reisepreis einfach zu hoch ist...

              Helmut & Ulla:
              @wosik

              Ich finde die Bedingungen völlig klar: Abschnitt 😄 Reiserücktritt und Reiseabbruch
              Selbstbehalt pro Person, wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wird

              "der Versicherungsfall" trifft jeweils auf jeden Fall zu der im Abschnitt C beschrieben ist.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Siegerland - CarstenS Offline
                Siegerland - CarstenS Offline
                Siegerland - Carsten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                Ich muß evtl. meine Reise zu Ostern stornieren. Die Reise wurde bei GTI Travel gebucht, in den Bestimmungen steht daß bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Pauschalreisen 15% einbehalten wird. Eine Reiserücktrittsversicherung habe ich über die American Express Gold Karte. Jetzt meine Fragen:

                • Brauche ich spezielle Gründe, wenn ich von der Reise zurücktreten will oder spielt das
                    keine Rolle?

                • Werden die 15% von meiner Reiserücktrittsversicherung gedeckt oder ist das Geld in jedem Fall weg?

                • Bezieht sich die RRV nur auf die Restzahlung oder auch auf die geleistete Anzahlung?

                Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe

                Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada

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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  Welche Gründe für einen Rücktritt von der Reise durch deine inkludierte RRV abgedeckt sind und die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung kannst du den AGB des Versicherers entnehmen.
                  Die Stornogebühr des Veranstalters bezieht sich auf den kompletten Reisepreis.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • mkfpaM Offline
                    mkfpaM Offline
                    mkfpa
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    Laut AGB von Amex Gold RRV sind Krankheit (nur mit Attest eines Arztes), Unfall, Entlassung und Gerichtstermine abgedeckt.

                    Wobei 10% des Schadens bzw. minimum € 100.- Selbstbehalt sind.

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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      @siegerland-carsten
                      spezielle gründe (die mkfpa genannt hat) sind auf jeden fall vorzubringen, wenn es durch die reiserücktrittversicherung gedeckt sein soll.
                      da die rrv deiner karte bei der axa eingedeckt ist, empfehle ich dir, die vertraglichen obliegenheiten auf jeden fall einzuhalten. die sind laut bedingungen nämlich relativ streng. ich würde an deiner stellle auf jeden fall alles nur in rücksprache mit dem versicherer erledigen. also: zuerst den versicherer informieren, attest für krankheit (etc) beibringen usw.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Siegerland - CarstenS Offline
                        Siegerland - CarstenS Offline
                        Siegerland - Carsten
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen.
                        Am besten ist es natürlich wenn wir den Urlaub wie geplant hinkriegen, vielleicht haben wir ja Glück!

                        Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada

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                          LexilexiL Offline
                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          @siegerland carsten
                          vielleicht hast du ja lust, dein problem einmal zu benennen?
                          liegt denn eine krankheit vor? mich irritierte ein bißchen, dass jetzt schon der osterurlaub gefährdet ist.

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Siegerland - CarstenS Offline
                            Siegerland - CarstenS Offline
                            Siegerland - Carsten
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            @ lexilexi

                            Meine Frau wird wohl einen Job in der Schweiz annehmen, der in diesen Zeitraum fallen sollte. Da ich bisher noch nie eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen habe, war es eine grundsätzliche Frage, mit welchen Schwierigkeiten so etwas verbunden wäre. Jetzt haben wir einen späteren Arbeitsbeginn wählen können, sofern alles gesund bleibt, steht einem schönen Osterurlaub nichts mehr im Weg!

                            Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada

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                            • Carmen2104C Offline
                              Carmen2104C Offline
                              Carmen2104
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              Ich habe  nun aus gegebenem Anlass auch mal eine Frage btgl der RRV.

                              Wir wollten eigentlich am 04.06.2013 in den Urlaub fliegen.
                              Nun hat sich aber unsere Tochter den Arm gebrochen und hat für 4 Wochen einen Gips.
                              Für uns steht also fest das wir den Urlaub leider stornieren müssen/werden.
                              Am Dienstag muss ich gleich beim Chirurgen anrufen das er die Nachsorgeuntersuchungen macht. Er wird uns dann wohl ein Schreiben verfassen welches wir bei unserer RRV einrichen müssen.
                              Ist es tatsächlich so das die Anzahlung unserer Reise nicht erstattet wird?
                              Meine Schwiegermama sollte auch mitfliegen,wir sind auch alle namentlich auf den Reiseunterlagen zusammen aufgeführt.
                              Kann auch sie problemlos stornieren?

                              Danke für eure Antworten.

                              Dream World Aqua 2015 :-)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • curiosusC Offline
                                curiosusC Offline
                                curiosus
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                Zunächst einmal ist die Anzahlung Teil des Reisepreises und somit auch Teil der Stornokosten. Inwieweit diese vollständig von Deiner RRKV übernommen werden, hängt von Deinem Vertragspartner ab. Es gibt Versicherungen die alles zahlen, andere die prozentual oder Fixbeträge als "Selbstbehalt" abziehen.
                                Zudem ist es auch entscheidend, ob überhaupt aufgrund eines gebrochenen Arms eine Reiseunfähigkeit vorliegt. Dieses solltest Du mit dem behandelnden Arzt und Deiner Versicherung abklären.
                                Ist die Versicherung für alle Reiseteilnehmer abgeschlossen worden, so sind auch alle Reiseteilnehmer entsprechend "stornierbar".

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Carmen2104C Offline
                                  Carmen2104C Offline
                                  Carmen2104
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  Danke Curi für die schnelle Antwort.
                                  Naja, Reiseunfähig ist sie ja eigentlich nicht...... allerdings macht es halt einfach keinen Sinn mit einem Gipsarm in den Urlaub zu fliegen.Sie kann ja noch nicht mal schwimmen gehen - und unsere Tochter ist eine Wasserratte..... 😞
                                  Aber wir werden das mit dem Arzt besprechen und dann sehen wir weiter.

                                  Dream World Aqua 2015 :-)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • abhollA Offline
                                    abhollA Offline
                                    abholl
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    Wenns kein komplizierter Bruch ist, wird die Versicherung sicher keine Rücksicht darauf nehmen, ob Du die Reise für sinnvoll hältst.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Carmen2104C Offline
                                      Carmen2104C Offline
                                      Carmen2104
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      Also ein unkomplizierter bruch ist es leider nicht. Wir müssen in 4 Tagen wieder zur Kontrolle dann nach 7 Tagen und nach 11 Tagen. Der Unterarm ist zweifach gebrochen und wenn der Bruch abfällt muss operiert werden. Aber das wissen wir alles erst wenn wir sämtliche Kontrollen gemacht haben. 
                                      Wir werden es mit dem Chirurgen besprechen,  er wird wissen was zu tun ist.

                                      Dream World Aqua 2015 :-)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • abhollA Offline
                                        abhollA Offline
                                        abholl
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #99

                                        Carmen, denk aber dran, dass die Rücktrittsversicherungen in den Bedingungen haben, dass man bei Eintritt des Ereignisses stornieren muss. Wenn Ihr in eine andere Stornostufe rutscht, zahlen sie dann nicht den höheren Betrag.  Ab besten nimmst Du morgen Kontakt mit Deiner Versicherung auf, manche haben auch eine Beratung, wie man vorgehen soll.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Carmen2104C Offline
                                          Carmen2104C Offline
                                          Carmen2104
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #100

                                          Danke@ abholl wir haben die RRV über die Mastercard bei der Sparkasse. Dort habe ich auch gleich heute morgen anrufen und die Dame von der Sparkasse meinte das unser Reisebüro die Reise stornieren muss und der Arzt am Donnerstag was dazu schreiben soll. 
                                          Müssen jetzt also bis Donnerstag abwarten.

                                          Dream World Aqua 2015 :-)

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