Wann beginnt der Reiseantritt bei Flugpauschalreisen?
-
@viku:
Unter dem Aspekt des Versicherungsrechts zutreffend...nur ist das in diesem Fall (vorsichtig formuliert, da zu prüfen - das ist ja das Thema!) nicht zwangsläufig "zuständig" bzw. maßgeblich!Man muß deutlich zwischen der Existenz von Versicherungs- und Reiserecht unterscheiden - und hier dürfte primär Reiserecht "zuständig" sein.
-
meiner Meinung nach definiert sich der Begriff "Reiseantritt" in beiden Fällen gleich. Somit war vom RV, reiserechtlich, nichts falsch. Der Beförderungstag war der 9.9.
Alles sehr unangenehm für den TO ... aber eben Pauschalreise, und hier ausgereitzt bis auf die letzte Minute.Gruß Vik
-
Das Beste war ja auch noch dass ich GTI vorher anschrieb, ob die sich sicher seien, dass der Abflug 23.50 Uhr ist, da am FMO dort keine Rede von ist und die schrieben noch es sei definitiv 23.50 Uhr....allerdings ein Ding der Unmöglichkeit, denn Sky hatte auf dem Weg AYT-FMO am 09.09.12 eine Zwischenlandung (Planmäßig (reingedrückt bekommen??!??)), wie sie in den Wochen zuvor nicht stattfand. somit ist die Maschine erst um 23.45 uhr am FMO gelandet.
So haben die doch wissentlich eine falsche Information rausgegeben, oder irre ich mich da etwa?
Hallo...
ja den Vernstalter hatte ich kontaktiert vorher... s. obige Textkopie... an ein Storno der Reise dachte ich keinesfalls,l denn ich wollte ja meinen mir wohlverdienten Urlaub antreten...nur war halt die Rede von 23.50 Uhr beim RV...aber auch nirgends anders!!
LG
-
Nur mal so als Hinweis und/oder mögliche "Fehlerquelle":
Gedruckte und/oder medial dargestellte Flugpläne sind (leider) auch nicht immer fehlerlos und bilden keine zwingende rechtliche Grundlage. Und wenn Du den Flug nicht "gefunden" hast heißt das noch lange nicht, daß es ihn nicht (zumindest in der Planung) gegeben hat.Wenn Du doch die Reise auf jeden Fall antreten wolltest und dies ja auch getan hast - wo war jetzt real der Unterschied und v.a. faßbare(!) Nachteil(!) der Dir zwischen dem vorher "versprochenen" (ist relativ, da gemäß allgemeiner und RV-übergreifender AGB diese auch kurzfristig noch geändert werden können) Abflug um 25:50 Uhr und dem tatsächlichen Zeitpunkt um 0:35 Uhr entstanden ist?
-
@viku
Danke für die Anregung!
Hier mal ein Auszug aus einem Urteil des OLG Dresden, bei dem es allerdings um die Zuständigkeit der Reiserücktrittsversicherung geht:
"Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Flughafens ist ein Teil der gebuchten Leistung Hinflug in Anspruch genommen und somit die Reise angetreten ..."
Auch wenn es hier grundsätzlich um ein anderes Anliegen geht, ist das eine allgemein gehaltene Bewertung, auf die sich vermutlich auch GTI berufen wird.
Meines Wissens gibt es keine Urteile zur Thematik, die nicht versicherungsrechtliche Sachverhalte betreffen.
Nimmt man also an, dass diese Argumentation sich auch auf Ansprüche außerhalb Versicherungsfragen anwenden lässt, ist das Ansinnen der/des T.O. vollkommen verfehlt. Der Ausgang einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Argument der verkürzten Nachtruhe hingegen ist nachweislich vage, warum also sollte "Kulanz" ein Unwort in dieser Diskussion sein?

Aus meiner Sicht stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Antritts bei der vorliegenden Sachlage aber überhaupt nicht, und die Gründe hierfür werde ich sicher nicht noch einmal bemühen!

-
@deifi
Die Veranstalter informieren nicht "vorsätzlich" falsch, sie verlassen sich auf die ihnen zur Verfügung gestellten Daten. Man kann nicht erwarten, dass sie parallel die Anzeigen auf so orbital wichtigen Airports wie FMO gegenchecken und ggf. Nachfragebedarf sehen, zumal die Angaben dort wenig verlässlich sind - und zwar in jeder Hinsicht!Bezüglich der Skyairline Routings kannst du dich ggf. im Airlineforum informieren - zudem spielt es für deine Argumentation überhaupt keine Rolle, ob ein Aufnahmestop dem RV bekanntgegeben wurde, ist doch die Auslastung und ihre Steuerung allein Sache der Airline, und daher rührt auch das ganze "voraussichtlich" in den Vertragstexten der Veranstalter.
Nach dieser Welle hier dürfte es schwierig bis unmöglich geworden sein, den Veranstalter noch zu einem Einlenken in deinem Sinne zu bewegen.
Falls du entsprechend versichert bist, kannst du evtl. eine prozessuale Entscheidung herbeiführen, großartig andere Möglichkeiten zur Erlangung einer Erstattung sehe ich persönlich nicht (mehr). -
Vielleicht liest dies ja noch Jemand

Habe ein ähnliche Frage zum Thema.
Wir fliegen vom 3.5. - 17.5. in die Türkei( erstmalig überhaupt)
Abflug um 21:35- Ankunft Antalya 2:10.
Koffer holen, Transfer 2 Std. , wir werden ca 5 halb 6 im Hotel sein wenns gut läuft
Jetzt hab ich mir unseren Hotelgutschein angesehen...da steht expliziet 14 Nächte
Ich würde mal meinen, um diese Zeit ist die Nacht wohl um,oder?
Eigentlich weiß der Veranstalter doch schon vor der Reise , daß es nur 13 Nächte sind, oder irre ich mich? 14 Nächte im Hotel sind doch nun mal 14 Nächte Hotel. Damit ist doch nicht das Flugzeug oder der Bus gemeint? Ich kann das nicht wirklich nachvollziehen und fühle mich etwas überrumpelt...
Gebucht über FTI- Incekum beach Resort
Ich würde mich über Meinungen freuen.
-
Warum? Flugzeiten standen doch fest? Geht ja wohl eher darum,dass eine Nacht im Hotel bezahlt wurde,die nicht genommen werden kann,wegen der späten Anreise... ????? Oder ????

-
Aber so hat man doch schon morgens um 2 oder 4 oder 6 schon das Zimmer zur Verfügung und ein Frühstück und muss nicht bis zum Check-In für die nächste Nacht warten, wo dann eventuell ein Zimmer erst um 16:00 Uhr fertig ist und man vom ersten Urlaubstag auch nix hat.
-
@abholl, ja so seh ich das auch....mir gings darum, das @vs gemeint hat,die Frage solle im Flugzeitenänderungs.... gestellt werden......

das Zimmer ist am Tag der Anreise ja auch frei...auch wenn die Ankunft um 23 Uhr ist.... muss ja bezahlt werden,weil es von keinem genutzt wird..... bzw. werden kann.....
-
@Sandra
@vs hat m. E. diesen Hinweis erteilt, da es in dem vorausgegangenen Posting um eine "verlorene" Nacht / einen "verlorenen" Tag aufgrund des späten Hinfluges ging - eine Beschwerde, die im Thread "Flugzeitänderung" (nach der Buchung erfolgte Änderungen / spätere Abflugzeiten) sehr oft zu lesen ist = identische Thematik.
-
Mmmmhh,ich seh das ein wenig anders....wenn ich eine Reise buche, z.B. Flug 7 Uhr Ankunft 10 Uhr, dann weiß ich bzw. gehe ich davon aus,dass ich das Zimmer dann den ganzen Tag nutzen kann, ändert sich dann die Flugzeit auf 19 Uhr usw. usw. geht mir natürlich der Tag flöten...wie und was und wo wurde ja dann die letzten Tage vielfach diskutiert.....allerdings buche ich; und weiß,dass ich erst gegen 23 Uhr ankomme, und dann gegen 1-2 in der Nacht im Hotel bin,ist die Frage durchaus berechtigt, warum man für den Tag, an dem man fliegt auch das Zimmer zahlen muss, obwohl man es nicht nutzt......ganz abgesehen davon, dass es so rechtens ist.....weil es ja klar ist,gebucht von bis,abgesehen von Ankunft und Abreise......,oder bin ich da falsch?
Ich bin zwar erst ein paar Tage dabei,aber mich interessiert das wirklich alles hier sehr, kann ja sein,man kommt selbst mal in solche ''Lagen'' dann weiß man im vorraus schon,was man beachten sollte und was nicht, von daher bin ich über jede Anmerkung und jeden Tipp dankbar.....

-
Die meisten Hotels rechnen die "Nacht" von 14:00 oder 16:00 als frühestem Check-In bis zum spätesten Check-Out meist zwischen 10:00 und 12:00.
Wenn Du bei früherer Ankunft schon ins Zimmer kannst, ist das Entgegenkommen des Hotels, wenn ein Zimmer bereits frei ist, aber man hat keinen Anspruch drauf, wenn man die Nacht nicht gebucht hat oder bei der Buchung des Aufenthalt eine frühe Ankunft vereinbart (und meist auch bezahlt) hat.
Wenn man um 2 Uhr nachts im Hotel das Zimmer bezieht, dann nutzt man die Nacht doch, ich verstehe Deine Argumentation nicht, die wenigsten Hotels vermieten ihre Zimmer doch stundenweise.
-
In den meisten Hotels gibt es fixe (garantierte) Check In/Check out Zeiten. Nehmen wir mal an das wäre 12 Uhr mittags. Wenn Du um 23 Uhr oder später in´s Hotel kommst willst Du sicher nicht bis 12 Uhr warten um ein Zimmer zu bekommen

-
@Sandra
Deine erste gebuchte "Übernachtung" beginnt um 24.00 / 01 Uhr nach Beendigung des Abflugtages X.
Sie endet um rund 12 Uhr des ersten Urlaubstages, der dem Tag X folgt.Es ist richtig, dass
a) bei einem Abflug am Tag X um 6 Uhr morgens du die erste Übernachtung voll auskosten kannst,
b) bei einem Abflug am Tag X um 23.00 Uhr abends du die erste Übernachtung zwar nicht voll auskosten kannst, das Zimmer dir aber bei deiner Ankunft zur Verfügung steht, du am Frühstück, von ev. gebuchten AI-Angeboten unmittelbar profitieren kannst.Letzteres ist meistens nicht möglich, wenn du an deinem Anflugtag X um 8 Uhr morgens eintriffst und Check-in erst am Mittag stattfindet. Mag aber hotelabhängig sein.
-
...auch wenn das anders siehst, liegst du schlichtweg falsch. Dein Hotelzimmer -ob Flugpauschalreise oder z.B. einfache Hotelbuchung in Hamburg- steht dir am Tage der Anreise im Regelfall nicht vor 14 Uhr zur Verfügung. Insofern kannst du auch nicht davon ausgehen, dass Zimmer am Anreisetag den ganzen Tag (also 24 Stunden) nutzen zu können. Am Abreisetag muss das Zimmer i.d.R. bis 11 Uhr geräumt sein. Hier wird auch deutlich, dass du nicht die Anzahl der Tage deines Aufenthaltes bezahlst, sondern den Preis für die Anzahl der gebuchten Übernachtungen. Dem Hotelier ist es demnach auch völlig egal, ob du am gebuchten Anreisetag erst um 23 Uhr oder um 1 Uhr morgens des Folgetages dein Zimmer beziehst.
-
Also ihr Lieben....ICH verstehe das schon,und ich weiß auch,wie und warum wie gebucht wird, MIR ist das klar; ich verstehe oder verstand nicht,was die Frage von @kitt1807 im Tread der Flugzeitenänderung zu suchen haben sollte, da ihr ja ihre Flugzeiten bekannt waren...sie wollte ja lediglich wissen,ob es rechtens ist, ihr den Anreise Tag als Übernachtung in Rechnung zu stellen,obwohl sie ja erst nach 24 Uhr am folge Tag im Hotel ankommt.
-
...du hast folgendes geschrieben:
Ich bin zwar erst ein paar Tage dabei,aber mich interessiert das wirklich alles hier sehr, kann ja sein,man kommt selbst mal in solche ''Lagen'' dann weiß man im vorraus schon,was man beachten sollte und was nicht, von daher bin ich über jede Anmerkung und jeden Tipp dankbar....
Und folglich hast du eine Menge Tipps erhalten
