Frittierte Insekten und andere Snacks
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ronjaT:
Alles was noch lebt, zuckt und sich bewegt könnte ich nicht essen.Womit wir schon bei einem gravierenden Unterschied zwischen Balut und Hirn vom lebenden Affen sind.
Ein zweiter Unterschied ist wohl, dass Huhn/Ente & Ei in unserem Kulturkreis ein allseits beliebtes Nahrungsmittel ist. Ein **** hingegen ist "lieb" , was die Hemmschwelle drastisch erhöht. -
Balut und 100 jähriges Ei würde mich zwar überwindung kosten, große Überwindung aber es würde gehen.
**** schlecht, Hund und Katze ganz, ganz arg schlecht bis (fast) unmöglich. Kaninchen geht bei mir, ich halte zwar auch welche als Haustiere und sie sind lieb und kuschelig, dennoch, ich bin von frühester Kinheit an gewohnt, Kaninchen zu essen, schreckt mich also nicht. Hier differenziere ich zwischen Kuschelkaninchen und Esskaninchen.
Affenhirn vom lebenden Affen völlig unmöglich!!! Wie auch sonst, alles war noch lebt geht gar nicht

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mk116:
Hund lohnt m. E. nicht wirklich, höchstens probeweise.In S-Korea werden Hunde regelmäßig bei lebendigem Leib geschlagen, damit das Fleisch mürbe wird. In VN erkennt man Hunderestaurants an den Strohhaufen davor. Die dienen dazu, dem lebenden Hund das Fell abzubrennen. Damit erübrigt sich für mich der Besuch eines Hunderestaurants bis auf weiteres. :?
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Mein Thema scheint ja hier gut anzukommen!
Trotzdem möchte ich noch einmal auf die eigentliche Fragestellung zurückkommen:
Gibt es in oder um Khao Lak konservierte Insekten?
Prebs meinte ja auf Phuket. Kann das jemand bestätigen?
Ansonsten muss ich mich in der nächsten Woche wohl selbst auf die Suche machen. -
Ich hoffe, Du bist erfolgreich

Falls wer sie konserviert schon in Bangkok gesehen oder gar gekauft hat, bitte auch hier posten und wie hoch da der Eigenbedarf sein wird, bevor man über gewerbliche Fallstricke stolpert, denn ich glaube kaum, daß man für 430€ Heuschrecken vom Chatuchak als Eigenbedarf akzeptieren würde,aber sie machten sich bestimmt gut bei mir in der Kneipe

Silke, Deine Frage bzgl. der Einfuhr hat mir keine Ruhe gelassen und so habe ich ein wenig im Internet recherchiert. Nachdem ich dort keine eindeutige Aussage fand, habe ich die Auskunftsstelle des Zolls angerufen, dort war man sich auch nicht sicher und meinte, im Zweifel würde die Lebensmittelüberwachung hinzugezogen, also habe ich mich an selbige in Hessen gewandt, da wir über Frankfurt einreisen und ich dachte, sie könnten da Erfahrungen haben. Diese vermittelten mich an die zuständigen Kollegen im Frankfurter Flughafen, wo ich dann von einem Mitarbeiter an den nächsten verwiesen wurde, bis mir schliesslich die Dritte sagte, sie wüsste das jetzt auch nicht so genau, ich solle doch eine Email an folgende Adresse senden:
poststelle.tgsh@lhl.hessen.de
was ich natürlich getan habe, Du kennst meine Beharrlichkeit
Werde Dich/Euch hier auf dem Laufenden halten, falls Interesse besteht

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Per Mail hab ich schon ein paar Mal schnell und kompetent Auskunft vom deutschen Zoll erhalten. Hier der Link zur Kontaktseite:
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenfte/Zollthemen/zollthemen_node.html
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Christian, genau mit der;) netten Dame habe ich gesprochen, die wusste es aber auch nicht, hat noch Kollegen befragt und mich dann an die Lebensmittelüberwachung verwiesen, weil sie das in einem Fall der Unsicherheit am Flughafen bzgl. Lebensmitteln auch so machen würden.
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Ich hätte gedacht, daß wenigstens die Lebensmittelüberwachung am Airport Frankfurt mir das hätte direkt sagen können, da ich davon ausging, daß sie das öfter mal haben...
...vielleicht sollte man sich mal an die Kabel1 Dokusoapmacher wenden

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Hase, um von Dir "Jung" genannt zu werden, hat es sich schon gelohnt

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So, hier nur die Antwort der Veterinärdirektorin des hessischen Landeslabors der tierärztlichen Grenzkontrollstelle des Flughafen Frankfurt

Vorweg, ich habe den Fehler gemacht, es als Mitbringsel für Verwandte und Freunde zu deklarieren, also an der Grenze immer schön sagen, Ihr futtert alles alleine
Siehe Absatz 2...Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXX,
die Einfuhrbedingungen für Lebensmittel tierischen Ursprungs in die EU für den eigenen privaten Verzehr ist geregelt in der Verordnung (EG) Nr. 206/2009. Die u.g. Lebensmittel fallen unter den Artikel 2 Absatz 1 d) der Verordnung, wonach eine Einfuhr von insgesamt 2kg möglich wäre.
Da die Lebensmittel aber für Dritte bestimmt sind,fällt die Einfuhr unter die gesetzlichen Regelungen für ein gewerbsmäßiges „Inverkehrbringen“,gemäß Definition in Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist darunter jede Form der Weitergabe, auch unentgeltlich, zu verstehen. Aus diesem Grund wird zur Einfuhr ein Gesundheitszertifikat benötigt, das als Muster in der Lebensmitteleinfuhrverordnung zu finden ist.
Zu Ihrer Information habe ich Ihnen ein Merkblatt für private Einfuhren tierischer Lebensmittel sowie das Muster einer Gesundheitsbescheinigung gemäß Lebensmitteleinfuhrverordnung beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
