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Generalstreik Spanien 14.11. Rückreise 1 Tag später

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  • Sunshine997S Offline
    Sunshine997S Offline
    Sunshine997
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @ Kourion
    Das ist in der Tat richtig. Wenn der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag nicht aufgrund von"höherer Gewalt" kündigt, haftet er auch für große Rückreiseverspätungen aufgrund von Aschewolken etc.
    Deshalb haben die RV 2010 bei der Aschewolke die Reiseverträge mit den unterwegs gestrandeten Teilnehmern sofort gekündigt und viele Kunden damit vor den Kopf gestoßen, denen nicht klar war, dass die Reiseveranstalter das tun mussten, um nicht einem riesigen Berg von Forderungen ausgesetzt zu werden.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Danke @Sunshine997 - wobei der Forderungsberg auch so schon manchen Alpinisten entzückt hätte!
      :?

      @wener71
      Es war deinen überaus sachlichen Vorträgen zu entnehmen, dass du nicht zur Klasse der "Refinanzierer auf Deibel komm raus" gehörst.
      Bezüglich der Erstattung der Versorgungsleistungen bist du ja hinlänglich informiert worden.
      Ein Anspruch an die Airline (hier Iberia) auf eine Erstattung gem. VO(EU)261/04 besteht aus meiner Sicht nicht - ein Generalstreik ist quasi die "Mutter aller außergewöhnlichen Umstände" nicht geologischer oder meterologischer Genese ...
      😉

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • KourionK 1
        KourionK 1
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @sunshine
        An das Thema "Verspätung" in Verbindung mit der Kündigung habe ich zur Zeit der Aschewolke (war zum Glück nicht betroffen) gar nicht gedacht. Dachte an zusätzliche Übernachtungen, usw.
        Aber OK, wenn die Verspätungen ins Gewicht fallen... :?

        Wie ist es denn, wenn aufgrund einer "höheren Gewalt" früher als gebucht abgeflogen wird - wie z. B. bei den Unruhen in Ägypten im Jan. / Feb. 2011 ? Da geht es um entgangene Urlaubstage. Hierzu gibt's nun nichts in der Frankfurter Tabelle. Dennoch scheint mir hier eine Zahlung in gewisser Hinsicht logischer, da etwas "fehlt". Auf der anderen Seite wurden die Urlauber zur ihrer eigenen Sicherheit von manchn RV frühzeitig ausgeflogen... :?

        Na ja, ich muss wohl nicht alles nachvollziehen können - fällt mir manchmal auch ein wenig schwer. Aber so ist es halt. 😉

        @vs
        Einen Alpinisten entzückt ? Trotz der Kündigungen ? Oder betraf es nur die, die nicht gekündigt hatten ?   OK, ist OT.   Sorry.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @Kourion
          Nochmal: Die Frankfurter Tabelle ist Grundlage für Reisepreisminderungen, nicht für Schadensersatzforderungen.

          Minderung:
          % vom Reisepreis aufgrund nachweislicher Mängel (Maßgaben und Tabelle)
          Schadensersatz:
          Über die Minderung hinaus Erstattung "erlittener Beeinträchtigungen" ohne Beleg.
          Versorgungsleistung:
          Erstattung von Auslagen im Rahmen der Unbill.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Danke Anne, sunshine und vonschmeling 😘

            Werner, sorry, hatte Deinen 3. Beitrag so verstanden, daß der RV die Übernachtung bezahlt hätte.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sunshine997S Offline
              Sunshine997S Offline
              Sunshine997
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @ Kourion
              Wenn Touristen FRÜHER ausgeflogen werden, stünde ihnen natürlich eine Reisepreisminderung zu ... wenn nicht vorher der Reisevertrag aufgrund "Höherer Gewalt" gekündigt wird, was die RVs in solch kritischen Situationen aber immer tun werden.

              Wenn der Reisevertrag gekündigt wurde, erhält der Reisende die nichtgenutzten Leistungen  erstattet, ABER: die Kosten für den umgehenden Rückflug teilen sich RV und Kunde ... und die umgehende Rückreise kann sehr teuer werden ... ich habe gehört, dass es damals Ägyptenreisende gab, die gerade einmal 2 von 14 Tagen in Ägypten waren und am Ende nichts zurückbekommen haben, weil der Preis für den vorgezogenen Rückflug (es wurden ja Sondermaschinen eingesetzt) so hoch angesetzt wurde ...

              "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @Kourion
                Bezog sich einzig auf den "Berg" ... 😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                • KourionK 1
                  KourionK 1
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @vs
                  Jau, der "Berg der Forderungen".  Alles klar.  😄

                  @Sunshine
                  "Wenn Touristen FRÜHER ausgeflogen werden, stünde ihnen natürlich eine Reisepreisminderung zu, wenn nicht vorher der Reisevertrag aufgrund "Höherer Gewalt" gekündigt wird,..."

                  Ja, diesen Punkt meinte ich... wobei mir der verspätete Gedanke kommt  :?   😞 , dass der lt. Frankfurter Tabelle "zeitlich verschobene Abflug über 4 Stunden hinaus" ja auch in "umgekehrter" Richtung - Zeit nach vorn verschoben - gelten könnte...
                  Na ja, da war ich wirklich schwer von Begriff.  Wow !  :?

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • Silvia LS Offline
                    Silvia LS Offline
                    Silvia L
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Hallo,
                    muss man bei einer Pauschalreise nicht erst den Preis für den Flug vom Gesamtpreis abziehen um auf den Tagessatz zu kommen?
                    Vile Grüße Silvia

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Nein, Berechnungsgrundlage für die Minderung ist ein Tagessatz des pauschalen Reisepreises.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • daggy1D Offline
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                        daggy1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        wener71: also, nach langem Hin und Her und nachdem ich meine gute Kinderstube vergessen hatte, wurde uns dann ein Hotel mit einem freien Zimmer vorgeschlagen. ...
                        Zuerst wurde versucht, die Schuld auf alle möglichen anderen Beteiligten abzuwälzen...

                        @Werner

                        Du hattest die Reiseleitung deines RV vor Ort bereits vorab auf die mögliche Verschiebung deines Rückflug angesprochen? Ihr wurdet trotzdem vom RV am regulären Abreisetag = Streiktag zum Flughafen gebracht, erst dort wurdet Ihr vom RV informiert, dass der Flug gecancelled wurde und Ihr umgebucht wurdet? Soweit richtig?

                        Das wäre ein "Angriffspunkt", aber:

                        Danach fehlt mir in deinen Threads dein Kontakt zum RV, du nutzt das "Passiv" und schreibst an keiner Stelle konkret, was dir dein RV als dein Verrtragspartner am Flughafen an Optionen angeboten hat. Hast du denn da überhaupt Kontakt zum RV aufgenommen? Per Reiseleitung? Oder die Hotline angerufen? Teneriffa ist schließlich keine Service-Wüste. Hast du was Schrifliches über die Vorgänge vor Ort? Gesprächsnotizen?

                        Ich habe auch ab und zu den Urlaub "verlängern" dürfen, allerdings noch nie wegen Streik. Die Flugausfälle wg. des Vulkanausbruchs auf Island und deren Regelung durch die RV habe ich auf Samana erlebt.

                        In allen Fällen waren die RV sehr kulant und haben die Kosten für mindestens eine zusätzliche Übernachtung komplett übernommen!!! Wieso in deinem Fall dein RV nicht??? Du warst doch sicherlich nicht der einzige betroffene Gast - was war mit den anderen? Hast du Adressen?

                        Ich wünsche dir viel Erfolg! Auch beim "Tabellen-Wälzen"...

                        Dagmar

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          wener71:
                          Hallo Sunshine,
                          also, nach langem Hin und Her und nachdem ich meine gute Kinderstube vergessen hatte, wurde uns dann ein Hotel mit einem freien Zimmer vorgeschlagen. Mein Spanisch ist zwar gut genug, um mir selbst was zu suchen, aber ich habe das dann einfach angenommen um mir nicht noch den ganzen Tag zu versauen.
                          ...
                          Gruß
                          Werner

                          ❓
                          Erstens glaube ich nicht, dass es an "Angriffsmöglichkeiten" mangelt, zweitens behandelt man hier unterschiedliche Sachverhalte. 
                          Natürlich hat Werner Anspruch auf die verauslagten Verpflegungskosten und ebenso auf die Reisepreisminderung, die sich aus der verspäteten Rückkunft ergibt. 
                          Allein die VO261/04 kann keine Anwendung finden, da ein Generalstreik nicht in die Sphäre der Fluglinie fällt und diese ergo außergewöhnliche Umstände zur Exkulpation einwenden kann.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • daggy1D Offline
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                            daggy1
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            vonschmeling: Natürlich hat Werner Anspruch auf die verauslagten Verpflegungskosten und ebenso auf die Reisepreisminderung, die sich aus der verspäteten Rückkunft ergibt.

                            Bitte hilf mir beim Lernen: Auch wenn alle anderen Gäste des RV bestens und stressfrei für diese eine zusätzliche Nacht im Rahmen der Pauschalreise kostenfrei untergebracht wurden? Werner aber davon nicht profitiert hat, weil er keinen Kontakt zum RV aufgenommen hat? Auch dann hätte er trotzdem Anspruch auf ... s.o.???

                            Liebe Grüße

                            Dagmar

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                            • wener71W Offline
                              wener71W Offline
                              wener71
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Hallo an alle,
                              Dagmar, ich habe den RV bereits einen Tag vorher darüber informiert, dass zumindest die Weiterflüge ab Madrid in Richtung München gecancelt waren. Das hätte bedeutet, dass wir in jedem Fall den Urlaub verlängern hätten müssen. Die Aussage der RV war, dass alles beim alten bleibt.
                              Tatsächlich sehe ich keine Schuld bei mir, schließlich hatten wir den RV vor Ort und das Buchungsbüro in Deutschland angerufen und informiert.

                              Bis jetzt habe ich keine Rückmeldung von Buchungsbüro erhalten.

                              Ich halte Euch auf dem Laufenden.

                              Gruß 
                              Werner

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                wener71
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Vielleicht noch als Ergänzung. Nicht der RV hat uns informiert sonder wir den RV. Und das schon am Tag vor der Rückreise.
                                Trotzdem wurden wir zum Flughafen chauffiert. Was hätten wir machen sollen? Ablehnen, in dem Wissen, dass wir sowieso nicht abfliegen können oder zumindest in Madrid hätten einen Übernachtung suchen müssen?

                                Adressen habe ich keine, wir waren die einzigen, die von unserem Appartmenthotel zum Flughafen gefahren wurden.

                                Ich habe ein Protokoll geführt, mit Uhrzeit und was vorgefallen ist. Außerdem ein 2 Faxe, die aussagen, wann wir abgeholt werden. Mit dem handschriftlichen Vermerk, dass wegen Streik die Uhrzeit für die Abholung verschoben wurde (von 09:25 Uhr auf 09:30, gleicher Tag).

                                Dagmar, ich sage ja nicht, dass der RV meine Kosten für die zusätzliche Übernachtung nicht übernehmen wird. Ich musste in Vorleistung gehen, das Hotel und den Transfer vorschießen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • wener71W Offline
                                  wener71W Offline
                                  wener71
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  ...und jetzt noch einen drauf 😆

                                  ...als wir dann am Flughafen ankamen und unser Gate am Monitor suchten, ist uns aufgefallen, dass kein einziger Iberia Flug angesetzt war.

                                  Also bin ich zum Iberia Schalter um zu fragen, was mit unserem Flug sei.

                                  Erst die nette Damen am Schalter hat uns unsere neuen Flugdaten gegeben, NICHT der Reiseveranstalter.

                                  Diese neuen Flugdaten standen schon vorher fest, in meinen Augen hätte sich die Reiseleitung darum kümmern müssen.  Ich gehe davon aus, dass iberia auch die Abflugdaten von Teneriffa veröffentlicht hat. Ich habe mit meinem Smartphone beim Googlen unseren als gecancelt markierten Weiterflug von Madrid nach München gefunden.

                                  Wenn ich dann noch bei der Reiseleitung anrufe und darauf hinweise, dass der Weiterflug für diesen Tag gecancelt wurde, dann muss doch die Reiseleitung aktiv werden und einfach mal die Suchmaschine anschmeißen. Schließlich werden die Flugdaten in Echtzeit veröffentlicht.

                                  Ich dachte bis zuletzt, wir wären auf ein andere Fluggesellschaft umgebucht worden und erfahren die neue Flugnummer am Flughafen.

                                  Der zusätzliche Tag war natürlich ein geringes Übel, ich hätte es trotzdem lieber, wenn ich für meine arbeitsfreien Tage selbst planen könnte ob ich sie auf Teneriffa oder zuhaus verbringe.

                                  Übrigens, Eure rege Teilenahme freut mich echt, vielen Dank für Euer Engagement!

                                  Gruß
                                  Werner

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @daggy1
                                    Ja, auch wenn wir unterstellen, dass alle anderen Gäste des Veranstalters zuverlässiger informiert und versorgt wurden, so war das bei @wener eben nicht der Fall.
                                    Über die Einschätzung "profitiert" zu haben kann man geteilter Meinung sein, die Auslagen für die Versorgungsleistungen sind jedenfalls zu erstatten - zumindest in einem angemessenen Rahmen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #38

                                      @vonschmeling

                                      Danke für deine Info 😘

                                      @Werner

                                      Da hattet Ihr ja echt die A-Karte...

                                      Ich wünsche Euch sehr, dass Ihr mit Euren Forderungen Erfolg habt! Hut ab davor, dass du hier trotz allem Ärger den RV nicht benennst.

                                      Ich hatte die Fragen nicht gestellt, um dich zu kritisieren, sondern einfach nur aus persönlicher Neugier an der rechtlichen Situation. Wir haben es nämlich schon mehrfach geschafft, Durchsagen am Flughafen zu überhören, wo es bei Verspätungen (allerdings nicht Flugausfällen) um Verpflegung, Hotel, Alternativen ging...

                                      Dez. 2009 war ich in einer vom Prinzip ähnlichen Situation wie du jetzt. Wir wollten auf Samana/Dom. Republik gerade in den Transferbus klettern, als wir sahen, dass die Gäste eines anderen RV, gebucht auf den gleichen Rückflug, wieder an der Rezeption eincheckten. Hallo??? Grund: Unser Rückflug airberlin konnte wg. Eis und Schnee in Düsseldorf nicht starten, doch unser RV und RL??? Angeblich keine Infos, die wollten uns scheinbar nur loswerden, damals 5 Stunden lang in Richtung POP, raus aus der eigenen Zuständigkeit. Doch wir haben gestreikt, im Telefon-Marathon durchgesetzt, dass auch wir solange vor Ort bleiben konnten, bis unser Flugzeug überhaupt in D gestartet war. Wir waren allerdings sechs Personen.

                                      Die Zusatzkosten hat komplett der RV übernommen. Da ich keine beruflichen Termine hatte, habe ich diese Urlaubsverlängerung positiv genossen und keine Forderungen erhoben.

                                      "Während der Aschewolke" war ich auch auf Samana und fand es interessant, wie unterschiedlich die Situation von den jeweiligen RV geregelt wurde, wobei ich selbst nicht betroffen war. Das ging von der 5-Std.-Fahrt-ins Blaue nach POP und Unterbringung dort weiter über 1-3 Kulanztage des RV auf Samana bis hin zum Transport nach Punta Cana und dort warten....

                                      Benachteiligt waren die Individualreisenden, da gab es keine Kulanz bei Hotel und evtl. vorab gebuchtem Transfer.

                                      Werner, ich wünsche dir viel Erfolg! Bitte schreib mal, was draus geworden ist.

                                      VLG
                                      Dagmar

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                                        #39

                                        Hallo,
                                        ich hatte bis gestern um Rückantwort zu meinem Schreiben an den RV gebeten...

                                        Nada....Jetzt schicke ich meine Forderungn per Einschreiben damit ich auf jeden Fall einen Nachweis habe, dass ich die Frist zur Reklamation eingehalten habe.

                                        Ich halte Euch auf dem Laufenden.

                                        Gruß
                                        Werner

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                                          #40

                                          Hallo an alle,
                                          hier ein kurzes Update.

                                          Eine weitere Woche ist vergangen ohne Rückmeldung des Reiseveranstalters. Man sollte erwarten können, dass ein kurzes "Vielen Dank für Ihre Nachricht, wir werden uns darum kümmern" nicht zuviel sein kann.

                                          Jetzt schicke ich die Papier noch mal per Einschreiben damit ich einen Nachweis darüber habe, dass ich die Frist eingehalten habe.

                                          Der nächste Schritt wird der Anwalt sein. Ich habe dann auch keine Hemmungen mehr, den RV öffentlich zu nennen und meine Meinung überall im Netz ausführlich darzulegen. Und dazu gibt es mehr als genug Möglichkeiten.

                                          Gruß

                                          Werner

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