Insolvenz Glauch Reisen
-
@AngieBaby
Ich glaube nicht, dass man sich auf Daten, Zeiträume festlegen kann.Bei der GTI-Sache wurde zuerst von Ende 2013 / 2014 geredet.
Dann aber meldeten sich recht schnell User, die ihr Geld schon zurückerhalten hatten.Kann man wohl nur hoffen, dass es nicht zu lange dauert.
-
Kourion hat im Prinzip schon alles wesentliche gesagt.
Ergänzend folgendes:
Im Rahmen der Bedingungen und Bestimmungen rund um die Gesamtversicherungssumme kann(!) der Versicherer bis einschließlich 31.12.13 "sammeln", anschließend bearbeiten um danach dann im Laufe (entsprechend der Bearbeitungszeiten) 2014 zu zahlen.
Dies war im Falle GTI und der HM so - und so ist es auch jetzt wieder im Fall Glauch und R+V!
Bei der Abwicklung der GTI-Insolvenz kam es aus verschiedenen Gründen zu früheren Auszahlungen. Die schnellsten Bearbeitungszeiten betrugen hier rd. 6 Wochen, im Durchschnitt waren es letztlich gute 8/knapp 9 Wochen.
Auch im Falle der aktuellen Glauch-Insolvenz wird vermutlich(!...meine(!) Einschätzung(!)) zunächst einmal (wie auch bei GTI) gesammelt. Ob es danach dann schon vor Ende der Jahresfrist zu Auszahlungen kommt, kann nicht seriös und gesichert vorhergesagt werden. Deutet man gewisse Parameter und achtet auf Zwischentöne im Flurfunk könnten GTI und Glauch leider noch nicht "alles" gewesen sein. Aufgrunddessen könnte(!) es sein, daß Versicherer momentan noch sensibler sind, als vor ein paar Wochen/Monaten und infolgedessen tatsächlich die Sammelfrist ausnutzen. Spekulations-Modus aus
Und ja, ich habe es gestern bereits geschrieben, es ist nicht(!) zielführend(!) immer wieder beim Versicherer nach dem aktuellen Bearbeitungsstand der jeweils eingesandten Unterlagen zu fragen. Diese werden i.d.R. nach Reisedatum und innerhalb dessen nach Unterlageneingang bearbeitet und nicht wenige Bearbeiter neigen (verständlicherweise!) bei allzu nervigen und forsch nachfragenden Verbrauchern gerne einmal dazu, die dazugehörigen Unterlagen wieder nach unten in den Stapel zu schieben.
-
Danke euch beiden ..... Es wäre halt schön .wenn ich vielleicht für April buchen könnte..

Also ,bis dahin weiter schuften
Und wenn ich dann irgendwie Bescheid von denen bekäme....dann wäre ich schon glücklich ,damit ich für April noch was bekomme.
Fliege ja nur mit meine Jüngste. Aber da muß ich in den Ferien. In der Ausbildung kann sie nicht einfach fehlen . Deshalb bin ich ja so traurig.
Urlaub und Ferien hatten immer nicht gepaßt. . , . Ich hoffe ich hab das Geld bald zurück. Und danke für den Tip Holginho , ich werde brav warten und nicht drängeln 
Falls mir dann noch jemand Tips schickt zum richtigen Reiseanbieter damit ich nicht wieder endtäuscht werde , dann wäre das schön.... -
Übrigens habe ich schon eine Schadennr bekommen von der Insolvenzversicherung . Ist das schon sozusagen mit ner Wartenummer gleich zu setzen. Also ist für die damit schon klar ob ich in der Mitte oder Anfang oder am Ende der Schlange bin. Oder ist das Scnuppe für die ?
-
AngieBaby
Reisedatum steht nicht drauf,auf meinen steht wie lange er gültig ist.Gültig für Reisen
ab 07.05.2009 gebucht wurden und bis zum 31.12.2014 angetreten werden.
-
@AngieBaby
Zu deiner Frage zum Sicherungsschein:Ich habe zwar keinen von Glauch, aber von anderen Veranstaltern.
Und dort steht nirgendwo ein Reisedatum drauf.Es gibt in der Tat eine Sicherungsschein Nummer, der RV wird erwähnt und die Gültigkeitsdauer des Scheins.

-
....habe auch heute auch die Schadennr bekommen von der Insolvenzversicherung R+V.

-
AngieBaby, die Schadennummer ist letztlich nicht mehr als eine Bearbeitungsnummer und für Dich ein "Beleg" dafür, daß Dein Fall registriert ist.
Gleichzeitig kann(!) diese Nr. natürlich auch eine Rangfolge widerspiegeln, muß aber nicht. Unabhängig von einer Numerierung wird wie gesagt normalerweise(!) so vorgegangen, daß Vorgänge nach (Ab)Reisezeitpunkt gelistet werden und innerhalb dieser Gruppen nach Eingangszeitpunkt abgearbeitet wird. -
In einem auf Facebook bestehenden Forum wird vermerkt, es wären bereits Stornierungsmails für "Nur-Hotel" Bucher versandt worden. Ich habe bisher noch keine Mail mit diesem Inhalt erhalten. Vielleicht sind diese Stornierungen erstmal nur für die Hotelbucher bis 23.9. ????
-
Hallo, es gibt neue Infos:
http://www.nst-inso.com/glauch-reisen-kunden/
Punkt 1.5.:
Alle einzeln gebuchte Leistungen “Nur Hotel”, werden storniert.

-
Dann nennen wir dieser Veröffentlichung des Insolvenzverwalters doch auch zwei entscheidende Punkte zu den Themen nur Flug und Nur Hotel, damit das deutlich wird ( es gab ja auch "Nur Flugbucher" neben den "Nur Hotelbuchern " bei Glauch:
Vorab --Zu den gesamten Ausführungen klickt bitte nochmals hierAuszug aus der Veröffentlichung des Insolvenzverwalters v. 18.09.2013
Zitat-Anfang- "Was ist mit einzeln gebuchten Leistungen, wie “nur Flug” oder “nur Hotel”?
Alle einzeln gebuchte Leistungen “Nur Hotel”, werden storniert. Bei einzeln gebuchten Leistungen “Nur Flug” müssen eine Reihe von Flügen storniert werden. Die davon betroffenen Fluggäste erhalten dazu eine Nachricht von Glauch Reisen.
Da bei der R+V Versicherung nur Pauschalreisen, also mindestens zwei bei Glauch Reisen kombinierte Reiseleistungen versichert sind, können Sie keine Ansprüche gegen die Insolvenzversicherung geltend machen. Im Übrigen verweisen wir auf den nachfolgenden Punkt 2 „Schadensabwicklung”.
- "Kann ich auch bei der Buchung von Einzelleistungen, wie “nur Hotel” und “nur Flug” mit einer Rückerstattung durch die R+V Versicherung rechnen?
Nein. Bei der R+V Versicherung sind nur Pauschalreisen, also mindestens zwei bei Glauch Reisen kombinierte Reiseleistungen, versichert. Offene Forderungen aus der Buchung von Hotel oder Flug können nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dazu werden Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter angeschrieben."
Zitatende
- "Was ist mit einzeln gebuchten Leistungen, wie “nur Flug” oder “nur Hotel”?
-
Insolvenz Glauch Reisen
Heute habe ich meine Bestätigung bekommen dass unsere "Nur" Hotel Buchung storniert wird. Im Hotel ist diese Nachricht noch nicht angekommen aber wir haben uns geeinigt, dass ich nach Stornierung von Glauch halt direkt buche. Also haben wir wenigstens unser "Wuschhotel" behalten. Gleich morgen hab ich schon einen Termin beim RA der uns dann später bei der Anmeldung bezüglich unserer Forderung an Glauch unterstüzt.
Müssen jetzt in den sauren Apfel beissen und das Hotel noch einmal bezahlen und hoffen, dass wir vielleicht doch noch ein bisschen von Glauch zurück bekommen.
Total doof gelaufen, versuche mich aber jetzt wieder auf den Urlaub zu freuen - haben wir uns verdient
und andere hat es härter getroffen - das ist manchmal tröstend... -
Von einem insolventen Unternehmen wirst Du nichts zurückbekommen, ausser evtl einen geringen Teil je nach Quote nach Anmeldung zur Insolvenztabelle... Und die Rechtsanwaltskosten zahlst Du noch obendrein!
Prüfe eher, ob es nicht Sinn macht, beim Insolvenzversicherer auf die Veranstaltereigenschaft auch bei Einzelleistungen abzustellen...
-
Das wurde doch bereits ausgeschlossen, da nicht versichert.Lies bitte mal oben oder klick Dich auf die Seite des Insolvenzverwalters.
Man sollte da keine Hoffnungen wecken, die vermutlich aussichtlos sind.
Zudem brauchst Du zur Anmeldung der Forderung natürlich keinen Rechtsanwalt.Bei GTI Hotel Onlywar es nicht anders-- und wäre es auch bei allen anderen Veranstaltern (bei HotelOnly) nicht.
-
Hallo,
mein Reiseveranstalter hat Insolvenz angemeldet. Ich habe nur einen Flug gebucht. Ist es nun ratsam den Flug anzutreten? Ich habe Angst, dass es Probleme bei dem Rückflug geben könnte und ich inVorkasse gehen muss?
Vielen Dank für die Antworten
-
Günter/HolidayCheck zitiert:
- "Kann ich auch bei der Buchung von Einzelleistungen, wie “nur Hotel” und “nur Flug” mit einer Rückerstattung durch die R+V Versicherung rechnen?
Nein. Bei der R+V Versicherung sind nur Pauschalreisen, also mindestens zwei bei Glauch Reisen kombinierte Reiseleistungen, versichert. Offene Forderungen aus der Buchung von Hotel oder Flug können nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dazu werden Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter angeschrieben."
Zitatende
meine Frage ist, ob das in der Rechtsprechung auch so gesehen wird bzw. ob die "Nur" Hotelbucher nicht doch noch eine Chance haben:
So kann beispielsweise eine Vorauszahlung nur gegen ushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden ( LG Köln, Urt. v. 15.05.2007 – 33 O 447/06; siehe auch: Entscheidung BGH v. 23.10.2012-X ZR 157/11 ) Eine Vorauszahlung ist von Glauch bei meiner "nur" Hotelbuchung verlangt worden - dagegen habe ich bei früher getätigten "nur Hotel" Buchungen, beispielsweise bei DER Tours übrigens damals einen Sicherungsschein erhalten ??? Offensichtlich macht also die Rechtsprechung keinen Unterschied, ob nur eine oder zig Leistungen gebucht worden sind (übrigens hatte ich Hotel und Frühstük gebucht = 2 Leistungen, oder nicht?) Wie sehen das andere "nur Hotelbucher"- wie geht ihr vor?
LG Sigi
- "Kann ich auch bei der Buchung von Einzelleistungen, wie “nur Hotel” und “nur Flug” mit einer Rückerstattung durch die R+V Versicherung rechnen?
-
@sigrid werner
..die Insolvenzversicherung deckt über den Sicherungsschein ganz klar nur Pauschalreisen ab! Der Sicherungsschein wird oft standardmäßig ausgegeben weil oft in dem Formblatt der Buchungsbestätigung eingedruckt. Für Nur-Bausteinbuchungen gilt die Insolvenzversicherung NICHTvöllig unabhängig von den Zahlungsmodalitäten! Eine Forderung des Gläubigers (des Buchenden) kann in diesem Fall nur in die Insolvenzmasse erfolgen (falls überhaupt vorhanden).
-
Genau so ist es, Armin-- zudem steht da (im Schein) ganz klar die Einschränkungen-nur bei Pauschalreisen- drauf, bei HotelOnly*--ist also das Papier nicht wert.
*Im Fall Glauch ( und nicht nur da)verbleibt als letzte Hoffnung eben die Anmeldung der Geschichte.
Probieren kann man es ja... bei den bislang bekannten Fakten aber eher aussichtlos. Alles andere sollte hier wirklich deutlich ausgeschlossen werden, mit Spekulationen helfen wir keinem weiter.