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Insolvenz Glauch Reisen

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  • KourionK 1
    KourionK 1
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #601

    @AngieBaby
    Ich glaube nicht, dass man sich auf Daten, Zeiträume festlegen kann.

    Bei der GTI-Sache wurde zuerst von Ende 2013 / 2014 geredet.
    Dann aber meldeten sich recht schnell User, die ihr Geld schon zurückerhalten hatten.

    Kann man wohl nur hoffen, dass es nicht zu lange dauert.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #602

      Kourion hat im Prinzip schon alles wesentliche gesagt.

      Ergänzend folgendes:

      Im Rahmen der Bedingungen und Bestimmungen rund um die Gesamtversicherungssumme kann(!) der Versicherer bis einschließlich 31.12.13 "sammeln", anschließend bearbeiten um danach dann im Laufe (entsprechend der Bearbeitungszeiten) 2014 zu zahlen.

      Dies war im Falle GTI und der HM so - und so ist es auch jetzt wieder im Fall Glauch und R+V!

      Bei der Abwicklung der GTI-Insolvenz kam es aus verschiedenen Gründen zu früheren Auszahlungen. Die schnellsten Bearbeitungszeiten betrugen hier rd. 6 Wochen, im Durchschnitt waren es letztlich gute 8/knapp 9 Wochen.

      Auch im Falle der aktuellen Glauch-Insolvenz wird vermutlich(!...meine(!) Einschätzung(!)) zunächst einmal (wie auch bei GTI) gesammelt. Ob es danach dann schon vor Ende der Jahresfrist zu Auszahlungen kommt, kann nicht seriös und gesichert vorhergesagt werden. Deutet man gewisse Parameter und achtet auf Zwischentöne im Flurfunk könnten GTI und Glauch leider noch nicht "alles" gewesen sein. Aufgrunddessen könnte(!) es sein, daß Versicherer momentan noch sensibler sind, als vor ein paar Wochen/Monaten und infolgedessen tatsächlich die Sammelfrist ausnutzen. Spekulations-Modus aus

      Und ja, ich habe es gestern bereits geschrieben, es ist nicht(!) zielführend(!) immer wieder beim Versicherer nach dem aktuellen Bearbeitungsstand der jeweils eingesandten Unterlagen zu fragen. Diese werden i.d.R. nach Reisedatum und innerhalb dessen nach Unterlageneingang bearbeitet und nicht wenige Bearbeiter neigen (verständlicherweise!) bei allzu nervigen und forsch nachfragenden Verbrauchern gerne einmal dazu, die dazugehörigen Unterlagen wieder nach unten in den Stapel zu schieben.

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • AngieBabyA Offline
        AngieBabyA Offline
        AngieBaby
        schrieb am zuletzt editiert von
        #603

        Danke euch beiden ..... Es wäre halt schön .wenn ich vielleicht für April buchen könnte.. 😞
        Also ,bis dahin weiter schuften  😞  Und wenn ich dann irgendwie Bescheid von denen bekäme....dann wäre ich schon glücklich ,damit ich für April noch was bekomme.
        Fliege ja nur mit meine Jüngste. Aber da muß ich in den Ferien. In der Ausbildung kann sie nicht einfach fehlen . Deshalb bin ich ja so traurig.  😞  Urlaub und Ferien hatten immer nicht gepaßt. . , . Ich hoffe ich hab das Geld bald zurück. Und danke für den Tip Holginho , ich werde brav warten und nicht drängeln 😞
        Falls mir dann noch jemand Tips schickt zum richtigen Reiseanbieter damit ich nicht wieder endtäuscht werde , dann wäre das schön....

        Irgendwann gewinne ich im Lotto ! Ich hab's so im Urin ! Dann mache ich in Samana ' Angiebabys Hunde -Heim ' auf :))) !

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        • AngieBabyA Offline
          AngieBabyA Offline
          AngieBaby
          schrieb am zuletzt editiert von
          #604

          Übrigens habe ich schon eine Schadennr bekommen von der Insolvenzversicherung . Ist das schon sozusagen mit ner Wartenummer gleich zu setzen. Also ist für die damit schon klar ob ich in der Mitte oder Anfang oder am Ende der Schlange bin. Oder ist das Scnuppe für die ?

          Irgendwann gewinne ich im Lotto ! Ich hab's so im Urin ! Dann mache ich in Samana ' Angiebabys Hunde -Heim ' auf :))) !

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          • AngieBabyA Offline
            AngieBabyA Offline
            AngieBaby
            schrieb am zuletzt editiert von
            #605

            Wichtig
            Auf meinem Sicherungsschein von Glauch steht kein Reisedatum . 😞
            Ist das schlimm???? Nur die Sicherungsscheinnr und der Veranstalter.
            Ist das bei euch auch so ???

            Irgendwann gewinne ich im Lotto ! Ich hab's so im Urin ! Dann mache ich in Samana ' Angiebabys Hunde -Heim ' auf :))) !

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            • Post-StelleP Offline
              Post-StelleP Offline
              Post-Stelle
              schrieb am zuletzt editiert von
              #606

              AngieBaby
              Reisedatum steht nicht drauf,auf meinen steht wie lange er gültig ist.

              Gültig für Reisen
              ab 07.05.2009 gebucht wurden und bis zum 31.12.2014 angetreten werden. 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK 1
                KourionK 1
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #607

                @AngieBaby
                Zu deiner Frage zum Sicherungsschein:

                Ich habe zwar keinen von Glauch, aber von anderen Veranstaltern.
                Und dort steht nirgendwo ein Reisedatum drauf.

                Es gibt in der Tat eine Sicherungsschein Nummer, der RV wird erwähnt und die Gültigkeitsdauer des Scheins.  😉

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • Post-StelleP Offline
                  Post-StelleP Offline
                  Post-Stelle
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #608

                  ....habe auch heute auch die Schadennr bekommen von der Insolvenzversicherung R+V. 😉

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                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #609

                    AngieBaby, die Schadennummer ist letztlich nicht mehr als eine Bearbeitungsnummer und für Dich ein "Beleg" dafür, daß Dein Fall registriert ist.
                    Gleichzeitig kann(!) diese Nr. natürlich auch eine Rangfolge widerspiegeln, muß aber nicht. Unabhängig von einer Numerierung wird wie gesagt normalerweise(!) so vorgegangen, daß Vorgänge nach (Ab)Reisezeitpunkt gelistet werden und innerhalb dieser Gruppen nach Eingangszeitpunkt abgearbeitet wird.

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                    • Hildegard LH Offline
                      Hildegard LH Offline
                      Hildegard L
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #610

                      In einem auf Facebook bestehenden Forum wird vermerkt, es wären bereits Stornierungsmails für "Nur-Hotel" Bucher versandt worden. Ich habe bisher noch keine Mail mit diesem Inhalt erhalten. Vielleicht sind diese Stornierungen erstmal nur für die Hotelbucher bis 23.9. ????

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ReisejoergR Offline
                        ReisejoergR Offline
                        Reisejoerg
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #611

                        Hallo, es gibt neue Infos:

                        http://www.nst-inso.com/glauch-reisen-kunden/

                        Punkt 1.5.:
                        Alle einzeln gebuchte Leistungen “Nur Hotel”, werden storniert.

                        😞 😞 😞

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Günter/HolidayCheckG Online
                          Günter/HolidayCheckG Online
                          Günter/HolidayCheck
                          Admin Experte Fuerteventura
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #612

                          Dann nennen wir dieser Veröffentlichung des Insolvenzverwalters doch auch zwei entscheidende Punkte zu den Themen nur Flug und Nur Hotel, damit das deutlich wird ( es gab ja auch "Nur Flugbucher" neben den "Nur Hotelbuchern " bei Glauch:
                          Vorab --Zu den gesamten Ausführungen klickt bitte nochmals  hier

                          Auszug aus der Veröffentlichung des Insolvenzverwalters v. 18.09.2013
                          Zitat-Anfang

                          • "Was ist mit einzeln gebuchten Leistungen, wie “nur Flug” oder “nur Hotel”?
                            Alle einzeln gebuchte Leistungen “Nur Hotel”, werden storniert. Bei einzeln gebuchten Leistungen “Nur Flug” müssen eine Reihe von Flügen storniert werden. Die davon betroffenen Fluggäste erhalten dazu eine Nachricht von Glauch Reisen.
                            Da bei der R+V Versicherung nur Pauschalreisen, also mindestens zwei bei Glauch Reisen kombinierte Reiseleistungen versichert sind, können Sie keine Ansprüche gegen die Insolvenzversicherung geltend machen. Im Übrigen verweisen wir auf den nachfolgenden Punkt 2 „Schadensabwicklung”.

                          • "Kann ich auch bei der Buchung von Einzelleistungen, wie “nur Hotel” und “nur Flug” mit einer Rückerstattung durch die R+V Versicherung rechnen?
                            Nein. Bei der R+V Versicherung sind nur Pauschalreisen, also mindestens zwei bei Glauch Reisen kombinierte Reiseleistungen, versichert. Offene Forderungen aus der Buchung von Hotel oder Flug können nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dazu werden Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter angeschrieben."

                          Zitatende

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Krümel1408K Offline
                            Krümel1408K Offline
                            Krümel1408
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #613

                            Insolvenz Glauch Reisen

                            Heute habe ich meine Bestätigung bekommen dass unsere "Nur" Hotel Buchung storniert wird. Im Hotel ist diese Nachricht noch nicht angekommen aber wir haben uns geeinigt, dass ich nach Stornierung von Glauch halt direkt buche. Also haben wir wenigstens unser "Wuschhotel" behalten. Gleich morgen hab ich schon einen Termin beim RA der uns dann später bei der Anmeldung bezüglich unserer Forderung an Glauch unterstüzt.

                            Müssen jetzt in den sauren Apfel beissen und das Hotel noch einmal bezahlen und hoffen, dass wir vielleicht doch noch ein bisschen von Glauch zurück bekommen.

                            Total doof gelaufen, versuche mich aber jetzt wieder auf den Urlaub zu freuen - haben wir uns verdient 😄 und andere hat es härter getroffen - das ist manchmal tröstend...

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Mam62M Offline
                              Mam62M Offline
                              Mam62
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #614

                              Von einem insolventen Unternehmen wirst Du nichts zurückbekommen, ausser evtl einen geringen Teil je nach Quote nach Anmeldung zur Insolvenztabelle... Und die Rechtsanwaltskosten zahlst Du noch obendrein!

                              Prüfe eher, ob es nicht Sinn macht, beim Insolvenzversicherer auf die Veranstaltereigenschaft auch bei Einzelleistungen abzustellen...

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Günter/HolidayCheckG Online
                                Günter/HolidayCheckG Online
                                Günter/HolidayCheck
                                Admin Experte Fuerteventura
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #615

                                Das wurde doch bereits ausgeschlossen, da nicht versichert.Lies bitte mal oben oder klick Dich auf die Seite des Insolvenzverwalters.
                                Man sollte da keine Hoffnungen wecken, die vermutlich aussichtlos sind.
                                Zudem brauchst Du zur Anmeldung der Forderung natürlich keinen Rechtsanwalt.

                                Bei GTI Hotel Onlywar es nicht anders-- und wäre es auch bei allen anderen Veranstaltern (bei HotelOnly) nicht.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Seestern2905S Offline
                                  Seestern2905S Offline
                                  Seestern2905
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #616

                                  Hallo,

                                  mein Reiseveranstalter hat Insolvenz angemeldet. Ich habe nur einen Flug gebucht. Ist es nun ratsam den Flug anzutreten? Ich habe Angst, dass es Probleme bei dem Rückflug geben könnte und ich inVorkasse gehen muss?

                                  Vielen Dank für die Antworten

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK 1
                                    KourionK 1
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #617

                                    @Seestern
                                    Hast du die Information, dass für deine Flüge eine Zahlung seitens Glauch erfolgte?

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Sigrid WernerS Offline
                                      Sigrid WernerS Offline
                                      Sigrid Werner
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #618

                                      Günter/HolidayCheck zitiert:

                                      • "Kann ich auch bei der Buchung von Einzelleistungen, wie “nur Hotel” und “nur Flug” mit einer Rückerstattung durch die R+V Versicherung rechnen?
                                        Nein. Bei der R+V Versicherung sind nur Pauschalreisen, also mindestens zwei bei Glauch Reisen kombinierte Reiseleistungen, versichert. Offene Forderungen aus der Buchung von Hotel oder Flug können nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dazu werden Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter angeschrieben."

                                      Zitatende

                                      meine Frage ist, ob das in der Rechtsprechung auch so gesehen wird bzw. ob die "Nur" Hotelbucher nicht doch noch eine Chance haben:

                                      So kann beispielsweise eine Vorauszahlung nur gegen ushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden (  LG Köln, Urt. v. 15.05.2007 – 33 O 447/06; siehe auch:  Entscheidung BGH v. 23.10.2012-X ZR 157/11 )  Eine Vorauszahlung ist von Glauch bei meiner "nur" Hotelbuchung verlangt worden - dagegen habe ich bei früher getätigten "nur Hotel" Buchungen,  beispielsweise bei DER Tours  übrigens damals einen Sicherungsschein erhalten ??? Offensichtlich macht also die Rechtsprechung keinen Unterschied, ob nur eine oder zig Leistungen gebucht worden sind (übrigens hatte ich Hotel und Frühstük gebucht = 2 Leistungen, oder nicht?)  Wie sehen das andere "nur Hotelbucher"- wie geht ihr  vor?

                                      LG Sigi

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ArminA Offline
                                        ArminA Offline
                                        Armin
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #619

                                        @sigrid werner

                                        ..die Insolvenzversicherung deckt über den Sicherungsschein ganz klar nur Pauschalreisen ab! Der Sicherungsschein wird oft standardmäßig ausgegeben weil oft in dem Formblatt der Buchungsbestätigung eingedruckt. Für Nur-Bausteinbuchungen gilt die Insolvenzversicherung NICHTvöllig unabhängig von den Zahlungsmodalitäten! Eine Forderung des Gläubigers (des Buchenden) kann in diesem Fall nur in die Insolvenzmasse erfolgen (falls überhaupt vorhanden).

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                                          #620

                                          Genau so ist es, Armin-- zudem steht da (im Schein) ganz klar die Einschränkungen-nur bei Pauschalreisen- drauf, bei HotelOnly*--ist also das Papier nicht wert.
                                          *Im Fall Glauch ( und nicht nur da)verbleibt als letzte Hoffnung eben die Anmeldung der Geschichte.
                                          Probieren kann man es ja... bei den bislang bekannten Fakten aber eher aussichtlos. Alles andere sollte hier wirklich deutlich ausgeschlossen werden, mit Spekulationen helfen wir keinem weiter.

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