Frage an die Vielflieger ...
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@Dr.Weigert schrieb
Nehmt es sportlich. Ihr werdet keine Entschädigung bekommen. Eigentlich steht ihr sogar in der Schuld von Turkish Airline.
Was sollen denn solche Falschaussagen.
Bei so einem Fall, gibt es einem Dowgrade - CompensationWer Business gebucht hat und Holzklasse geflogen ist, bekommt 75% des halben Ticketpreises. Der Rückflug war ja sicherlich wie ursprünglich gebucht in Business.
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*Aus unser Sicht haben wir eine Leistung gebucht/gekauft und es ist zunächst mal Angelegenheit des Verkäufers zu schauen, **dass er seinen Verpflichtungen - in unserem Fall, uns nach BKK zu bringen - nachkommt.***Nein, ist es in dem Moment nicht mehr, wo er durch höhere Gewalt nicht mehr dazu in der Lage ist. Der Vertrag wurde somit aufgehoben, er muss nicht Leisten, ihr müsst nicht zahlen -> deshalb Geld zurück.
Alles, was danach kommt, ist ein neuer Vertrag usw. ......
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Also liebe Leute,
hier mal ein Link vom Luftfahrtsbundesamt:
Ob diese Herabstufung bei Annullierung wegen Schlechtwetter auch greift, weiß ich allerdings nicht. Habe deshalb nun beim Bürgerbüro der LBA diesbezüglich eine Anfrage gestellt.
Bin nun sehr über das Ergebnis gespannt.
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@Katja&Uwe
Es tut mir ja irgendwie leid für euch, aber du wirst dein Wunschergebniss nicht bekommen. Seh halt einfach mal ein, dass du schlichtweg pech gehabt hast., und zwar mit dem Wetter! -
@Dr.Weigert
Es ist ggf. ein Wunschergebnis ...
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ich würde es trotzdem juristisch versuchen, sofern ihr eine rechtschutz habt.
nur meine persönliche meinunglg
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warum sollte man aufgrund von mündlichen mutmaßungen denn gleich die pferde wild machen.????
den rechtsanwalt kann man immer noch beauftragen, wenn man das ablehnungsschreiben der airline im briefkasten hat.
bis jetzt ist noch keine stellungnahme der beteiligten bekannt. außer die mündliche meinung des reisebüros.
ich würde erst einmal meine forderungen auf basis des beitrages von @sunshine997 geltend machen und dann abwarten. -
hab mich falsch ausgedrückt, sorry. natürlich erst, wenn praktisch hopfen und malz verloren ist, also absolut keine einigung herbeigeführt werden kann.
zum schluss den juristischen weg einschlagen.
danke für deine richtigstellung, lexilg
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Lässt man sein Anliegen durch einen Anwalt verterten, wandert die Angelegenheit direkt von der Kundenbetreuung in die Rechtsabteilung.
Das minimiert üblicherweise den Spielraum für außergerichtliche Verhandlungen und ist nicht unbedingt der beste Rat ...
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...womit wohl alle einer Ansicht sind, ausser natürlich mk116 - aber dies ist ja auch normal
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Hi,
also natürlich werde ich erstmal die Reaktion abwarten und sehen, was kommt. Der Dame im Reisebüro habe ich aber schon deutlich zu verstehen geben, dass ich - falls der Bescheid negativ sein wird - nicht zögern werde, die Angelegenheit dem RA zu übergeben und das ich das ganze als eine Art Geisterdiskussion sehe.
Was mich eben nur wundert, dass es für solche Fälle keine klare Regelung zu geben scheint. Wir sind doch nun sicherlich nicht die Ersten in dieser Welt, die von diesem Problem betroffen sind.
Uwe
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Die Regelung vom LBA, die ihr selbst verlinkt habt, ist doch eindeutig:
"Herabstufung ist die Verlegung eines Fluggastes in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde. Das Luftfahrtunternehmen ist in diesem Fall verpflichtet, binnen sieben Tagen einen Teil des Flugpreises zu erstatten."Eindeutiger geht es leider nicht, da, wie ich vorab schon beschrieben habe, der zu erstattende Teil des Flugpreises nicht so einfach zu ermitteln ist. Wenn es nur einen Business-Preis und nur einen Economy-Preis gäbe, wäre es in der Tat sehr eindeutig. In der Regel gibt es aber 5 bis 10 verschiedene Businesstarife und 20-40 verschiedene Economy-Tarife. Ich nehme mal an, Ihr habt einen Business-Sondertarif gehabt, oder?
Zudem kommt bei Euch hinzu, dass Ihr mit einer anderen Airline (Thai) und noch dazu nonstop geflogen wurdet, damit ihr so schnell wie möglich ans Ziel kommt. Das macht das Ganze noch schwerer vergleichbar. Ihr hättet auch einen Tag länger in Deutschland bleiben können (Hotel hätte die Airline bezahlt) und wärt dann mit der ursprünglich gebuchten Turkish Airlines über Istanbul in Business geflogen. Klar, Ihr hättet dabei einen Urlaubstag verloren und dafür keine Entschädigung erhalten (Fluggast-VO greift nicht bei schlechtem Wetter). Deshalb habt ihr das (freiwillig von TK unterbreitete; TK wäre nicht dazu verpflichtet gewesen) Angebot angenommen, mit Thai nonstop in Economy zu fliegen. Ihr hättet wie gesagt dieses Angebot auch ablehnen können und darauf bestehen, auf der nächst verfügbaren Maschine der TK über IST in Business zu fliegen.Insbesondere aus letzterem Grund sehe ich die Chancen für eine hohe Entschädigung als nicht besonders gut an und würde mich an Eurer Stellung mit einem Gutschein in akzeptabler Höhe zufrieden geben und mich darüber freuen, durch die flexible Reaktion der TK keinen Urlaubstag verloren zu haben. Das Wetter ist nun mal ein Risikofaktor für Flugreisen und man kann TK nicht dafür verantwortlich machen, das ist leider persönliches Pech. Aber das ist nun wieder nur eine Meinung ...
Ich schlage vor, wir brechen hier ab und warten ab, was TK Euch antwortet. Sobald Ihr Antwort habt, sucht Ihr den Thread wieder raus und postet die Antwort hier, dann diskutieren wir weiter ...

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@Uwe
Der Ansatz von Sunshine ist durchaus schlüssig. Konntet Ihr denn wählen Thai Eco oder TK Business sobald verfügbar (eventuell erst am nächsten Tag)? Falls diese Wahl bestand könnte ich mir vorstellen, dass TK da nun nicht wirklich nachbessert. -
Hi Domino,
mit Wählen war da nicht viel drin bzw. wurden wir auch nicht gefragt. Da ja nicht nur unser Flug an diesem Tag gestrichen wurde, war es eh mehr als chaotisch an diesem Abend auf dem Flughafen. Die Dame am Schalter war wohl auch froh, ein Problem lösen zu können. Und Zimmer waren auf Grund des Schneechaos und einer parallel stattfindenden Messe auch keine mehr verfügbar.
Genau, um keine Zeit zu verlieren oder gar auf dem Flughafen nächtigen zu müssen, waren wir schon froh, dass wir noch weggekommen sind.
Es wurde ja noch eine weitere LH Maschine nach Istanbul gestrichen. So war für mich auch nicht klar, schneit es weiter, kommen wir dann am Freitag überhaupt weg, wenn vorher so viele auch nicht weggekommen sind????
Wie gesagt, wir warten mal ab, was man sich so einfallen läßt für uns ...
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Nach langer Zeit hier mal ein Zwischenfeedback zum Status.
Nachdem wir die Dokumente bei Karstadt Reisebüro eingereicht haben, schien es als wenn das Bewegung rein kommen würde.
Am 19.04. signalsierte Karstadt, dass wohl eine Erstattung von 1.350,00 € im Raum stehen würde, womit wir zufrieden gewesen wären. Allerdings nur in Form eines Gutscheines ...
Hier haben wir klar gesagt, dass wir unsere Reise auch nicht mit Gutscheinen bezahlt haben und das wir auf eine Auszahlung bestehen.
Als dann bis Ende Juni nichts passiert ist, haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Nach der 2. Mahnung hat Karstadt entnervt aufgegeben und gebeten, dass wir dies mit der Turkish Airline direkt klären sollten.
Ob dies jetzt so zutrifft, da Karstadt ja nur der Vermittler ist wissen wir nicht und versuchen wir morgen zu klären.
Was uns nur wundert, dass Karstadt meint wir müßten über den normalen Complaint Button über die Website Kontakt aufnehmen. Dies können wir uns jetzt nicht so richtig vorstellen. Es muß doch irgendwie eine Zentrale in DE geben. Sinnigerweise kommt man über das Impressum von der Website nicht weiter.