Abflug nachts, wann muss man aus Hotel auschecken?
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Sorry, für die späte Antwort,
aber die Arbeit ruft und ruft und ruft..........ruft..................ruft :?Kurz bevor ihr abgeholt werdet, räumt ihr das Zimmer/die Zimmer

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Wegen der Sache mit den 13 TAGEN, hatte ein RV gegen einen anderen RV geklagt,da RV a meinte, RV b würde damit Irreführende Werbung betreiben,und der Kunde könne somit buchen,da es sich so verlockender anhöre, als 12 Nächte, die sich darauß ergeben. Der Richter wies die Klage ab, da man davon ausgehen könne, dass der Kunde sich a) informiert, und b) erkennen könne ->13 Tagen folglich 12 Nächte mit Abzug An-Abreise es dann reine 11 Urlaubstage sind....
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@mkfpa
Die Gebetsmühle schnurrt:
Gewöhnlich wird die Aufenthaltsdauer in Übernachtungen und nicht in Reisetagen definiert.
Und: Der ewige Vorwurf des pauschalen Urlaubstagesraubs ist mit diesem beredten Beispiel vielleicht ein wenig erschüttert?
Oder: Mehr Tage als Nächte kann halt auch mal Käse sein ...
(Thema Urlaubszeitmaximierer)Es muss bereits im Angebot für @denysv ersichtlich gewesen sein, dass sich der Ablauf der Reise wie bestätigt gestalten wird. Vielleicht nicht besonders augenscheinlich - aber zweifellos war die Zahl der Übernachtungen gewiss bei der Buchung ersichtlich.
Ein Grund für mich, die pauschale "Stimmungsmache" Marke "RV bescheixxen einen gerne mal um Urlaubstage" für recht eindimensional zu halten !?Was mich hingegen schickt sind Kommentare der Genese "wer sowas bucht hat nicht alle Latten am Zaun" ...

Das war zwar ganz klar ein Irrtum, aber sicher ein nachvollziehbarer - sofern man sich nicht mit diversen Praktiken ungefähr stündlich befasst ... -
Liebe vonschmeling
Schau dir bitte mal diese Pauschalreise an:
Bis zum Klick auf "Zahlungspflichtig buchen" sehe ich nur 13 Tage / 24.8. bis 6.9. und Rückflug um 19:55
Wie würdest du reagieren wenn du diese Reise buchen würdest und du bekämst eine Buchungsbestätigung mit 24.8. bis 6.9. 13 Tage / 12 Nächte und du dann am 5.9. um 12:00 aus dem Hotel müsstest?
Würdest du dann immer noch sagen: "Tja, ich habe 13 Tage gebucht und das sind nun mal nur 12 Nächte und da habe ich eben Pech gehabt"?
Wie du an diesem Beispiel sehen kannst, da steht nirgends etwas über die Anzahl der gebuchten Nächte.
Deshalb hättest du, wie du selbst völlig richtig argumentierst, keinerlei Rechtsansprüche wenn du, bei meiner Beispielreise, ab dem 5.9 tatsächlich auf deinen Koffern sitzen würdest.
Bei genau so einer Leistungsbeschreibung hat denysv anscheinend auf "Kostenpflichtig buchen" gedrückt und danach die 13 Tage / 12 Nächte Buchungsbestätigung bekommen.
Deshalb kann ich die Empörung denysv durchaus verstehen, bin aber deiner Meinung dass rechtlich dagegen nichts zu machen ist.
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@mkfpa
Sofern die Übernachtungen von den Reisetagen abweichen, muss dies bereits bei der Buchung erkennbar sein - dein Beispiel ist vollkommen theoretisch (bisher hat @denysv keinerlei Quellen benannt!) - ebensowenig dient eine Wiederholung dessen, was ich wohl würde wenn ich denn ... bla...
Mein Verständnis bezüglich der Empörung ändert zudem nichts an der Rechtslage, warum sollte ich es also nochmal wiederholen?
:?
Worum geht es dir?
Und was kannst du gesichert beitragen ... ?
Eine andere - logische! - Anbebotsbeschreibung ist wohl kaum beispielhaft für die Causa ... -
Mir geht es um diese Reise die ich jetzt verbindlich buchen könnte.
https://secure.holidaycheck.de/bookingtt.html?action=form&bookingId=195382600eb4d7b49a205e28746a76d5fa5e937a63b58a2f2
Bitte schau sie dir an und sage mir bis wann ich rechtsvebindlich im Hotel bleiben darf. -
Am 6.9. um 12:oo Uhr ... (unverbindlich)
Happy holidays! -
@mkfpa, das ist ja wie eine Lotterie. Solche sonderbaren Geschichten habe ich im Moment vier Stück auf meinem Merkzettel.
- die werden jetzt ganz schnell gelöscht.Eigentlich sollten wir denysv dankbar sein, dass sie ihren Fall hier geschildert hat und ich frage mich, wie oft das schon passiert ist und sich die Urlauber mit diesem fragwürdigen Angebot abgefunden haben.
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@vs
Warum wurde etwas anderes gebucht?????Laut er/sie stand bis zum Klick auf den Bezahl Button, genau wie in meinem Beispiel, immer nur etwas von 13 Tagen. Die 12 Nächte kamen erst DANACH vom Veranstalter ins Spiel.
Ich verstehe deshalb nicht warum einmal am 5.9. und das andere mal am 6.9. das auszuchecken ist, obwohl beide Katalogbeschreibungen gleich sind.
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vonschmeling:
Es muss bereits im Angebot für @denysv ersichtlich gewesen sein, dass sich der Ablauf der Reise wie bestätigt gestalten wird. Vielleicht nicht besonders augenscheinlich - aber gewiss war die Zahl der Übernachtungen bei der Buchung ersichtlich.Ich bleibe dabei.
Zudem ist nirgendwo zu erkennen, dass bei HC gebucht wurde und somit fraglich, inwiefern die "Beispiele" etwas nützen sollen?Letztlich bin ich der Ansicht, dass all die Rechnerei (wie hier im Thread) vielleicht schon vor dem Klick auf "jetzt buchen" hätte stattfinden müssen und eine Beratung wohl eine gute Idee wäre ...
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@ vonschmeling: Jetzt komme ich auch nicht mehr mit. Auf Seite 2 dieses Threads hast du folgendes geschrieben:
"Wenn die Reise vom 24.8. bis 6.9. gebucht wurde, sind das nun mal naturgemäß 14 Nächte und selbstverständlich 13 (eher 12) Tage ..."
Das Angebot, welches mkfpa verlinkt hat, geht genauso vom 24.8. bis 6.9. Bei denysv sagst du, man hat das Hotelzimmer bis 5.9., bei mkfpa sagst du bis zum 6.9. Es sind doch genau die gleichen Zeiträume und genau die gleiche Angabe 13 Tage. Also wären es laut deiner Aussage auch beim verlinkten Angebot nur 13 Nächte und somit auch die letzte Nacht zum 6.9. nicht mehr abgedeckt.
Also doch nicht ganz so einfach, wenn die einen in Tagen, die andern mit Nächten rechnen, deshalb ist für mich auch immer das Datum wichtig. Für mich wäre es eigentlich logisch, dass innerhalb eines genannten Zeitpunktes alle Übernachtungen dabei sind. Da wir nun wissen, dass dem nicht so ist, sollte man also immer nachrechnen oder nachfragen. Ob das nun wirklich kundenfreundlich ist?
Gruß
Passionsblume -
Aber.... bei denysv war es ja so,dass der Abflug am 06.09 der in der Früh um 4 Uhr geht...das Zimmer war für die Zeit vom 24.-05. gebucht....
Wir bitten umIhr Verständnis dafür, dass die späte Abholung am 5.9.2013 zum Flughafen keinenAnspruch auf die Buchung einer weiteren, kostenfreien Hotelnacht begründet.“
ganz abgesehen davon,dass das von @denysv genannte Anreisedatum stets zw. dem 24. und dem 25.08 pendelte....sind das in der von ihr hier eingestellten Bestätigung 24.08-05.09 13 Tage, wie gebucht, und der Flug geht um 4 Uhr am 06.09...sie wird am 05.09 um 23.55 Uhr abgeholt...sie hat all dass wovon die meisten Pauschalreisenden träumen.......
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Auch wenn ich es schon zig mal erklärt habe - oder versucht (meine didaktischen Fähigkeiten sind eher gering ... ) - nochmal für dich:
Die Buchung lautet 24.8. bis 5.9. = 13 Tage, Rückflug am 6.9. um voraussichtlich 4:00 Uhr.
@denysv hatte zuerst angebeben, eine Buchung vom 24.8. bis **6.**9. vorgenommen zu haben, was eine Reise von 14 Tagen ergeben und demnach 13 Übernachtungen erforderlich gemacht hätte.
Merkst du was? Richtig - eine Diskrepanz - augenscheinlich zu ihren/seinen Gunsten.
Was macht der Zweifler? Er fragt sicherheitshalber nach, es sei denn er hat Manschetten, dass das super Angebot schon wenig später vergriffen ist und die Nachfrage ihn somit schon Geld kosten könnte.
Die Buchung lautet 24.8. bis 5.9., Rückflug am 6.9. - wenn ich es nicht verstehe, muss ich nachfragen!
:?"Kundenfreundlichkeit" ist ein so häufig bemühtes Prädikat - ich weiß gelegentlich nicht, was denn noch alles darunter verstanden werden soll.
Ich denke, dass - um Nachfragen zu vermeiden, denn die verursachen Kosten - ein Onlineanbieter bemüht ist, seine Auschreibungen quasi idiotensicher zu gestalten.
Im Sinne der Kundenfreundlichkeit gibt´s aber zumeist auch persönliche Ansprechpartner - okay, womöglich unter 0180-5 - also kostenpflichtig - das möchte man dann auch nicht ...

Zuletzt lautet die von @mkfpa verlinkte Beispielbuchung 24.8. bis 6.9. - ohne weitere Spezifikation - der geneigte Bucher darf also davon ausgehen, genau in diesem Zeitraum auch Beherbergung zu beanspruchen, ich frage mich, was daran so verflixt fraglich sein soll?
Warum ich meine ersten Aussagen zur Causa widerrufen habe, hab ich bereits in epischer Breite erklärt. Kurzfassung: Die Information war lückenhaft (s.o.).Sofern man also nicht bereit ist, bei einer Reisebuchung jedes Detail selbst herauszufinden, ist es wahrlich besser, die ggf. teure Telefonnummer inkauf zu nehmen und sich beraten zu lassen, als hinterher vor der Option "Zimmer für €300" oder "Biwak ab Stunde 7 vor der Abreise" zu stehen ...
Ich hab großes Verständnis für budgetbewusstes Buchen, aber gelegentlich wird einfach am gänzlich falschen Ende der Urlaub in ein Fiasko "gespart"! -
@mkfpa
moin, ich habe mir jetzt alle 16 Seiten durchgelesen und der Sachverhalt ist ja nun wirklich mehr als klar.
Aber warum du jetzt das Beispiel einer völlig anderen Reise hier einstellst und was du damit sagen willst ist mir nicht klar?
@all, wenn ich eine Pauschalreise buche gilt es doch als Erstes die An und Abreisedaten, sprich Flugzeiten zu checken. Ich vermisse das die ganze Zeit beim TO! Da muss doch gestanden haben Rückflug am 06.09. um 4.00Uhr!! Wenn ich das lese, ist doch sofort völlig klar, dass das tiefste Nacht ist. Ein erfahrener Pauschaltourist weiß, dass er sich nun um einen late check out kümmern muss oder sich eben anderweitig die Zeit zu vertreiben hat. Jemand der keine Erfahrung hat sollte sich dahingehend im VORFELD erkundigen, gerade wenn Kids dabei sind.
Dass die Reiseveranstalter auf diese Art gern aus zb. 3Tagen wirklichen Urlaubs 5Tage machen (Hinflug 23.57 Uhr - Rückflug 00.38) ist hinlänglich bekannt.
Deshalb ist bei mir Flugzeiten checken beim Pauschalreise buchen oberstes Gebot. -
@mila
Als erfahrener Pauschaltourist weißt du aber gewiss auch, dass es unterschiedliche Angebote gibt, was die "Nachtflüge" betrifft.
Nämlich...-
die Art von Angebot, das der TO gebucht hat / von dem du schreibst - und...
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Angebote mit z. B. 7 Übernachtungen, wobei der Rückflug in der 7. gebuchten Nacht stattfindet (und das kann auch kurz nach 24 Uhr sein) - und somit zu "Urlaubstagsklau"- Beschwerden führt.
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