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Änderung Abflughafen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Online
    KourionK Online
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    @Platelkatel
    Ich gehe davon aus, dass du dich bezügl. des geänderten Abflughafens recht schnell entscheiden musstest. Ist das korrekt ?
    Und die Alternative zum Akzeptieren war kostenfreies Storno.

    Was nun die jeweiligen Abflugzeiten betrifft:
    Euer "Ersatz-Hinflug" erfolgt 7 Std. / 45 Min. früher als der ursprünglich geplante / gebuchte Flug.
    Der Rückflug erfolgt am offiziellen Abreisetag, dem 11.7. - früher als vorgesehen, aber im Rahmen des Abreisetages, wobei der Abflugtermin ausschlaggebend ist, nicht der Zeitpunkt des Abgeholtwerdens.

    Du buchst im übrigen nicht Tage, sondern Übernachtungen.
    Die erste Übernachtung beginnt frühestens (variiert je nach Hotel) zwischen 12 und 15 Uhr des Anreisetages (hier der 27.6.) und endet um 12 Uhr am Folgetag.
    Deine letzte Übernachtung startet am 10.7. um 12 Uhr und endet am 11.7. um 12 Uhr.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • -ELU-- Offline
      -ELU-- Offline
      -ELU-
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Hallo ich bräuchte zu diesem Thema auch dringend Hilfe ...

      Haben am 19.06.2014 unseren Urlaub nach Kos gebucht.

      Von München nach Kos und von Kos dann wieder nach München. Jetzt haben sie uns beim Rückflug nach Frankfurt umgebucht mit einer Entschädigung von 100 €, allerdings reicht das nicht für einen Flug von Frankfurt nach München und ich habe an diesem Tag um 18:00 Uhr einen Termin, müsste also normalerweise (wie geplant) zu Hause sein.
      Mit der Bahn und mit einem Mietwagen wären es 4 Stunden mehr, weshalb 18:00 Uhr auch nicht klappen würde.

      Stornieren wollen wir aber so kurzfristig eigentlich nicht mehr ...

      Gestern erhalten wir folgende Meldung:

      "Aufgrund einer Stornierung der Fluggesellschaft Sun Express, welche für Ihren Flug nach/von Kos geplant war, mussten wir leider

      Ihren Rückflug nach Frankfurt umbuchen.

      Ihre aktuellen Flugdaten lauten wie folgt:

      15.07.2014 Kos****11:45 Uhr, Ankunft Frankfurt um 14:20 Uhr.

      Der Hinflug erfolgt unverändert ab München um 06:05 Uhr.

      Für zusätzlich anfallende Fahrtkosten erstatten wir eine Pauschale in Höhe von € 100,- pro Person nach

      der Rückreise per Verrechnungsscheck.

      Wir bedauern die Kurzfristigkeit unserer Information und bitten um Ihr Verständnis für diese leider unumgängliche

      Maßnahme."

      Vielen Dank schonmal.

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      • Silvia LS Offline
        Silvia LS Offline
        Silvia L
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Also am Rückflugtag um 18:00 Uhr einen Termin auszumachen, halte ich schon für sehr leichtsinnig. Unabhängig von der Änderung des Flughafens, dürfte es inzwischen bekannt sein, dass Flugzeiten immer unverbindlich sind und sich ändern können.

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        • mkfpaM Offline
          mkfpaM Offline
          mkfpa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Ich würde den RV kontaktieren und die Erstattung von € 191.- pro LH Ticket (für den Flug um 15:15) verlangen, da die angebotene Pauschale von € 100 für einen akzeptablen Rücktransport nicht ausreicht.

          Ist allerdings nur ein Versuch und hat natürlich keine Garantie auf Erfolg. Alternativ bleibt dir nur die Stornierung des Urlaubs oder deines Termins.

          PS: Selbst Normalpreis Bahn mit Sitzplatzreservierung liegt ja schon über der Pauschale.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Vermutlich handelt es sich um eine Pauschalreise - da ist es allerdings etwas sportlich, am Reisetag einen Termin zu vereinbaren.

            Falls der Veranstalter ein Zug-zum-Flug Ticket ausgibt, müsste dieses auch für FRA-MUC gelten und die Erstattung von € 100 wären in der Höhe okay.
            Auf Ersatz eines Flugtickets zu bestehen halte ich für wenig aussichtsreich, mit o.g. Begründung. Die angegebenen Reisezeiten sind voraussichtliche, die Streichung des Fluges durch die Airline liegt nicht in der Sphäre des Veranstalters.

            Selbstverständlich besteht die Option zur einseitigen Kündigung.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • BreitbachB Offline
              BreitbachB Offline
              Breitbach
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              zwischen Buchung und Reise liegt noch nicht einmal ein Monat und trotzdem keine verlässliche Leistungserbringung. Soviel zur Qualität des RV.
              Entscheidend ist doch, was wichtiger ist: den Termin einzuhalten oder das Geld für den Flug zu sparen (notfalls muss ggf. nur einer fliegen).
              Ob der Termin bei Buchung bereits feststand ist sicher Spekulation.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @Breitbach
                Was bitte hat es mit dem Veranstalter und seiner Zuverlässigkeit zu tun, wenn die Airline einen Flug streicht?
                😱
                Was den Termin angegeht bleibe ich bei meiner Auffassung - es ist sportlich.
                Tatsächlich möchte ich nicht spekulieren, daher auch der Rat, den RV zu kontaktieren und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

                Rechtlich besteht die Möglichkeit einer Kündigung, und da es hier im reiserechtliche Fragen geht möchte ich´s dabei bewenden lassen.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • BreitbachB Offline
                  BreitbachB Offline
                  Breitbach
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  das ist nicht nur eine Frage der Rechtsauffassung. Dem Reisenden gegenüber ist der RV in der Pflicht. Ende der Durchsage.
                  Meine Bemerkung bezog sich auf Nichtwissen bzgl. Zeitpunkt und Grund der Terminzusage und dass die allg.Lebenserfahrung durchaus Situationen kennt, in denen Termine zähneknirschend zugesagt werden. Man muss nicht jede Bemerkung auf sich beziehen, es sei denn man möchte schnell die 18000 Beiträgevollbekommen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • de la DivaD Offline
                    de la DivaD Offline
                    de la Diva
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    @Breitbach

                    Ich verstehe dich nicht....
                    Der RV hat einen anderen Flug angeboten, der Kunde hat darüber hinaus die Möglichkeit, selber noch Flughäfen anzugeben, die für ihn interessanter sind oder eben kostenlos zu stornieren....Das ist nun mal bei Pauschalreisen so...wer anders will muss anders buchen!

                    Was den "Termin" angeht...sorry man muss NICHT jeden Termin nehmen, man kann aber generell Proiritäten setzen...eins von beiden ( Reise oder Termin) war zuerst da und wer nicht nein sagen kann...kann halt auch mal auf die Nase fallen....
                    Ende OT

                    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

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                    • BreitbachB Offline
                      BreitbachB Offline
                      Breitbach
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      ich kann der Darstellung nicht entnehmen, dass  der RV mehr getan hat als den Reisenden irgendwann (und die Betonung liegt auf irgendwann) zum vereinbarten Ankunftsort zu befördern. Dass so etwas objektiv unbefriedigend ist steht wohl ausser Frage.
                      Dass sich die  heutige Internetgemeinde an derartige Verfahrensweisen zugunsten derPreisgestaötung gewöhnt hat und stillschweigend akzeptiert, dass die Grenzen zu Lasten der Kunden immer weiter verschoben werden, ist systemimmanent.
                      Dass ich über denTermin und sein Zustandekommen nicht spekulieren werde,  habe ich bereits mitgeteilt, auch nicht auf Nachfrage.
                      Wesentlich ist nur die Wichtigkeit des Termins für die Entscheidung des Reisenden bzgl. Ergreifen von Massnahmen zur Einhaltung.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • de la DivaD Offline
                        de la DivaD Offline
                        de la Diva
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @Breitbach
                        Es gibt eine Definition für "Pauschalreisen". Natürlich ist dort auch nicht alles erlaubt aber in bestimmten Rahmen schon. Ändert die Airline, kann der Rv auch nichts dagegen tun und dem Kunden eine Alternative anbieten.

                        Das hat nix mit Internet zu tun sondern war auch vorher schon so.
                        Der Kunde hat immer die Möglichkeit , SEINE Entscheidung zu treffen.
                        Möchte er es preiswerter und relativ bequem - ohne sich selber um alles kümmern zu müssen, nimmt er es pauschal und ist einverstanden mit den AGBs.
                        Will er das nicht, bucht er Linie oder nimmt den Privatjet....

                        Man darf sich immer vorher informieren, recherchieren und selbst entscheiden....hat nix mit "systemimmanent" zu tun.......diese Wortschöpfung ist eh überstrapaziert.....

                        Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • BreitbachB Offline
                          BreitbachB Offline
                          Breitbach
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          nochmal, derVertragspartner des Kunden ist derRV. Er wird beurteilt nach der Art und Weise seiner Leistungserbringung und - im Fall - einer Leistungsstörung - nach der Effizienz seines Beschwerdemanagements.
                          Alles weitere ist Prosa.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • de la DivaD Offline
                            de la DivaD Offline
                            de la Diva
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            @Breitbach
                            Glaubst du tatsächlich, dass nur ein RV auf der Maschine ( hier Sunexpress nach Kos) war?
                            Sind dann eventuell auch andere RV von der "Leistungsstörung" betroffen?
                            Der RV hat in diesem Fall doch korrekt gehandelt oder soll er noch einen Privatjet nach Kos einsetzen? Welche Vorstellungen hast du da?

                            Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              @Breitbach
                              Zum einen verbiete ich mir völlig themenirrelevante Anspielungen bezüglich der Zahl meiner Beiträge - und zwar ausdrücklich, Ende der Durchsage! - zum anderen behalte ich mir vor, nach meinem Ermessen zu einer Thematik sachlich beizutragen.

                              Hierzu gehören die Fakten "Leistungsänderung liegt nicht in der Sphäre des Veranstalters" und "Offenbar noch nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten der Nachverhandlung bezüglich der weiterführenden Reise zum gebuchten Endziel".
                              Insofern ist ungefähr alles was du hier beiträgst spekulativ und der Termin nur ein winziger Teilaspekt, mit dem der Betroffene ggf. beim Vertragsgeber argumentieren wird.
                              Soweit hat eben der (Betroffene) sich aber nicht mehr zum Sachverhalt geäußert und bleibt es demnach bei den rechtlich gesicherten Optionen, die da wären Kündigung oder Akzeptanz des Alternativangebotes.

                              Im Übrigen wäre die Situation auch dann nicht signifikant anders, wenn der betreffende Flug im EPV der Airline gebucht worden wäre - insofern braucht man gar nicht groß auf die Form der Buchung - hier pauschal - abzuheben.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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