Gelten für die RV andere Gesetze als für die Reisenden ?
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Kourion:
@Amephobis II
Das von dir verlinkte Beispiel bezieht sich auf eine Hotelbuchung beim RV OFT über den Vermittler TUI.com.Also nicht "TUI = pauschal absagen, individual zulassen"

ach, und als Vermittler hat tui keine Fürsorgepflicht

stimmt.. wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.

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@Amenophis II
Vermittler ( = örtliche RBs wie auch Online-RBs) haben - wie auch Hotelportale - in der Tat völlig andere AGB.
Schau sie dir doch einmal an.
Aber vllt, findest du ja noch ein besseres Beispiel.

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du sagt also, das vermittler nicht ans bgb gebunden sind und touris hinlassen dürfen.
sehr interessant
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was hätte ich davon

ich werde nicht dafür bezahlt, dich "schlau" zu machen

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Amenophis II hat gar nicht mal so unrecht. Ich hatte bei X-Discount Travel, einem Unternehmen der TUI für den 05.09.2013 Hurghada gebucht. Diese Reise wurde seitens TUI abgesagt mit dem Hinweis keine Reisen bis einschliesslich 15.09 2013 nach Ägypten anzubieten. Jetzt sehe ich aber die exakt identische Reise nur zu einem viel höheren Preis ( 240 € + ). Und sie kann gebucht werden,hier der Link:
Hurghada -
Mangels Reisewarnung des AA liegt keine höhere Gewalt vor. Insofern sind TUI & Co. in der Tat schadensersatzpflichtig. Das wissen die auch.
Aber sie wissen auch, daß der Betroffene einen Schaden nachweisen muß.
Und das ist recht schwierig. Schließlich wird es nicht wirklich einfach sein, die mehr oder weniger gleiche Reise bei einem anderen Veranstalter buchen zu können. Zudem muß sie auch noch teurer (Schaden) sein.Welcher Veranstalter kommt denn da überhaupt noch in Frage ???
Und ein Schaden i.S. von nicht genutzter Urlaubszeit (oder so) - ich weiß net - das wird dann kompliziert.
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"Und sie kann gebucht werden,hier der Link:..."
"Das Hotel, für das Sie sich entschieden haben, ist momentan nicht mehr verfügbar.Es besteht für Sie aber die Möglichkeit, eine verbindliche Buchungsanfrage beimVeranstalter zu starten. Dies bedeutet, dass der Veranstalter speziell für Sie beimgewünschten Hotel anfragt, ob ein weiteres Zimmer zu den bestehenden Konditionenzur Verfügung gestellt werden kann. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 5Werktage. "[[externalSystem]=TRAVELTAINMENT&tx_xibe_ibe[searchUserData][view][contentElement]=933&tx_xibe_ibe[searchUserData][view][page]=93]klick](https://www.tui.com/buchen/ibe/form/ansicht/buchen/startDate/2013-09-05T00%3A00%3A00%2B02%3A00/endDate/2013-09-12T00%3A00%3A00%2B02%3A00/duration/7/countries/1001/airports/DRS/rating/0/recommendation/0/boardCodes/AI/cHash/5f1053d631d981b8a584b04bd563f172/hotelBoardCode/AI/hotelBookingSequence/HRG11252/hotelCategory/4/hotelCity/Hurghada/hotelDuration/7/hotelRecommendationRate/84.1/hotelVoteNumber/529/hotelRating/4.7/hotelRoomCode/XX/hotelRoomDescription/Zimmer_Standard%2FDoppel/hotelRoomOpCode/ZSPA/hotelStartDate/2013-09-05Z/hotelOperator/XDIS/hotelTravelType/XD03/hotelVariantPrice/882/faa1/HRG/fad1/2013-09-05T20%3A30%3A00.000%2B02%3A00/fc1/HK/fda1/DRS/fdd1/2013-09-05T16%3A05%3A00.000%2B02%3A00/fld1/265/fln1/5444/faa2/DRS/fad2/2013-09-12T15%3A15%3A00.000%2B02%3A00/fc2/HK/fda2/HRG/fdd2/2013-09-12T10%3A40%3A00.000%2B02%3A00/fld2/275/fln2/5445/bookSystem/TRAVELTAINMENT/objectName/Hotel PrimaSol Titanic Resort Aquapark/offerid/736_0B6E000400D2B012_0/hotelId/9e26e1c2b26777305a4984ca6d2f868e/category/0/operators/XDIS/hotelChain/0/transfer/ONLY_TRANSFER_INCLUDED/pricePerPerson/1/?tx_xibe_ibe[searchUserData)
LG
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@erikroemer
"Insofern sind TUI & Co. in der Tat schadensersatzpflichtig. Das wissen die auch. Aber sie wissen auch, daß der Betroffene einen Schaden nachweisen muß." usw.usf.
Quelle deiner Aussage ? Wo steht das ? Wäre doch interessant für die hier Lesenden. :?
Mit einer reinen Behauptung ist den ev. "Streitwiliigen" nicht geholfen.Zu:
"Schließlich wird es nicht wirklich einfach sein, die mehr oder weniger gleiche Reise bei einem anderen Veranstalter buchen zu können. Zudem muß sie auch noch teurer (Schaden) sein."
Kann mir 1. sehr gut vorstellen, dass die Preise zur Zeit im Fall begriffen sind und
2. bitte erklär mal, warum eine Reise - über einen anderen RV gebucht - nun teurer sein muss. Aaaahhh, weil's sonst keinen Schaden gab ? Stimmt. Da wird die "Kalkulation" :? tatsächlich knapp - siehe 1. -
Also die Sache mit dem Schadenersatz sehe ich ähnlich.
Ich kann nämlich nur im Oktober Familienurlaub machen, dies liegt daran, dass wir u.a. in der Gastronomie arbeiten.
Des Weiteren bekommeich über meinen Arbeitgeber eigentlich keine Urlaubsmöglichkeit mehr ab Okotber, für mich wurde jedoch eine Ausnahme gemacht.
Lange Rede kurzer Sinn.
Sollte unsere Reise abgesagt werden im Oktober, bei gleichen Vorraussetzungen wie jetzt, nämlich einer Teilreisewarnung für Ägypten und einem Ratschlag generell Ägypten zu meiden (dieses sehe ich nicht als Reisewarnung an) dann werde ich auch versuchen Schadenersatz zu bekommen.
Gründe dafür:
- Es gibt keine vergleichbaren Ziele
- Es gibt keine vergleichbaren Hotels (Ich habe eine Bungalowanlage gebucht und das war bewusst so gewählt.
- Eine Umbuchung wesentlcih Teuerer wird bei einem vergleichbaren Urlaub, denn die VA sind ja nicht dumm, man verkauft jetzt die LAdenhüter und dann noch teurer, weil es tatsächlich leute gibt, die nicht Reisen wollen und bereit sind mehr zu bezahlen.
Ich für meinen Teil sehe keinerlei Probleme bei einem Urlaub in Ägypten in den Touristen gebieten.
Ob ein Urlaub moralisch vertretbar ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Jedoch kann man dies auch von zwei Seiten sehen.
Ich sehe es so: Wenn die VA die Touristen nicht nach Ägypten fliegen, dann haben die Einheimischen kein Einkommen. Da diese jedoch teilweise für große Familien Geld verdienen müssen sehe ich es als meine Pflicht an, den Tourismus in Ägypten aufrecht zu erhalten und zu unterstützen. Man sieht ja schon dass einige Ketten die Hotel zusammenlegen und andere komplett schliessen.
Dies kann nicht im Sinne des Volkes dort sein, die wirklich hart für Ihr Geld arbeiten müssen.
Hier mal ein auszug aus den AGB von ITS:
- Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. **Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.**Darauf läuft es doch hinaus.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung.......
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In den TUI(!)-AGB steht z.B. folgendes (@Kourion hatte auch schon bereits darauf verwiesen):
"11 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
Sicher spannend zu sehen, wie im Streitfall "erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt" bewertet würden!
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Noch viel spannender wird der Teil "bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer.." sein.
In Ägypten sind seit 2 Jahren (oder so) Unruhen. Am Roten Meer noch nie, auch aktuell nicht.Was ist eigentlich bei Vertragsschluss vor ein paar Wochen oder Monaten nicht voraussehbar gewesen ??

Aber wie gesagt - eine Diskussion um Schadensersatz ist eigentlich nur akademischer Natur, da die Veranstalter inkl. Fluglinien sich abgesprochen haben. Alternative Buchungen sind quasi unmöglich.
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Yo ! Dem Verbraucher war es (auch) bekannt. Er wollte trotzdem reisen und er will kein Storno der anderen Seite ;-)))))))))))))))))
Das wäre jetzt ein Eigentor-Argument des Stornierenden.
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"Falscher" Gedankengang, @erikroemer

Fakt ist, das a) ein (früherer) ausgerufener Notstand schon viele Jahre Bestand hatte und dort trotzdem Urlaube stattfanden welche b) die Urlauber auch freiwillig gebucht hatten und c) ist es unzweifelhaft so, daß seit "Monaten" (ggfs. dementsprechend auch zum Zeitpunkt der Buchung) von einer gewissen "Gefährdungslage" auszugehen war...einer Situation von der der mündige Bucher hätte informiert sein können (müssen?) und somit mehr oder weniger bewußt ein "Risiko" eingegangen ist!
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Überflüssiges Zitat entfernt
@Holginho
...... nicht nur der mündige Bürger, auch der mündige Veranstalter !!!!!!!!!
Daher gibt es KEINE unvorhersehbare höhere Gewalt seit Vertragsschluß (§651), welches eine Stornierung rechtfertigen würde. -
@erikroemer
Ich finde deine Argumentation und Schlussfolgerungen zwar "spannend", halte es aber hier mit @Sokrates, der im Thread "nebenan" schrieb:Sokrates
Aber das sollte tatsächlich höchstrichterlich geklärt werden.Vllt. bist du ja - falls auch deine Reise storniert wurde - in der Lage, die Theorie in die Praxis umzusetzen... egal über welchen RV gebucht.
TUI hat ja nicht als einziger RV storniert oder Umbuchung angeboten.
Das Ergebnis wäre dann in der Tat mal etwas Interessantes.
