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Gelten für die RV andere Gesetze als für die Reisenden ?

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  • Amenophis IIA Offline
    Amenophis IIA Offline
    Amenophis II
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    Kourion:
    @Amephobis II
    Das von dir verlinkte Beispiel bezieht sich auf eine Hotelbuchung beim RV OFT über den Vermittler TUI.com.

    Also nicht "TUI = pauschal absagen, individual zulassen"  😉

    ach, und als Vermittler hat tui keine Fürsorgepflicht ❓

    stimmt.. wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.  😆 😆

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    • KourionK 1
      KourionK 1
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      @Amenophis II

      Vermittler ( = örtliche RBs wie auch Online-RBs) haben - wie auch Hotelportale - in der Tat völlig andere AGB.
      Schau sie dir doch einmal an.  😉

      Aber vllt, findest du ja noch ein besseres Beispiel.  😉

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • Amenophis IIA Offline
        Amenophis IIA Offline
        Amenophis II
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        du sagt also, das vermittler nicht ans bgb  gebunden sind und touris hinlassen dürfen.
        sehr interessant 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          Ans BGB "gebunden" ?  ❓   Gibt's da irgendein mir nicht bekanntes "Verbot" in diesem Zusammenhang ? 
          Erklär doch mal bitte.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Amenophis IIA Offline
            Amenophis IIA Offline
            Amenophis II
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            was hätte ich davon ❓

            ich werde nicht dafür bezahlt, dich "schlau" zu machen  😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK 1
              KourionK 1
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              Nun, da bedanke ich mich aber für die umfangreiche und informationsträchtige Antwort. 😄
              Bis dann mal.  😉

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • WestlikeW Offline
                WestlikeW Offline
                Westlike
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                Amenophis II hat gar nicht mal so unrecht. Ich hatte bei X-Discount Travel, einem Unternehmen der TUI für den 05.09.2013 Hurghada gebucht. Diese Reise wurde seitens TUI abgesagt mit dem Hinweis keine Reisen bis einschliesslich 15.09 2013 nach Ägypten anzubieten. Jetzt sehe ich aber die exakt identische Reise nur zu einem viel höheren Preis ( 240 € + ). Und sie kann gebucht werden,hier der Link:
                Hurghada

                Januar 2016 Nil Luxor-Assuan), Juni 2016 Marsa Alam

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                • erikroemerE Offline
                  erikroemerE Offline
                  erikroemer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Mangels Reisewarnung des AA liegt keine höhere Gewalt vor. Insofern sind TUI & Co. in der Tat schadensersatzpflichtig. Das wissen die auch.

                  Aber sie wissen auch, daß der Betroffene einen Schaden nachweisen muß.
                  Und das ist recht schwierig. Schließlich wird es nicht wirklich einfach sein, die mehr oder weniger gleiche Reise bei einem anderen Veranstalter buchen zu können. Zudem muß sie auch noch teurer (Schaden) sein.

                  Welcher Veranstalter kommt denn da überhaupt noch in Frage ???

                  Und ein Schaden i.S. von nicht genutzter Urlaubszeit (oder so) - ich weiß net - das wird dann kompliziert.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • kiotariK Offline
                    kiotariK Offline
                    kiotari
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    "Und sie kann gebucht werden,hier der Link:..."
                    "Das Hotel, für das Sie sich entschieden haben, ist momentan nicht mehr verfügbar.Es besteht für Sie aber die Möglichkeit, eine verbindliche Buchungsanfrage beimVeranstalter zu starten. Dies bedeutet, dass der Veranstalter speziell für Sie beimgewünschten Hotel anfragt, ob ein weiteres Zimmer zu den bestehenden Konditionenzur Verfügung gestellt werden kann. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 5Werktage. "

                    [[externalSystem]=TRAVELTAINMENT&tx_xibe_ibe[searchUserData][view][contentElement]=933&tx_xibe_ibe[searchUserData][view][page]=93]klick](https://www.tui.com/buchen/ibe/form/ansicht/buchen/startDate/2013-09-05T00%3A00%3A00%2B02%3A00/endDate/2013-09-12T00%3A00%3A00%2B02%3A00/duration/7/countries/1001/airports/DRS/rating/0/recommendation/0/boardCodes/AI/cHash/5f1053d631d981b8a584b04bd563f172/hotelBoardCode/AI/hotelBookingSequence/HRG11252/hotelCategory/4/hotelCity/Hurghada/hotelDuration/7/hotelRecommendationRate/84.1/hotelVoteNumber/529/hotelRating/4.7/hotelRoomCode/XX/hotelRoomDescription/Zimmer_Standard%2FDoppel/hotelRoomOpCode/ZSPA/hotelStartDate/2013-09-05Z/hotelOperator/XDIS/hotelTravelType/XD03/hotelVariantPrice/882/faa1/HRG/fad1/2013-09-05T20%3A30%3A00.000%2B02%3A00/fc1/HK/fda1/DRS/fdd1/2013-09-05T16%3A05%3A00.000%2B02%3A00/fld1/265/fln1/5444/faa2/DRS/fad2/2013-09-12T15%3A15%3A00.000%2B02%3A00/fc2/HK/fda2/HRG/fdd2/2013-09-12T10%3A40%3A00.000%2B02%3A00/fld2/275/fln2/5445/bookSystem/TRAVELTAINMENT/objectName/Hotel PrimaSol Titanic Resort Aquapark/offerid/736_0B6E000400D2B012_0/hotelId/9e26e1c2b26777305a4984ca6d2f868e/category/0/operators/XDIS/hotelChain/0/transfer/ONLY_TRANSFER_INCLUDED/pricePerPerson/1/?tx_xibe_ibe[searchUserData)

                    LG

                    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK 1
                      KourionK 1
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      @erikroemer
                      "Insofern sind TUI & Co. in der Tat schadensersatzpflichtig. Das wissen die auch. Aber sie wissen auch, daß der Betroffene einen Schaden nachweisen muß." usw.usf.


                      Quelle deiner Aussage ? Wo steht das ? Wäre doch interessant für die hier Lesenden. :?
                      Mit einer reinen Behauptung ist den ev. "Streitwiliigen" nicht geholfen.

                      Zu:
                      "Schließlich wird es nicht wirklich einfach sein, die mehr oder weniger gleiche Reise bei einem anderen Veranstalter buchen zu können. Zudem muß sie auch noch teurer (Schaden) sein."


                      ❓ Kann mir 1. sehr gut vorstellen, dass die Preise zur Zeit im Fall begriffen sind und
                      2. bitte erklär mal, warum eine Reise - über einen anderen RV gebucht - nun teurer sein muss.  Aaaahhh, weil's sonst keinen Schaden gab ? Stimmt. Da wird die "Kalkulation" :? tatsächlich knapp - siehe 1.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Markus230975M Offline
                        Markus230975M Offline
                        Markus230975
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        Also die Sache mit dem Schadenersatz sehe ich ähnlich.

                        Ich kann nämlich nur im Oktober Familienurlaub machen, dies liegt daran, dass wir u.a. in der Gastronomie arbeiten.

                        Des Weiteren bekommeich über meinen Arbeitgeber eigentlich keine Urlaubsmöglichkeit mehr ab Okotber, für mich wurde jedoch eine Ausnahme gemacht.

                        Lange Rede kurzer Sinn.

                        Sollte unsere Reise abgesagt werden im Oktober, bei gleichen Vorraussetzungen wie jetzt, nämlich einer Teilreisewarnung für Ägypten und einem Ratschlag generell Ägypten zu meiden (dieses sehe ich nicht als Reisewarnung an) dann werde ich auch versuchen Schadenersatz zu bekommen.

                        Gründe dafür:

                        1. Es gibt keine vergleichbaren Ziele
                        2. Es gibt keine vergleichbaren Hotels (Ich habe eine Bungalowanlage gebucht und das war bewusst so gewählt.
                        3. Eine Umbuchung wesentlcih Teuerer wird bei einem vergleichbaren Urlaub, denn die VA sind ja nicht dumm, man verkauft jetzt die LAdenhüter und dann noch teurer, weil es tatsächlich leute gibt, die nicht Reisen wollen und bereit sind mehr zu bezahlen.

                        Ich für meinen Teil sehe keinerlei Probleme bei einem Urlaub in Ägypten in den Touristen gebieten.

                        Ob ein Urlaub moralisch vertretbar ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Jedoch kann man dies auch von zwei Seiten sehen.

                        Ich sehe es so: Wenn die VA die Touristen nicht nach Ägypten fliegen, dann haben die Einheimischen kein Einkommen. Da diese jedoch teilweise für große Familien Geld verdienen müssen sehe ich es als meine Pflicht an, den Tourismus in Ägypten aufrecht zu erhalten und zu unterstützen. Man sieht ja schon dass einige Ketten die Hotel zusammenlegen und andere komplett schliessen.

                        Dies kann nicht im Sinne des Volkes dort sein, die wirklich hart für Ihr Geld arbeiten müssen.

                        Hier mal ein auszug aus den AGB von ITS:

                        1. Gewährleistung/Schadenersatz
                          Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. **Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.**Darauf läuft es doch hinaus.

                        Schadenersatz wegen Nichterfüllung.......

                        Januar 2027 Steigenberger Pure Lifestyle // Ananea Hurghada

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HolginhoH Offline
                          HolginhoH Offline
                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          In den TUI(!)-AGB steht z.B. folgendes (@Kourion hatte auch schon bereits darauf verwiesen):


                          "11 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
                          11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
                          (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.


                          Sicher spannend zu sehen, wie im Streitfall "erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt" bewertet würden!

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • erikroemerE Offline
                            erikroemerE Offline
                            erikroemer
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            Noch viel spannender wird der Teil "bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer.." sein.
                            In Ägypten sind seit 2 Jahren (oder so) Unruhen. Am Roten Meer noch nie, auch aktuell nicht.

                            Was ist eigentlich bei Vertragsschluss vor ein paar Wochen oder Monaten nicht voraussehbar gewesen ?? 😉

                            Aber wie gesagt - eine Diskussion um Schadensersatz ist eigentlich nur akademischer Natur, da die Veranstalter inkl. Fluglinien sich abgesprochen haben. Alternative Buchungen sind quasi unmöglich.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              ...zumal die RV-Seite argumentieren könnte, daß auch für den Verbraucher gewisse Dinge und somit ggfs. auch Einschränkungen hätten vorhersehbar sein können (müssen?).

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • erikroemerE Offline
                                erikroemerE Offline
                                erikroemer
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #75

                                Yo ! Dem Verbraucher war es (auch) bekannt. Er wollte trotzdem reisen und er will kein Storno der anderen Seite ;-)))))))))))))))))

                                Das wäre jetzt ein Eigentor-Argument des Stornierenden.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HolginhoH Offline
                                  HolginhoH Offline
                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  "Falscher" Gedankengang, @erikroemer 😉

                                  Fakt ist, das a) ein (früherer) ausgerufener Notstand schon viele Jahre Bestand hatte und dort trotzdem Urlaube stattfanden welche b) die Urlauber auch freiwillig gebucht hatten und c) ist es unzweifelhaft so, daß seit "Monaten" (ggfs. dementsprechend auch zum Zeitpunkt der Buchung) von einer gewissen "Gefährdungslage" auszugehen war...einer Situation von der der mündige Bucher hätte informiert sein können (müssen?) und somit mehr oder weniger bewußt ein "Risiko" eingegangen ist!

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • erikroemerE Offline
                                    erikroemerE Offline
                                    erikroemer
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    Überflüssiges Zitat entfernt
                                    @Holginho
                                    ...... nicht nur der mündige Bürger, auch der mündige Veranstalter !!!!!!!!!
                                    Daher gibt es KEINE unvorhersehbare höhere Gewalt seit Vertragsschluß (§651), welches eine Stornierung rechtfertigen würde.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK 1
                                      KourionK 1
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #78

                                      @erikroemer
                                      Ich finde deine Argumentation und Schlussfolgerungen zwar "spannend", halte es aber hier mit @Sokrates, der im Thread "nebenan" schrieb:

                                      Sokrates
                                      Aber das sollte tatsächlich höchstrichterlich geklärt werden.

                                      Vllt. bist du ja - falls auch deine Reise storniert wurde - in der Lage, die Theorie in die Praxis umzusetzen... egal über welchen RV gebucht.
                                      TUI hat ja nicht als einziger RV storniert oder Umbuchung angeboten. 😉

                                      Das Ergebnis wäre dann in der Tat mal etwas Interessantes.

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                      • ginusG Offline
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                                        ginus
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #79

                                        Ja, haben wir denn keine alten Nachfragen und möglicherweise Ergebnisse dazu aus der 1. Ägypten-Stornowelle in 2011?

                                        ginus

                                        Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #80

                                          @ginus

                                          Ja, es gibt was.  😉    Klick hier:  "Wie ist die Rechtslage ?"

                                          Geht - wenn ich mich recht erinnere - hauptsächlich um die Rückholung der Urlauber,

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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