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Stornierung Sitzplatz

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
132 Beiträge 26 Kommentatoren 60.3k Aufrufe
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  • olmaBLNO Offline
    olmaBLNO Offline
    olmaBLN
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    Schade, dass eine nicht uninteressante Frage in solch einem Streit untergeht, mehr oder minder sachlich, und dass User, deren Fragen als nicht besonders spektakulär erscheinen, öfters ziemlich abgekanzelt zu werden scheinen! Nicht jeder ist Reiseexperte, und ich war immer der Meinung, dass das Forum auch diesen eine Orientierung bieten soll!

    Die Frage an sich ist doch nicht uninteressant, denn eine Reise wurde aufgrund von Unruhen storniert, nicht aus Jux und Dollerei, sondern aufgrund von einer offiziellen Reisewarnung. Anscheinend wurde die Reise ohne Berechnung der Ausfallkosten storniert, was ja im Normalfall auch nicht so ohne weiteres möglich gewesen wäre. Dass die durch die AGB´s geregelten "nicht stornierbaren" Sonderleistungen aufgrund dieses Notfalls weiterberechnet werden, das ist doch wirklich interessant zu erfahren, ob das rechtlich haltbar ist, oder nicht!

    Ich: Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Schönste im ganzen Land? Spiegel: Geh zur Seite, fette Kuh, ich kann nix sehen!

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    • ginusG Offline
      ginusG Offline
      ginus
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      Sachlich geht hier wohl manchesmal einfach nicht?

      Irgendwie lese ich derzeit/heute so viele Postings voller Häme. Gerade so als ob man zumutet, die Poster sollen das Geld selber zurückzahlen.

      Ist das wirklich nötig?

      ginus

      Und ja, auch mich würde interessieren was dabei rauskommt, zumindesten im 1.Anlauf beim RA.

      Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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      • BrigitteB Offline
        BrigitteB Offline
        Brigitte
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        Mal ganz ehrlich, ich fand die Frage, ob man wegen 80 Euro ein Gericht bemühen soll, eher uninteressant.

        Wenn man im Ägypten- thread den Faden noch nicht verloren hat, dann liesst man vorwiegend

        • die armen Ägypter, aber - > draufzahlen will ich dann doch nicht!

        Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

        Albert Schweitzer

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        • ENIGMA13E Offline
          ENIGMA13E Offline
          ENIGMA13
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          Unsachlich wurde der TO recht schnell und fing an User zu beleidigen und Untersellungen zu schreiben.

          Ja es wäre schön wenn man in das Ägyptenforum einstellen könnte das alle von der Airline das Geld für die Reservierung der Sitzplätze zurückbekommen.

          Heute kommt der Baurechtler zum Zug und wir warten.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Domino27D Offline
            Domino27D Offline
            Domino27
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            Eine allgemeingültige Lösung wird es wohl wieder nicht geben. Die AGB's der Fluggesellschaften scheinen da unterschiedlich zu sein. Ich hatte vor 2 Jahren bei Condor die Sitzplatzreservierung storniert und ohne Nachfragen das Geld zurück erhalten.

            Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ENIGMA13E Offline
              ENIGMA13E Offline
              ENIGMA13
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              Ich habe im Jahr 2012 von Condor auch das Mehrgeld für PEC zurückbekommen aber die Situation war eine Andere.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Rhodos-PeterR Offline
                Rhodos-PeterR Offline
                Rhodos-Peter
                Verwarnt Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                ... im Thread "Findet Ihr das Reiseforum noch übersichtlich?" habe ich meine Meinung zu dem ganzen Off topic hier ja schon geschrieben klick und finde diese Aussage mal wieder mehr als bestätigt.

                Zum eigentlichen Thema der Rückerstattung der Sitzplatzresevierung gibt es nur eine Handvoll zielführender Beiträge, der Rest ist absolut überflüssig, auch dieser Beitrag!

                Ganz ehrlich, wer sich zufällig auf Suche nach einer Antwort zu dieser Frage hierher verirrt, der ist kopfschüttelnd schnell wieder weg und fragt sich vielleicht, was die Protagonisten hier so antreibt, ich habe da so meine Vermutungen, doch auch das ist nicht das Thema.

                Wenn dieser Thread irgendwann im Forumskeller ist und jemand stellt erneut die Frage zur Kostenerstattung der Sitzplätzresevierung bei Nichtantritt der Reise, dann bleibt nur zu hoffen, dass niemand aus der Deckung kommt und schreibt: "dieses Thema haben wir schon" und dann diesen Thread verlinkt, schlimm...

                Sorry, doch das ist meine Meinung, man kann diese Löschen oder auch ausdrucken und anderweitig verwenden, doch die Wahrheit muss auch mal gesagt werden...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ENIGMA13E Offline
                  ENIGMA13E Offline
                  ENIGMA13
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  ...da stellt sich mir die Frage warum eine Airline solche Dinge wie AGB erstellen macht ❓

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    der to argumentiert , dass er die sitzplätze telefonisch reserviert habe und daher keine agb bekommen habe.
                    ich habe gestern nochmal nachgesehen.
                    ich habe das auch so gemacht, habe dann per mail eine bestätigung erhalten.
                    im anhang der mail befinden sich die hinweise darauf, dass die gebühr nicht erstattbar ist. das wird wohl beim to nicht anders gewesen sein.
                    also fällt diese argumentation schon einmal weg.
                    man könnte jetzt tatsächlich mit der besonderen situation in ägypten argumentieren. 
                    mal ehrlich: in relation zu einem reisepreis sind 80 euro wirklich peanuts.
                    aber verschenken wollte ich die auch nicht so einfach mal eben.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      Yep, ich bleibe dabei - der Fall ist grundsätzlich interessant und auf einen "Ausgang" darf man gespannt sein.
                      Die "richtige" Argumentation dürfte hier entscheidend sein - und auch deshalb der Hinweis auf die Nutzung einen ausgewiesenen Reise(!)rechtlers.

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • erikroemerE Offline
                        erikroemerE Offline
                        erikroemer
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        Es gibt in diesem Forum nicht wenige Personen die der Auffassung sind, Die AGB eines Veranstalters / Fluglinie haben den Status eines Gesetzes. 😉
                        Außerdem wurde ja zugestimmt.

                        Theoretisch benötigt kein Veranstalter AGB. Dann gilt ausschließlich das BGB. Mit den AGB sollen "unkonkrete" Formulierungen des BGB i. S. des Veranstalters konkretisiert werden.
                        Da wird halt nicht selten über das (gesetzliche) Ziel hinaus geschossen.

                        Warum im konkreten Fall der Fluggast noch irgendetwas für einen nicht stattfindenen Flug bezahlen soll, bleibt wohl das Geheimnis der Fluggesellschaft.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HolginhoH Offline
                          HolginhoH Offline
                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          erikroemer, die AGB haben keinesfalls Gesetzes-Status, sind aber (in den allermeisten Fällen...über den "Rest" kann/muß im Einzelfall diskutiert/entschieden werden) "rechtmäßig"!

                          Bzgl. der "Sonderleistungen" (und damit verbundenen Zahlungen und ggfs. Rückerstattungen) gibt es i.d.T. sehr unterschiedliche Meinungen..und Entscheidungen!

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ginusG Offline
                            ginusG Offline
                            ginus
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            Was hier wohl von Interesse sein dürfte ist, wurde die AGB wirkungsvoll in den Vertrag mit einbezogen? Wirkungsvoll kann nur dann möglich sein, wenn diese auch bei Vertragsabschluss vereinbart war! Nun ist die Frage, wer muss die Wirksamkeit/die tatsächlich erfolgte Einbindung nachweisen?

                            Alles was ich bisher gelernt habe z.B. bei einigen beruflichen Prozessen ist:
                            ein nachschieben der AGB z.B. durch beifügen mit der Auftragsbestätigung bindet diese noch lange nicht in den Vertrag ein! Und jetzt könnt ihr gleich wieder hihi, das waren durch die Bank Baurechtsprozesse. Aber, ich denke dass diesbezüglich alle Vertragsrechte in De gleich gewertet werden.

                            Ich gehe davon aus, dass die Sunexpress (genügend) deutsche Töchter hat und demzufolge der Vertrag nach deutschen Recht geschlossen wurde?
                            So gut bin ich aktuell jetzt nicht mehr mit dem § 651 vertraut aber, ist das ein Fall für das reiserecht oder ggf. das allgemeine Vertragsrecht?

                            Da hat Holginho furchtbar recht, die "richtige" Argumentierung ist das A & O!

                            Den Rest, z.B. ob bei Nichtleistungserbringung ein Anspruch besteht lasse ich jetzt mal außen vor. Gesetzesstatus haben AGB selbstverständlich nicht, auch Fluglinien können in ihrem Rechtsempfinden irren  😆 !

                            ginus

                            Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              ginus, genau deswegen der so häufige Verweis auf Reiserechtler - Reiserecht (wenn auch großflächig Vertragsrecht) hat so einige Besonderheiten in deren Geflecht selbst Vertragsrechtler regelmäßig bitterst scheitern.

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #75

                                @ginus / @all

                                Ich habe den Hinweis ("nicht erstattbar" ) nicht in den AGB gefunden (s. Link S.1) - dito was @schausel betrifft (s. Link S. 2).
                                Dieser Hinweis findet sich auf der Seite "Extras nachbuchen":  Hier nochmal klick

                                Von AGB war auch weder in @schausels Posting noch in meinem die Rede. 😉

                                Ob's in den AGB steht ? Dort habe ich es nicht gefunden, aber vllt. wurde ja ein anderer User dort fündig ?

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • SokratesS Offline
                                  SokratesS Offline
                                  Sokrates
                                  Experte Istanbul
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  Der Text lautet wörtlich:

                                  Bitte beachten Sie, dass Gebühren für die Zubuchung von Extras nicht erstattbar sind.

                                  Und das bedeutet, dass z.B. die Reservierung eines Sitzplatzes nicht erstattbar, der Zukauf einer Mahlzeit zumindest anteilmäßig erstattbar wäre! 😉

                                  Aber das sollte tatsächlich höchstrichterlich geklärt werden.

                                  LG

                                  Sokrates

                                  Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ginusG Offline
                                    ginusG Offline
                                    ginus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    @ Kourion,

                                    da hast du natürlich recht. Deiner und Schausels Beitrag haben nicht die AGB betroffen/angesprochen. Darauf habe ich aber gar nicht abgehoben, sondern eher auf Meinungen die weiter hinten noch das Thema AGB aufgeworfen haben. Tatsächlich aber hatte ich beides nicht nachgelesen.

                                    Dennoch, bleibt meine Meinung, dass von dieser "Nichterstattbarkeit" der Kunde vor Vertragsabschluss auch Kenntnis genommen haben muss - egal wie der entsprechende Passus bei Auftragnehmer genannt wird - , und das ist bei telefonischen Vertragsabschlüssen jeweils relativ schwierig (nachzuweisen)!

                                    Ich bleibe bei meiner Meinung, derjenige der eine Forderung aufstellt - also hier die Airline für nicht erbrachte Leistungen die lt. eigenen Vorgaben nicht erstattbar seien - muss Rechtmässigkeit seiner Forderung beweisen. Mithin auch ob seine Vorgaben hierzu wirksam vereinbart waren. Aber, wer wird beim Streitwert von 80 Euro einen Prozess führen?

                                    Es gäbe noch eine ganze Reihe von Abers, die lasse ich jetzt mal einfach weg.

                                    ginus

                                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                                    • HolginhoH Offline
                                      HolginhoH Offline
                                      Holginho
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #78

                                      ...vielleicht ist es ja auch genau andersherum, um der Kläger muß beweisen, daß eine Forderung des Beklagten nicht rechtmäßig ist! 😉

                                      Und ja, es gibt in solchen Fällen eine ganze Reihe diverser "Abers"!

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #79

                                        Brigitte:
                                        Mal ganz ehrlich, ich fand die Frage, ob man wegen 80 Euro ein Gericht bemühen soll, eher uninteressant.

                                        Mal ganz ehrlich, dann braucht man dennoch nicht auf einen User rumzuhacken ( und wenn Dir ein Hotel "unberechtigt" 2,30 Minibarwasser auf die Rechnung setzt, wirst du sicherlich "Ach, ist sind ja nur 2,30, was soll´s!" lächeln und zahlen, anstelle dich lautstark zu weigern! 😱   )
                                        Außerdem dachte ich, dass ein Reiseforum dazu da wäre, dass man Fragen stellen kann! Falls nicht, kann man es ja einstampfen! :?

                                        @Holghino:
                                        Nun, AGB´s sind werden ja nun im Reiserecht öfters gerichtlich diskutiert, halbwegs aktuell wird ja die Frage der Flugzeitenänderungen gerichtlich geklärt!
                                        Dann ist die Frage, ob bei einer fernmündlichen Buchung der kostenpflichtigen Zusatzleistungen dem TO hätte explizit mitgeteilt werden müssen, dass er dies nicht mehr kostenfrei stornieren kann! Es gibt schließlich Regelungen bezüglich "Haustürgeschäfte" die meines Wissens auch für Vertragsabschlüsse am Telefon gelten ( und ob das für diesen Fall überhaupt in Frage kommt ).
                                        Und dann steht immer noch die Frage im Raum, ob solche Nebenleistungen berechnet werden dürfen, wenn der Flug nicht durchgeführt werden kann, aufgrund von Höherer Gewalt.

                                        Ich: Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Schönste im ganzen Land? Spiegel: Geh zur Seite, fette Kuh, ich kann nix sehen!

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                                          #80

                                          @olmaBLN
                                          T/O hat ja die pauschal gebuchte Reise storniert. Die Zusatzleistung wurde über Sunexpress gebucht. Sunexpress fliegt Ägypten immer noch an, somit passt Dein letzter Passus mit dem nicht durchgeführten Flug hier nicht.

                                          Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

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