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Storno-Verweigerung bei Tagesausflug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Alfred_TetzlaffA Offline
    Alfred_TetzlaffA Offline
    Alfred_Tetzlaff
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    @ superrutsche

    Ich bin doch arg verwundert....habe bereits mehrfach Belastungen problemlos widersprochen, trotz legitimiertem Auftrag, u.a. weil Ware nicht geliefert wurde, Dienstleistungen nicht erbracht wurden.
    Die Kartengesellschaft hat da nie Probleme gemacht.

    2015, Porto Angeli, Rhodos
    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Nur mal für´s Protokoll: Ein Anspruch auf Bezahlung ist nur dann rechtmäßig, wenn eine tadellose Lieferung/ Leistung erbracht wurde.
      Insofern muss das KK Unternehmen sehr wohl über einen Beleg mit Unterschrift hinaus prüfen, ob und in welcher Höhe sein Kunde rechtmäßig in Anspruch zu nehmen ist und wird dies auch tun.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Hawkeye42H Offline
        Hawkeye42H Offline
        Hawkeye42
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Hallo zusammen,
        also, der Stand nach dem WE:
        Diana Travel stellt sich weiterhin quer, verweist auf "ärztliches Attest" welches nicht vorlag.
        Ich habe jetzt meinem KK-Unternehmen meinen Widerruf zukommen lassen, inklusive den Kopien von meiner Quittung mit den Stornoregeln und dem Fax.

        ...und bitte streitet Euch nicht meinetwegen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          @Hawkeye

          Danke dir für die Rückmeldung.
          Und bitte teile uns das Ergebnis deines Widerrufs mit.

          Aber noch eine Frage: Wurde denn in den Stornobedingungen ein ärztliches Attest gefordert ?

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • SuperrutscheS Offline
            SuperrutscheS Offline
            Superrutsche
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            @Hawkeye42
            Der weitere Verlauf beim KK -Unternehmen:

            Anfrage beim Lieferanten, ob er mit der Stornierung der Zahlung einverstanden ist.

            Wenn ja, bekommst du dein Geld (kann ich mir gerade nicht vorstellen, weil er ja schon die Stornierung nicht anerkennt)

            Wenn nein, kannst du dich wieder an einen Anwalt wenden.

            Auch wenn dir hier einige Damen vormachen, sich auszukennen, bleibt nun mal der Sachstand der, dass eine KK-Zahlung unwiderruflich ist, wenn der Handelspartner nicht damit einverstanden ist und auch kein offensichtlicher Missbrauch vorliegt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SuperrutscheS Offline
              SuperrutscheS Offline
              Superrutsche
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              @Alfred_Tetzlaff

              Freue dich darüber, dass du eine Rückerstattung bekamst. Entweder waren es Unternehmen, die bereits als Kreditkartenbetrüger bekannt sind (davon gehe ich nicht aus) oder es wahren Unternehmen, die auf Grund des eigenen Fehlers die Rückerstattung veranlasst haben (machen ja 99,99% aller Unternehmen)

              Hätte sich aber dein Lieferant geweigert, der Rückerstattung zuzustimmen, hätte dich das KK-Unternehmen auf den Rechtsweg hingewisen.

              Ausnahme: Als "betrügerisches Unternemen" bekannt - wie so mancher Pornoanbieter und manche Abo-Anbieter, die sich monatlich von deinem Konto bedienen (Klingelton, Witze oder sonst noch was, die auch gerne gar keine Kündigungsmöglichkeit auf ihren Seiten haben 😉  - Sitz der Gesellschaft dann immer irgendwo in der Karibik.

              Selbst hier in den meisten Fällen keine Rückerstattung möglich sondern nur die Sperrung weiterer Abbuchungen.

              So, ich denke, dass das Thema nun "klargestellt" ist. Wenn die Damen weiterhin meinen, ihre Kompetenzen hier verbreiten zu müssen ... ich bin raus.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_Tetzlaff
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Sorry, weder waren die Unternehmen als Betrüger bekannt, noch haben sie die Rückerstattung angewiesen.
                In den Fällen habe ich das dementsprechende Widerspruchsformular ausgefüllt und das Geld zurückerstattet bekommen.
                Es gibt auf diesen Formularen ja diverse Wahlmöglichkeiten, um den Widerspruch zu begründen inkl. eines freien Feldes für "Spezialfälle".
                Wenn es die Stornomöglichkeit gab (siehe AGB des Veranstalters), dann wird das Geld auch zurückerstattet.
                Ebenso kann er dem TO egal sein, wird die Kreditkartengesellschaft intern das Problem behandelt, so lange er das Geld zurückerhält.

                2015, Porto Angeli, Rhodos
                2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                • KourionK Offline
                  KourionK Offline
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  @Superrutsche
                  Wieso ist hier "das Thema nun klargestellt" ?  :?

                  Die Sache wird im Falle von @Hawkeye klargestellt sein, wenn er die Antwort seines  KK-Unternehmens erhält.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Selbstverständlich kann sich der Handelspartner nicht einfach dem Widerspruch verweigern, er muss seinerseits den Anspruch begründen.

                    Bei gestaffelten Stornogebühren (nach Zeitpunkt der Absage) kann es kein Verlangen auf ein ärztliches Attest geben, das wäre nur dann sinnvoll, wenn er Kunde die gesamte Erstattung des Erlangten begehrt. Um den vollen Betrag bei Nichtteilnahme zu verlangen, müsste der Veranstalter überdies glaubhaft nachweisen, dass es ihm zum Zeitpunkt der Absage vollkommen unmöglich war, das Angebot neu zu vermarkten.

                    Hawkeye hat seinerseits einen frühzeitigen Widerruf und den Nachweis der cacellation rules erbracht, nun muss der "Handelspartner" erst einmal nachweisen, dass er entgegen der Einhaltung der von ihm vorgegebenen Regeln ein Anrecht auf den gezahlten Betrag hat. Sofern dies nicht eindeutig geschieht sondern strittig bleibt, wird das ausgebende KK Unternehmen den Betrag für seinen Kunden sichern.
                    Natürlich kann´s dann am Ende noch einer rechtlichen Klärung bedürfen, das halte ich aber im Blick auf das soweit Vorgetragene für eher nicht wahrscheinlich.
                    Falls Hawkeye einen entscheidenden Passus der AGB übersehen hat, wird er sein Vorhaben vermutlich auch aufgeben und tatsächlich - wenngleich ärgerlich! - das Ganze unter "Lehrgeld" ablegen.

                    Von mir noch ein ganz banaler Rat in der Sache, @Hawkeye:
                    Lasst euch künftig nicht irgendwelche Ausflüge aufschwatzen, ohne euch im Vorwege genauestens über deren Gestaltung / Eignung für euch als Bereicherung des Urlaubs zu informieren!
                    Spart ne Menge Ärger und Budget, denn eine Stornogebühr ist völlig unnötig rausgeschmissenes Geld.
                    😉

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • SuperrutscheS Offline
                      SuperrutscheS Offline
                      Superrutsche
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      @vonschmeling
                      Welchen Teil von "Das Kreditkartenunternehmen macht keine rechtliche Bewertung des Falls" nicht?

                      Das KK-U schickt die vorgebrachten Einwände des Kunden zusammen mit dem Widerspruch an den Veranstalter, damit dieser den Fall in seinen Unterlagen leichter prüfen kann. Wenn der Veranstalter auf seine Forderungen besteht, gibt es keine Rückerstattung durch das KK-Unternehmen. Kann doch nicht so schwer sein, so einen einfachen Sachverhalt nicht zu begreifen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • SuperrutscheS Offline
                        SuperrutscheS Offline
                        Superrutsche
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @Alfred Tetzlaf

                        Natürlich siehst du die Rückerstattung nur auf deiner Abrechnung. Dass der Gegenpart hier vorher sein Einverständnis gegeben hat siehst du nicht.

                        Und auch für dich noch mal langsam zum Mitdenken:
                        Das KK-Unternehmen prüft nicht die Stornobedingungen und bewertet diese auch nicht. Es reicht die eingereichten Unterlagene an den Veranstalter weiter. Wenn dieser auf seine Forderung besteht, welche mit der KK unwiderruflich beglichen wurde, dann gibt es auch keine Gutschrift vom KK-Unternehmen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Alfred_TetzlaffA Offline
                          Alfred_TetzlaffA Offline
                          Alfred_Tetzlaff
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Und noch langsamer:

                          Es ist dem Kreditkarteninhaber s+++egal, was im Hintergrund abläuft, so lange er sein Geld zurückerhält.
                           
                          Wenn es so ist, wie du hier schreibst, dann wären übrigens die ganzen Belege, die man beim Widerspruch so einreichen muss, komplett überflüssig.

                          2015, Porto Angeli, Rhodos
                          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • SuperrutscheS Offline
                            SuperrutscheS Offline
                            Superrutsche
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            @Alfred Tetzlaff
                            Demm KK Inhaber kann es egal sein, wenn er sein Geld wieder erhält - ja, aber vieleicht möchte der Ein- oder Andere doch vor der Zahlung wissen, wie es läuft.

                            Bedarf an Information scheint hier ja ohne Ende zu sein!

                            Und jetzt noch mal gaaaaaaanz lansam: Die Belege, welche du einreichst dienen nicht der Begutachtung/Bewertung durch das KK-unternehmen sondern sind einzig dazu da, dem Gegenpart den Grund des Widerspruchs zu erklären, damit dieser gegebenenfalls seine Zustimmung zum Widerruf erteilt ... verstanden? Immer noch nicht? Wurscht!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BreitbachB Offline
                              BreitbachB Offline
                              Breitbach
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              sollte es tatsächlich Bedarf an Information geben, so wäre es wohl eher ratsam sich diesen aus den eigenen KK-Bedingungen zu befriedigen, anstatt auf meist nur teilweise richtige Aussagen zu vertrauen.
                              Hilfsweise tun es natürlich auch eigens dafür gestrickte und daher leichter verständliche Ratgeber im Netz.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                @Breitbach
                                Dies ist zum einen ein guter Rat, nur wird die spezifische Frage in den sogenannten "einfach gestrickten" nicht in ausreichender Tiefe behandelt.
                                Richtig ist hingegen der Hinweis auf die besonderen Bedingungen des ausgebenden Unternehmens, diese sehen häufig besondere Konditionen zu Gunsten ihres Kunden im Widerspruchsfalle vor.

                                @all
                                Unbestreitbar korrekt ist auch der Vortrag von Superrutsche, dass das ausgebende Unternehmen den Anspruch seines Kunden nicht rechtlich bewertet, mittels der vorgelegten Unterlagen kann es allerdings einen Zweifel an der Berechtigung der Belastung erkennen und im Sinne des Kunden handeln. Die jeweilige Vorgehensweise ist dabei individuell geregelt und ergibt sich in der Tat aus den Geschäftsbedingungen.

                                Falls Hawkeye eine Gutschrift des Betrages erhält ist diese nur vorläufig und setzt voraus, dass der Händler (hier Veranstalter) nicht seinerseits Ansprüche rechtlich geltend macht.

                                Worst case: Das KK ausgebende Unternehmen reicht die Klärung an die Vertragsparteien zurück, dann muss Hawkeye den Sachstand tatsächlich mit dem Veranstalter klären und wird das beim Stand der Dinge wohl nur über einen Rechtsstreit zu regeln sein.

                                Eine weitere Option ist die Kulanz. 
                                Möglicherweise kann das KK ausgebende Unternehmen entscheiden, dass die Umsätze des Kunden ein Risiko von € 130 durchaus rechtfertigen und wird ggf. seinerseits den Betrag abschreiben. Wie wahrscheinlich das ist kann ich nach Kenntnisstand zur Sache nicht beurteilen.

                                Offenbar und imho unstreitig ist die Aussicht auf eine kulante Einigung mit dem Veranstalter verwirkt. Der zaubert - soweit berichtet - eher reichlich abenteuerliche Argumente (ärztliches Attest??) aus dem Hut und besteht darauf, dass der belastete Betrag entgegen der cancellation rules zu beanspruchen sei.

                                Die Bevollmächtigung eines Anwalts ist aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht optiert, insofern ist der Widerspruch beim KK ausgebebenden Unternehmen die einzig sinnvolle Erstmaßnahme. Sie kostet nichts, und im Falle des Misserfolgs kann Hawkeye noch immer ein weitereres Blatt im "Lehrgeld-Ordner" ablegen.
                                Den Versuch jedenfalls ist es wert! 😉

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Noch ein kleines Beispiel zum erfolgreichen Widerspruch bei Zahlung mit KK:
                                  Insolvenz eines Veranstalters, etlichen Belastungen wurde nach deren Bekanntgabe widersprochen.
                                  Die Weisungen waren von den KK Inhabern veranlasst, der Insolvenzverwalter muss Bestände sichern und kann einer Rückbelastung ad suum munus demnach nicht "zustimmen".
                                  Dessen ungeachtet erhielt der weit überwiegende Teil der hier vorstellig gewordenen Betroffenen komplette Gutschriften.
                                  Daher: Einen Versuch ist es jedenfalls wert! 😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • harryhhH Offline
                                    harryhhH Offline
                                    harryhh
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    vonschmeling:
                                    ...ad suum munus...

                                    Liebe vs,

                                    nu sindse aber grad mal richtig mit Dir durchgegangen, die equüsse 😉 😘 ... ähh:  Pferde - oder?

                                    Das ist ja man echt nicht alltagstauglich.

                                    😘

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                                    • SuperrutscheS Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      @vonschmeling

                                      Selbst, wenn du deine Beiträge komplett in Latain verfasst, werden diese dadurch nicht richtiger bzw. der Inhalt wahrer.

                                      Im Falle einer Insolvenz kann ein KK keinerlei Geld mehr rückbuchen lassen, denn die Konten sind gesperrt.

                                      Wenn also hier "vorstellig" gewordene Kunden behaupten, dass sie eine Rückbuchung bekamen, dann muss hier ein anderer Grund vorliegen.

                                      Aber eines muss man dir lassen, du kannst ganz tolle mit deiner geschwollenen Ausdrucksweise auf "Wichtig" machen ... nur fehlt es halt an Substanz.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Günter/HolidayCheckG Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Lat e in , Superrutsche. 😉
                                        Mein Gott jetzt hackt doch nicht so auf dem Spruch rum. Die Frage ist doch eher: Grosses oder Kleines Latinum...? 😉 Seid entspannt...das ist hier ein Forum...
                                        @vonschmeling: quidquid agis , prudenter agas et respice f i n e m 😉

                                        Kein Lateiner? guckst Du hier

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          @Superrutsche

                                          Falsch ist gar nichts, ich habe eben für "andere Gründe" und entgegen deiner Behauptung, der Antragsgegner müsse "zustimmen" ein Beispiel für Erfolg beim Widerspruch gegeben.
                                          Glaub mir - Hawkeye werden sämtliche Gründe völlig wumpe sein, sofern er seine Kohle sichern kann. Den Versuch hat er nun unternommen und man wird sehen, was dabei rumkommt.
                                          Derweil kannst du weiter sportlich Watschen verteilen mit dem Nimbus des Allwissenden - das wiederum ist mir vollkommen wumpe!
                                          😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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