Storno-Verweigerung bei Tagesausflug
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@vonschmeling
Falsch ist so ziemlich alles, was du hier auf den letzten Seiten zum Thema "Widerspruch bei KK-Zahlung" geschrieben hast.Durch deinen "eigenwilligen" Schreibstil suggerierst du, dass deine Infos wohl wahr sein müssen und da dem nicht so ist, ist es nur legitim, dies hier ganz klar zu sagen. Nicht dass noch jemand auf deine "Ergüsse" reinfällt.
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Man sollte sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen wenn man auch nur eine Meinung vertreten kann, für die es - bisher jedenfalls - KEINEN Nachweis gibt.
Du hast hier noch keine "Vorschrift" einer Kreditkartengesellschaft bringen können, die nur deine Meinung widerspiegelt.
Von daher solltest du eventuell den Ball flacher halten!
@VS hat von tatsächlich gemachten Erfahrungen gesprochen - also dem real existierenden Unterschied von Theorie und Praxis!
Und der Rat an den Threaderöffner, es zumindest zu versuchen, finde ich absolut in Ordnung! Somit kann man wohl kaum davon sprechen, dass alles falsch wäre, oder?Was machst du wenn der TO sich noch mals meldet und verkünden kann, dass seine Kreditkartengesellschaft @VS's Model gefolgt ist?
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@de la Diva
Nix, denn vermutlich sitzt er dann schon wieder auf seinem Tribünenstammplatz ...

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Im Sinne der/des t.o. ging es auch nicht um "richtig" ./. "falsch", sondern um spontane und probate Optionen zur außergerichtlichen Einrede.
Einigermaßen subtile Foris haben das schnell erkannt und reagiert!
Wer sich dabei lieber die Eier schaukeln will ist mir - wie schon erwähnt! - herzlich wurscht!

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Also,
mein KK-Unternehmen hat mir mitgeteilt, man könne nicht einfach so widersprechen, ich solle vom Veranstalter einen Rückbuchungs-Gutschein beantragen.
Was glauben die eigentlich, was ich in den letzten Wochen versucht habe?Ich denke, das hier kann geschlossen werden, da ich den bestimmt nicht bekomme.
Mein Fazit:
Mein Vertrauen in Neckermann, Reiseveranstalter vor Ort und Kreditkarten ist erheblich geschrumpft. (Und wie immer müssen die Ehrlichen unter den schwarzen Schafen leiden)
Veranstalter im Ausser-Europäischen Raum scheinen zu wissen, dass bei Verweigerung von Rückzahlungen eh nichts ausgerichtet werden kann und entwickeln das zur Methode.Ich danke euch Allen für Tips und Ratschläge
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Von "einfach so" war ja auch keine Rede, du hattest (hoffentlich?) doch wohl eindrücklich begründet?
Ggf. kannst du dein Kreditkartenunternehmen ebenso auf den Index nehmen - das ist eine recht armselige Ausflucht. Sofern du die Sachverhalte plausibel geschildert hast, gibst du gewisse Mühe umsatztechnichsch einfach nicht her und wurdest mit einer Bausteinnachricht abgefertigt.
Traurig ...