Anderer Rückflug als angegeben
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hab´´ kapiert, danke
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Weil es ein wenig durcheinander ging in einer komplexen Thematik, hier noch einmal chronologisch:
ACBS hatte lt. seiner Reiseunterlagen ein Ticket mit A-Hörnchen Airlines am Tage X um Y Uhr. Dieser sollte direkt von AYT nach CGN durchgeführt werden und um Y Uhr +2h (Ortszeit) später dort ankommen.
ACBSens sahen am Vorabend (mutmaßlich) in die Benachrichtigungsmappe des RV und fanden erwartungsgemäß ihre Abholzeit um Y Uhr - 4h.
Erst am Flughafen stellten sie fest, dass sie auf eine andere Flugnummer nach CGN gebucht worden waren, nämlich mit B-Hörnchen Airlines (mutmaßlich) mit planmäßigem Routing via IST.
Von dort ging es erst einige Stunden später weiter nach CGN, wo man schließlich insgesamt 6h später als mit A-Hörnchen geplant anlangte.Unstreitig ist das eine Verspätung, Dauercamper - irrtümlich ist nur die Annahme, die Airline könne dafür in Anspruch genommen werden.
Diese hat die ACBSens nämlich freundlicherweise an Bord genommen und innerhalb der regulären Operation nach CGN gebracht. Der Veranstalter hatte dies veranlasst.Folglich ist auch über letzteren die Schadenshöhe zu ermitteln, denn die Airline hat ja ordentlich gearbeitet.
Die Frage ist nicht etwa bizarrer Weise die, ob 6h per se eine Verspätung darstellen, sondern vielmehr die, wer dafür gerade zu stehen hat!?Hätte die Airline geschlampt, wären es €400 pro Ticket gewesen (ausgenommen no-seat babies), bei Veranstalterverantwortung jedoch sind es nur diese besagten 5% eines Tagessatzes pro Stunde über die vierte hinaus - i.e. vermutlich deutlich weniger.
Ich bin ermutigt- Dauercamper hat´s kapiert; hoffen wir, dass es ACBS und den stillen Mitlesern ebenso ergeht?!

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@vs
...wobei sich das ´´kapiert´´ auf den Hinweis von Sokrates bezog; bei Deinen
glasklaren Formulierungen hätte ich keine Nachfrage o.Ä.
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... dazu dürfte es durchaus abweichende Meinungen geben!

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Hänge mich hier mal dran, weil ich nichts anderes gefunden habe.
Eine Freundin ist gestern aus der Türkei wieder gekommen. Eine Pauschalreise, Rückflug wurde von Sun Express auf Atlas umgebucht.
An Bord wurde festgestellt, die Verpflegung gab es nur gegen Bezahlung.
OK, ist jetzt nicht so schlimm, aber trotzdem nicht schön. Was nun machen?Danke für Eure Antworten,
der Carsten.
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Ja mit dem Recht ist das so eine Sache.
Da freut man sich auf das tolle Flugzeugessen, will den Urlaub noch schön ausklingen lassen, und dann spricht man im Flieger nicht mal deutsch, die Ansagen im Ferienflieger waren auch nur in anderen Sprachen, obwohl reiner Ferienflieger mit deutschen Passagieren.
Nur gut das ich meinen Condor Flug mit Premium Menü separat gebucht habe!Danke und liebe Grüße
Carsten.
PS: unsere Freundin will ins Reisebüro und "Dampf ablassen", ich werde berichten was kommt oder auch nicht.
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Öhm, bevor eure Freundin im Reisebüro "Dampf abläßt" sollte ihr jemand sagen, daß das inkludierte ""Essen" bei Sun Express aus einem(!) eingeschweissten Brötchen(!) und einem(!) kleinen(!) "Yoghurt"becher mit stillem Wasser bestanden hätte.
Deswegen "Dampf ablassen"? Ich fürchte, dann lachen die RB-MA sich wahlweise tot...oder holen einen Arzt!
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Nur gut das der Eismann seinen Dampf ablassen in Anführungsstriche geschrieben hat.
Und der Eismann hat auch nicht immer Zeit hier sofort zu lesen, denn der Eismann muß Eis verkaufen, wie der Name schon sagt.Und da der Eismann ja schon öfters mit Sun Express geflogen ist, ist er sich über die Gummibrötchen und die Schale Wasser zumn Hände waschen bewusst......
Euch einen schönen Tag, wäre ich nur ins Fun Forum gegangen, dann hätte jemand gelacht.
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Der Eismann 06:
... wäre ich nur ins Fun Forum gegangen, dann hätte jemand gelacht.Ja, wärst du mal - mangels jeder Relevanz zum Thema Recht auf Reisen ... :?
Allerdings wird ein Beitrag auch nicht automatisch lustig, nur weil er dort erscheint!
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Da wir in 2 Wochen zum ersten Mal in die Türkei und auch zum ersten Mal mit Sunexpress fliegen, habe ich mich auf deren Homepage kundig gemacht: Seit April ist ein Essen und Getränke (und sei es auch nur ein pappiges Brötchen) nicht mehr kostenlos inkludiert. D. h. kann gegen Bezahlung erworben werden. Somit kann man das auch bei einer Umbuchung auf eine andere Airline nicht erwarten - in meinen Augen.
Verbessere mich: kommt auf den Flugtarif an.
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... und eben diesen Tarif bestimmt der Veranstalter und nicht die Airline!
Sofern im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen ein Tarif mit inkludierter Bordverpflegung zugesichert wurde, kann die Betroffene sich ja jederzeit beim Veranstalter beschweren.
Offenbar hatte der versäumt, den (evtl.?!) zugesicherten Leistungsumfang auch auf den abweichenden Leistungsträger zu übertragen.
