Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
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gabriela_maier:
@hasi1410:
Der Hauptpool ist ein sehr zentraler Punkt der Hotelanlage, und ich sehe einen schon sehr wesentlichen Grund für einen Rücktritt von der Reise, wenn der zentrale Punkt nicht genutzt werden kann.Die Rechtsprechung sieht den nicht - zumindest nicht vorgreiflich tatsächlicher Auswirkungen.
Du solltest prüfen, ob Du aus einem Winterkatalog des RV das Hotel gebucht hast. Da verbergen sich nämlich im allgemeinen Text u.U. Passagen wie: " es muss in Wintersaison damit gerechnet werden, das kleinere oder auch grössere Reparaturen durch das Hotel durchgeführt werden....".
An sich ein sehr probater Hinweis - allerdings sind solche Klauseln nicht "verborgen" und gelten sie ungeachtet des Kataloges für den spezifischen Reisezeitraum.
Trotzdem ist ein Minderungsbegehren bei tatsächlichen Beeinträchtigungen ggf. zu prüfen und stellen die AGB nicht etwa einen Freibrief dar, ohne Anspruch an den Veranstalter im winterlichen Hotelbetrieb rumzulärmen.
Protokolliert und bestätigt bleibt dem Reisegast der nachträgliche Anspruch auf Minderung unbenommen. Ob er jedoch unstreitig gewährt wird steht auf einem anderen Blatt ... -
Im Übrigen gibt es Destionationen ohne Winter - dort muss also eine Renovierung zwangsläufig während der Saison vorgenommen werden.
Schließt der Laden und kommt es dadurch zu Umbuchungen ist das Geschrei bekanntlich genauso groß.
Zumeist werden - wie schon von Holginho beschrieben - eher kleinere Maßnahmen bei laufendem Gastbetrieb durchgeführt. Man sollte sich also eingedenks seiner weiterhin bestehenden Einredeoptionen nicht die Vorfreude verderben lassen, das ist´s selten wert! -
Es ist aber schon ein gewaltiger Unterschied, ob notwenidige Reparaturen in der Haupt-oder in der Nebensaison vorgenommen werden. Das wissen natürlich die Hoteliers so gut wie die RV. Im Sommerkatalog wird man daher auch keinen Hinweis auf eventuelle Beeinträchtigungen durch Renovierungsarbeiten finden. Und `ne Pumpe auszuwechseln, bitte schön, solche oder ähnliche Lappalien habe nicht nur ich schon zu allen Jahreszeiten erlebt, und es hat auch niemanden gestört. Wohlgemerkt, auch eine unerwartete mittlere oder auch grössere Katastrophe ist immer möglich.
Im vorliegendem Fall halte ich die Ankündigungen ( Repraturarbeiten am Hauptpool mit daraus resultierendem Baulärm vom 01.11. bis 06.12. -das sind 6 Wochen- und unschönen Ansichtern von Kränen, Baggern, Fahrzeugen, Arbeitskolonnen von früh um 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr ) für eine Beeinträchtigung, die ich nicht hinnehmen möchte. In der Jahreszeit ist auch ein Ausweichen an den Strand kaum möglich. Ich habe das alles mal selbst erlebt und weiss, wovon ich rede. Nur: das sehe ich auch so, allein mit guten Worten wird der RV einer kostenlosen Stornierung nicht zustimmen. Aber bei einer Umbuchung sollte erzumindest evtl. Mehrkosten übernehmen. Mal sehen, was der TO tut. Der 1.11. ist bereits morgen. -
Solang keiner weiß, welches Hotel Hasi gebucht hat, ist es doch völlig müßig.
Wenn die Reisezeit in die dortige Nebensaison fällt, ists doch kein Wunder wenn man auch größere Maßnahmen dann macht. Nicht umsonst sind diese Zeiten ja auch deutlich günstiger als während der Hauptsaison.Beispielsweise in der Türkei ist der Pool zu der Zeit sicher kein Mittelpunkt einer Reise (wenn überhaupt).
Warum sollten denn die Mehrkosten übernommen werden? -
Davon abgesehen lässt hasi1410 wissen:
"Wenn ich in ein anderes Hotel gewollt hätte, hätte ich dieses auch schon gebucht"womit ihr/ ihm mit einer kostenlosen Umbuchung also auch nicht gedient wäre.
@hasi1410
Die Formulierungen im Einzelnen sind analog zu einem Medikamentenbeipack zu verstehen:
In seltenen Fälle = Risiko max. 0,1% - dennoch muss der Hinweis auf diese seltenen Fälle gegeben werden.
Das ist also keinesfalls "grenzwertig" sondern vor- und fürsorglich.Übrigens habe ich schon in einer Baustelle gewohnt und es sportlich genommen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt verzichte ich auf Aufregung über Dinge, die ich ohnehin nicht ändern kann. War´s störend, verlange ich nach der Reise eine Minderung, ich bevorzuge kurze Dienstwege.
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Wie sieht denn mein Recht aus, wenn ich eine Reise für März 16 auf die Malediven gebucht habe, zum zeitpunkt der Buchung bekannt war, dass bis Ende 2015 gebaut wird, jetzt aber die Baustelle erst im März 16 fertig wird.
Solll ich im vorfeld handeln und mich z.B. mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen oder soll ich es auf mich zukommen lassen?
Da es sich um eine grosse insel handelt und die Lärmbeeinträchtigungen gering sind, würde ich auf alle Fälle fahren wollen, es sind halt Einschränkungen vorhanden (nicht nutzbare Bereiche bzw. Restaurants usw.).
Ich bin auch nicht auf eine Rückfinanzierung durch den Veranstalter aus, sondern hätte z.B. ein Guthaben auf der Insel, mit dem man sich Massagen oder a la carte Restaurants verrechnen kann.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar. -
Gutschriften im Vorwege einer Reise sind nicht üblich.
Eine Kompensation - z.B. mit einem Ausflugsgutschein - wird vor Ort jedoch häufig angeboten. Anspruch auf eine Minderung besteht erst, wenn tatsächlich eine erhebliche Belästigung durch die Bautätigkeiten erwiesen ist. -
Hallo,
wir waren im Oktober 2014 zur Silberhochzeitsreise mit der DER Tour auf dieser wunderschönen Insel = Baustelle. Heute befinden wir uns im Rechtsstreit mit der DER Tour. Viele Videos, Fotos und sogardie Mängelanzeige beim Reiseleiter vor Ort ist der DER Tour (deren Rechtsanwalt) kein Beweis für den dort vorgeherrschten Baulärm. Es wird wehement bestritten, das dort Bauläm über unseren gesamtenAufenthalt stattfand, a unsere Videos immer nur Momentaufnahmen seien.
Ferner weist die DER Tour alle Bauarbeiten von sich. Sie hätten keinerlei Kenntnis von den Bauarbeiten gehabt.
Wer kann uns helfen?
Wir suchen weiteres Videomaterial vom Baulärm oder sogar Zeugen oder wer hatte selbst Rechtsstreit mit der DER Tour im Fall Vilu Reef Malediven.
Mit freundlichen Grüßen -
Eigenartig - man will von Bauarbeiten nichts gewusst haben und erwartet, dass der Beschwerdeführer etwa 24h lückenlos auf Video dokumentiert?
Mein erster Tipp: Bewertungen des entsprechenden Reisezeitraums checken und ggf. direkt bei den Bewertern nach ihren Eindrücken fragen. Idealerweise gibt es dort weitere kritische Stimmen und sogar mehr Material.
Darüber hinaus könnte auf diesem Wege erhärtet werden, dass es tatsächlich Bautätigkeiten gab - was der Veranstalter ja scheinbar in Gänze bestreitet.
Natürlich sind subjektive Bewertungen kein belastbares Kriterium zur Einrede, sollte jedoch dort auch von Baulärm die Rede sein diente dies zweifellos der Argumentation.Hast du selbst ebenfalls einen Anwalt bevollmächtigt, elektrowendel?
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Von Michel im April 14:
"Wir haben aber gehört, dass demnächst das Ganze umgebaut und umorganisiert werden soll (Achtung! Bauarbeiten ab Mai 2014!)".
Komisch dass DER scheinbar nicht informiert war?
Wobei Beschwerden der Genese noch immer akut sind ...?! -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling:Haben einen Anwalt eingeschaltet. Hatten am 4.11. Verhandlung und Beweis-aufnahme in Köln. Der Anwalt der DER Tour hat vor dem Richter gesagt, Sie seien nicht informiert über Baumaßnahmen. Sie haben eine schriftliche Aussage vom Reiseleiter vor Ort.
Komisch.
Da wir vier Videos vor gelegt haben auf denen man Bauarbeiter sieht und auch Baulärm hört ist. Aber auch Hintergrundgeräusche zu hören sind und wir kein Lärmprotokoll vorlegen können. Man will sich ja im Urlaub 24h auf die Lauer legen. Nur dafür ist man ja schließlich dahin geflogen
ein Urteil soll nun im Januar 2016 gefällt werden. -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling
Danke.
Es ist schon verrückt, was rechtlich so geht. Die halbe Insel wird oder wurde seit Jahren umgebaut und es reicht erstmal vor einem Richter zu sagen "Wir waren nicht darüber informiert"
Wir wedern mit den Leuten in Kontakt treten und weitere Beweise suchen. -
@elektrowendel
Konntest Du vom Inselmanagement eine Bestätigung erhalten oder vielleicht noch bekommen, die zeigt, dass die Insel den RV informiert hat?Sollte es womöglich gar keine Info an RV's gegeben haben?
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Nachdem immer wieder die Rede ist von renovierten Bungis erscheint der Vortrag des Veranstalters von all dem nichts gewusst zu haben reichlich lebensfremd ...
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Ja.
Wir haben eine Mängelanzeige, wo genau die Bauarbeiten nieder geschrieben sind.
das wurde gleich abgelegt, da der Rechtsanwalt der DER Tour glaubhaft machen konnte sein Mandant nicht von den Bauarbeiten wusste.
Dies fällt uns mit unserem normalen Verstand schwer zu glauben, da auch nur die Hälfte der Bungis für die Vermietung zur Verfügung standen oder wie auch hier in den Foren zu lesen ist andere Reiseveranstalter informiert waren. Ich denk nur das man die Beiträge nicht rechtlich nutzen kann, da jeder Rechtsstreit als Einzelfall gewertet wird.
Vertrauen wir mal auf Justitia.
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Nein, Beiträge an sich kann man nicht verwenden, aber sie erhärten den Vortrag einer Belästigung durch Baulärm und man kann damit argumentieren.
Davon abgesehen verstehe ich auch nicht, weshalb Nichtwissen den Veranstalter exkulpieren sollte? Schlimm genug, wenn er schlecht über seine Produkte informiert ist.
Aus meiner Sicht sollte es keine Rolle spielen, ob das Problem bekannt war (übrigen bestünde dann eine Informationspflicht, möglicherweise geht es darum), es bestand und das Bestreiten wird schwieriger, wenn auch noch andere Gäste davon berichten. -
Was mich wundert, gab es denn keine Reaktion des Richters bei der Beweisaufnahme auf die Darstellung der Beklagten, nichts von der Bautätigkeiten gewusst zu haben ? Es gibt zwar eine Tendenz der Gerichte, den ortsansässigen Steuerzahler nicht über Gebühr zu traktieren, aber zu diesem Vortrag des RA hätte er klare Position beziehen müssen. Unwissen schützt vor Strafe nicht sagt schon der Volksmund, und natürlich ist und bleibt der RV für die Ablieferung eines einwandfreien Produktes verantwortlich. Ihm steht es selbstverständlich frei, sich im Wege des Regresses mit dem Hotelier auseinanderzusetzen. Dir darf der Mangel nicht angelastet nwerden. und "Nichtwissen" verlagert auf keinen Fall die Übertragung des daraus resultierenden Risikos auf Dich.
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Noch etwas Grundsätzliches zum Thema "wer wußte wann was":
Hierbei ist unbedingt zu beachten, daß ein RV (und maßgeblich sind hier nicht die "anderen", sondern derjenige, über den gebucht wurde) zwingend "offiziell" d.h., vom Hotel selbst informiert werden muß (in diesem Fall über die Baumaßnahmen). Irgendwelche Infos an andere RV, Informationen die über Agenturen o.ä. oder über Hinweise von z.B. Urlaubern an den RV herangetragen werden, zählen zu diesem Zeitpunkt nicht und dürfen gar vom RV gar nicht konsequent verarbeitet werden, da dieser sonst vertragsbrüchig wird, wenn er als Folge von "inoffiziellen" Hinweise gebuchte Urlauber abzieht oder eigenmächtig einen Hinweis einstellt und so weitere Buchungen "verhindert". Insofern ist die Aussage "wir wußten von nichts" (für ein gewisses Zeitfenster!) vermutlich(!) sogar korrekt.
Eine ganz andere Geschichte ist (und hier wurde ja schon näher z.B. von @vonschmeling informiert) der Umgang mit dieser Geschichte zu späteren Zeitpunkt und nun letztlich vor Gericht. Hier besteht offensichtlich Nachschulungsbedarf im Reklamationsmanagement! -
Ob der Veranstalter von den Bauarbeiten wusste oder nicht ist nur hinsichtlich der Informationspflicht gegenüber dem Kunden von Bedeutung, hat hingegen auf den Anspruch auf Minderung keinen Einfluss.
Betroffen wäre lediglich ein Anspruch auf Schadenersatz für den Fall, dass der Veranstalter a) entgegen seiner Behauptung von den zu erwartenden Einschränkungen offiziell informiert war, dies weiterzugeben jedoch versäumt hat und sich b) eine so große Beeinträchtigung ergab, dass die Urlaubszeit unnütz aufgewendet wurde.Während der Güteverhandlung äußern Vorsitzende gewöhnlich keine Bewertung der Vorträge, sie stellen wenn nötig Fragen und erklären ggf. die Gesetzeslage (z.B. welcher grundsätzlichen Feststellungen ihre Entscheidung bedarf).
@elektrowendel
Mich würde eure konkrete Forderung interessieren, sprich habt ihr eine Reisepreisminderung gefordert und Schadenersatz? -
Hallo
also bei der Beweisaufnahme vom 04.11.15 konnte die Beklagte gegenüber dem Richter darlegen, das Sie zu diesem Zeitpunkt unserer Reise nichts von den Bauarbeiten wusste. Der Richter betonte aber "Die Beklagte hätte sich dann notfalls selber inforieren müssen"
Mit meinem normalen Verstand nicht glaubhaft. Wenn unsere Insel zu 50% renoviert wird somit auch nur die Hälfte der Bungis zu Verfügung steht und das Inselmanagement entsprechende Plätze für die RV vertraglich vorhalten muss.
@holginho
für unsere Klageführung war es ein wichtiger Punkt, das bei einem so großen Umbau der Insel über 50% der Bungis renoviert wurden, eins von zwei Restauranten geschlossen war, die habe Insel mit Bauschutt übersät und ein Bauzaun die halbe Insel ziert.
So stellt man sich die Malediven vor.
@voschmeling
Da wir für unsere Silberhochzeitsreise 7850€ gezahlt haben und mit der DER Tour auf einer Baustelle landeten. War unsere Klageforderung 60%+ Entschädigung. Da wir ja Videos, Fotos, das Mängelprotokoll und davon ausgegangen sind bei solch umfangreichen Bauarbeiten muss der Veranstalter informiert sein. Nach der Beweisaufnahme kam der Richter zu einer Höhe von ca. 45% vom Reisepreis. Da wir mit diesem Angebot nicht zu frieden waren, haben wir dem nicht zu gestimmt. Um nun zu einer angemessenen Entschädigung zu gelangen brauchen wir weitere Videos die den Baulärm und damit die Beeinträchtigungen dalegen, ein Schreiben der Insel wo hervorgeht der RV wusste Bescheid über die Baumaßnahmen oder eventuell Zeugen.
Ich hatte auch schon die Überlegung, den Reiseleiter vor Ort als Zeugen laden zu lassen.