Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
  6. Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit

Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
156 Beiträge 37 Kommentatoren 55.6k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Domino27D Offline
    Domino27D Offline
    Domino27
    schrieb am zuletzt editiert von
    #121

    @Holginho
    genau darauf zielte ja meine gestrige Frage ab, ob elektrowendel denn von der Insel eine Bestätigung hat, dass DER am....... über die Baumassnahmen informiert wurde.
    Aber diese Antwort steht noch aus.

    Also @elektrowendel, gab es so eine Info von der Insel an DER?
    Falls Du das nicht weißt, schreib doch nochmals die Insel an, vielleicht können die Dir helfen.
    Ich gehe davon aus, dass das Inselmanagement solche Informationen vorhält, um nicht von Veranstaltern in die Pflicht genommen zu werden.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • elektrowendelE Offline
      elektrowendelE Offline
      elektrowendel
      schrieb am zuletzt editiert von
      #122

      @Domino27
      Diese Bestätigung liegt nicht vor.
      Habe daraufhin gestern unseren Anwalt gebeten dieses Schreiben einzufordern
      um die Glaubwürdigkeit der Aussage des Anwalts der Beklagten glauben zu schenken.
      Danke für den Hinweis.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #123

        @vonschmeling:
        Yep, völlige Zustimmung. Meine Erläuterungen bezogen sich ja eben deswegen auch ausdrücklich und auschließlich auf die Informationspflicht und somit den Zeitpunkt der Buchung und max. noch Anreise.

        @elektrowendel:
        Ja, es scheint durchaus größere und andauernde Maßnahmen gegeben haben...das möchte und kann denke ich niemand bestreiten. Deshalb wundert mich auch das eher starre Verhalten des RV in diesem Fall. So erklärbar und auch nachvollziehbar (siehe meine Eräuterung in meinem vorherigen Beitrag) seine Haltung zu Anfang der Reise war/ist, so unerklärlich ist seine Haltung nun in Bezug auf eure Aufenthaltszeit.
        Für den Prozentsatz eurer Forderung ist es übrigens völlig unerheblich wie hoch der Reisepreis und was der Grund der Reise war. Eine Silberhochzeit kann hier nicht besonders (sprich entschädigungserhöhend) ins Feld geführt werden.

        @Domino27:
        Eben weil mir schien, daß Deine berechtigte Nachfrage "untergegangen" war (und um Grundsätzliches zu erläutern) hatte ich es nochmal dargelegt.

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #124

          elektrowendel, das Fehlen des Schreibens ist "nicht gut" und ich fürchte, es wird "schwierig", dies jetzt noch zu erhalten.

          Dies hätte aber eurem Anwalt auffallen und bewußt sein müssen!

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #125

            Also geht es um die Verletzung der Informationspflicht und daraus resultierenden Anspruch auf Schadenersatz, wie ich vermutete.
            Aus meiner unmaßgeblichen Sicht ist ein Vergleichsangebot in Höhe von 45% Minderung angemessen, ich glaube nicht, dass 60% + Entschädigung (hierfür müsste eine quasi vollständige Beeinträchtigung der Erholung vorgelegen haben) durchzusetzen ist.
            Ich nehme außerdem nicht an, dass eine Information des Hotels bezüglich der Bauarbeiten beigebracht werden kann, ansonsten hätte sich der Anwalt der Klägerin nicht auf deren Fehlen berufen.
            Wie Holginho schon schrieb spielen der Preis und die umgebenden Umstände keine Rolle für die Ermittlung einer angemessenen Minderungs/ Kompesationshöhe.
            Üblich sind 40% (Minderung!) bei Lärm bei Tag und Nacht, und selbst die wird eher selten zugesprochen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #126

              Nachtrag:
              @elektrowendel
              Es ist zumeist hilfreich, einen Sachverhalt hier möglichst detailliert vorzustellen.
              Du ersparst damit den hier engagierten Usern einige Zeit auf dem Dreifuß und mühseliges Orakeln, was wohl wie zu interpretieren sei.

              Offenbar erkannte der Vorsitzende - wie schon von mir vermutet - durchaus einen Anspruch auf Minderung (daher der Vorschlag von 45% und der Hinweis, ggf. habe sich die Beklagte selbst um Informationen bemühen müssen), auch das hättest du der Einfachheit halber gleich mitteilen können.

              Ich denke nicht, dass weitere Beweise (ausgenommen der der Zustellung der Ankündigung des Bauvorhabens an die Beklagte vor eurer Reise) an den (zum Teil anerkannten) Forderungen etwas verändern wird.
              Imho kannst du dir die Mühe nach der Suche sparen und solltest dich mit deinem Anwalt hinsichtlich der Herbeiführung eines Vergleichs abstimmen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #127

                Mit ein paar Informationen mehr ist es leichter, einen Kommentar abzugeben. Ich konnte mir nicht vorstellen, das der Richter in der Beweisaufnahme keine konkrete Stellung bezieht. Und die Realität und damit tatsächliche Beeinträchtungen durch Baulärm ist wohl unstreitig.
                @elektrowendel:
                ich würde den Vorschlag des Richters sehr ernst nehmen. Nach meinen Erfahrungen mit Richtern in Strafprozessen, zivil- und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen weiss ich, das sie Einwände gegen ihre Vergleichsvorschläge gar nicht mögen. Wenn Du nicht gravierendes nachliefern kannst, z.B. dieses ominöse Schreiben, wonach Dein RV vorab informiert worden sei ( dazu komme ich später noch ), wird der Richter in 2016 kein wesentlich anderes Urteil sprechen als er selbst im Vergleich in der Beweisaufnahme vorgelegt hat. Und dann kommen wir zu Erträgen und Kosten. Zwischen 45% und 60% liegt gar nicht soviel, aber bitte bedenke die Kosten für Gericht und Anwälte. Im Falle eines Urteiles werden die Kosten entsprechend verteilt.
                Mein Vorschlag: bitte Deinen Anwalt, dem Gericht das Einverständnis zu seinem Vergleich anzubieten, unter der Voraussetzung, das die Gegenseite 100% odere geringfügig weniger der Kosten zu tragen hat. Das Argument: das hättest Du auch ohne Gerichtsverhandlung bei entsprechendem Entgegenkommen des RV akzeptiert. Noch ein wichtiger Punkt: Dein Anwalt trägt kein eigenes Risiko, möglicherweise wird er Dich in eine aufwendigere Sache drängen.
                Zum versprochendem Nachtrag: dieses Schreiben vom Hotel wirst Du nie bekommen. Ich habe eigene Erfahrungen dazu, ich durfte Einblick nehmen, aber dann verschwand das Schreiben wieder in der Schublade des Hoteliers. Seine Aussage dazu: ich bin doch nicht lebensmüde.
                Und noch ein Nachsatz: im Gegensatz zu einer hier getätigten Aussage wird ein Richter sehr wohl die besonderen Umstände ( hier Silberhochzeit ) im Urteil heranziehen, weil es ein besonderes Urlaubsinteresse darstellt. Und daher eine Beeinträchtigung höher zu bewerten ist. Wie sich das auswirkt ? Keine Ahnung, entscheidet der Richter. Ich würde mich mit ihm so weit es möglich ist gut stellen. Viel Glück !!

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #128

                  Notwendiger Nachtrag:

                  auch mit Rechtsschutzversicherung bewirkt ein Urteil bei Kosten des RSV Nachteile für Deine Police.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Domino27D Offline
                    Domino27D Offline
                    Domino27
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #129

                    @elektrowendel
                    Ich habe auch Bedenken, dass Ihr das Schreiben bekommt, denn die Insel will ja weiterhin mit DER zusammenarbeiten.
                    Daher würde ich an Deiner Stelle die 3500 Euro akzeptieren und dafür einen schönen Kurzurlaub machen um den Ärger runterzuspülen.

                    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • elektrowendelE Offline
                      elektrowendelE Offline
                      elektrowendel
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #130

                      Sorry für die Umstände die ich euch gemacht hab (Orakeln und Weißsagungen usw.).
                      Ich hab mich nicht getraut den ganzen finanziellen Teil hier offenzu legen. Sorry dafür. 
                      Ich habe heut vom Anwalt erfahren so wie @ gabriela_maier sagte wir brauchen das Hotel nicht anschreiben. Aus seiner Erfahrung erhalten wir nie eine Antwort.
                      "Bei weiteren Beweisen oder einer Zeugenanhörung, würde ich eventuell ein höheres Urteil fällen" so der Richter. Da wir dieses Schreiben wohl nie erhalten werden so wir Ihr auch schon sagt. Wäre nur noch die Möglichkeit, den vor Ort warenden Reiseleiter als Zeuge unter Eid aussagen zulassen. So unser Anwalt.
                      Ich weiß nicht ob das was bringt.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #131

                        @g_m
                        Ein Urlaub dient immer dem Zweck Urlaub, da ist nichts höher oder niedriger zu stellen.
                        Zu vergleichen ist zudem nicht das Minderungsbegehren allein (60 ./. 45%) sondern die gesamte Forderung einschließlich - ich nehme an + 40%? - Entschädigung.
                        Der Betroffene dürfte also mit dem Vergleich deutlich hinter seinen Vorstellungen zurückbleiben, läge allerdings hinsichtlich belastbarer Sachstandsvorträge über dem Mittel.
                        Dabei spielt die subjektive "Beliebtheit" einer Ablehnung seines Vergleichsvorschlags für den Vorsitzenden keine Rolle, es geht lediglich um Angemessenheit - und die scheint mir bei der zu Gebote stehenden Konkretisierung mit 45% durchaus gegeben.
                        Bitte schwäche nicht unnötig das Vertrauen des Betroffenen in seinen Anwalt - und bleib einfach mal bei deinem Leisten!
                        Zur Einigung auf einen Vergleich habe ich elektrowendel bereits geraten.

                        @elekrowendel
                        Du hast nicht "uns" sondern hauptsächlich dir selbst Mühen auferlegt.
                        Die Orakel gelangten ja zum Teil sehr nah an das Geschehen - du hättest es schneller haben können!
                        😉
                        Man muss auch keine absoluten Zahlen nennen, % von x reichen vollkommen aus und hier ging es maßgeblich um das Anerkenntnis des Minderungsbegehrens, welchem ja grundsätzlich stattgegeben wurde.
                        Das ergab sich aus deinen ersten Beiträgen leider nicht - daher mein Hinweis zur Sache.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • burton_B Offline
                          burton_B Offline
                          burton_
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #132

                          @g_m

                          Warum sollte denn der RV vergleichsweise die volle Kostentragung mitmachen, wenn in der Hauptsache ein nicht unerhebliches "Unterliegen" der Klagepartei vorliegt?    ❓

                          Angesichts der Umstände erscheint der Vorschlag des Gerichts auch bei entsprechender Kostenquotelung sehr überlegenswert!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #133

                            @burton_
                            Herzlichen Dank für die hier "moralische Unterstützung" ... 😉

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • burton_B Offline
                              burton_B Offline
                              burton_
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #134

                              Interessante Frage wäre natürlich auch, ob der RV dem Vergleichsvorschlag überhaupt zugestimmt hat bzw. eine Zustimmung signalisiert hat...

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #135

                                Steht auch auf meiner Liste fehlender interessanter Details - ich nehme allerdings an aus vollkommen unfundierten Ausschlägen meiner doch sehr ins Gerede gekommenen "persönlichen Erfahrungen" ...
                                😉

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #136

                                  Meine Vorsehung:
                                  Ja, der Veranstalter hätte das Vergleichsangebot angenommen.
                                  Bitte an elektrowendel: Berichte Gegenteiliges?!

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HolginhoH Offline
                                    HolginhoH Offline
                                    Holginho
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #137

                                    gabriela_maier:
                                    ":::Und noch ein Nachsatz: im Gegensatz zu einer hier getätigten Aussage wird ein Richter sehr wohl die besonderen Umstände ( hier Silberhochzeit ) im Urteil heranziehen, weil es ein besonderes Urlaubsinteresse darstellt. Und daher eine Beeinträchtigung höher zu bewerten ist. Wie sich das auswirkt ? Keine Ahnung, entscheidet der Richter. Ich würde mich mit ihm so weit es möglich ist gut stellen. Viel Glück !!"

                                    Sorry, aber das ist dann doch, nennen wir es mal höflich, "reichlich optimistisch"!

                                    Nochmal zu dem ursprünglich angedachten Versuch eine Kopie des entsprechenden Schreibens des Hotels an den RV zu bekommen.
                                    Ich bleibe dabei, daß dies ein eher aussichtloses Unterfangen wäre, finde aber hier die Äußerung des RA das man das Hotel nicht anzuschreiben braucht, "merkwürdig". Selbst wenn er Erfahrungswerte hat, die ihm die "Sinnlosigkeit" aufzeigen gilt trotzdem "Versuch macht kluch"! Das Bild gegenüber seinem Klienten elektrowendel empfinde ich hier als suboptimal.

                                    In einer Befragung des RL sehe ich nicht wirklich einen Sinn. Sicher könnte(!) er u.U.(!) gewisse Dinge erhärten, aber den Hauptknackpunkt in der Geschichte sehe ich noch immer in der Informationspflicht des RV. Und hier bleibt es "schwierig bis unmöglich" nachzuweisen, wann der RV was vom Hotel(!...und nur vom Hotel!...siehe meinen Beitrag von gestern, 8:23:43) erfahren hat. Da wird auch eine eventuelle Aussage des RL nichts ändern. Er könnte einzigst Beeinträchtigungen vor Ort belegen.

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • elektrowendelE Offline
                                      elektrowendelE Offline
                                      elektrowendel
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #138

                                      @vonschmeling
                                      Vom Richter kam die Preisvorstellung 3T€ nach Sichtung der Unterlagen. Wärend der Beweisaufnahme kam er zu dem Entschluss 3,5T€ könnte er auch vertreten. Er fragte den Anwalt der Beklagten. Er stimmte nach zögern, jammert zu.
                                      Wir sind wohl (nach euren Beiträgen) mit falschen Vorstellungen in dieses Klageverfahren gegangen.

                                      Nach euren Beiträgen ist dies wohl ein gutes Angebot.
                                      Ich habe nun noch eine Familie angeschrieben (wir hatten nur die e-mails ausgetausch) die damals auch vor Ort waren. Mit der Bitte als Zeugen für uns auszusagen. Würde das uns helfen?

                                      Ich sehe, dass wir hier die Verlierer wären. Da wir bei einer Enschädigung von 25% zur Klageschrift sind und dann weitere Kosten (RSV) haben werden.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • gabriela_maierG Offline
                                        gabriela_maierG Offline
                                        gabriela_maier
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #139

                                        @burton_

                                        sorry for delay, aber ich lese ( und schreibe ) hier nicht permanent. Eigentlich habe ich die Erklärung schon in meinem Beitrag angegeben. Ich habe vorausgesetzt, das der TO sich zuerst an seinen RV gewandt hat. Also nicht gleich die Klage eingereicht um einen angemessenen Regress zu erhalten. Da das wohl offensichtlich nicht machbar war den dann bekannten Rechtsweg. Hätten sich RV und Reisende auf einen Kompromiss geeinigt wäre der Prozess überflüssig, und der Richter hätte die Sache nicht auf seinem Tisch. Wenn dann der Vergleichsvorschlag ( ist ja auch nur ein Kompromiss ) bei den 45% des Reisepreises liegt könnte der Richter im Rahmen seines Ermessungsspielraumes die Kosten ungleich verteilen weil er den Schuldigen dafür ( den unnötigen Prozess ) verantwortlich macht. Gab es noch einen zweiten Termin ? Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Richter in der Beweisaufnahme auf 45% Schadensersatz kam = ca. € 3.500.-- und nach Sichtung der Unterlagen nur noch auf € 3.000.--. Bei der Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung hat er doch alle Unterlagen bereits gesichtet und bewertet. Oder wurde da noch was nachgeliefert ? 
                                        @vs: eigentlich solltest Du wissen ( wenn du in diesem forum als eine erste Anlaufstelle schreibst ), das in jedem Verfahren und in jedem Urteil "Umstände" herangezogen und im Urteil berücksichtigt werden. Also strafmindernd oder strafverstärkend. Nimm jetzt bitte den Erklärungsverstärker "straf" in das hier anstehende zivilrechtliche Verfahren raus. Für den TO ist die Silberhochzeit ein einzigartiges Erlebnis, ein besonderer Anlass. Und bitte nimm zu Kenntnis, das ich durch meine Efrfahrungen weiss, wie ( zumindest einige ) Richter ticken. Und Rechtsanwälte ! Ich gehe davon aus, das Du -wie die allermeisten Menschen- noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen hast. Das und wie das dort abläuft kann man mit Suchmaschinen nicht eruieren. Ich empfehle Dir -wenn du persönliche Erfahrungen sammeln willst- einen Termintag in Hannover oder Köln, wenn dort im 20-Minutentakt 20-30 Klagen gegen die dort ansässigen RV abgearbeitet werden.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #140

                                          @elektrowendel
                                          Ja, ich halte 45% Minderung für ein durchaus akzeptables Angebot.
                                          Eine Schadenersatzpflicht wäre nur durch den Beweis zu erwirken, dass die Beklagte fälschlich angegeben hat von den Bauarbeiten nicht informiert gewesen zu sein.
                                          Es ist schon möglich, dass ein weiterer Zeugenvortrag noch eine Korrektur des Vergleichsbetrages nach oben bewirkt, jedoch besteht dann das Risiko, dass die Gegenseite ihr Einvernehmen zurückzieht.
                                          Nun hast du ja schon darum gebeten, warte also ab ob dieses Paar Hilfreiches beibringen kann und stimme dich unbedingt mit deinem Anwalt ab hinsichtlich des weiteren Vorgehens.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 6
                                          • 7
                                          • 8
                                          • 7 von 8
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag