Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
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gabriela_maier:
Ich gehe davon aus, das Du -wie die allermeisten Menschen- noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen hast. Das und wie das dort abläuft kann man mit Suchmaschinen nicht eruieren. Ich empfehle Dir -wenn du persönliche Erfahrungen sammeln willst- einen Termintag in Hannover oder Köln, wenn dort im 20-Minutentakt 20-30 Klagen gegen die dort ansässigen RV abgearbeitet werden.Da gehst du eben von leider vollkommen falschen Annahmen aus und sie werden auch durch deine ständigen Wiederholungen nicht wahrer. Schluck das bitte mal und unterlasse endlich deine gebetsmühlenhaften "Tipps" zu meiner Weiterbildung, sie sind unnütz.
Ebenfalls befremdlich erscheint bisweilen dein fester Glaube daran, nach ein wenig Zuhören wisse man wie Prozessbeteiligte "ticken" und könne daraus hier substanzielle Beiträge zusammenbauen.
Also höre endgültig auf hier deine groteske Einstufung meiner Erfahrung zu posten!
Zum einen ist dies nicht das Thema, zum andern wird manch einem Mitleser vielleicht schon der ein oder andere Zweifel gekommen sein an deiner Befähigung dir darüber ein Urteil zu bilden.@vs: eigentlich solltest Du wissen ( wenn du in diesem forum als eine erste Anlaufstelle schreibst ), das in jedem Verfahren und in jedem Urteil "Umstände" herangezogen und im Urteil berücksichtigt werden.
Eigentlich solltest du wissen, wann man dass schreibt und wann das ... aber das nur am Rande.
Zu einer jeden Entscheidung werden selbstverständlich Umstände herangezogen, hier jedoch nicht der des Anlasses. Möglich, dass ein Vorsitzender milde gestimmt wird durch das "einmalige Ereignis" dem die Reise die Krone aufsetzen sollte, streng genommen gehört jedoch auch diese deine beharrliche Behauptung zu den von dir verbreitet kolportierten Mythen und Mysterien des Rechtswesens - das schreibst du in deinem letzten Satz dazu schließlich selbst ... -
Also, bevor ich jemanden in der Rechtschreibung korrigiere würde ich mich zur Sicherheit selbst vergewissern. Soviel zu dass und das !
Leider hast du keine Frage beantwortet, warst Du denn schon mal in einem Gerichtssaal ? Hast Du je als Beobachterin onder Beteiligte Verfahren absolviert ? Du suggerierst hier in Deinen Beiträgen einen umfassenden Sachverstand, den ich so nicht erkennen kann. Und den Du -imho- bisher auch nirgendwie belegt hast. Aber: ich zolle Dir Respekt, Du bist für HC in diesem forum wichtig, weil Du auf ( fast ) alle Fragen eine erste Antwort gibst. Sonst würde vieles im luftleeren Raum stehenbleiben. Aber ich verbitte mir Deine Kommentare zu meiner Person, das steht Dir nicht zu. Sachlich kannst Du natürlich meine Meinungen angreifen, aber ich erwarte, das Du dafür eine respektvolle Form wählst. -
Ich nehme Deine Meinung zur Kenntnis. Aber Du sprichst hier nicht für alle, und die Wortwahl Deiner Kritik ist wahrlich nicht lobe den Herren. Doch: bitte gerne von Dir einen Sachbeitrag zum Thema, oder hast Du dazu nichts zu sagen ? Scheint wohl, schade !
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@g_m,
wär ja mal ganz interessant, den Hintergrund Deines "Sachverstandes" zu erfahren.
Nur als Beobachter bzw. selbst als klagende ober beklagte Partei erwirbt man den nicht.
Dass es ausserhalb Deines Vorstellungsvermögens liegt, dass hiesige Forums-User Berufe haben, die deutlich andere Qualifikationen als die einer gelegenheitsurlaubenden Hausfrau mit Hauptschulabschluss und sporadischem Ehrenamt erfordern, ist ja nichts Neues.
Darauf zu beharren, dass Du mehr weißt als andere, ist allerdings pure Hybris.
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Nee, sicher nicht ... :?

Bislang hat er sich jedoch beherzt durch´s Dickicht geschlagen und nachgefragt - hoffen wir mal es bleibt so. -
Wie sagte eine Admina mal so schön: Forum is kein Ponyhof!

Man muss sich ggf. halt die Mühe machen zu sortieren - dem einen passt dies, dem andern das.
Schließlich ist das hier keine Rechtsberatung sondern eine für alle Foris offene Diskussionsebene. -
Ich danke allen die hier ihr Wissen oder Erfahrungen weitergegeben.
Egal was er ist, egal wer er ist. Aber bitte nicht solche Beiträge.
Wir werden uns das weitere Vorgehen gründlich mit unserem Anwalt besprechen.
Danke noch mal allen. -
@elektrowendel
Übrigens muss in einem Vergleich nicht zwingend das Gericht über die Quotelung der außergerichtlichen Kosten entscheiden, da dies auch Inhalt einer Parteienvereinbarung sein kann.Vielleicht könnte die folgende Entscheidung dich interessieren?
Hier geht es zwar (nur) um die vorgerichtlichen Anwaltskosten, der Tenor ist jedoch bemerkenswert:
AG Hamburg-St. Georg, AZ 911 C 237/14
(Quelle: kostenlose-urteile.de)
Ein Urlauber kann die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung reisevertraglicher Ersatzansprüche als Schaden gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Denn aufgrund der Probleme hinsichtlich der Anerkennung der Ansprüche durch den Reiseveranstalter ist die Beauftragung eines Anwalts erforderlich.
Ihm (dem Urlauber) stehe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten zu. Einem Urlauber sei es demnach grundsätzlich gestattet, sich schon bei der Anmeldung von Ansprüchen anwaltlicher Hilfe zu bedienen da dies zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sei.
Tenor:
Reisevertragliche Ersatzansprüche werden in einer Vielzahl von Fällen nicht reibungslos vom Reiseveranstalter anerkannt, vielmehr müssten sie regelmäßig erst im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit geklärt werden. Daher sei es dem Urlauber nicht zuzumuten, seine Ansprüche zunächst selbst zu verfolgen.Leider gibt es ein genau gegenteiliges Urteil des AG München
AZ 261 C 2135/14
(Quelle: Amtsgericht München, Pressemitteilung v. 28.07.2014)
Hier kam das Gericht zu dem Urteil, eine Beschwerde zum Zwecke der Reisepreisminderung sei an keine besondere Form gebunden und anwaltliche Hilfe zunächst also nicht erforderlich.
Tenor:
Kosten sind erst nach erfolgloser persönlicher Einrede aufzurechnen.