Klage gegen 1-2 Fly! Wer hat Erfahrungen ?
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"mosaik" wrote:
Na ja, Medien mobilisieren ist schön und gut. Aber es sollte auch eine realistische Chance geben, hier eine Haftung dem Reiseveranstalter nachweisen zu können.Damit hier keine Missverständnisse meiner Aussagen aufkommen: Ich verstehe schon: man möchte Urlaub machen, das Meer klarerweise nützen, gesund und erholt nach Hause kommen und nicht wochenlang krank davon sein.
Aber unbestritten gibt es Dinge wie "Riskio des täglichen Lebens" (z. B. das Ausrutschen auf nassen Fliesen in Pool-Nähe, das Überfahrenwerden vor dem Hotel...) und Dinge, die man aufgrund seiner allgemeinen Lebenserfahrung selbst erkennen muss.
Rieche ich nichts, sehe ich nichts - dann wäre ich auf Fremdinformationen angewiesen. Aber die Informationen, die in diesem Fall bekannt sind, lassen schliessen, dass man zumindest nach einem oder zwei Tagen von den Problemen wusste. Der Punkt hier ist die Frage, ob diese Information nun auch noch offiziell vom Hotel oder und Reiseveranstalter hätte erfolgen müssen.
Diesen Punkt, meine ich, zumindest in bezug auf den Reiseveranstalter verneinen zu müssen.
Bei Salmonellenvergiftungen z. B. muss nachgewiesen werden, dass man nicht einen Imbiss, nicht ein Eis, nicht ein Getränk außerhalb der gebuchten Verpflegsleistung konsumiert hat (hat man Halbpension gebucht, aber zusätzlich mittags im Hotel gegessen und dabei die Vergiftung sich eingefangen, ist der Veranstalter wiederum haftungsfrei...), u. a. Voraussetzungen.
Eine weitere Frage wäre noch rechtlich zu klären: ist hier nicht bereits eine Verjährung eingetreten? Weshalb möchte man erst jetzt - fast ein Jahr später an die Öffentlichkeit? und andere Frage.
Auch diese Fragen sollten man sich stellen und sollten gestellt werden dürfen.
Gruß
Peter -
@anke 1963
Guter Vorschlag mit den Medien, wurde nur leider schon von anderen Miturlaubern angebracht und fürchterlich ins lächerliche gezogen. Mit den Worten wer so unseriösen Berichterstattern glauben schenkt.......@Mosaik
Es ist keine Verjährung eingetreten, da wir schon seit Urlaubsrückkehr mit 1-2 Fly in Verhandlung stehen. Wir hatten erst vor 2 Wochen den Gerichtstermin ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommen wird, wird
erst am 2.6.06 entschieden. Vielleicht läuft es ja auch nur auf einen Vergleich hinaus. Aber in jedem Fall müssen wir noch andere Urlauber finden die auch an Kryptosprieden erkrankt sind. Vom Gesundheitsamt bekommen wir nur Gesamtzahlen aus dem gesamten Monat aber nicht aus welchem Urlaubsland sie kamen. Und nartürlich auch keine Namen, was ich aber durchaus normal finde!!! Schweigepflicht !!!Gruß Kirsten
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@Mosaik
"... das Ausrutschen auf nassen Fliesen ..."ist nicht erforderlich und müßte keineswegs zu den allgemeinen
Lebensrisiken zählen. Es gibt - ohne großen Aufwand - die Möglichkeit, auch nachträglich Trittsicherheit problemlos zu erzielen. Sowohl auf Keramik als auch auf Naturstein wie Granit. Selbst in Duschtassen und Badewannen (selbst ausprobiert) möglich.In Deutschland, entgegen der Auffassung mancher deutscher Richter (haben wohl ihre Hausaufgaben nicht gemacht?) in allen öffentlichen Gebäuden zwingend vorgeschrieben. Damit meine ich die Urteils-
begründung des AG Duisburg. Hohe Folgeschäden durch Rutsch- und Sturzunfälle ( Arme, Beine, Rücken, Kopfverletzungen etc.) könnten mit geringem Aufwand vermieden werden.Das nur mal am Rande, gerne zurück zum Thema.
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"emdebo" wrote:
"... das Ausrutschen auf nassen Fliesen ..."ist nicht erforderlich und müßte keineswegs zu den allgemeinen
Lebensrisiken zählen. Es gibt - ohne großen Aufwand - die Möglichkeit, auch nachträglich Trittsicherheit problemlos zu erzielen. Sowohl auf Keramik als auch auf Naturstein wie Granit. Selbst in Duschtassen und Badewannen (selbst ausprobiert) möglich.... genau, genau: zig Urteile gibt es, die nasse Fliesen im Urlaub als allgemeines Lebensrisiko bezeichnen - in Deutschland selbst ganz anders - also, was lernt der angehende Jurist daraus: es kann immer ganz anders kommen, als man aus einer ehemaligen Sache zu schließen glaubt

Gruß
Peter -
@juanito
Sie sollten schon mir selbst überlassen, welche Statements ich hier im Forum poste.
Weshalb sollte es mir untersagt sein, auf konkrete Rechtsfragen in der Öffentlichkeit zu antworten? Im Gegensatz zum "Normalbürger" ist es mir durch das Rechtsberatungsgesetz ausdrücklich gestattet ...Was mir als Anwalt untersagt ist, dass ist das konkrete Anwerben eines möglichen Mandates. Hätte ich das getan, dann hätte ich green-bean konkret angeschrieben und mitgeteilt, dass ich das regeln kann...oder ich hätte meine persönlichen Daten und/oder meine homepage mitgeteilt...habe ich aber nicht!
Letztlich maße ich mir auch an, nur auf Fragen zu antworten, bei denen ich meine, etwas zur Beantwortung beitragen zu können...
Mein Alter ist im Übrigen völlig irrelevant....das soll´s zu diesem Thema gewesen sein.
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"Gachten96" wrote:
Weshalb sollte es mir untersagt sein, auf konkrete Rechtsfragen in der Öffentlichkeit zu antworten? Im Gegensatz zum "Normalbürger" ist es mir durch das Rechtsberatungsgesetz ausdrücklich gestattet ...dies scheint mir eine interessante Aussage zu sein, denn in anderen Foren wird ausdrücklich und immer wieder darauf hingewiesen, dass Rechtsberatung in Foren (auch im Fernsehen!) aufgrund deutscher Gesetzeslage verboten ist.
Nun könnte ich mir vorstellen, dass diese Aussage darauf beruht, von einem autorisierten Rechtsantwalt geschrieben worden zu sein. Nur - wie kann man das hier überprüfen?
Somit ist vielleicht der Anscheinbeweis erbracht, aber für den hier laienhaften Surfer trotzdem noch fraglich...
Gruß
Peter - kein Anwalt -
...dann will ich es mal allgemein und lösgelöst von jedem nur denkbaren Einzelfall formulieren:
Nach meiner Erfahrung macht eine Klage auf Minderungs des Reisepreises nur dann Sinn, wenn die Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Oftmals wird in einem derartigen Verfahren ein Vergleich mit gegenseitiger Kostenaufhebung geschlossen. Das führt dazu, dass man neben den hälftigen Gerichtskosten auch seinen eigenen Anwalt bezahlen muss. Da im allgemeinen die Streitwerte nicht so hoch sind, wird der erlangte Minderungsbetrag oftmals von den Anwaltsgebühren "aufgefressen"...
Ich kann es nachvollziehen, dass für den Leser die Person, die hinter einem Hickname steckt, nicht umfassend eingeschätzt werden kann. Es dürfte wohl nachvollziebar sein, dass ich hier nicht meine ganzen persönlichen Daten offenbaren möchte. Ich habe es bei allem Respekt nicht nötig, mich hier als Anwalt zu profilieren. Ich wollte lediglich meine ursprünglich Antwort hinscihtlich der Richtigkeit etwas untermauern...
Konnte ja nicht ahnen, dass das solche Auswirkungen hat...
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@Gachten96
Vielen Dank für die sachlichen Tipps.
Kann verstehen das du von der damit ausgelösten Welle genervt bist.
Gruß Kirsten -
Das habe ich schon verstanden, dass diese Überlegung dahinter stehen könnte. Und genau da hake ich aber ein: Geht's klagen, es kost Euch eh nix (... aber ich [Anwalt] verdien' was dabei)!
Nun gestehe ich jedem das Recht zu, sein Geld zu verdienen!
Ich meine nur, es schafft ein falsches Bewusstsein in der Bevölkerung: komm, schließ' ma a Versicherung ab, flieg' ma in Urlaub und dann klag'ma.
Ich stehe absolut auf der Seite jener Urlauber, denen Unrecht widerfährt, die vom Reiseveranstalter "für blöd verkauf werden". Aber ich halte nichts davon, Gerichte mit Bagatelle-Fällen zuzuschütten und für wirklich notwendige Gerichtsverfahren fehlen dann Zeit, Geld, Personal und Energie...
Außerdem erachte ich es als Fachkompetenz generell, einen Kunden von etwas aufzuklären - ihm unter Umständen auch von einer möglichen Niederlage zu informieren.
Niederlage kann nämlich auch heißen, dass er eben nicht das Recht auf seiner Seite hat. Lässt man ihn trotzdem klagen - siehe anfangs - er verliert (war ja vorhersehbar im Fall X), dann ist der Kunde frustriert: vom Rechtsstaat (den er ja falsch erläutert bekam), von seinem Rechtsanwalt (wozu hat man den, wenn er dann verliert?), von seiner Versicherung (kostet nur, bringt nix) und vom Reiseveranstalter (diese ******, die richten es sich halt wie sie es brauchen...).
Wer jemanden im Jänner an die Obere Adria eine Badeurlaub verkauft und dann erklärt, es hätt' ja sein können, dass es warm ist ... ist unglaubwürdig!
Und zum Thema der Offenlegung: Ich verstehe schon, dass man nicht alles über einen offen legen will. Aber ich denke, es sind keine Geheimnisse, wenn man beispielsweise wie bei mir auf meine Homepage klicken kann und vollen Namen, vielleicht auch die Adresse lesen kann.
Zu 99 Prozent finden ich Namen und Adressen von Personen heraus, wenn ich es wirklich wissen will - sei es via Internet, sei es via Telefonbücher oder - durch Zufall.
Zum besseren Verständnis: mir geht es persönlich nicht darum, Aussagen von Surfern in Frage zu stellen, weil ich nicht weiß, wer dahinter steckt. Aber es erleichtert mir persönlich, die Fragen und Antworten besser interpretieren zu können. Ich kann sozusagen anders kommunizieren und werde von der anderen Seite besser verstanden.
In diesem Sinne
Peter -
@Mosaik
Hi Peter, deine Sichtweise kann ich weitestgehend teilen. Ich gehöre zu den Anwälten, die die Mandanten auch auf die Risiken eines Prozesses hinweisen. Ich mag es nicht, den Mandanten zu suggerieren, dass ein Prozess ein Selbstläufer ist und schon vor Klageerreichung gewonnen ist.Natürlich lebt ein Anwalt von den Rechtsproblemen seiner Mandanten. Das ist unser Job, davon verdienen wir unsere Brötchen (und auch unseren Urlaub). Die Ausbildung nimmt Jahre in Anspruch und ist auch mit viel Mühen und Kosten verbunden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich sogar verpflichtet, mich regelmäßig fortzubilden.
Ich muss ehrlichg sagen, dass das Reiserecht nicht wirklich bei den Anwälten beliebt ist. Letztlich bearbeitet man das Gebiet natürlich auch. Wenige Anwälte haben dieses Gebiet als Schwerpunkt (Abgesehen von einer hannoverschen Kanzlei, die für die TUI / 1-2-Fly tätig ist).
Ich habe es nicht nötig, mich als Anwalt auszugeben, obwohl ich keiner bin. Ich maile interessieren gern meine domain...
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Hallo,
so wie ich das sehe und hier in diesen Thread gelesen habe, erscheint mir diese Klage- sollte sie angestrebt werden- ebenso aussichtslos wie -verzeihung- unsinnig. Das ist doch nur Zeitverschwendung! Tut den Urlaub als schlechte Erfahrung ab, bucht nie mehr Türkei und gut ist. Ihr spart dabei eine Menge Nerven und Rennerei.
Ich bin bestimmt keine Drückebergerin und schon gar net, wenn es um mein Recht geht, aber was nix bringt, bringt nix. Und darin scheinen sich die mitschreibenden Anwälte hier einig zu sein.
Gruß
Sabine ( auch kein Anwalt gg) -
Hallo!
Auch wenn der letzte Beitrag schon etwas älter ist, hier noch meine Erfahrung: Im Herbst 2003 waren wir über 1-2-fly im RIU Fuerteventura Playa unmittelbar vor dem Verkauf des Hotels. Es war grauenvoll. Wichtig ist die Reklamation vor Ort und die zeitnahe Beschwerde in Deutschland (Einschreiben gegen Rückschein). Je konkreter die Beschwerde, um so besser, auch der Rückforderungsbetrag muss beziffert sein. Da vom Reiseveranstalter keine Reaktion bis auf eine Eingangsbestätigung erfolgte, habe ich einen Mahnbescheidsvordruck gekauft und persönlich zum zuständigen Amtsgericht meines Heimatorts gebracht. Bei der Zahlstelle habe ich eine Gerichtsgebühr gezahlt und den Antrag der zuständigen Geschäftsstelle überreicht. Die freundliche Dame hat den Antrag nochmal quergelesen. Und siehe da: 1-2-fly hat mir einen Verrechnungsscheck über 350,00 EUR geschickt (gefordert hatte ich 500,00 EUR). Ich kann diesen Weg als sehr kostengünstiges Verfahren mit wenig Risko nur empfehlen. Der Reiseveranstalter merkt, dass es ernst gemeint ist. Sollte er dann Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, habt Ihr es in der Hand, ob ein Gerichtsverfahren daraus werden soll. Dann müsst Ihr nämlich zwei weitere Gerichtsgebühren zahlen und eine Klagbegründung schreiben.
Gruß! Sabine