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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Chris737C Offline
    Chris737C Offline
    Chris737
    schrieb am zuletzt editiert von
    #161

    Wenn Fluggesellschaften Vorabend Check-in anbierten, müssen sie an den Flughafenbetreiber ein Entgelt für die Lagerung des Gepäcks über Nacht und die Vorsortierung entrichten. Dieses gibt TUIfly jetzt in Form der "Servicegebühr" an die Passagiere weiter. In sofern sehe ich einen triftigen Grund in Prinzip schon gegeben.
     
    Ob es jedoch andererseits sinnvoll ist, hier von jedem Einzelnen EUR 3,00 (in bar?) zu kassieren - die Frage stellt sich für mich schon. Ob da der Verwaltungsaufwand, der Ärger bei den Passagieren und die Diskussionen am Check-in (kostet ja auch Zeit) nicht mehr Schaden als Nutzen anrichten? Ich bin mal gespannt, ob sich diese Gebühr dauerhaft hält.
     
    Gruß
    Chris

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    • SchneeglitzernS Offline
      SchneeglitzernS Offline
      Schneeglitzern
      schrieb am zuletzt editiert von
      #162

      Unser Rückflug wurde um mehr als sechs Stunden verschoben. Den könnte ich soweit ich weiss kostenfrei stornieren. Der Hinflug allerdings wurde nur um 5 Minuten verschoben.
      Kann ich den nun auch stornieren oder müßte ich dafür Stornokosten zahlen?
       
      Da es in der Familie einen Krankheitsfall gibt und wir sowieso nicht wissen, ob wir fliegen können würden wir gerne stornieren.
       
      Also eine Umguchung nutzt uns nichts.
       
      Gruß
      Schneeglitzern

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      • Chris737C Offline
        Chris737C Offline
        Chris737
        schrieb am zuletzt editiert von
        #163

        Wie wurde der Flug gebucht? Im Rahmen einer Pauschalreise oder als Nur-Flug-Buchung? Im Falle einer Nur-Flug-Buchung: wurden Hin- und Rückflug in einer Buchung getätigt oder wurden diese separat gebucht?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SchneeglitzernS Offline
          SchneeglitzernS Offline
          Schneeglitzern
          schrieb am zuletzt editiert von
          #164

          Natürlich wurden die Flüge direkt bei der Fluggesellschaft gebucht, sonst wäre die Frage ja überflüssig.
          Es wurden Hin- und Rückflug zusammen gebucht, also eine Bestätigung.
           
          Gruß
          Schneeglitzern

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          • steviederdreherS Offline
            steviederdreherS Offline
            steviederdreher
            schrieb am zuletzt editiert von
            #165

            Hallo,
             
            hier wird oft die Frage gestellt,ob man den FLug/Reise pauschal gebucht hat.
            Ich finde es egal ob man eine Reise/Flug pauschal oder getrennt gebucht hat.
            Den ich schließe einen Vertrag,und der ist allen Lebenslagen bindent.Ausser bei pauschal Reisen.da wird den Urlaubern eine Pauschal Angebot gemacht mit guten Flugzeiten,und damit die Reiseveranstalter/Fluggesellschaften den besten Schnitt machen,wird aus guten Flugzeiten,schlechte Flugzeiten.Egal ob das den Vertragspartner passt oder nicht.Da das AGB so ausgelegt ist das man sich gegen diese Masche nicht wehren kann,muss man es dann auch noch hinnehmen.
             
            Aber diese Praktiken habe ich nur bei gewissen Reiseveranstalter festgestellt.Aber es sind immer die gleichen.Aber der Urlauber der hier bei HC liesst,wird sich diese Veranstalter schon merken,und seine Konsequensen daraus ziehen.
             
            Stephan

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LousitanaL Offline
              LousitanaL Offline
              Lousitana
              schrieb am zuletzt editiert von
              #166

              Sag mal, du hast doch im anderen Thread schon zur Genüge über dieses Thema philosophiert, gejammert, geflucht.
              Es ist, wie es ist. Dann buch' doch von vorn herein zwei Tage länger Urlaub, dann hast du nicht mehr das Gefühl, dass dir durch miese Flugzeiten irgendwas weggenommen wird. 😉

              Du bist doch schon lange genug dabei, um das zu wissen. Und zu behaupten, das wäre bei gewissen Veranstaltern gezielte Methode ist sachlich falsch und übrigens anmaßend und unverschämt. Kannst ja mal versuchen, eine Pauschalreise ohne den Zusatz der unverbindlichen Flugzeiten zu buchen - wenn du Erfolg hattest, sag mal Bescheid! 😛
              Ansonsten bleibt halt doch einfach nur das getrennte Buchen von Flug und Hotel, da gibt es diese Einschränkung mit Flugzeit und -gerät nämlich nicht!

              Echt ermündend, dieses Thema.
              Lousitana

              ♥

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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #167

                Na, so einfach würde ich es auch nicht sehen. Es ist und bleibt ein grosses Ärgernis, wenn die avisierten Flugzeiten nicht eingehalten werden. AGB hin oder her, das sollte meiner Meinung nach juristisch augeschlossen werden. Und das wird auch irgendwann kommen. Man liest doch hier immer wieder, das es gerade die angegebenen Flugzeiten waren, die zur Buchung führten, besonders bei Reisezeiten von nur einer Woche.

                Was nun spezielle RV angeht, die sich dabei besonders hervor tun: ich glaube, das die RV, die hauptsächlich mit airlines aus dem Mittelmeerraum arbeiten, die also nicht so von den deutschen Bedingungen bezgl. Nachtflugverbote betroffen sind. RV, die bevozugt mit deutschen airlines arbeiten, fliegen in der Regel früh morgens hin und entsprechend später zurück. Ein Abendflug ist schwerer zu realisieren, weil sie dann in der verbotenen Zone zurückkommen würden.

                Das Thema ist auf keinen Fall durch, es sei denn, man hat ein Interesse daran, das es so bleibt wie es ist. Ich jedenfalls nicht !

                Gruss Gabriela

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Chris737C Offline
                  Chris737C Offline
                  Chris737
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #168

                  Schneeglitzern wrote:
                  Natürlich wurden die Flüge direkt bei der Fluggesellschaft gebucht, sonst wäre die Frage ja überflüssig.
                  Es wurden Hin- und Rückflug zusammen gebucht, also eine Bestätigung.

                  In diesem Fall sollte es möglich sein, Hin- und Rückflug zu stornieren. Ich würde mich mit diesem Wunsch an die Airline wenden.
                   
                  Gruß
                  Chris

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • steviederdreherS Offline
                    steviederdreherS Offline
                    steviederdreher
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #169

                    Hallo Lousitana,

                    ein Forum ist dafür da zu infomieren,und wenn sich Reiseveranstalter/Fluggesellschaften nicht an die Spielregeln halten.Dann sollte dieses anderen mitgeteilt werden.Jeder Kunde geht mit sowas anders um.Ich schreibe es so,wie ich es empfinde,oder wie man es auch nach lesen kann in vielen Beiträgen.Dich nervt es ,andere schreiben was anderes.

                    Das heißt für mich,ich werde weiter schreiben wenn was nicht Korrekt ist 😛 und ich lasse mir das auch nicht durch solche Beiträge von dir vorschreiben wie ich zu schreiben habe.

                    Stephan

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                    • SchneeglitzernS Offline
                      SchneeglitzernS Offline
                      Schneeglitzern
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #170

                      @chris737
                       
                      Mit welcher Begründung würdest Du das tun?
                       
                      Ich habe jetzt erfahren, dass es wohl auf die Kulanz des Agents ankommt. Weil bei einem 19 tägigen Aufenthalt ein paar Stunden nicht ins gewicht fallen würden.
                       
                      gruß
                      Schneeglitzern

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                      • bernardo2001B Offline
                        bernardo2001B Offline
                        bernardo2001
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #171

                        Hallo,

                        jetzt muss ich aber mal fuer die Reiseveranstalter den Stab brechen. Wie soll das gehen, dass die im Katalog aufgezeigten Flugzeiten, die ja unverbindlich sind, auch eingehalten werden koennen.

                        Bitte ueberlegt, dass die Kataloge z.B. fuer den Sommer, im August / September des Vorjahres in die Drucklegung gehen, woher soll der Veranstalter da schon verbindliche Flugzeiten kennen, zumal da noch zwei Flugplanwechsel dazwischen liegen. Also kann sich der Veranstalter nur darauf verlassen, was ihm von der Fluggesellschaft mitgeteilt wird, und diese Informationen kann die Fluggesellschaft auch noch nicht 100 %ig wissen, da sie wahrscheinlich fuer einen solch langen Zeitraum ueberhaupt noch keine Slots von den Zustaendigkeiten praezise zugesagt bekommen hat.

                        Da waere jede strengere gesetzliche Regelung vorbei an der Realitaet. Da ja eine erhebliche Flugzeitenaenderung, noch dazu wenn die Flugnummer gewechselt wird, im weitesten Sinne eine Annulierung des urspruenglichen Fluges ist, hat man doch in der EU-Fluggastverordnung eine rechtliche Basis geschaffen, die den Fluggast doch ziemlich absichert - jedenfalls meiner Meinung nach. Ich verstehe jeden der sich ueber Aenderungen aergert, aber es gibt Sachen die sind machbar und andere eben nicht.

                        Viele Gruesse
                        bernardo2001

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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #172

                          Dann sollen sie ( die RV ) eben k e i n e  Flugzeiten angeben, und sie z.B. erst in einer Frist von sagen wir 4 Wochen vor Reiseantritt bekannt geben, und zwar dann  v e r b i n d l i c h. Aber ich wiederhole mich gerne: sobald Flugzeiten im Buchungsgespräch oder auf der Internetseite nachgefragt bzw. eingesehen werden können sind sie neben dem Preis und dem Ziel ein drittes Entscheidungskriterium. Oft stimmen sie ja auch, oder nur mit geringen Abweichungen. Aber alle Änderungen um bis zu 12 Stunden jeweils in die falsche Richtung machen aus 7 Urlaubstagen eben nur 5 Tage.

                          Falls das mal Gerichte in diese Richtung schieben bin ich davon überzeugt, das kurz oder lang dann auch die ersten Anbieter auf dem Markt sein werden, die mit längerfristigen verbindlichen Flugzeiten werben.

                          Gruss Gabriela

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • steviederdreherS Offline
                            steviederdreherS Offline
                            steviederdreher
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #173

                            Ich möchte einfach mal was in den Raum stellen.
                             
                            Reiseveranstalter werfen Reiseangebote auf den Markt.Der eine zahlt für die Reise 400€,der andere zahlt für die gleiche Reise 500€.Nun haben beide die gleichen Flugzeiten zu gesagt bekommen.Der dann die 400€ bezahlt hat wird auf die schlechten gesetzt,den diese Flüge werden bei anderen Veranstalter mit Abschläge angeboten.Die die 500€ bezahlt haben,bekommen die Reise zu den zu gesagten Reisen.
                             
                            Ich möchte das auch mal untermauern.
                             
                            Ich habe mal bei einen kleinen Türkeianbieter gebucht,der Flüge Aktuell einkauft.
                            Der hat bei Leuten die nicht Stammbucher waren Flugzeiten gegeben die er so nicht weiter geben konnte.2 Tage vor Abreise haben Sie die Leute angerufen,das sie auf eine anderen Flug gesetzt sind.Die Flugzeiten waren schlechter,und viele Leute  haben sich dadrüber auf geregt,aber viel sind gepflogen,und der Reiseveranstalter hat einen besseren Schnitt gemacht.
                             
                            Das fällt mir immer öfters auf,gerade bei so genannte Billiganbieter.Wenn man mal die Thema dazu anschauet. die es dazu im Forum gibt,sind es immer die gleichen.Den der Kunde steht bei diesen Unternehmen nicht an erster Stelle,sondern der Profit.
                             
                            Stephan

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • tripplexXxT Offline
                              tripplexXxT Offline
                              tripplexXx
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #174

                              **Den der Kunde steht bei diesen Unternehmen nicht an erster Stelle,sondern der Profit. ** wrote:

                              Der Kunde DARF immer erst an zweiter Stelle stehen. Was hat ein Unternehmen davon, wenn alle Kunden glücklich sind, es aber Insolvenz anmelden muß?!
                              Das Unternehmen nix, der Kunde (zukünftig) nix !!!!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LousitanaL Offline
                                LousitanaL Offline
                                Lousitana
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #175

                                Wenn ich mich schon nicht darüber aufregen darf, dass einige unter uns offensichtlich ein Problem mit geschlossenen Verträgen haben, so möchte ich doch wenigstens Eines zu diesem Thema feststellen:
                                dass ihr euch hier in diesem Forum zu Hunderten und noch mehr darüber aufregt, dass sich eure Flugzeiten geändert haben, erreicht ihr damit was? Abgesehen von dem Platz auf'm Server bei HC, den euer Eintrag kostet? Nööö, nicht wirklich. **Warum?**Weil ihr beim nächsten Mal doch wieder pauschal bucht und damit darauf eingeht, dass sich eure Flugzeiten wieder ändern können. Warum bitte seid ihr denn dann nicht so konsequent und bucht grundsätzlich nur noch individuell? Sinkende Nachfrage = besseres Angebot, ganz einfache betriebswirtschaftliche Grundregel.
                                Oder ihr nehmt euch alle ne gute Rechtsschutz und bombadiert eure RV's mit Klagen über Klagen über Klagen über....vielleicht werden sie dann von allein irgendwann wach. :?
                                Mal ernsthaft: ich find's natürlich auch blöd, wenn sich Flugzeiten zu meinen Ungunsten ändern, nur hab ich es doch halt bei Buchung so hingenommen. Also: shit happens. Life goes on.  😘

                                LG Lousitana

                                ♥

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                                • gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maier
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #176

                                  Probleme mit geschlossenen Verträgen ? Ich glaube, du verwechselst die Seiten. Nicht der Reisende hat ein Problem, das hat der RV ! Denn nur er ändert wegen seines Problemes die getroffenen Vereinbarungen, wobei er sich aber leider immer noch auf seine AGB berufen darf. Wie heisst es so schön: mit Speck fängt man Mäuse. Und dann kommt " April ! April! "

                                  Es ist richtig, dass das zur Zeit noch hingenommen werden muss. Aber wenn man nur ein bischen den trend der Urteile in der Touristik-/Reisebranche verfolgt darf man hoffen, das sich das mal in absehbarer Zeit ändert. Doch es muss auch gesagt werden, das es durch die Möglichkeit einer getrennten Buchung von Flug und Hotel schon heute Ausweichmöglichkeiten gibt. Die Trägheit der Masse ist hier ein Hemmschuh.

                                  Gruss Gabriela

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                                  • LousitanaL Offline
                                    LousitanaL Offline
                                    Lousitana
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #177

                                    wobei er sich aber leider immer noch auf seine AGB berufen darf.

                                    Doch es muss auch gesagt werden, das es durch die Möglichkeit einer getrennten Buchung von Flug und Hotel schon heute Ausweichmöglichkeiten gibt. Die Trägheit der Masse ist hier ein Hemmschuh.

                                    Zu deinem ersten Punkt: eben. Steht im Vertrag, hat der Reisende akzeptiert, ist also doch sein Problem, wenn es ihm im Fall der Fälle nicht passt.

                                    Zu Punkt zwei: genau das habe ich in meinem vorherigen Post geschrieben. 😉

                                    LG Lousitana

                                    ♥

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                                    • CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarek
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #178

                                      gabriela_maier wrote:
                                      Es ist richtig, dass das zur Zeit noch hingenommen werden muss. Aber wenn man nur ein bischen den trend der Urteile in der Touristik-/Reisebranche verfolgt darf man hoffen, das sich das mal in absehbarer Zeit ändert.

                                      Na das predigst Du hier schon seit fast anderthalb Jahren ... und was hat sich bei der Rechtsprechung im Reiserecht dahingehend in dieser ZEit getan ... NÜSCHT!
                                      Dann hoff einfach mal auch die nächsten anderthalb, und die nächsten und die nächsten und die nächsten ... viel Spaß dabei.

                                      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #179

                                        Hallo,
                                         
                                        Im Reiserecht vielleicht nicht ( noch nicht ) aber in den Köpfen von Reisendern.
                                        Wir haben viele Jahre Pauschalreisen im RB gebucht , aber nach sehr vielen Problemen und Enttäuschungen  mit den Flügen , Hotels u.s.w. : nicht mehr.
                                        Wir möchten selbst entscheiden:
                                        wann und mit welchen Airlines wir fliegen wollen und das Hotel nach unseren Wünschen wählen nicht nach der Laune der RV.
                                        Man soll sich nicht alles gefallen lassen.
                                         
                                        LG
                                        jomi23

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                                          #180

                                          Das ist genau das konsequente Verhalten, das ich meinte. Einen solchen Schluss muss man halt ziehen, wenn man mit dem Angebot unzufrieden ist.

                                          LG Lousitana

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