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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #441

    @Tappy
    Paro = Bhutan , oder doch Faro = Portugal? ❓
    Ein Tagessatz ist der Preis des Hotels für einen Tag - grade bei Robinson ist das doch recht eindeutig geregelt!?

    @Worldtravellers
    "Ausfall der Klimaanlage" klingt zunächst mal banal ... ist aber fatal. :?
    Ohne ist es am Boden nur heiß, in Reiseflughöhe jedoch wäre kein Pax mehr in der Lage, darüber nachzudenken.

    Grundsätzlich hast du einen Anspruch, aber zu den Möglichkeiten der Durchsetzung mag ich mich nicht mehr äußern!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • LuganskL Offline
      LuganskL Offline
      Lugansk
      schrieb am zuletzt editiert von
      #442

      Tappy wrote:
      Das mit der Frankfurter Tabelle habe ich schon gelesen, verstehe aber nicht, was das konkret heißt - was ist ein Tagessatz? Und wie berechne ich das bei den acht Stunden? Außerdem habe ich mein Zug zum Flug Ticket aufgrund der frühen Abflugzeit nicht nutzen können und die Fahrt zum Flughafen + Parkgebühren gehabt...also finde ich es schon nicht wenig ärgerlich, ob der Tag nun offiziell ein Urlaubstag ist oder nicht (wobei das hotel für den ganzen tag ja bezahlt war, daher ist mir nicht ganz klar, wie es dann nicht zählen kann). Außerdem geht es bei einer Entschädigung ja auch um die "nervliche" Ebene...wir bekamen keine lounge und gar nichts angeboten, die leute von tuifly sind einfach nicht zum von ihnen angegebenen zeitpunkt erschienen und all so sachen...wie auch immer...hat jemand erfahrung mit ansprüchen bei einer so langen verspätung?

      Hallo!
       
      Das Hotel bezahlst Du nicht für den ganzen Tag bezahlt, sondern pro Übernernachtung. Am Anreisetag hast Du normalerweise erst ab 15 00 Uhr ein Anrecht auf Dein Zimmer. Am Abreisetags must Du das Zimmer bis 10 00 Uhr morgens räumen.

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      • christina2912C Offline
        christina2912C Offline
        christina2912
        schrieb am zuletzt editiert von
        #443

        Hallo,
        ich hab im Forum gesucht, aber leider bin ich nicht fündig geworden.
        Wir (3 Frauen) möchten ein langes Wochenende (3 Übernachtungen) in die Türkei fliegen. Die Flugzeiten waren so angegeben, dass wir am Freitag vom FMO  abfliegen um ca. 15:00 Uhr in Antalya landen und damit also auch noch ein ganzen Abend haben. Jetzt kommen die Unterlagen und nun haben wir keinen Nonstopflu mehr, sonder fliegen von Münster hoch nach Hamburg, sollen dort 1 Stunde Aufenthalt haben und dann weiter nach Antalya fliegen. Wir würden ca. 22.00 Uhr landen.
        Wir wären dann um ca. 1:30 Uhr am Samstagmorgen im Hotel. Müssen wir uns das gefallen lassen?
        Für einen schnellen Rat wären wir sehr dankbar.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • steveattenS Offline
          steveattenS Offline
          steveatten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #444

          Hi,

          Ich hätte eine Frage betreffend einer Flugannulierung/Umbuchung seitens einer Airline.
          In meinem Fall waren die Flüge bei KLM gebucht.

          Die Buchung sah wie folgt aus:

          Hinflug: Luxemburg - Amsterdam, Amsterdam - San Francisco ( Ankunft 13h20 )

          Weil der Zubringerflug annuliert wurde, hat man mich auf eine andere Strecke
          (Luxemburg - Paris, Paris - Los Angeles, Los Angeles - San Francisco) umgebucht.

          Diese Flüge waren +/- pünktlich nach Plan, jedoch war die Ankunft 20h30. Dadurch war eine halber Urlaubstag verloren.

          In Luxemburg meinte man dass ich eine Entschädigung anfragen könnte.

          Gibt es da eurer Meinung nach eine Chance auf eine Rückzahlung?

          Danke
          Steve

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LuganskL Offline
            LuganskL Offline
            Lugansk
            schrieb am zuletzt editiert von
            #445

            Hallo christina2912!
             
            Der erste und letzte Tag einer Reise sind keine Urlaubstage sondern Reisetage. Bei Pauschalreisen darf der Veranstalter Fluggesellschaften und Flugzeiten am gleichen Tag wechseln, ohne das sich daraus Ansprüche des Reisenden ergeben.
             
            Bei Kurzreisen ist das aber nicht erlaubt.
             
            In Eurem Fall würde ich sagen das Ihr kostenlos stornieren könnt.
             
            Aber Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen ist immer noch eine andere Sache!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Anni1973A Offline
              Anni1973A Offline
              Anni1973
              schrieb am zuletzt editiert von
              #446

              Anspruch auf Transfer bei Flughafenänderung?
              ´
              Hallo liebe Forums-Mitglieder,
              mein Mann und ich haben heute eine unglaubliche Geschichte mit GTI-Travel und Sky-Airlines erlebt und würden gern eure Meinung wissen...

              Wir waren in der Türkei und unser Flug sollte um 15.30 Uhr zurück nach Hannover gehen. Am Vorabend sahen wir dann, dass der Flug auf 6.15 Uhr vorverlegt wurde, was jetzt nicht schön war, aber noch hinnehmbar erschien.
              Am nächsten Morgen beim Abholen wurden wir vom Reiseleiter gefragt, ob wir denn wüssten, wo wir landen. Tja, wir gingen von Hannover aus. Dem war allerdings nicht so: unser Zielflughafen war plötzlich Münster (ca. 180 km von Hannover entfernt!!). Als "Entschädigung" sollten wir pro Person 20 Euro bekommen und dann zusehen, wie wir nach Hause kommen!!! Gleichzeitig mit der Annahme der "Entschädigung" sollten wir unterschreiben, dass wir keine weiteren Ansprüche an den Reiseveranstalter stellen. Dies haben wir natürlich nicht getan und haben somit auch keine 20 Euro erhalten. Am Flughafen Münster angekommen, standen wir dann tatsächlich blöd da.... Ein Anruf bei GTI ergab, dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten (geschätzte Dauer: 4 Stunden!!!! und das Ganze mit ziemlich viel Gepäck!!). Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet.

              Zurückgekommen sind wir dann letztendlich durch die Hilfe von Freunden, die uns mit dem Auto abgeholt haben....

              Jetzt meine Frage an euch: Wie seht ihr das? Ist der Reiseveranstalter nicht dafür verantwortlich, dass man wieder an seinem gebuchten Heimathafen ankommt?

              Habt ihr sowas auch schon erlebt? Vielen lieben Dank für eure Meinungen!

              p.S. Urlaub in Kumköy, Hotel Sidekum, war uneingeschränkt empfehlenswert, wir waren bereits zum 2. Mal da! Allerdings bestimmt das letzte Mal mit GTI!!!!!

              Hotel aus diesem Beitrag
              90%
              alltoura Club Hotel Sidekum
              Türkische Riviera/Türkei
              Zum Hotel
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #447

                Hallo Anni 1973,

                in einem ähnlichem Fall hat das AG Düsseldorf Urlaubern (gelandet statt in Hannover in Paderborn) als Schadensersatz einen vollen Tagessatz der Urlaubsreise zugestanden.
                Aktenzeichen: 58 C 14546/01

                Hinweis:
                Jedes Gericht ist frei in seiner Urteilsfindung und kann auch zu anderer Bewertung   kommen, da auch die Einzelheiten jeweils anders liegen.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • travelmindT Offline
                  travelmindT Offline
                  travelmind
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #448

                  Anni1973 wrote:
                  unser Zielflughafen war plötzlich Münster (ca. 180 km von Hannover entfernt!!). Als "Entschädigung" sollten wir pro Person 20 Euro bekommen und dann zusehen, wie wir nach Hause kommen!!!  Ein Anruf bei GTI ergab, dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten (geschätzteDauer: 4 Stunden!!!! und das Ganze mit ziemlich viel Gepäck!!). Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet.

                  Immer diese Übertreibungen ❓   ok, ärgerlich ... aber mittleiweise animieren diese
                  Beschwerden zum... gäääääähn

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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #449

                    "...dass wir ja erst einen Bus zum Hbf Osnabrück und dann einen Zug nach Hannover nehmen könnten... Diese Kosten würden uns dann gnädigerweise erstattet..."
                     
                    Richtig, die wären auch sicher erstattet worden. Allerdings wird es bei

                    "...Zurückgekommen sind wir dann letztendlich durch die Hilfe von Freunden, die uns mit dem Auto abgeholt haben..."

                    etwas schwieriger.

                    privacy
                    Ok beim AG Düsseldorf und der Hinweis ist sehr treffend. Aber lohnt sich der ganze Terz wegen eines Tagessatzes von vielleicht € 100 für 2 Personen?

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

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                    • LuganskL Offline
                      LuganskL Offline
                      Lugansk
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #450

                      Hallo!
                       
                      Finaziell lohnt das kaum. Aber es sollte um das Prinzip gehen. Wenn sich keiner beschwert werden die in Zunkunft das immer so machen und auch keinen Schadensersatz bezahlen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #451

                        Qui bono? Jedes AG Urteil ist ein Einzelurteil und juckt Veranstalter/Airlines mal herzlich wenig.

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LuganskL Offline
                          LuganskL Offline
                          Lugansk
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #452

                          Hallo travelmind!
                           
                          Die Fahrzeit von 4 Stunden zwischen den Flughäfen von Münster und Hannover ist durchaus realistisch. Allein die Fahrzeit der Expressbuses zum Hbf Osnabrück beträgt 35 Minuten und der Bus fährt nur stündlich. Der Bus kostet pro Person schon alleine 9 €. Vom HBf Hannover muß man dann ja noch zum Flughafen Hannover.
                           
                          Ich persönlich hätte mir einen Mietwagen genommen und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Anni1973A Offline
                            Anni1973A Offline
                            Anni1973
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #453

                            Vielen Dank für die Antworten! Und ja: die Fahrtzeit von 4 Stunden ist realistisch, danke Lugansk!!
                            Mietwagen hätten wir auch gern genommen, nur hatten wir beide unsere Führerschein zu Hause liegen...blöd gelaufen...
                             
                            Und zu travelmind: ob du es auch zum gähnen finden würdest, wenn man dir sagt: sieh mal zu, wie du nach Hause kommst, wage ich zu bezweifeln!! Wollen wir nur mal hoffen, dass es dir nicht auch mal so geht...
                             
                            Den anderen trotzdem vielen Dank für die Antworten!!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • privacyP Offline
                              privacyP Offline
                              privacy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #454

                              kdschubln 16.09.10:
                              Hallo, wer weiß Bescheid,
                              mit Air Berlin sollten wir von Teneriffa abgeholt werden, Abflugzeit 16.50 Uhr. Um 15.00 Uhr hieß es am Airport, die Machine hat 3 Std. Verspätung. Gegen 20.45 traf dann die Maschine ein. Bis dahinkeine keine Information. Die Maschine wurde dann betankt und beladen. Wir rechneten mit baldigen Abflug. Gegen 22.oo Uhr wurde die Machine entladen und es hieß wir müssen unser Gepäck wiederübernehmen. Es folgte eine Busfahrt und eine kostenlose Hotelübernachtung.Bis hier hatten wir einen Verzehrgutschein über 6,00€ erhalten.Am nächsten Morgen wurden wir zum Flughafen gebracht , dasGepäck eingescheckt und. gegen 10.oo Uhr traten wir den Rückflug an,
                              Im Flieger teilten uns der Kapitän mit, dass er von den spanischen Behörden keine Starterlaubnis bekommen hat. wegen angeblicher Flugzeitüberschreitung der Crew
                              Welche Entschädigung kann geltend gemacht werden, nach welchem Recht?
                              Liebe Grüße
                              Klaus

                               ...................................................................................................................................

                              Hallo Klaus,

                              so wie geschildert greift die EU-Fluggastverordnung 261/2004. Probleme mit der Crew hinsichtlich Einsatzzeiten gelten meiner Meinung nach nicht als ausser-gewöhnlicher Umstand und liegen demnach in der Verantwortung der Airline.

                              In Verbindung mit den Urteilen des EU-Gerichtshofes und des BGH können bei mehr als 3 Stunden Flugverspätung in Verbindung mit der Flugentfernung 400 Euro pro Person als Ausgleichszahlung bei der Fluglinie ( und nur dort, nicht beim Veranstalter) angefordert werden.

                              Die entsprechenden Urteile findest Du in diesem Thread weiter vorne verlinkt.

                              Momentan sperren sich etliche Airlines aber sehr gerne in Bezug auf die Verspätungsregelung. Weil sie hoffen, doch noch eine für sie günstigere gesetzliche Regelung zu erhalten. Da laufen aktuell aus Grossbritannien noch Bemühungen auf europäischer Ebene, an die man sich gerne anhängen möchte. Du solltest Dich also auf Durchsetzungsprobleme und längere Korrespondenz einrichten. Die Hinzunahme von fachlicher Hilfe wie Fachanwalt für Reiserecht oder euclaim könnte vorteilhaft sein. Zumindest bei Ablehnung der Ansprüche.

                              Die Betreuung vor Ort incl. Hotel und Verpflegungsgutschein vor der Rückreise dürfte wohl angemessen gewesen sein.

                              Gruß privacy

                              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                              Bertrand Russell (1872-1970)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • LuganskL Offline
                                LuganskL Offline
                                Lugansk
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #455

                                Hallo!
                                 
                                Einen Verzehrgutschein von 6,- € für ein Abendessen und Getränke halte ich angesichts der hohen Preise an den Flughäfen für nicht angemessen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #456

                                  @Lugansk
                                  Der Geschädigte wurde in ein Hotel verbracht; es sollte vorher geklärt werden, zu welchen Bedinungen.
                                  Ich gehe davon aus, dass der Verzehrbon von 6€ nur über eine kleine Verspätung trösten sollte!?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Calaratjada2010C Offline
                                    Calaratjada2010C Offline
                                    Calaratjada2010
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #457

                                    Hallo, wir hatten vor 2 Wochen unseren Rückflug von unserer Pauschalreise Mallorca nach Düsseldorf. Als wir am Flughafen angekommen sind teilte uns Airberlin mit, dass der Flug nicht um 9 Uhr morgens sei sondern wegen eines Flugzeugdeffekts erst um 17 Uhr abends. Wir mussten also einen Tag am Flughafen verbringen. Zur Krönung mussten wir sogar nochmal eine Stunde im Flugzeug sitzen, weil sich einige Fluggäste wohl für einen anderen Flug entschieden haben, jedoch sich nicht abgemeldet haben. Mir ging als Freiberufler ein ganzer Arbeitstag flöten ausserdem musste ich ständig mit Kunden telefonieren, weil die ja dachten ich wäre wieder in Deutschland. Was kann man denn nun als Entschädigung von Airberlin für die Verspätung verlangen und wie mache ich das geltend?
                                     Gruss Lars

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      juanito
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #458

                                      @ Lars
                                       
                                      Ich habe gerade ein Déjà-vu
                                      Kann es sein, dass du es zum 3. mal postest?

                                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #459

                                        Gründlich ist er ja! Das muss der Neid ihm lassen! 😆

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Calaratjada2010C Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #460

                                          tina1312 wrote:
                                          Gründlich ist er ja! Das muss der Neid ihm lassen! 😆

                                          ja habt ihr doch selber vorgeschlagen!!

                                          eine kompetente anwort was den schadenersatz angeht wäre mir allerdings lieber.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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