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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #701

    @kugelblitzin
    Aus welchem der UrteilE (??) genau leitest du das denn ab? 😱 ❓

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • KugelblitzinK Offline
      KugelblitzinK Offline
      Kugelblitzin
      schrieb am zuletzt editiert von
      #702

      @vonschmeling

      ich beziehe mich auf das Urteil LG Hannover,
      da aus den Entscheidungsgründen
      II. Ziffer 1 Buchstabe a)

      "Gemäß §  Abs, 2 Nr. 2 BGB-InfoV muss die Reisebestätigung neben anderen Angaben den Tag, die voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr enthalten"

      Ok, das Ding ist nicht rechtskräftig, aber die gesetzliche Grundlage wird sich auch in der nächsten Instanz nicht ändern oder ?

      Und es entspricht eben nicht dem Inhalt der Verordnung keine Angaben zu machen.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #703

        @Kugelblitzin
        Hierzu lies bitte mal dieses Urteil vom 4. Juli 2012.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • KugelblitzinK Offline
          KugelblitzinK Offline
          Kugelblitzin
          schrieb am zuletzt editiert von
          #704

          Ok, Touche

          aber nur zum Teil^^

          Im Weiteren Text des Urteils wird festgestellt, daß keine Angabe imExtrem-Frühbucher-Fall zulässig sein kann (dann bleibt fraglich wann der VA die Angaben nachliefern muss aber dazu sagen Die Düsseldorfer nix), aber generell kann sich der VA nur bis zum Erscheinen der Flugpläne und seinen konkreten Einkäufen der Plätze auf Nicht-Wissen berufen.

          Wenn Flugzeiten bekannt gewesen wären, hätte der VA sie angeben müssen (genau das konnte der Kläger ja nicht hinreichend belegen)

          Wird also auf die meisten Buchungen nicht zutreffen ....

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #705

            Nicht ganz ... es wird zum Beispiel auch festgestellt, dass der Veranstalter nur im Rahmen der Angaben des Leistungsträgers Flug die Zeiten der Reise bekanntgeben kann. Dieser wiederum behält sich seinerseits aber vor, aus "flugbetrieblichen Gründen" auch kurzfristig Anpassungen vorzunehmen, für die wiederum der RV nicht haftbar zu machen ist. Ein Urteil zur Rechtmäßigkeit der entsprechenden Airline ABB ist meines Wissens noch nicht ergangen.
            Das Urteil ordnet überdies keine verbindliche Nennung der Airline an - das wäre ein weiteres Hintertürchen.

            Ich bleibe daher bei meiner Auffassung, dass diese Prozesse und die resultierenden Entscheidungen zumeist keine merkliche Verbesserung für den Verbraucher erwirken.
            Hauptsächlich dienen sie der Kreativität in der Findung von Alternativen, denn mehr kosten darf der Spaß ja irgendwie auch nicht ...
            :?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • KugelblitzinK Offline
              KugelblitzinK Offline
              Kugelblitzin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #706

              Also Deinem letzten Absatz stimme ich mal voll inhaltlich zu...  Kreativität kennt kiene Grenzen^^

              Aber ansonsten finde ich das D-dorfer Urteil nicht einschlägig und hoffe darauf, daß die Hannoveraner Schiene gefahren wird.

              Ich selber buche jedenfalls auch bisher schon nur dann, wenn Flugzeiten angegeben werden und es laut Flugplan keine oder nur akzeptable Alternativen gibt. Ändert dann die Airline noch etwas, kann ich stornieren. Da ich nicht auf Ferien angewiesen bin, kann ich das wohl auch lockerer sehen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #707

                Kugelblitzin:
                Ändert dann die Airline noch etwas, kann ich stornieren.

                Leider nicht bei Pauschalreisen, dahingehend sind die AGB noch nicht ausreichend angegriffen worden.

                Zur Schiene: Weder das eine noch das andere Urteil hat irgendwie besondere "Leuchtkraft", die die VBZ ihnen jedoch zuordnen möchte.
                Eine Wirkung in die eine oder andere Richtung steht schon deshalb nicht zu erwarten, da alle 3 relevanten Urteile noch nicht rechtskräftig sind und von den Beklagten angegriffen werden.
                Überdies kann eine Signalwirkung erst bei wesentlich mehr und auch höheristanzlichen Entscheidungen erwartet werden, sodass abgesehen von den engen Grenzen der Bewertungen ein Verbraucherjubel wahrlich nicht angemessen erscheint.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • UmseU Offline
                  UmseU Offline
                  Umse
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #708

                  @kugelblitzin

                  Habe auch eine Pauschalreise (Frühbucher) gebucht, mit den bereits bekannten Flugzeiten. War eine gewichtiger Grund, warum überhaupt gebucht!!

                  Habe sogar den Ausdruck hiervon vom Reisebüro.
                  Außerdem wurde der Taxitransfer Hin-Rückabholung zum Flughafen vom Reisebüro zu den 1. genannten Flugzeiten gebucht.  
                  Flugzeiten auch noch immer im Flugplan von Condor:
                   
                  Stuttgart -Antalya

                  DE 6402  -Hinflug-
                  Sa
                  15:10 - 19:25

                  DE 6403 -Rückflug-
                  Sa
                  20:25 - 22:55

                  Z.Zt. fliegt aber Condor lt. Flughafenanzeige Stuttgart, sowie wenn ich nun nur den Flug buchen wollte folgendes an:
                    
                  14:40-18:55 DE6402 Sa -Hinflug-

                  10:25-12:55 DE6403 Sa Rückflug

                  Vom Reiseveranstalter wurde bis jetzt noch nichts mitgeteilt, da es erst am 29.09.12 losgeht.

                  Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Std. gefällt mir garnicht!!!!! 😞

                  Hoffe, dass evtl. ab Sept. wieder wie "gebucht" geflogen wird.

                  Wenn nicht würde ich auch am liebsten stonieren. Was ja leider nicht geht ohne Kosten!!
                  Es geht hierbei nicht, das ich " zu wenig all in " usw. habe, dies hat leider andere Gründe, (kranken Mann)  sonst wäre es doch noch  tragbar.

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #709

                    @umse
                    DE6403 geht erst Ende Oktober wieder um 20:45 AYT-STR.
                    Wenn du vorher zurückfliegst dürfte es bei 10:25 bleiben.
                    Sorry, ist hier o.t. ... :?

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • UmseU Offline
                      UmseU Offline
                      Umse
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #710

                      @vonschmeling

                      oh, diese Info ist nicht so prickelnd!!
                      Zurück geht es am 13.10.
                      Dann muß ich sicherlich in den sauren Apfel beissen.

                      Darf daran garnicht denken, wird so für mich Stress, pur!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #711

                        Nur mal so:
                        Es handelt sich hier nicht um eine kurzfristige Änderung, die Rotation läuft so schon ziemlich den ganzen Sommer über ...
                        Vermutlich standen die Flugpläne bei deiner Buchung noch nicht fest, und der RV hat einfach die damaligen Zeiten für den DE6403 angegeben. Dafür kann die Airline nix und der RV beruft sich auf Nichtwissen.

                        Auch wenn´s schon elfundneunzigtausendmal gesagt wurde:
                        Auf den Flugzeiten sollte die Entscheidung für die Buchung einer Pauschalreise generell nicht gründen, schon gar nicht jedoch wenn man frühzeitig bucht.
                        :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • xyz2012X Offline
                          xyz2012X Offline
                          xyz2012
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #712

                          Hallo,

                          ich hoffe, dass ich hier im Forum einen guten Tipp bekomme, was ich tun kann.

                          Ich habe explizit alltours single mit Kind Reisen gebucht. Bei meiner Buchung am 16. Juli wurden mit die Abflugszeiten 13 Uhr am Anreise und 9 Uhr am Abreisetag genannt- so steht es in meiner Buchungsbestätigung.

                          Nun kam die Änderung- auf 21 Uhr- das bedeutet eine Ankunft um 1:30 Uhr am Folgetag in der Türkei
                          Wohlgemerkt alleinreisend mit einem vierjährigen Kind!

                          ich habe gelesen, dass es Änderungen zumutbar sein müssen (zumindest, wenn die zuvor zitierten Urteile rechtskräftig werden) - das ist doch wohl mehr als unzumutbar, wenn man allein mit einem Kind und Gepäck am Folgetag nachts ankommt und bestenfalls um vier Uhr Morgens im Hotel ist.

                          Hat jemand eine Idee, was ich tun kann.
                          Es gibt einen Flug um 12 Uhr- der wäre jedoch ausgebucht (auch dieser ist von 10:55 auf 12 Uhr verschoben worde)
                          Kann der RV einfach rücksichtslos Kinder und Alleinerziehende Nachts durch die Gegend schicken?

                          Kann mir jemand einen guten Rat geben, wie ich mich Verhalten sollte?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HolginhoH Offline
                            HolginhoH Offline
                            Holginho
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #713

                            Ja, kann er...unabhängig davon ob es Familien, Alleinreisende, Kleinstkinder oder den "Papagei vom Nachbarn" trifft!
                            Du hast einzigst einen Transport von A nach B am bestätigten Datum gebucht. Selbst ein Abflug um 23:59 Uhr wäre noch rechtens!
                            An- und Abreisetage gelten im übrigen nicht als Urlaubstage.

                            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ModihoM Offline
                              ModihoM Offline
                              Modiho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #714

                              😱 es sollte auch niemand davon ausgehen, das man als Alleinerziehende mit Kind anders behandelt wird als seine Mitreisenden. Und wie schon geschrieben, es gibt nicht wirklich Schutz vor Flugzeitverschiebungen bei Pauschalreisen 😘
                              Damit mit muss ich einfach rechnen

                              It´s nice to be a Preiss, but it´s higher to be a Bayer
                              and the highest of all rank is to be an mittelfrank

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • xyz2012X Offline
                                xyz2012X Offline
                                xyz2012
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #715

                                Danke für die Antworten.

                                Ich empfinde es schon als Unterschied, ob ich zu zweit mit Kind/kindern reise oder allein mit dem Gepäck für zwei Wochen und einem Kind, dass keine Nachtruhe halten kann, unterwegs bin.
                                Ist möglicherweise subjektiv, meine Betrachtungsweise, aber vielleicht auch nachvollziehbar, sofern man möchte.
                                 
                                Mir ging es ja nicht darum, dass mir der "Urlaubstag" verloren geht- das habe ich schon verstanden, ich finde es einfach eine Zumutung vom RV. Dieser wirbt, dass "Alleinerziehende mehr als andere Erholung notwendig haben, die Last sich auf deren Schultern konzentriert..." und konzentriert dank einer Ankunftszeit in der Nacht, dass sich die Last tatsächlich konzentriert. Super.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HolginhoH Offline
                                  HolginhoH Offline
                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #716

                                  Sicher ist das irgendwo ein Unterschied und egal ob alleine, oder alleine mit Kind oder wer auch immer...ein Ärgernis ist es auf jeden Fall bzw. in den allermeisten Fällen. Das streitet auch niemand ab - nur darum ging und geht es nicht!

                                  Die Frage war, ob "er" dies machen kann und die wurde klar, eindeutig und richtig mit "Ja, kann  er!" beantwortet.

                                  Ich bin mir aber sehr sicher, daß euer RV alles für eine größtmögliche Erholung vor Ort sorgen wird...wenn ihr dann mal dort seid 😉

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • zeron161Z Offline
                                    zeron161Z Offline
                                    zeron161
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #717

                                    @xyz2012:

                                    Leider sind diese Verbraucherfeindlichen AGB`s immer noch Bestandteil des Vertrags und somit rechtens. :?
                                    Allerdings sind diese z. Zt. aktuell im Focus des Verbraucherschutzes, diverser Medien und der Justiz.

                                    Für Dich leider nicht wirklich tröstend- aber es gibtzahlreiche Fälle wesentlich brisanterer Versionen derartiger Vorgehensweisen von RV und Airlines.

                                    Niveau ist keine Creme.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      Holginho
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #718

                                      Naja, ob eine juristisch erzwungene Abkehr von diesen angeblich ach so verbraucherfeindlichen AGB dann wirklich so "verbraucherfreundlich" wird, darf doch mehr als bezweifelt werden.

                                      Das Ergebnis wäre (falls sich das wirklich durchsetzt) ganz simple - nämlich die komplette Streichung der Flugzeitangaben! Dann steht dort wirklich nur noch der Flugtag...und was daran so "verbraucherfreundlich" sein oder gar eine Verbesserung darstellen soll, kann keiner der Klagewütigen wirklich ernstzunehmend beantworten.

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                        #719

                                        @holginho

                                        Leider sehe ich dies nun auch so.

                                        Schau mir mal  an, wie es so 2013 abgeht.
                                        Dann fliege ich halt nicht mehr.
                                         
                                         DEUTSCHLAND hat auch schöne Reisziele

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                                          #720

                                          😄 Ja vorallem in Form von chinesischen Restaurants 😆 😉

                                          It´s nice to be a Preiss, but it´s higher to be a Bayer
                                          and the highest of all rank is to be an mittelfrank

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