Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@DerSven84
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck!
Schlechte Nachrichten allerdings bezüglich Rückforderungen ... :?
Gemäß Frankfurter Tabelle stehen euch 10% eines Tagessatzes der Reise zu, diese sind ggf. beim Veranstalter geltend zu machen.
Nouvelair kann gem. EU VO 261 (EU Fluggastrechte) nicht in Anspruch genommen werden, da der Flug weder von einer EU Fluglinie, noch aus einem EU Mitgliedsstaat durchgeführt wurde. -
Ein tatsächlich nur marginaler Unterschied, nach Frankfurter Tabelle
"Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus 5% des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde"
sind es 5% des Tagespreises mal 3. -
@bernhard707
Ja, sorry, ich hab ab der fünften Stunde missachtet ... fiel mir im Repetitorium heute auf.
(wahrscheinlich hatte ich gehofft, dass niemand es bemerkt?!)
Wenn die Woche also 700€ gekostet hat, werden anstatt 10 ganze 15€ zur Erstattung fällig!
:? (für zerknirscht ...) -
...lohnt als kaum 'nen Brief an den Veranstalter zu schreiben.
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Portokosten sind einklagbar ...

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Bei Einschreiben/Rückschein reichen die sogar locker für 'nen Kaffee im Charter-Bomber
Aber zum Thema, in diesem Fall war wenigstens zeitnahe Info und Handeln des Veranstalters, das Bemühen um schnelle Lösungen gegeben. -
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Am 31.10. wollte ich von Hamburg nach Hurghada fliegen...Mit Condor. Beim Start haben wir uns einen Vogelschwarm eingefangen und mussten Notlanden.
Der Flug sollte um 6:20 beginnen... Da weder Ersatzmaschine noch eine Crew vorhanden waren mussten wir bis um 16:00 Uhr warten. Das sind 10 Stunden Verspätung. Muss Condor uns nun auch Geld erstatten? Oder nicht, da ja keiner was dafür konnte... -
Weil wir am Flughafen dort Zettel bekommen haben mit der Bestätigung der Verspätung. Diese sollen wir bei Condor einreichen um eine Erstattung zu bekommen. Ich wollt mich hier nur nochmal erkundigen ob jemand was über so einen Fall weiß. Aber am besten rufe ich einfach mal bei Condor an.
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@ valentine :
Sei mir nich bös, aber wenn Du ein Fünkchen Anstand hast, dann schmeisst Du diesen Zettel weg und rufst nicht bei Condor an.
Ihr hattet eine Sicherheits-/Notlandung und Du willst noch Geld haben weil ihr nicht abgestürzt seit
Da fehlen mir echt die Worte und ich hoffe Du überlegst Dir das nochma..... -
Entschuldigt bitte, es war einfach nur eine Frage. WENN Condor uns was erstattet, so wie sie es am Flughafen gesagt haben, dann kann man das doch annehmen. Klar ist es das wichtigste dass alles noch gut gegangen ist, nur warum sollten nun alle Passagiere auf Geld verzichten, wenn Condor doch bereit ist, es zu zahlen? Ich will ja nichts einklagen oder so.
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Wie wäre es damit einfach auf das Geld zu verzichten und froh zu sein ,dass nix passiert is und Du einen schönen Urlaub hattest.....
Wie gesagt, hat was mit Empathie und Anstand zu tun....kann man leider nich kaufen.
Mach was Du für richtig hällst, aber ich finds vollkommen daneben. -
@valentine
Es steht dir natürlich frei, das Angebot anzunehmen, wenn Condor denn tatsächlich erstatten sollte, was mich schon ein wenig verwundern würde, da höhere Gewalt.
In diesem Fall solltest du das allerdings stillschweigend tun und vllt. nicht eine derartige Frage in einem öffentlichen Forum stellen.
Es müsste dir klar sein, dass das bei vielen hier Unverständnis und - na ja - eine gewisse Empörung hervorruft.
Und nein, auch ich würde für das "Heile-Runterkommen" keine "Entschädigung" einfordern.
Aber das macht jeder so wie er es für "richtig" hält. :? -
Genau...

Zuerst schrieb sie.. muss uns Condor Geld erstatten ?
Ich denke das war die Ausgangsfrage...
Ärgerlich wenn so was passiert...
aber man sollte mehr als froh und dankbar sein, dass alles so glücklich verlief.. -
Wer einmal einen typischen Aufstand nach einem solchen Ereignis erlebt hat, würde jederzeit Zettel verteilen, die die Verspätung bestätigen (was völliger Quatsch ist, da sowohl die Airline über alle Details des Vorfalls Protokoll führt und auch die Presse voll ist davon, also wie würde man das abstreiten können??), oder das Angebot eines indisch/thailändische/italienischen aufliste - völlig egal, Hauptsache Zettel!!
Es verschafft dem Krisenmanagement ein wenig Ruhe - nicht mehr, nicht weniger. :?Vogelschlag ist ein Paradebeispiel für "außergewöhnliche Ereignisse" und entbindet die Flugverkehrsgesellschaft von einer Entschädigung gem. EU VO 261.
Möglich allerdings, dass die CONDOR sich den tapferen Fluggästen auf eine andere Art erkenntlich zeigen will, also immer beherzt eingesandt den Wisch!

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Option Reisepreisminderung:
Nach einem Urteil des AG Berlin (2009) ist Betroffenen in einem ähnlichen Fall eine Reisepreisminderung zugesprochen worden. Allerdings wurde der Veranstalter in Anspruch genommen, nicht die Airline.
Der Richter im erwähnten Fall vertrat die Ansicht, dass man die rechtzeitige Bereitstellung eines Ersatzes gewährleisten müsse und ordnete den Grund für die Verspätung als technischen Defekt NICHT bedingt durch "höhere Gewalt" ein.
In diesem Fall wäre also zur Wahrung der möglichweise bestehenden Rechte die Beschwerde beim Veranstalter einzureichen, nicht bei der Airline.
Ich erlaube mir die Bemerkung, dass ich persönlich diesen zitierten Beschluss für reichlich an den Haaren herbeigezogen halte und nicht unbedingt annehme, dass auch ein anderes Gericht zu einem solchen Entscheid kommen würde.
Wenn überhaupt ist der Flughafen durch Vergrämen zuständig für die Verhinderung von Vogelschlag, offenbar aber war die Gerichtsbarkeit in Berlin anderer Ansicht.
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Nur um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen:
Ich würde weder träumen, etwas zu verlangen, wäre froh, dass es ist, wie es ist!
ABER: wenn mir jemand einen Zettel in die Hand drückt, mit dem Versprechen, "bei Einsendung gibt es Geld", wären mir die 55 Cent Porto ( nicht eingeschrieben) wurscht!
Und sorry. Wer DAS nicht macht...tztztz
So viel Geld könnte ich mit NULL- Einsatz nicht mal am Handelsplatz Stuttgart verdienen, OHNE Zettel....