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Zug zum Flug

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  • eva-mariaE Offline
    eva-mariaE Offline
    eva-maria
    schrieb am zuletzt editiert von
    #341

    Hallo @camel169,

    wenn ich richtig informiert bin, dann ist ab - ich glaube - Ende März 2015 kein Vorabend-Check-In mehr möglich. Es sei denn, es gibt Ausnahmen, die mir entgangen sind. Zumindest bei der TUI-Fly hab ich das gelesen, bei anderen Airlines kann ich momentan nicht mitreden. Sorry.

    Ob die Tickets zweimal benutzt werden können, weiss ich nicht, kann mir das aber nicht vorstellen. Ich nehme an, diese Tickets werden von den Bahnbediensteten abgestempelt oder einbehalten? Früher, als man noch mit Bus und S-Bahn diese Tickets wahrnehmen konnte, wurden bei uns immer die Tickets einbehalten. Seit diese Tickets nur noch für die DB gelten, konnten wir diese ohnehin nicht mehr wahnehmen, sondern sind immer auf eigene Kosten mit dem Bus auf den Flughafen gefahren.

    LG
    Eva

    eva

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    • camel169C Offline
      camel169C Offline
      camel169
      schrieb am zuletzt editiert von
      #342

      hallo User, zur Information

      bin jetzt schlau gemacht worden.
      Bin bei ITS durchgekommen, und die Zentrale hat gesagt, nach Rückfrage bei einem Fachberater,
      das Zug zum Flugticket ist einmalig in Richtung Flughafen gültig, entweder am Vortag oder am Flugtag selbst
      einschließlich ausgewiesener Verkehrsverbünde, die auf dem Voucher stehen.
      Dies kann aber von Veranstalter zu Verstalter unterschiedlich sein.
      Ich spreche hier ausschließlich von ITS.

      camel169

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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #343

        @camel
        So ist es.
        Und das Retour-Ticket kannst du nur am Rückflugtag + Folgetag nutzen.
        Demzufolge hättest du damit soundso nicht nach dem Vorabend-Check-in fahren können.  😉

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • HC-Mitglied1862570H Offline
          HC-Mitglied1862570H Offline
          HC-Mitglied1862570
          Bekannter Forentroll Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #344

          @Silvia L,
          wie mir scheint hast Du den genannten Text nicht Verstanden.
          Den von @Rhodos-Peter  genannten Text von "TUI" beinhaltet das wenn der Abgangsbahnhof und der Endbahnhof im selben Vekehrsverbund ist das Zug zum Flug Ticket keine Gültigkeit hat.
          Wenn man von "Außerhalb" kommt sehr wohl.
          Das gilt ohnehin nur für die TUI und ist nicht auf andere Vas anzuwenden.
          Alles das habe ich auch (wenn auch etwas Verkürzt), bereits geschrieben.
          @Juanito,
          und zu Deinem Beitrag kann ich es mir nicht Verkneifen zu Bemerken, wie Üblich dummes Zeug.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • jannika77J Offline
            jannika77J Offline
            jannika77
            schrieb am zuletzt editiert von
            #345

            Ich hatte über TUI eine Reise gebucht und es hat mit den Bahntickets gut geklappt.

            Ich habe sie online zugeschickt bekommen und habe sie ausgedruckt auf dem Papier stand ein Buchungscode,den der Kontrolleur nur eingelesen hat.

            Parallel gab es noch Tickets im Voucer. Auf Nachfrage seitens des Reisebüros, gab es ein neues aktualisiertes Heft, in dem die Fahrkarte mit drin war. Ich bin noch am selben Tag gereist, also kein Vorabenscheckin.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Rhodos-PeterR Offline
              Rhodos-PeterR Offline
              Rhodos-Peter
              Verwarnt Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #346

              @Rentnertroll
              Herzlich willkommen in meinem Fanclub, Du hast alle Funktionen inne, auch die des ersten Mitglieds
              @Silvia L
              ich habe die ganze Seite gelesen und zugegeben, die TUI ZugzumFlug-Bedingungen sind auf den ersten Blick vielleicht etwas, ich sag mal unverständlich. Bitte lies Dir nochmal in Ruhe meine fiktiven Beispiele durch, da hab ich mir wirklich Mühe gemacht, Danke @juanito
              Eine Liste der Verkehrsverbünde in Deutschland findest Du hier.
              Wohnst Du in einem dieser Verkehrsverbünde und liegt Dein Flughafen auch in diesem Verkehrsverbund und es gibt dort eine S-Bahn, dann gilt das ZugzumFlug-Ticket nicht.
              Verkehrt innerhalb dieses Verkehrsverbundes ein IC oder ICE vom Hbf zum Flughafen dann kannst Du diese Züge mit dem ZugzumFlug-Ticket nutzen.
              Reist Du von außerhalb eines der aufgezeigten Verkehrsverbünde mit dem Zug z.B. zum dortigen Hbf an und es gibt von dort eine S-Bahn zum Flughafen, dann kannst Du diese S-Bahn mit dem ZugzumFlug-Ticket benutzen.
              Vielleicht schaust Du auch nochmal bei den Bedingungen unter Pkt.2:
              "Das Zug zum Flug-Ticket hat keine Gültigkeit im Verbundverkehr (Abgangs,-und Zielbahnhof innerhalb desselben Verbundes)"
              um meine Beispiele zu ergänzen:
              Wohnst Du in einem Verkehrsverbund und fährt vom Hbf zum Flughafen innerhalb dieses Verkehrsverbundes neben dem IC und ICE (diese können immer genutzt werden) auch eine Regionalbahn, Regionalexpress, usw. können auch diese nicht genutzt werden.

              Und ich glaube schon, dass es sich bei den Kontrolleuren um geschultes Personal handelt, die sehr wohl wissen was sie tun, wie auch immer...


              editiert:

              hier noch die Bedingungen der Deutschen Bahn als Partner einiger Reiseveranstalter
              Auszug daraus:

              "Die Rail&Fly-Fahrkarten gelten auf Strecken der Deutschen Bahn AG in allen fahrplanmäßigen Regelzügen der DB:

              • Intercity-Express (ICE)
              • ICE Sprinter
              • Intercity/Eurocity (IC/EC)
              • Interregio-Express (IRE)
              • Regional-Express (RE)
              • Regionalbahn (RB)
              • S-Bahn
              • City Night Line (CNL)

              Die Rail&Fly-Fahrkarten gelten nicht:

              • in Privatbahnen (Nichtbundeseigene Eisenbahnen)
              • im InterConnex
              • in DB Autozügen und Sonderzügen
              • auf Nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken
              • innerhalb eines Verkehrsverbundes - wenn Abgangsbahnhof und Zielbahnhof im gleichen Verbund liegen.
                Die Fahrkarte ist am Abflugtag in Deutschland sowie einen Tag zuvor und am Tag der Ankunft in Deutschland als auch einen Tag danach gültig."
              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HC-Mitglied1862570H Offline
                HC-Mitglied1862570H Offline
                HC-Mitglied1862570
                Bekannter Forentroll Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #347

                @Rhodos-Peter,
                vielen Dank für die Ehre, ich werde mich Bemühen ihr Gerecht zu werden. 😉 Bekomme ich auch ne Anstecknadel? 😆
                Zu @Juanito kann ich nur kommentieren, mal wieder viel Geschrieben und nichts gesagt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • camel169C Offline
                  camel169C Offline
                  camel169
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #348

                  An alle user, die mir Tipps gaben. Vielen Dank

                  camel169

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • ericmuE Offline
                    ericmuE Offline
                    ericmu
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #349

                    Hallo,
                    es ist viel geschrieben worden, auf der wirklich sicheren Seite bist Du,
                    wenn diese Frage mit der DB direkt geklärt werden kann, ein Tiket und 2 verschiedene
                    Orte würde mich auch interessieren? Viel Erfolg.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • sickgirlS Offline
                      sickgirlS Offline
                      sickgirl
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #350

                      Ich habe auch eine Frage zu dem Thema "keine Berechtigung von Zug-zum-Fkug im Verbundverkehr":

                      Was wenn ich aus einem anderen Verbund (Beispiel Allgäu zum Flughafen München) einreise, jedoch beispielsweise in der Regionalbahn nicht kontrolliert wurde und dann weiterreise ab Hbf München zum Flughafen München in der S-Bahn. Muss ich mich dann auf Diskussionen einstellen?
                      Bzw. im Umkehrschluß kann man ja theoretisch auch ab Muc zum Flughafen MUC reisen und dann behaupten, dass man im Zug vorher nicht kontrolliert wurde und somit keinen Stempel hat.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sweetlove3S Offline
                        Sweetlove3S Offline
                        Sweetlove3
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #351

                        muss jetzt auch mal ganz doof fragen, wenn ich aus der Ulmer Gegend nach München zum Flughafen muss, kann ich dann nicht in unserem Ort in einen RB oder so einsteigen, in Ulm einmal umsteigen und weiter nach München fahren? Ab wann gilt dann das "Zug zum Flug" Ticket?

                        Danke schonmal

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Barbara FlechtnerB Offline
                          Barbara FlechtnerB Offline
                          Barbara Flechtner
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #352

                          Zug zum Flug geht ab dem Wohnort los, auch RB, und endet am Flughafen.
                          Ich habe dies schon mehrfach genutzt, bisher ohne Probleme.
                          Einen schönen Urlaub.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • layla2L Offline
                            layla2L Offline
                            layla2
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #353

                            Hallo,

                            weiß jemand zufällig wie es aussieht wenn man Zug zum Flug dabei hat aber aus Österreich anreist? Kann ich rein theoretisch ein Zugticket bis zur Grenze kaufen und danach das Zug zum Flug Angebot nutzen?

                            Danke

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • TommyAT Offline
                              TommyAT Offline
                              TommyA
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #354

                              Hallo layla2,

                              ja, jedenfalls hat das eine gute Freundin von mir so gemacht. Sie ist von Graz bis Freilassing mit ÖBB Sparschiene und dann hat das deutsche Zug zum Flug Ticket gegolten.
                              War allerdings 2014 und aktuell kommt es halt drauf an, von wo nach wo Du willst bzw. wo Du über die Grenze willst. Salzburg-Freilassing mit Sonderfahrplan bzw. Schienenersatzverkehr und massiven Zeitverzögerungen.
                              Infos dazu u.a. auf der ÖBB Homepage.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • layla2L Offline
                                layla2L Offline
                                layla2
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #355

                                Danke, schon mal gut zu wissen, dass es prinzipiell geht.
                                Wenn wäre es bei uns auch Freilassing. Dachte das wäre schon wieder aufgehöben aber ich schau mal lieber bei der ÖBB.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • redux85R Offline
                                  redux85R Offline
                                  redux85
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #356

                                  Das Zug-zum-Flug-Ticket hat ja gültigkeit am Tag der Ankuft, sowie einen Tag danach. Wie sieht es nun aus, wenn ich am Tag danach mit dem Zug nach Hause fahren möchte, dieser aber erst einen weiteren Tag danach dort ankommt (6:30 Uhr Morgens)?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #357

                                    Maßgeblich für die Gültigkeit ist das Datum der Abfahrt. Du darfst nur nicht unterbrechen und erst einen Tag später weiterfahren.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • redux85R Offline
                                      redux85R Offline
                                      redux85
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #358

                                      Überflüssiges Zitat entfernt!
                                      @vonschmeling

                                      Danke, für deiner Antwort. 😘

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ivotailaI Offline
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                                        ivotaila
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #359

                                        Hallo zusammen,
                                        was macht man aber, wenn ich erst um 21.30 Uhr in Frankfurt lande und ich mit dem Zug nicht mehr nach Hannover komme? Kann ich dann bei meiner Reisepartnerin in KA übernachten und mit dem Zug-zum-Flug-Ticket am nächsten Tag von KA nach Hannover fahren? In diesem Fall habe ich ja keine Schuld, wenn der Zug nicht mehr bis nach Hannover fährt und auf dem Bahnhof möchte ich nicht übernachten 😞

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK Offline
                                          KourionK Offline
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #360

                                          @ivotalia
                                          Willkommen im Forum.

                                          Das Zug-zum-Flug Ticket ist ab Frankfurt Flughafen nur gültig in Richtung deines Wohnortes.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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