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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1501

    @doc
    Es handelt sich um eine Reise, und die VO(EU)261/04 bestimmt ganz unzweideutig, dass bereits geleistete Ausgleichszahlungen anzurechnen sind.
    Sofern also ein Anspruch auf Ausgleich in Höhe von 400€ zuerkannt wird, erhalten die Betroffenen nur mehr die Differenz zum bereits Erlangten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1502

      Beziehst Du Dich jetzt auf fürhoffs`Paxe, meine Hypothese, oder beides?

      Ich verstehe Deine Argumentation, bin nur der Meinung, daß die beiden Kompensationen gar nichts miteinander zu tun haben, da sie durch voneinander unabhängige Vorgänge hergeleitet werden.

      Dadurch, daß ich das Angebot des späteren Fluges annehme, verzichte ich doch nicht automatisch auf alle Rechte, die mir bei diesem Flug zustehen?! Und die Verspätung des späteren Fluges steht ja in keinem Kausalzusammenhang mit der Überbuchung des ersten, weshalb also keine einzelne Kompensation pro Vorgang?

      Das hat ja nichts mit z.B. Veranstalter und Airlinekompensation für ein und die gleiche Verspätung zu tun.

      Die 250€ sind ja eine freiwillige Kompensation der Airline, da sie ihren Flug zur Gewinnmaximierung überbucht haben, die nach VO261 eine rechtliche. OK, wenn ich bei Annahme der 250€ auf alle weiteren Ansprüche verzichte, ist das natürlich mein Problem, sollte ich sowas unterschreiben!

      Kaufe ich ein Auto, wo mir der Hersteller/Verkäufer einen Rabatt einräumt, habe ich ja nachher auch noch Garantieansprüche, die mit diesem Rabatt nicht verrechnet werden, ich weiß, Äpfel und Birnen :?

      Aber ich habe, im Gegensatz zu Dir auch keine diesbezüglichen rechtlichen Vorkenntnisse, entsprang nur meinem persönlichen Rechtsverständnis. Vielleicht sollten wir an dieser Stelle abbrechen und es kommt noch jemand vorbei, der genau dieses Szenario schon hatte 😉

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1503

        @doc
        Es werden erst dann zwei voneinander unabhängige Ansprüche, wenn du dir ein neues Ticket kaufst, dieser Flug dann verspätet ist und dir ein Ausgleich dafür zuerkannt wird.
        Kaum anzunehmen, dass das ein sehr häufiges Szenario ist ...  ❓ 😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_Tetzlaff
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1504

          So, nach mehr als einem Jahr und einer Gerichtsverhandlung wurde uns nun Recht gegeben, und Sunexpress muss die 1600 Euronen berappen zzgl. meiner Anwalts-und Gerichtskosten.
          Hat sich also gelohnt, sich nicht einschüchtern zu lassen und bis zum bitteren Ende die Sache durchzustehen.

          2015, Porto Angeli, Rhodos
          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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          • HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1505

            @ Alfred

            Herzlichen Glückwunsch 😄

            @ VS

            Gut, ich gebe mich geschlagen...

            ...obwohl, wenn ich das Angebot der Airline annehme, habe ich dann nicht ein neues Ticket und nen Fug mit neuer Flugnummer 😆

            Allen ein schönes Wochenende mit pünktlichen Flügen 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1506

              @doc
              Nein, du brauchst kein neues Ticket.
              Unnu lass gut sein ... 😘

              @Alfred
              Bevor du feiern gehst: Ist das Urteil schon rechtskräftig?
              Bei 1600 Ocken kann eine Airline schon mal Lust verspüren, die erstinstanzliche Entscheidung anzugreifen!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_Tetzlaff
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1507

                Die gegnerischen Anwälten haben durch die Blume durchblicken lassen, dass wohl keine weiteren Schritte eingeleitet werden. 😄

                2015, Porto Angeli, Rhodos
                2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1508

                  "Rosen, Tulpen, Nelken ..." - schaumamoll! 😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                  • peseckenP Offline
                    peseckenP Offline
                    pesecken
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1509

                    Wir hatten eine 8-tägige Schiffsreise gebucht. Im Prospekt wurden die 8 Tage aufgeschlüsselt und ausführlich beschrieben. Vom Ankunftsflughafen war noch ein etwa 3 stündiger Transfer zum Hafen, wo das Schiff lag, erforderlich. Ein Jahr zuvor hatten wir diese Reise bereits gemacht. Von den angekündigten 8 Tagen warenwir auch 8 Tage an Bord. Bei der nochmaligen Buchung ein Jahr später hatte der Reiseveranstalter gewechselt. Der neue Veranstalter hat gegen den Aussagen im Prospekt einfach die Reise auf 6 Tage an Bord verkürzt. Der 1. Tag beginnt mit dem Abflug um 23:45 Uhr in BerlinSchönefeld und die Ankunft in Antalya 03:55Uhr. Auf dem Schiff wäre man erst gegen 10:00 Uhr gelangt. Bei der Rückreise wurde ähnlich verfahren. Abflug um 06:00 Uhr ab Antalya und die Ankunft sollte um 08:25 Uhr in Berlin Tegel sein. 3 Stunden vor Abflugmuss man auf dem Flughafen erscheinen und der Transfer vom Schiff zum Airportca. 3 Stunden. Also muss man bereits am 7.Tag das Schiff verlassen. BeimAbschluss der Reise waren vom Veranstalter keine Flugzeiten genannt. 10 Tage vor Reisebeginn wurden uns die Flugtickets per E-Mail zugeschickt. Wir waren geschockt über die dreiste Verkürzung der Reise. Eine Änderung der Flugzeiten seien nicht möglich, so dass wir die Reise stornierten. In der Annahme, dass erhebliche Reisemängel vorlagen, forderten wir den gesamten Reisepreis zurück.Gezahlt wurden jedoch nur 20%. Muss man sich so etwas vom Reiseveranstalter bieten lassen??

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1510

                      @pesecken
                      Eine Aussage dazu ist ohne genaue Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen schwerlich möglich.
                      Generell ermächtigt dich eine Beeinträchtigung der Reise durch ungünstige Flugverbindungen nicht zur kostenlosen Stornierung, sondern nur zur Minderung.
                      Ich fürchte allerdings, dass du darüber erst auf prozessualem Wege Aufschluss erhältst.
                      :?

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • Ahotep2A Offline
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                        Ahotep2
                        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1511

                        Ich vermute mal, es war die Blaue Reise. Laut Ausschreibung  eine 8- tägige Schiffsreise mit 7 Übernachtungen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1512

                          "Blaue Reisen" können erheblich unterschiedliche vertragliche Zuschnitte haben ... das ist keine "Marke".
                          😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            Ahotep2
                            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1513

                            Diese Vermutung bezieht sich auf den ebenfalls eröffneten Thread im Forum Reiseveranstalter 😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1514

                              Und wo genau ergeben sich daraus jetzt Hinweise bezüglich der Frage? ❓

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1515

                                "b) Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten und Segeltörns/Motorsegler:
                                bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%,
                                ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%,
                                ab 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%,
                                am Abreisetag, bei Nichtantritt 95% des Reisepreises"
                                Hier mal die Stornokonditionen des mutmaßlichen Vertragsgebenden ... :?
                                Die Position von @pesecken wird insbesondere noch dadurch erschwert, weil die Reise nicht angetreten wurde und somit die "Spätan- und Frühabreise via Airline hypothetisch bleibt.
                                :?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1516

                                  Hallo, nachdem ich mich schon kreuz und quer durch alle möglichen Informationen gelesen habe, bin ich immer noch nicht viel weiter.
                                  Hoffentlich kann mir jemand von den "Wissenden" hier weiter helfen.
                                  Zu den Fakten: Wir hatten bei einer pauschal gebuchten Reise auf dem Hinflug ( mehr
                                  als 3500 km ) eine Verspätung von 22 Std.  Grund war ein techn. Defekt. An wen wende ich mich denn nun mit meinen Ansprüchen ? Eigentlich ist ja der Reiseveranstalter mein Ansprechpartner. ( Sieht mein Reisebüro= Holidaycheck genauso.) Von anderer Seite
                                  ( auch hier ) höre ich, man müsse sich direkt an die Airline wenden. Also was ist denn nun richtig. ❓
                                  LG Gaby

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1517

                                    Wurde hier allerdings schon x-mal drauf hingewiesen und auch dieses Formular zur Beschwerde direkt bei der Airline verlinkt ...
                                    😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • grobi62G Offline
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                                      grobi62
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1518

                                      Danke, aber das habe ich hier wie geschrieben auch schon x-mal gelesen und das Formular kenne ich auch.
                                      Meine Bitte um Hilfe bezog sich darauf, das ich verunsichert bin, wer unser Ansprechpartner ist ? Wir möchten uns einfach an die richtige Stelle wenden und vor allem keine Fristen verpassen.
                                      Laut ADAC - Reiserecht ist bei Pauschalreisen im Falle von Minderungs-u. Schadens- ersatzansprüchen der Reiseveranstalter der alleinige Anspruchsgegner.
                                      Die hinter dem Gesamtpaktet stehenden Leistungsträger, stellen demnach im juristischen Sinne nur Erfüllungsgehilfen dar, gegen die dem Reisenden in der Regel
                                      keine Ansprüche zustehen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK 1
                                        KourionK 1
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1519

                                        @grobi
                                        Wenn hier seitenlang geschrieben wird, man solle sich an die Airline wenden und dabei das verlinkte Formular benutzen, ist zu erwarten, dass auch die Antwort an dich lauten wird: an die Airline.  😉
                                        Solltest du dazu tendieren, die Sache über den RV abzuwickeln, so wirf einen Blick in die Frankfurter Tabelle und rechne dir aus, was für dich finanziell interessanter ist.  :?

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #1520

                                          @grobi
                                          Ansprüche gem. VO(EU) 261/ 04 aus Flugverspätungen oder -anullierungen sind direkt bei der Airline geltend zu machen.
                                          Das Thema nennt sich Fluggastrechte und hat mit Reisepreisminderungen nicht zu tun.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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