Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@doc
Es handelt sich um eine Reise, und die VO(EU)261/04 bestimmt ganz unzweideutig, dass bereits geleistete Ausgleichszahlungen anzurechnen sind.
Sofern also ein Anspruch auf Ausgleich in Höhe von 400€ zuerkannt wird, erhalten die Betroffenen nur mehr die Differenz zum bereits Erlangten. -
Beziehst Du Dich jetzt auf fürhoffs`Paxe, meine Hypothese, oder beides?
Ich verstehe Deine Argumentation, bin nur der Meinung, daß die beiden Kompensationen gar nichts miteinander zu tun haben, da sie durch voneinander unabhängige Vorgänge hergeleitet werden.
Dadurch, daß ich das Angebot des späteren Fluges annehme, verzichte ich doch nicht automatisch auf alle Rechte, die mir bei diesem Flug zustehen?! Und die Verspätung des späteren Fluges steht ja in keinem Kausalzusammenhang mit der Überbuchung des ersten, weshalb also keine einzelne Kompensation pro Vorgang?
Das hat ja nichts mit z.B. Veranstalter und Airlinekompensation für ein und die gleiche Verspätung zu tun.
Die 250€ sind ja eine freiwillige Kompensation der Airline, da sie ihren Flug zur Gewinnmaximierung überbucht haben, die nach VO261 eine rechtliche. OK, wenn ich bei Annahme der 250€ auf alle weiteren Ansprüche verzichte, ist das natürlich mein Problem, sollte ich sowas unterschreiben!
Kaufe ich ein Auto, wo mir der Hersteller/Verkäufer einen Rabatt einräumt, habe ich ja nachher auch noch Garantieansprüche, die mit diesem Rabatt nicht verrechnet werden, ich weiß, Äpfel und Birnen :?
Aber ich habe, im Gegensatz zu Dir auch keine diesbezüglichen rechtlichen Vorkenntnisse, entsprang nur meinem persönlichen Rechtsverständnis. Vielleicht sollten wir an dieser Stelle abbrechen und es kommt noch jemand vorbei, der genau dieses Szenario schon hatte

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@doc
Es werden erst dann zwei voneinander unabhängige Ansprüche, wenn du dir ein neues Ticket kaufst, dieser Flug dann verspätet ist und dir ein Ausgleich dafür zuerkannt wird.
Kaum anzunehmen, dass das ein sehr häufiges Szenario ist ...

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So, nach mehr als einem Jahr und einer Gerichtsverhandlung wurde uns nun Recht gegeben, und Sunexpress muss die 1600 Euronen berappen zzgl. meiner Anwalts-und Gerichtskosten.
Hat sich also gelohnt, sich nicht einschüchtern zu lassen und bis zum bitteren Ende die Sache durchzustehen. -
@ Alfred
Herzlichen Glückwunsch

@ VS
Gut, ich gebe mich geschlagen...
...obwohl, wenn ich das Angebot der Airline annehme, habe ich dann nicht ein neues Ticket und nen Fug mit neuer Flugnummer

Allen ein schönes Wochenende mit pünktlichen Flügen

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@doc
Nein, du brauchst kein neues Ticket.
Unnu lass gut sein ...
@Alfred
Bevor du feiern gehst: Ist das Urteil schon rechtskräftig?
Bei 1600 Ocken kann eine Airline schon mal Lust verspüren, die erstinstanzliche Entscheidung anzugreifen! -
Die gegnerischen Anwälten haben durch die Blume durchblicken lassen, dass wohl keine weiteren Schritte eingeleitet werden.

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"Rosen, Tulpen, Nelken ..." - schaumamoll!

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Wir hatten eine 8-tägige Schiffsreise gebucht. Im Prospekt wurden die 8 Tage aufgeschlüsselt und ausführlich beschrieben. Vom Ankunftsflughafen war noch ein etwa 3 stündiger Transfer zum Hafen, wo das Schiff lag, erforderlich. Ein Jahr zuvor hatten wir diese Reise bereits gemacht. Von den angekündigten 8 Tagen warenwir auch 8 Tage an Bord. Bei der nochmaligen Buchung ein Jahr später hatte der Reiseveranstalter gewechselt. Der neue Veranstalter hat gegen den Aussagen im Prospekt einfach die Reise auf 6 Tage an Bord verkürzt. Der 1. Tag beginnt mit dem Abflug um 23:45 Uhr in BerlinSchönefeld und die Ankunft in Antalya 03:55Uhr. Auf dem Schiff wäre man erst gegen 10:00 Uhr gelangt. Bei der Rückreise wurde ähnlich verfahren. Abflug um 06:00 Uhr ab Antalya und die Ankunft sollte um 08:25 Uhr in Berlin Tegel sein. 3 Stunden vor Abflugmuss man auf dem Flughafen erscheinen und der Transfer vom Schiff zum Airportca. 3 Stunden. Also muss man bereits am 7.Tag das Schiff verlassen. BeimAbschluss der Reise waren vom Veranstalter keine Flugzeiten genannt. 10 Tage vor Reisebeginn wurden uns die Flugtickets per E-Mail zugeschickt. Wir waren geschockt über die dreiste Verkürzung der Reise. Eine Änderung der Flugzeiten seien nicht möglich, so dass wir die Reise stornierten. In der Annahme, dass erhebliche Reisemängel vorlagen, forderten wir den gesamten Reisepreis zurück.Gezahlt wurden jedoch nur 20%. Muss man sich so etwas vom Reiseveranstalter bieten lassen??
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@pesecken
Eine Aussage dazu ist ohne genaue Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen schwerlich möglich.
Generell ermächtigt dich eine Beeinträchtigung der Reise durch ungünstige Flugverbindungen nicht zur kostenlosen Stornierung, sondern nur zur Minderung.
Ich fürchte allerdings, dass du darüber erst auf prozessualem Wege Aufschluss erhältst.
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Ich vermute mal, es war die Blaue Reise. Laut Ausschreibung eine 8- tägige Schiffsreise mit 7 Übernachtungen.
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"Blaue Reisen" können erheblich unterschiedliche vertragliche Zuschnitte haben ... das ist keine "Marke".

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Diese Vermutung bezieht sich auf den ebenfalls eröffneten Thread im Forum Reiseveranstalter

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Und wo genau ergeben sich daraus jetzt Hinweise bezüglich der Frage?

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"b) Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten und Segeltörns/Motorsegler:
bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%,
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%,
ab 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%,
am Abreisetag, bei Nichtantritt 95% des Reisepreises"
Hier mal die Stornokonditionen des mutmaßlichen Vertragsgebenden ... :?
Die Position von @pesecken wird insbesondere noch dadurch erschwert, weil die Reise nicht angetreten wurde und somit die "Spätan- und Frühabreise via Airline hypothetisch bleibt.
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Hallo, nachdem ich mich schon kreuz und quer durch alle möglichen Informationen gelesen habe, bin ich immer noch nicht viel weiter.
Hoffentlich kann mir jemand von den "Wissenden" hier weiter helfen.
Zu den Fakten: Wir hatten bei einer pauschal gebuchten Reise auf dem Hinflug ( mehr
als 3500 km ) eine Verspätung von 22 Std. Grund war ein techn. Defekt. An wen wende ich mich denn nun mit meinen Ansprüchen ? Eigentlich ist ja der Reiseveranstalter mein Ansprechpartner. ( Sieht mein Reisebüro= Holidaycheck genauso.) Von anderer Seite
( auch hier ) höre ich, man müsse sich direkt an die Airline wenden. Also was ist denn nun richtig.
LG Gaby -
Danke, aber das habe ich hier wie geschrieben auch schon x-mal gelesen und das Formular kenne ich auch.
Meine Bitte um Hilfe bezog sich darauf, das ich verunsichert bin, wer unser Ansprechpartner ist ? Wir möchten uns einfach an die richtige Stelle wenden und vor allem keine Fristen verpassen.
Laut ADAC - Reiserecht ist bei Pauschalreisen im Falle von Minderungs-u. Schadens- ersatzansprüchen der Reiseveranstalter der alleinige Anspruchsgegner.
Die hinter dem Gesamtpaktet stehenden Leistungsträger, stellen demnach im juristischen Sinne nur Erfüllungsgehilfen dar, gegen die dem Reisenden in der Regel
keine Ansprüche zustehen. -
@grobi
Wenn hier seitenlang geschrieben wird, man solle sich an die Airline wenden und dabei das verlinkte Formular benutzen, ist zu erwarten, dass auch die Antwort an dich lauten wird: an die Airline.
Solltest du dazu tendieren, die Sache über den RV abzuwickeln, so wirf einen Blick in die Frankfurter Tabelle und rechne dir aus, was für dich finanziell interessanter ist. :?