Flugzeitänderung vor der Reise
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@kater.koss
Das ist so, weil es du mit deinem Vertragspartner, dem Reiseveranstalter, im Rahmen der Buchung einer Pauschalreise entsprechend übereingekommen bist.Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie ggf. deine Klage lauten soll und ob du einen Anwalt findest, der sie vertritt.
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@ All ~~~
Gelesen und verstanden !!
Ebenso kenne ich die Vertragsbedingungen jeweiliger Veranstalter, ich möchte nur ermutigt durch das neue Urteil des OLG Celle
im Wiederholungsfall den Grund meiner Umbuchung wissen , ob hier Willkürlich oder mit Berechnung agiert wird!Ergo muss ich davon ausgehen dass alle Angaben zur Verfügbarkeit von freien Plätzen auf IT Seiten der Fluggesellschaften nicht korrekt sind sozusagen eine beabsichtigte virtuelle Täuschung für den Verbraucher. Es erzähl mir keiner es wäre nicht möglich zeitnah noch verfügbare Plätze korrekt anzuzeigen !
Kaufe ich im IT z.B. Karten für eine Veranstaltung , so werden bei Saalplanbuchung auch keine „Luftplätze“ angezeigt welche nicht zur Verfügung stehen ,jedoch Online buchbar sind .
Dort werden Tausende von Plätzen verwaltet , verkauft und nicht nur magere ~ 200 im Flieger.
Freundlicher Gruss
Wolfgang
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Holginho:
Alles Lobbyisten
Mal davon abgesehen, dass Herr Büchy mit absoluter Sicherheit ein Lobbyist ist (siehe dazu z.B. seine "Anklage" gegen die Politik bei der letzten Jahrestagung in Budva), ist er auch nur ein Mensch! Und als solcher natürlich keinesfalls davor gefeit, sich zu irren. Speziell in Bezug darauf, ob der komplette Verzicht auf die Nennung von Abflugzeiten vom Konsumenten angenommen wird, ist er mit seiner Ansicht keinesfalls unumstritten.
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Auch wenn es mega OT ist...
@traveller4073:
Der "Lobbyist" bezog sich nicht primär und umfänglich auf Herrn Büchy, sondern hat seinen Ausgangspunkt in einer hier vor kurzem gemachten "Äußerung" eines anderen users und ist mit dieser im Zusammenhang zu sehen
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hallo
bei vielen leuten die hier hier ihr leid klagen sieht es ja so aus, das sie mit den guten flugzeiten angelockt wurden und dann - im einklang mit den agb - umgebucht wurden.
warum sollte sich das angebot nich zweiteilen???rv die ohne flugzeiten günstig anbieten wie bisher und rv die feste flugzeiten anbieten und dafür entsprechende kosten ansetzen. dann hat der kunde die wahl ob er den mehrpreis tragen möchte.
aber pauschal mehrkosten bis zu 30% anzusagen hat doch was mit der hier so oft beschworenen glaskugel zu tun.
lg
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Hallo @ All ~~~
Folgendes habe ich mir überlegt, das Flugticket kommt meist eine Woche vor Abflug.
Ist dort eine andere Abflugzeit angegeben als die von mir gewünschte, werde ich bei der betreffenden Fluggesellschaft kurzfristig versuchen noch einen Platz für die von mir favorisierte Abflugzeit zu bekommen.
Würde dies positiv ausgehen ….. bliebe daher die Frage zu klären … Wer, Warum oder Was … verantwortlich ist für meine nicht Wunscherfüllung.
"by the way" …. Man sollte auch einmal querdenken um in Zukunft besser planen zu können und sich nicht je nach Belieben der Branche U-Zeit stehlen zu lassen !
Freundlicher Gruss
Wolfgang -
@Race77:
Wenn Du Dich mal mit Begriffen wie Kosten, Kostenspannen, Gewinnmargen etc. im Bereich Tourismus (oder hier speziell den Flügen) beschäftigen und auseinandersetzen würdest, würdest Du recht schnell merken, das diese "bis zu 30%" Kennlinien darstellen und real sogar deutlich höher ausfallen müßten....und dazu braucht man weder Kristallkugel noch Kaffeesatz

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@ -Race77
Hallo,
meine Vermutung geht ja in die Richtung dass kurzfristig zu Gunsten zahlungskräftigerer Kunden der P- Normalo ausgeladen wird.
Ich wäre allerdings bei einer ,wie von Ihnen angedachten 2 Teilung der Preise ,bereit für einen verbindlichen Termin etwas mehr zu zahlen.
Sicher werden einige schreiben, Du hast doch auch jetzt die Möglichkeit Flug und Hotel seperat zu buchen ... Richtig,dass werde ich sicher einmal versuchen um zu sehen ob dies die bessere Lösung ist.
Freundlicher Gruss
Wolfgang -
@kater.koss
a) ist deine Ermutigung vergeblich, denn das Urteil hat keinen Einfluss auf deinen geltenden Vertrag.
Du müsstest also selbst auf dem Klageweg feststellen lassen, dass dich die Klausel in den AGB "benachteiligt". Dabei bist du in der speziellen Causa auf die Argumentation beschränkt, anstatt wie erhofft am frühen Morgen erst am Nachmittag befördert zu werden. Vermutlich würde jeder Richter dir mitteilen, dass es sich nicht um einen Mangel sondern um eine bloße Unannehmlichkeit handelt, die dich zu keinerlei Ansprüchen berechtigt.b) verstehe ich nicht was daran so "ungerecht" sein soll, wenn Urlauber auf der A Maschine sitzen, die für die ansonsten gleiche Reise deutlich mehr bezahlt haben?
Mal unterstellt es wäre so ...
:?c) verstehst du glaub ich die grundsätzliche Problematik nicht:
Der Veranstalter hat für den Tag X bei der Airline Y die Menge von Z Sitzplätzen geblockt (und so hat er dir auch einen davon verkauft).
Während des Verkaufs stellt Y Air fest, dass der EPV des frühen Operating blendend läuft, der für das am Nachmittag jedoch eher schleppend ist. Also bekommt AB Tours von Y Air seine 50 Plätze auf der Nachmittagsmaschine zugewiesen, denn die müssen weg. Man nennt das effiziente Nutzung verschiedender Vermarktungsoptionen.In der Tat würdest du den Brass nicht haben, hättest du deinen Flug direkt bei Y gebucht - es verhielte sich dann nämlich genauso wie mit den Plätzen im Theater.
Zwar kann dich das auch nicht gänzlich vor Ungemach bewahren, aber dass beispielsweise CONDOR die A Maschine wegen zu geringer Auslastung streicht ist überaus unwahrscheinlich.
Ungefähr so unwahrscheinlich, wie eine erfolgreiche Klage in deinem Fall ... :? -
@ all
ich kann die Diskusion über Flugzeitenänderungen nicht verstehen:- wenn ich in den Urlaub fliege ist es doch egal, oder hängt vielleicht ein "Dickes Geschäft" davon ab ?
- buche ich eine Pauschalreise, kommt es darauf an, ob ich auf eien Linienflug oder einen Charterflug gebucht werde. Bei letzteren kommt es öfters schon mal zu Flugzeitenänderungen (Kosten sparen!) Bei Linienflügen kommt es sehr selten vor!
-gibt es noch gar keine Flugzeiten Angabenen, dann....Überaschung, ist ja URLAUB!
-ich selber bin schon oft geflogen, auch als Frühbucher, mit Kindern, in den Ferien und in der Nebensasion. Ich habe erst 2 mal eine Änderung der Flugzeiten. Einmal sogar auf einen anderen Flieger, um nicht 2x eine Zwischenlandung auf dem Türkeiflug zu haben!
Wer feste Flugzeiten haben will, sollte den Flug halt seperat auf Linie buchen, wenn denn eine Linie zum Urlaubsziel fliegt.

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eben, man kann halt nicht zu jeder Destination einen Linienflug buchen...
Abgesehen davon ist es mir im letzten Jahr passiert, dass der Linienflug komplett gecancelled wurde - eine "Garantie" gibt's also auch bei Linienflügen nicht...
Und "egal" ist es mir auch nicht, wann ich fliege, weil ich in den seltensten Fällen von meinem Heimatflughafen fliegen kann und aufgrund der längeren Anreise des Öfteren eine zusätzliche Übernachtung in der Nähe des Flughafens einplanen muss, wenn der Flug morgens früh geht...
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@elkemmerich
ich kann die Diskussion schon verstehen, ein überzogenes, fiktives Beispiel:Da wird eine 7-tägige Reise an das östliche Mittelmeer wird mit folgenden Flugzeiten gebucht:
Hinflug: 00.01Uhr am Sonntag (geschätzte Ankunft im Hotel So. morgens um 6Uhr)
Rückflug: 23.59Uhr am Sonntag (geschätze Abfahrt vom Hotel So.18Uhr)heißt sozusagen, den ganzen Sonntag am Anreisetag Urlaub plus Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa. und noch den ganzen Sonntag bis zu Abfahrt,
macht zusammen 8(acht) ganze Tage Urlaub vor Ort im Hoteljetzt kommt die Flugzeitenänderung:
Hinflug: 23.59Uhr am Sonntag (geschätze Ankunft im Hotel Mo. morgens um 6Uhr)
Rückflug: 00.01Uhr am Sonntag (geschätzte Abfahrt vom Hotel Sa.18Uhr)heißt sozusagen Urlaub ist nur Mo.,Di.,Mi.,Do.,Fr.,Sa. und dann Koffer packen,
macht zusammen nur 6(sechs) Tage Urlaub vor Ort im HotelDas macht einen Unterschied von 2(zwei) ganzen Urlaubstagen im Hotel!
Hättest Du nun die Wahl zwischen den beiden Flugzeiten, glaube ich zu wissen, für welche Reise Du Dich entscheiden würdest.
Und das ist der Grund der Diskussion. Wenn (die Betonung liegt auf wenn) zukünftig Reisen mit verbindlichen Flugzeiten verkauft werden, ist diese überzogen geschilderte Praxis der Flugzeitverschiebung einiger Reiseveranstalter aus meinem fiktiven Beispiel wohl nicht mehr möglich,
Gruß Peter
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Alles richtig, Peter - und keinerlei Widerspruch meinerseits..in der Theorie!
In der Praxis sieht es aktuell aber so aus, das das Urteil des OLG vorsieht, das zukünftig einmal genannte Flugzeiten verbindlich bleiben müssen.
Man achte hier auf genau dieses Detail...
...welches aber nicht ausschließt das die zukünftige Reaktion darauf eben so aussieht, das einfach keine Flugzeiten (die dann ggfs. höchstrichterlich verfügt einzuhalten wären) mehr genannt werden.
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Hallo @ All ~~~
Das keine Flugzeiten mehr angegeben werden wird nicht passieren, denn wer bucht bei einem RV ohne jedwede Zeitangabe ausser dem Tagesdatum wenn er 200 km Anfahrt zu FH hat, ergo 2-3 Std. Anfahrt plus 2 Std. Vorlauf Check In um vielleicht um 6h zu starten oder halt erst um 20h etc.
In der Zwischenzeit campiert er mit 3 Kindern im Terminal in der Hoffnung dass nicht am Flugtag die Abflugzeit noch einmal geändert wird.
Eine weitere Frage wäre zu klären , ob zum Buchungszeitpunkt überhaupt noch freie Plätze für diesen Termin im Kontingent des RV vorhanden waren.
Ansonsten ist dies eine Täuschung zum Nachteil des Verbrauchers und daraus kann sehr wohl Schadenersatz für verlorene Urlaubszeit abgeleitet werden.
Das Beispiel von Rhodos Peter erklärt dies sehr gut !
Freundlicher Gruss
WolfgangPS. Ich habe im Jahr 1978 einen Vergleich wegen nicht befördertem Gepäck angestrengt.
Nur so viel dazu, in Frankfurt wurde auf dem Flug nach Ceylon eine Palette mit einem VW Käfer
in „unsere“ 747 geladen , dafür der Kofferwagen mit dem Gepäck von18 Gästen auf dem Park/Ladeplatz der Maschinezurück gelassen.Dummerweise konnten Fluggäste diesen Verladevorgang vom Gate beobachten und per Foto dokumentieren ,somit keine Ausredemöglichkeit der FG.
Da unser Gepäck erst mit 8 Tagen Verspätung eintraf wurde uns 30% des RP erstattet.
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hallo
ich glaube eher das die 30% überzogen sind und die übliche panikmache von einigen selbsternannten fachleuten sind. belastbare zahlen hat ja hier wohl keiner und was
stellungnahmen aus der reisebranche wert sind kann sich jeder hier denken.
und bei den flugzeiten wirds wohl eher so sein, auf dem frühen flug werden z.b.
5 plätze gebucht und auch den preiswerteren??späten 50 plätze. jetzt wird den 55 urlaubern eine reise mit dem frühen flug verkauft. die ersten 50 werden auf den späten flug verschoben, die letzten 5 fliegen früh. und sag mir keiner das die rv nicht mit diesen, allerdings durch die agb abgedeckten methoden arbeiten. und nach dem urteil wird warscheinlich der im vorteil sein der zuverlässige flugzeiten angibt bzw. garantiert. klar das die trickser aufschreien und horrorszenarien heraufbeschwören.lg
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Also ich lasse mich einfach ueberraschen.
Ich buche heute keine Pauschalreisen weil ich da keine garantierten Flugzeiten bekomme. Wenn es in Zukunft keine Zeitangaben mehr gibt buche ich eben weiterhin keine Pauschalangebote.
Schlechter wird es fuer mich nicht, egal wie es ausgeht und was auch immer die KoTSequenzen des Urteils sein werden.

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Hallo Race 77 und alle Zweifler

Hier mal einkonkretesBeispiel einer Reise von mir..............Pauschalangebot hier beiH-Checkfür 2 Personen vom 07.05.2013 bis 18.05.2013
im DZ mit HP im****IBEROSTAR Fuerteventura Palace
P-Preis ist1988,- EuroDagegen Individuellgebucht gesamt2110,66 Euro
Das wären nach meinen Rechenkünstenmagere 6,17% Mehrkosten !
Kosten Flug individuellmitCondor
Hinflug
Economy ClassDi, 07.05.2013
06:05 Hamburg
10:00 FuerteventuraFlugpreis**2 Erw. .....**267,98 €
[Steuern und Entgelte](javascript:ibe.show_outboundZUSTAXDetails())
86,00 €
Service Charge
6,00 €
Treibstoffzuschlag (FUELB)
2x15,00 €
Luftverkehrssteuer / Entgelte (LUFST)
2x8,00 €
Steuern/Gebühren (TXHAM)
2x20,00 €
Summe 2x43,00 €
Steuern und Entgelte (gesamt)86,00 €Rückflug:
Economy ClassSa, 18.05.2013
15:50 Fuerteventura
21:40 HamburgFlugpreis**2 Erw.........**391,98 €
Service Charge 6,00 €
Treibstoffzuschlag (FUELB)
2x15,00 €
Steuern/Gebühren (TXFUE)
2x6,00 €
Summe
2x21,00 €
Steuern und Entgelte (gesamt) 42,00 €**Gesamtpreis für alle Teilnehmer.....**799,96 €
Details Ihrer BuchungIBEROSTAR Fuerteventura PalaceTarif ONLINE****Zeitraum07/05/2013 - 18/05/2013
Übernachtungen 11
Zimmer 1 Doppelzimmer mit Meerblick 2 Erwachsene
Verpflegung Halbpension
Ihre Buchung
Gesamtpreis:
1.310,70 €
inklusive Steuern
Angebote Für Reservierungen vor 28/02/13Fazit ,in Zukunft werde ich keine P-Reisen mehr buchen,ich nehme gerne ein wenig höhere Kosten in Kauf als mich willkürlich auf die Eine oder die Andere Abflugzeit schieben zu lassen.
Es geht den RV nur um eines...der Gewinnmaximierung,der Kunde stört nach der Buchung nur dieses Bestreben.Freundlicher Gruss ~~~~~
Wolfgang -
@ Kourion,
mit Zweifler möchte ich die Personen ansprechen welche der Meinung sind,
dass PR günstig und IDR immer im zweistelligen % Bereich teuerer ist.Freundlicher Gruss
Wolfgang