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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • muschelsucherinM Offline
    muschelsucherinM Offline
    muschelsucherin
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1741

    @Kourion,
    es geht mir nicht um die Flugzeiten, dass die sich ändern können ist mir bewusst!
    Was mich nur wunderte ist, dass in der Bestätigung keine Angaben über die Airline und den Transfer stand.  
    Für die Reise, die ich im April  antrete gab es diese Angaben, allerdings habe ich die schon im September 2012 gebucht.
    Mit meinem Beitrag wollte nur zum Ausdruck bringen, dass Neckermann gar keine Zusagen macht. (Habe die Mail deshalb rein kopiert)

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1742

      Aber Muscheln hast du schon mal gefunden, oder?

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • Flora_59F Offline
        Flora_59F Offline
        Flora_59
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1743

        @vanschmeling
        Genau den Eindruck habe ich auch (Reaktion auf das Urteil).

        @Muschelsucherin

        Schon mal dran gedacht, dass Neckermann keine genauen Angaben macht, weil er einfach keine machen kann? 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1744

          @muschelsucherin
          Vereinfacht:
          Der Verbraucherschutz will gerichtlich eine Bestimmung herbeiführen, die die in der Bestätigung der Pauschalreise angegebenen Flugzeiten verbindlich stellt.
          Die bislang ergangenen Urteile tendieren zu einer Festlegung bei Angabe, also ist es gut möglich, dass dein VA aus diesem Grund erst mal keine solche macht.
          Hingegen bestätigt er nur, dass er Muschelsuchers an einem bestimmten Tag zum Ziel bringt mit einen Flugzeug, und an einem bestimmten dort wieder abholt.
          Damit umgeht er die - möglicherweise irgendwann rechtskräftige? - Bestimmung, sich an angegebene Daten halten zu müssen.
          Möglich, dass das in Zukunft nicht mehr irgendwie eigenartig sondern eben Usus ist, der DER jedenfalls hatte diese Variante gem. etlicher Pressemitteilungen in Aussicht gestellt.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • KourionK Offline
            KourionK Offline
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1745

            @muschelsucherin
            Du schriebst:
            "@vonschmeling  @Holginho,
            verstehe nicht, was ihr mir damit sagen wollt?
            Ich glaube es ist für mich besser, nur bei HC zu lesen, anstatt zuschreiben!"

            Auf dieses Posting bezog sich meine Antwort, die mit dem Satz endete:
            "Auf diese Diskussionen und die dort angedachten zukünftigen Möglichkeiten bezogen sich die Beiträge von @vonschmeling und @Holginho."

            Zu deinem Satz:
            "Was mich nur wunderte ist, dass in der Bestätigung keine Angaben über die Airline und den Transfer stand."

            Die Erklärung dazu findest du in der Antwort des RV nach deiner Mail bezügl. Platzreservierung (von dir hier hineinkopiert):
            "Aktuell ausgewaehlte Verbindung: ..... Bitte beachten Sie, dass wir weder die Fluggesellschaft, noch die Flugzeiten, noch die Streckenführung ( via, direkt, non stop etc ) bestätigen. Deswegen finden Sie ausser dem gebuchten Abflughafen und Termin keine verbindlichen Daten auf der Reisebestätigung.... Gleichzeitig bekam ich eine Sitzplatz- Reservierung von Hamburg Airways."
             
            Welche Erklärung gab Neckermann denn wegen des nicht in der Buchungsbestätigung erwähnten Transfers ?

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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            • muschelsucherinM Offline
              muschelsucherinM Offline
              muschelsucherin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1746

              @bernhard707
              Muscheln habe ich in 19 Jahren Türkei sehr viele außergewöhnliche gefunden. Von Incekum - Belek den Strand leergeräumt! Ohne Verhaftung durch den Zoll gekommen, trotz mehrfacher Durchsuchung der Koffer.

              @Kourion,
              Zu dem Transfer gab es keinerlei Informationen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1747

                @muschelsucherin
                Den gebuchten Transfer würde ich mir - wenn du dir diesbezügl. Gedanken machst - nachträglich bestätigen lassen.

                Ich habe mir meine Buchungsbestätigungen (anderer RV) für 2013 angeschaut: Der Transfer ist immer vermerkt.
                Bei der online gebuchten Reise wird allerdings das Rail&Fly Ticket in der Buchungsbestätigung seitens des RV nicht erwähnt. In der Bestätigung seitens HC - ja. Das Ticket ist aber bei den in der Zwischenzeit angekommenen Reisepapieren. 

                Eine solche "Auslassung" muss also nicht unbedingt was bedeuten.
                Aber wenn's dich beunruhigt - frag nach. 

                P.S.:  Hast du dir vor dem Buchungsklick das Buchungsformular ausgedruckt - Formular mit dem Hinweis auf den Transfer ?

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • muschelsucherinM Offline
                  muschelsucherinM Offline
                  muschelsucherin
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1748

                  @Kourion,

                  Hamburg AntalyaHinflug: Di. 15.10.2013 06:00 - 10:30 Uhr Direktflug Hamburg Airways Rückflug: Di. 29.10.2013 11:20 - 14:00 Uhr Direktflug Hamburg Airways
                  14 TageDoppelzimmer zur Alleinbenutzung (A1A) All Inklusive

                  • Transfer inklusive
                    Neckermann Reisen

                  Nachdem ich dieses bei HC gelesen habe, buchte ich über mein Reisebüro tel. diese Reise. Nicht bei HC, sondern über mein Reisebüro, welches mit meiner Sparkasse zusammen arbeitet. Dort bekomme ich nämlich 4% Ermäßigung.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1749

                    @muschelsucherin
                    Alles klar. Das ist die Reiseausschreibung von der HC-Seite. 

                    Hast du nach der Buchung im RB einen Ausdruck über (ich meine, es hieße) "Reiseanmeldung" oder "Reiseanfrage" erhalten - wo der Transfer vermerkt war ?

                    Wenn dich die Transfersache beunruhigt: Lass das RB bei Neckermann diesbezüglich anfragen.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • curiosusC Offline
                      curiosusC Offline
                      curiosus
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1750

                      Bitte kommt zum Thema zurück, welches nicht Transfer o.ä. ist!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • RalphMartinaR Offline
                        RalphMartinaR Offline
                        RalphMartina
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1751

                        Waren im Januar mit Condor 48 zu lange unterwegs. Die errsten 24 Stunden sind auf Blitzeis in Frankfurt zurückzuführen, was wir einsehen und verstehen. Die anderen 24 Stunden lagen an einen defekten Flieger. Wir kamen statt Montagabend erst Mittwochabend zu Hause an. Mein Mann Arbeitet auf Auslandsmontage wo Er Dienstag - Früh wieder los Fahren müssen.Aber nun mußte Er 1 Woche Mehrurlaub nehmen. Wir stellten den Anspruch bei Condor, diese lehnten jede Gutmachung Ihrerseits ab." Wörtlich:Wir sind Ihren Anliegen sorgfältig nachgegangen und haben aufgrund der uns daraufhin vorliegenden Informationen unsere Entscheiduung  getroffen. Auchz unter Einbeziehung Ihres erneuten Schreibens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte , die es ermöglichen eine Zahlung vorzunehmen"Wir haben von Condor nun erst mal die Nase voll.  Andere Mitreisende mit welchen wir noch Kontakt haben, sind mit einen Scheck von 50 Euro abgespeist worden. Wir werden jetzt die Sache einen Anwalt übergeben.Hat jemand auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Was Condor betrifft?
                        LG Martina

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1752

                          Willkommen im Forum wäre ja bei euch nicht so wirklich zutreffend, daher vielleicht einfach nur ein paar Seiten zurück lesen hier im Thread...

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Tinchen875T Offline
                            Tinchen875T Offline
                            Tinchen875
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1753

                            Hier auch nochmal eine Frage zur Flugverspätung:

                            Im Novemer Kenia-Rückflug (Condor)  26 Stunden Verspätung wegen technischem Defekt an der Maschine. Condor angeschrieben und Entschädigung gefordert, als Antwort kam, dass es außergewöhnliche Umstände usw. sind und sie leider nichts bezahlen. Anwalt eingeschaltet 600 Euro pro Person als Entschädigung + Übernahme der Anwaltskosten gefordert.
                            Heute Antwort von Condor dass sie bereit wären aus Kulanzgründen 300 Euro pro Person zu zahlen. Sollen wir das Angebot annehmen?
                            Dann würde uns aber natürlich bei 300 Euro abzgl. der Anwaltkosten nicht viel über bleiben. Was sollen wir machen? Klage einreichen? Ein anderes Vergleichsangebot fordern/vorschlagen?  Leider sind wir nicht Rechtsschutzversichert

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1754

                              Hier ist wohl flightright etc. die richtige Adresse.
                              Vorleistung nicht erforderlich und hohe Erfolgsquote.
                              Die Branche übernimmt Fälle nur mit guter Prognose - sofern du abgelehnt wirst, waren es in der Tat "außergewöhnliche Umstände".
                              Bei der Erfolgsprovision bliebe jedenfalls mehr für euch hängen ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Jessy_233J Offline
                                Jessy_233J Offline
                                Jessy_233
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1755

                                Wenn der Anwalt schon eingeschaltet ist, machen Flightright und Co wenig Sinn, da der Anwalt schon mal zu bezahlen wäre...

                                @Tinchen
                                Was war der tatsächliche Grund für die Verspätung? Ich würde dankend ablehnen und klagen auch ohne RV! Da vor Kurzem Condor an einem Tag in Rüsselsheim 18 Fälle auf einen Schlag verloren hat, stehen die Chancen mutmaßlich gut. Alles andere ist Propaganda!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HolginhoH Offline
                                  HolginhoH Offline
                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1756

                                  Es gab auch schon Tage, da hat "die Condor" "18" Fälle an einem Tag gewonnen...

                                  ...und das ist keine Propaganda!

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1757

                                    @jessy
                                    Im Erfolgsfall würden - ohne großes Zutun der Geschädigten! - ca. € 840 fließen.
                                    Davon kann man bequem das Honorar für den Anwaltsbrief bezahlen und stellt sich allemal risikoloser als mit einem selbstfinanzierten Prozess, bei dem ja dann auch noch einmal Kosten vorzustrecken wären. All das entfällt bei der Übernahme durch Typ flightright Inkasso.
                                    Warum es also "wenig Sinn" haben sollte, ist mir schleierhaft? :?

                                    Der Grund für die Verspätung war ein technischer Defekt, wie oben zu lesen.
                                    Dabei spielt seine Art wohl eine eher untergeordente Rolle; zumeist werden derlei Vorkommnisse nicht als exkulpierend für die Airline im Sinne der Ansprüche gem. VO(EU)261/04 beurteilt.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • tina1312T Offline
                                      tina1312T Offline
                                      tina1312
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1758

                                      Die Übernahme des Mandats durch Flightright etc. würde es trotz allem bedeuten, dass der bisher in Anspruch genommene Anwalt seine Gebühren dem Mandanten in Rechnung stellt.
                                      In diesem Fall hier wären es bei Zugrundelegung einer 1,0 Gebühr (einfache Sachlage / Brief) nach dem VV RVG 85,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Jessy_233J Offline
                                        Jessy_233J Offline
                                        Jessy_233
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1759

                                        Holginho:
                                        Es gab auch schon Tage, da hat "die Condor" "18" Fälle an einem Tag gewonnen...

                                        Ist doch Blödsinn! Condor hat bei techn. Defekt (den hatte ich oben überlesen) kaum ne Chance wenn der Passagier durchhält und sich nicht durch solche Nebelwerferei verunsichern lässt! Anwalt mit der Klage beauftragen und fertig!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #1760

                                          Naja, als "Blödsinn" würde ich "andere" Aussagen bezeichnen 😆

                                          Nur zur Info, ich sage doch gar nichts gegen die grundsätzlichen Möglichkeiten eines Klagewegs (oder anderer Optionen einen Teil des Reispreises zurückerstattet zu bekommen) - nur sollte dies auch grundsätzlich(!) sachlich fundiert(!) sein. Und ja, es gibt mehr als genug selbsternannte Verbraucherschützer, welche deutsche Gerichte mit völlig sinnfreien und schwachsinnigen Klagen belästigen...noch stärker tritt dieses Phänomen in den Reklamationsabteilungen der RV und Airlines auf.

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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