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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • traveller4073T Offline
    traveller4073T Offline
    traveller4073
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1781

    Du eventuell, "man" definitiv nicht! Im diesem Portal zugehörigen Reisebüro liest sich ein beliebiges Angebot z.B. so:

    im Reisepreis enthaltene Leistungen

    • 2 Personen

    • 7 Tage / 11.05.2013 - 18.05.2013

    • 1 Doppelzimmer Typ 1

    • All Inklusive

    • Zug zum Flug mit der Deutschen Bahn inklusive!

    Keine Silbe von "Übernachtungen"; auch in den dazugehörigen AGB nicht...
    Bin jedoch zuversichtlich, dass Nate1 eine fundiertere Auskunft geben wird! 😉

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

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    • Heike68H Offline
      Heike68H Offline
      Heike68
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1782

      click mich

      siehe das Urteil...6 Übernachtungen = 7 Urlaubstage

      Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

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      • traveller4073T Offline
        traveller4073T Offline
        traveller4073
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1783

        na da hast aber lange gebraucht 😆   um ein Urteil zu finden. Darf ich nun auch eines beschreiben (AG Hannover, Az. 519 C 7511/08):
        So wurde am Amtsgericht Hannover im Fall von Gran-Canaria-Urlaubern entschieden, dass diese die Hälfte ihrer Kosten für den letzten Reisetag erstattet sowie 50 Euro Schadensersatz bekommen sollten. Der Rückflug war nach einer Woche Aufenthalt von 17.35 auf 7.30 Uhr morgens vorverlegt worden. Das Gericht sah das als gravierende Verkürzung der gesamten Reisedauer und befand, dass die bei der Buchung erweckten Erwartungen des Reisenden an den letzten Urlaubstag nicht beliebig unterschritten werden dürften.

        nochmal, ganz langsam geschrieben für dich: "...den letzten Urlaubstag...". Ein Gericht bezeichnete also den Rückreisetag ganz eindeutig als Urlaubstag. Die Nacht davor - oder die restlichen gebuchten - war in der gesamten Begründung unerwähnt! 😉

        Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

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        • Heike68H Offline
          Heike68H Offline
          Heike68
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1784

          ...Du hat Recht und ich hab meine Ruhe, o.k. 😆

          Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • traveller4073T Offline
            traveller4073T Offline
            traveller4073
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1785

            ...jaja, deine Ruhe hattest eh immer. Die hab auch ich nicht gestört; ich hab nichtmal mit dir kommuniziert, sondern das ging von dir aus (oder hast du den Doppelnick Nate1 und Heike68?? 😛 )??

            Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1786

              "Zumutbar bei Flugverlegungen sind grundsätzlich nur Änderungen während des An- und Abreisetages ohne Verlust oder wesentliche Beeinträchtigung der Nachtruhe wie

              • Vorverlegung des Rückflugs um 80 Minuten(AG Bad Homburg RRa 2003, 180)- Vorverlegung von 14.35 auf 6.10 Uhr wenn die Flugzeiten im Katalog nicht angegeben waren und im Flugschein unter Änderungsvorbehalt mitgeteilt wurden
                (AG Bad Homburg NJW-RR 2002, 636)
              • Verschiebung der Abflugzeit auf der Hinreise von 6.25 auf 16.50 Uhr, auch wenn dadurch ein Urlaubstag verloren geht, sofern die Allgemeinen Reisebedingungen einen auf die Flugzeit bezogenen Änderungsvorbehalt enthalten (AG Hannover RRa 2003, 80)-eine Flugroutenänderung durch Zwischenlandungen, wenn sich dadurch die Flugzeit um 2 Stunden verlängert. Geringfügige Veränderungen wie eine Änderung der Flugroute oder eine Abflugverzögerung bis zu 4 Stunden sind ersatzlos hinzunehmen (LG Frankfurt/M RRa 2005, 167 m. Anm. Schmid RRa 2005, 151) - wenn sich die Ankunft am Urlaubsort nicht auf den nächsten Tag verschiebt und sich die Nachtruhe des Reisenden mehr als unerheblich verkürzt. Dies ist bei einer Ankunft nachts um 1.00 Uhr (noch) nicht anzunehmen (AG Duisburg RRa 2005, 169).
                Gleichwohl ist der Reisende nicht rechtlos. Der Reisende hat nach § 651a V 2 BGB ein kostenfreies Rücktrittsrecht, kann aber keinen Schadensersatz fordern, da der Veranstalter von seinem gesetzlichen Änderungsrecht Gebrauch gemacht hat und somit kein Verschulden vorliegt."

              Quelle: Führich

              Fazit:
              Man kann streitig eine Klärung herbeiführen lassen, sofern neuralgische Punkte wie "erhebliche Verkürzung der Erholungszeit / Störung der Nachtruhe" infolge einer Flugzeitverschiebung zu beklagen sind, die Ergebnisse jedoch (ca. 50% eines Tagespreises) stehen in keiner Relation zum Aufwand.
              Allemal besser ist eine sachliche und persönliche Beschwerde beim Veranstalter - der wird zumeist von sich aus ein ähnliches Angebot auf Basis der Kulanz unterbreiten.
              😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • traveller4073T Offline
                traveller4073T Offline
                traveller4073
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1787

                soweit korrekt ausgeführt 😉

                weiteres Fazit:
                Der gute und von dir zitierte Ernst Führich (Jurist, Professor an der FH Kempten und Autor mit Schwerpunkt Reiserecht) schreibt NICHT, dass "...An- und Abreisetage nicht als Urlaubstage zu bewerten sind, sondern ausschließlich zur Beförderung von A nach B dienen..." und er schreibt auch NICHT, dass man laut irgendeines nicht näher bezeichneten Reisevertrages "...Übernachtungen und nicht Urlaubstage..." bucht.

                ...womit das Märchen von den PAUSCHAL nicht als Urlaubstage zählenden Reisetagen wohl in wenigen Seiten von Neuem losgehen wird...

                Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1788

                  @traveller4073
                  Absolut korrekt, im BGB sind derartige Hinweise auf "sind keine Erholungstage" nicht zu finden; ich nehme an, dass die Formulierung auf den zahlreichen Urteilen in diese Richtung basiert, bzw. dergestalt auch schon in AGB zu finden ist.

                  Zudem wird es zu dem Prädikat "Zumutbarkeit" wohl nie eine einheitliche Betrachtung geben und daher ist es sinnvoll, den Rahmen der aktuellen Rechtsprechung zu Grunde zu legen.
                  Dies bedingt auch meinen Rat, sich außerhalb gerichtlicher Entscheidungen mit dem Verursacher zu einigen ... machtvolle Entscheidungen zur Sachlage stehen leider aus.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • guddimanG Offline
                    guddimanG Offline
                    guddiman
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1789

                    Insgesamt bestätigen eure letzten Beiträge nun auch meine Befürchtungen.Bisher ist wohl rechtlich nicht so eindeutig entschieden, welche Ansprüche ich tatsächlich geltend machen könnte.
                    Werde morgen mal bei alltours anrufen...

                    Ärgerlich ist die geänderte Rückflugzeit auf jeden Fall, denn es gibt x Möglichkeiten, mit dem Flieger nach Antalya zu reisen. Die für uns günstigsten Flugzeiten waren nun mal die von uns gebuchten. Da kann ich mir in Zukunft die stundenlange Sucherei in verschiedenen Reiseportalen auch sparen und nimm dann einfach den erstbesten Veranstalter.
                    Änderungen der Flugzeiten, der Airline oder gar des gebuchten Hotels sind für uns Urlauber scheinbar einfach hinzunehmen - schließlich gibt es ja die AGBs.

                    LG
                    Danke für eure Meinungen

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1790

                      Doch, die Rechtslage ist ziemlich eindeutig ... 😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • bondgirl1976B Offline
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                        bondgirl1976
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1791

                        Wahrscheinlich wurde zu meiner Frage schon X-Mal eine Antwort gegeben... 😉 aber, ich muss zugeben, dass ich in der Flut von Postings mich nicht so wirklich schlau machen konnte.
                        Also, über einen großen Reiseveranstalter habe ich einen Flug (also definitiv keine Pauschalreise) gebucht, mit Zwischenlandung.
                        Wenn jetzt (wie so häufig) der Anschlussflug flöten geht, weil der 1.Flug verspätet ist,  muss ich mich dann an den Reiseveranstalter wenden und ist der dann für einen neuen Anschlussflug zuständig? Tritt der auch für die Übernachtung ein, wenn es keinen weiteren Flug an dem Tag mehr gibt?

                        Bondgirl

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1792

                          @bondgirl
                          Am besten wendest du dich an 007! 😉

                          Spaß beiseite: Nein, bei einer Nur-Flug-Buchung ist der Veranstalter nicht der Ansprechpartner sondern die operating airline.
                          Allerdings hat die dieselben Verpflichtungen gegenüber dem Fluggast, i.e. für eine rasche Ersatzbeförderung zu sorgen und ggf. eine Hotelübernachtung zu erstatten, die üblicherweise vom Reisenden vorverauslagt wird.
                          Übrigens sind verpasste Anschlussflüge seltener als man im Blick auf die Reklamations- und Prozessflut denkt ...
                          Happy landings!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • knuddi777K Offline
                            knuddi777K Offline
                            knuddi777
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1793

                            Servus Zusammen,

                            ich bin mir sicher das es auch dieses Problem bereits hier gab, konnte aber auf die schnelle nichts darüber finden und hoffe das mir jemand einen Rat geben kann.
                            Es geht um folgendes, wir haben eine Pauschalreise in die Türkei gebucht mit 9 Übernachtungen. Nun haben wir die Reiseunterlagen erhalten und nun (keine große Überraschung) haben sich die Flugzeiten geändert..Auf dem Hinflug sind es 6 Stunden Unterschied zu dem was ursprünglich geplant war, geschenkt.. Worum es uns aber geht ist der Rückflug. Dieser wurde um ganze 12 Stunden vorgezogen. Das alleine finde ich schon super dreist und stelle auch mal die Behauptung auf das dahinter Methode steckt, beim buchen immer gute Zeiten anzugeben die sich dann nahezu immer noch ändern. Was hier allerdings noch erschwerend hinzu kommt ist, dass wir nun anstatt um 15:30 um 03:30!!! fliegen sollen. Das bedeutet das wir noch vor Mitternacht aus dem Hotel abgeholt werden müssen um den Flug überhaupt zu erreichen. Damit ist doch eindeutig und nachweislich ein ganzer Tag futsch vom Urlaub. Gibt es zu solchen speziellen Fällen bei denen man zwar den Flug noch am ursprünglich angegeben Datum hat, jedoch durch Transfer+Wartezeit am Flughafen, eine Übernachtung weniger im Hotel wahrnehmen kann extra Vereinbarungen? Danke für alle Antworten ;)!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • curiosusC Offline
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                              curiosus
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1794

                              Es geht kein Tag "futsch", da An- und Abreisetag nicht als Urlaubstage gewertet werden. Sicherlich ist es aber ärgerlich für Dich, allerdings im Rahmen der derzeit noch gültigen Rechtsprechung, auch wenn es hierzu bereits einzelne anders lautende Urteile in Einzelfällen gegeben hat.

                              An Deiner Stelle würde ich mit dem RV versuchen eine für beide Seiten akzeptable Alternative auszuloten, das ist sicherlich einfacher und erfolgreicher als den (ungewissen) juristischen Weg einzuschlagen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • knuddi777K Offline
                                knuddi777K Offline
                                knuddi777
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1795

                                [curiosus](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=tLs%2FQW1lV8MwYRUETgmzvA%3D%3D', 'mhcprofile')) vielen Dank für die Info! Mich stören an dieser Info zwei Dinge:

                                1. Gibt es also kein Recht das besagt das wir Anspruch auf 9 Übernachtungen haben, so wie es in unseren Reiseunterlagen steht?

                                2. Selbst wenn der An- und Abreisetag nicht als Urlaubstage gelten sollen (was ja soweit ich das recherchieren konnte mehr und  mehr strittig ist) so müssen wir nun ja schon einen ganzen Tag vorher Abreisen, da wir ja vor Mitternacht aus dem Hotel müssen! Selbst dann soll der RV noch im Recht sein? Ehrlich gesagt ist das für mich schwer nachvollziehbar..

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HolginhoH Offline
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                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1796

                                  Hallo knuddi, wenn Du Dich hier "ein paar Seiten" durch diesen thread liest, bist Du schon ganz gut "im Thema".

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Race77R Offline
                                    Race77R Offline
                                    Race77
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1797

                                    hallo

                                    @knuddi

                                    google mal - es gibt urteile die sagen das mehr als 10 stunden verschiebung nicht statthaft  sind bzw. schadensersatzpflichtig. hier wird dir nicht geholfen, es wird immer nur angesagt das an- und abreisetage keine urlaubstage sind. also mehr auf seiten der rv bzw. fluglinien. :?
                                    und das die sache mit den flugzeiten system hat ist meiner meinung nach nicht unwarscheinlich. und was die anderen power user darüber denken ist mir schlicht egal. 😆

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • curiosusC Offline
                                      curiosusC Offline
                                      curiosus
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1798

                                      Race77, bitte erst richtig lesen und verstehen, dann entbehren sich auch sinnfreie Kommentare. 😄

                                      knuddi777, ein Anrecht auf Deine gebuchten Übernachtungen hast Du natürlich, allerdings gilt beim Abreisetag nicht der Zeitpunkt des Verlassens des Hotels, sondern derzeit noch die avisierte Flugzeit.
                                      Da allerdings dieses Procedere derzeit juristisch unterschiedlich bewertet wird (da helfen auch nicht die bereits erwähnten Einzelurteile), ist es i.d.R. zielführender mit dem RV dahingehend eine akzeptable Einigung zu erzielen.

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                                        #1799

                                        @ Curiosus: Warum ist das sinnfrei was Race77 geschrieben hat?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #1800

                                          ...da seine "Ausführungen" nicht allgemein gültig sind und zudem wieder einmal im Nachsatz eindeutig sind... :?

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