Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
Hallo @sabbel und willkommen im Forum von HolidayCheck.
Eine erste und sehr gute Maßnahme ist ganz sicher die Lektüre der AGB, zu welchen du den Reisevertrag abgeschlossen hast. Ihnen kannst du entnehmen, dass die Flugzeiten bei der Buchung "voraussichtlich" sind und sich der Veranstalter ihre Änderung ebenso vorbehält, wie auch die der Route (jetzt via HAM).
In den Diskussionen hier im Forum kannst du überdies nachlesen, dass der An- und Abreisetag nicht als Erholungstage gelten, somit also die Aussage "uns geht ein Urlaubstag verloren" rein rechtlich keinen Bestand hat.
Dann kannst du es noch dreingeben bei deinem Vermittler oder Veranstalter zu insistieren, da die Änderungen vertragskonform und somit von dir nolens volens zu akzeptieren sind.
Abschließend rate ich dir den Ärger über Unabänderliches schnellstens zu Gunsten der Vorfreude zu begraben.
Viel Erfolg!
-
Du kannst dich auf neun gebuchte Urlaubsnächte und acht Urlaubstage freuen.

An- und Abreisetag sind Reisetage. -
Danke für Info!
Gilt dies denn nur bei Pauschalreisen?
Was ist wenn ich z.b. Flug, Hotel etc. einzeln buche?
-
@sabbel
Bedingt ... :?
Auch die Fluggesellschaften behalten sich Änderungen "aus wichtigem Grund" vor, somit wird ebenfalls ein direkt gebuchter Flug gelegentlich der Effizienz geopfert, sei es bezüglich der Dispatches oder Routings oder gar einer Stornierung - Tendenz steigend bei den klassischen Ferienfliegern - und nicht nur dort ... !
Im Ring geht es maßgeblich um konkurrenzfähige aber dennoch wirtschaftlich vertretbare Tarife, hierbei bieten Routings mit optimaler Auslastung das naheliegendste Potenzial.HAM im An- und Abflug ist wirklich erlebenswert - insbesondere Flugreisen sollten unabhängig von der Zeit auf dem Niveau "Erlebnis" bewertet werden, imho würde man sich damit viel ersparen und noch mehr gewinnen!

-
Hallo,
meine Familie und ich haben diesen Januar eine Pauschalreise im September gebucht. Damals konnten wir uns zwei verschiedene Flughäfen aussuchen, dies nutzten wir natürlich aus um bessere Flugzeiten zu erhalten (vorallem da meine kleine Schwester eine Behinderung hat, bei der das nachts reisen nicht verträglich mit der Gesundheit ist)
Nun haben wir selbst Mitte März rausgefunden, dass das Amtsgericht GXL für insolvent erklärt hat. Zu dem Zeitpunkt sind wir gleich zum Reisebüro und fragten was nun mit uns passiere.. Es kam die Aussage dass uns kein Mehraufwand usw. entstehen würde. Wir schauten damals auch im Internet und da gab es natürlich auch noch bedeutend mehr Angebote als heute.
Nun mit dem Mehraufwand stimmt so nicht. Plötzlich sollen wir laut dem ersten Angebot 20.45 Uhr anreisen (knapp zwölf Stunden später als gebucht im Januar) und kämen erst ca. um eins am nächsten Tag am Flughafen an. Mit dazu gerechnet ist noch nicht die Anfahrt zum Hotel. Also der erste Urlaubstag ist damit auch schon angegriffen.
Auf die Anfrage, ob wir nicht von einem anderen Flughafen fliegen können, da sonst bei dieser Nachtzeit meine Schwester starke Beruhigungsmittel nehmen muss und der erste Urlaubstag damit ganz hin ist, wurde uns Dresden angeboten, mit dem Hinweis, dass wir dann 500 € mehr zu zahlen hätten.Es wurde uns dann angeboten, dass wir uns nun für das zweite Angebot entscheiden sollen, oder uns für ein anderes tagesaktuelles Katalogangebot.. Achja und die zwei Angebote kamen jetzt zum 17. April, einem Monat später. Und zwei verschiedene Flughäfen darf man nun nicht mehr wählen, weil wohl vor zwei Wochen der GF gewechselt hat und dies nicht mehr duldet..
Das ist doch ein Witz, die Airline hat sich im Dezember insolvent gemeldet, im Januar verkauft unser Unternehmen noch Flüge von denen. Es wird weder Entschädigung für den Verlust des ersten Tages angeboten, noch macht man uns ein vernünftiges Angebot, wenn man Flughafen wechselt. Nix. Wir können doch nichts dafür, dass der RV solange mit der Organisation braucht und dann dementsprechend die Preise teurer sind.
Haben wir überhaupt einen Anspruch? Mich ärgert am meisten, dass so wenig Verständnis gegenüber der Behinderung und Geringverdienern gezeigt wird.
-
Willkommen im Forum von HolidayCheck, @Alexa84!

Dein grundsätzlicher Irrtum:
Du hast keine Reise mit einem Flug der Airline A um B Uhr vertraglich zugesichert bekommen, sondern eine Reise am Tag X vom Flughafen Y zum Flughafen Z und zurück.
Im Rahmen einer Pauschalreise wird dir also ein alternatives Angebot gemacht, das du mit dem Anspruch "Erstattung des Erlangten" dann ablehnen kannst, wenn sich die Daten X,Y oder Z ändern, hingegen ist eine Änderung der Abflugzeiten sowie der Airline oder Route vertraglich zulässig.
Um das herauszufinden genügt übrigens schon die Lektüre des vorhergehenden Beitrages.
Es spielt also - ganz in deinem Sinne! - für dich keine Rolle, wann die als voraussichtlich mit dem Operating beauftragte Airline Insolvenz beantragt hat, sofern die vertraglich zugesicherten Eigenschaften deiner gebuchten Reise sich dadurch nicht wesentlich ändern. Wesentliche Änderungen wären die der Reisetage (X) oder des Start- und Zielflughafens (Y/Z). -
@Alexa
Hi,
es ist grundsätzlich ein wenig - ich nenn's mal - "riskant", sich für ein Reiseangebot aufgrund der "guten" Flugzeiten zu entscheiden.
Denn diese können sich immer ändern (siehe AGB der RV) - auch wenn die Fluggesellschaft nicht Insolvenz anmeldet.
Und das heißt, dass - auch nach einer Umbuchung auf einen anderen Flughafen - sich die dortigen aktuellen Zeiten bis September noch ändern können.Nun wäre es ev. möglich gewesen (wenn ich richtig unterrichtet bin ), den RV um eine 50%ige Minderung eines Tagessatzes zu bitten, wenn du das Angebot Flug um 20.45 Uhr angenommen hättest.
Aber die Annahme dieses Angebotes scheint ja - wie du schreibst - aufgrund der Behinderung deiner Schwester nicht möglich zu sein. -
Guten Morgen und danke für deine schnelle Antwort.
Wir hatten unserem RV mehrere Flughäfen genannt, von welchem wir aus fliegen würden, um eben auf bessere Flugzeiten zu kommen. Dass die Airline die Flugzeiten auch ändern kann ist mir klar, aber in unserem Fall, hätte der RV zu dem Zeitpunkt reagiert, als wir sie drauf ansprachen, noch genügend Ausweichmöglichkeiten gegeben. Ohne zusätzlichen Zulagen. Selbst jetzt gibt es sogar einen Flughafen, den wir vorgeschlagen haben, der würde am selben Tag, wie unser eigentlich geplanter Flug starten. Auch das mit dem wechselnden GF ist keine Begründung für so einen Vorschlag.
JA uns wurde letzte Woche das erste Angebot vorgeschlagen, nach dem ersten Schock haben wir versucht zu Verhandeln und zu fragen, ob es nicht eine Ausweichmöglichkeit gibt. Meine Schwester nimmt auch so schon ein Medikament für den Flug, aber dadurch, dass dann auch noch die Nachtschicht dazu käme, würde sie noch eine höhere Dosis bekommen und braucht den ganzen Tag dafür um davon runterzukommen. Damit ist ja nicht nur ihr erster Tag ruiniert, sondern auch unserer, da wir nichts zusammen machen können. Bei der letzten Reise kamen wir halb zehn im Hotel an und das war schon sehr grenzwertig. Dann lief auch mit dem Zimmer nicht alles glatt (bekamen ein bereits benutztes, bei welchem die Klimaanlage nicht funktionierte). Das sind auch noch Punkte die dazu kommen können. Es war ja nichtmal die Rede von einer Wiedergutmachung.
Meine Schwester fragte uns schon, ob sie uns den Urlaub versaut hätte.. das macht mich traurig und sauer, weil uns allen die Vorfreude verdorben wurde. Ein Gegenangebot (obwohl wir fünf verschiedene Häfen genannt hatten) und das wars. Klar ägern wir uns auch über die schlechten Zeiten, aber dass wir zualler erst erstmal versuchen bessere Zeiten aufgrund meiner kleinen Schwester zu bekommen ist doch verständlich.
-
Bei mir hat es 13 Monate gedauert ...(war aber auch Gerichtsprozess)

-
Bei uns haben sich leider nicht nur die Flugzeiten, sondern auch gleich der ganze Reiseablauf und der Flughafen verändert. Ich habe eine Sportreise für mich und meine Freundin gebucht. Der sportliche Teil wird von einer Sportfirma durchgeführt. Der Rest über ein Reisebüro mit Neckermann organisiert. Erst sind einige der Leistungen wie z.b. Barbecueabend und Party mit Live DJ gestrichen worden, da es zu wenig Teilnehmer gibt. Dann gab es gestern einen Anruf vom Reisebüro. Wir sollten am 04.05.2013 ab Düsseldorf um 6.25 Uhr fliegen. Rückflug am 11.05.2013 um 9.55 Uhr von Ibiza zurück. Eine schriftliche Reisebestätigung mit den gebuchten Flugzeiten liegt vor. Gestern die Mitteilung, Neckermann habe uns aus Versehen auf Köln/Bonn, Hinflug 12.45 Uhr gebucht. Rückflug 21.00 Uhr. Ankunft in Köln Bonn um 23.20 Uhr. Wir wohnen im schönen Münsterland und haben extra den Flug ab Düsseldorf gebucht, da der Zug direkt fast von unserer Wohnung nach Düsseldorf zur Terminal fährt, ohne Umsteigen etc.. Da wir nachts in Köln/Bonn landen können wir nur mit dem Zug nach Hause fahren. Das bedeutet knapp 7 Stunden Rückreise nach Hause, da nachts kaum Züge fahren. U.a. hätten wir über zwei Stunden aufenthalt am Flughafen Köln/Bonn bis der Zug kommt, dann noch mal 2 Stunden Aufenthalt nachts um 4.00 Uhr bis 6.00 Uhr im Bahnhof Münster. Wir wären dann ca. 6.35 Uhr daheim. Und das ganze mit zwei Frauen alleine nachts am Bahnhof... Außerdem kann man uns nicht garantieren, dass wir auf Ibiza das Zimmer bis abends behalten können bzw. dass die Verpflegung für den letzten Tag gesichert ist. Es kann sein, dass wir dann Mittags auf Ibiza mit allen Wertsachen ohne Verpflegung auf der Straße stehen, trotz gebuchter AI-Verpflegung.
Angeblich hat Neckermann falsch gebucht. Neckermann behauptet aber, dass Reisebüro habe falsch eingebucht. DAs Reisebüro hat uns nun Tickets Zug zum Flug angeboten. Was würde Ihr tun? Evtl. auf einem Taxitransfer zurück bestehen? Meine Freundin kann nachts nicht Auto fahren und ich nehme immer Tabletten geben Flugangst, bin also auch nicht fahrtüchtig. Angehörige, die uns nachts mal eben in Köln abholen haben wir auch nicht. Ich bin so sauer, am liebsten würde ich alles stornieren. Ich könnte heulen vor Wut....
Vielleicht fällt Euch noch was ein? -
Eine Änderung des Abflughafens müsst ihr nicht billigen, ihr könnt die Reise mit Anspruch auf Erstattung des vollen Preises stornieren.
Hat das Reisebüro tatsächlich einen Fehler gemacht - wieso habt ihr dann eine Buchungsbestätigung am DUS? Das ergibt keinen Sinn.
Falls ihr gerne reisen möchtet, ist ein Taxitransfer Verhandlungssache - dem räume ich zwar keine großen Chancen ein, aber es wäre eine Option.
Viel Erfolg!
-
Leider ergibt das doch Sinn mit Düsseldorf. Die Reisebestätigung haben wir vom Reisebüro bekommen. Da steht wirklich explizit der Flug ab Düsseldorf drin. Habe gerade mit Neckermann gesprochen, die haben vom Reisebüro eine Buchung ab Köln/Bonn bekommen. Jetzt haben sie uns evtl.noch Paderborn angeboten. Ist aber genauso besch..... Ich bin echt wütend. Erst werden die Leistungen zusammen gestrichen und jetzt noch das. Habe echt schon keine Lust mehr zu fliegen..
Taxitransfer habe ich auch schon überlegt. Hin können wir mit dem Zug. Ist zwar auch aufwendig, aber von der Uhrzeit her machbar. Nur zurück, das geht gar nicht. Und was machen wir vor Ort? Normalerweise würden wir nach dem Frühstück abreisen. So müssen wir uns noch den ganzen Tag vor Ort verpflegen und Ibiza ist ja wohl nicht gerade ein Schnäppchenort.... Von den Wertsachen, die wir mit uns rumtragen dürfen mal erst gar nicht zu reden.....Vor allem ist die Reise verdammt teuer. Da hätte ich schon anderes für buchen können. Für eine Woche mal eben fast 1200 Euronen pro Person im DZ, Einzelzimmer hätte fast 1500 gekostet. Finde ich Anfang Mai für Ibiza nicht gerade ein Schnäppchen... -
Aus reiserechtlicher Sicht bestehen die Optionen stornieren oder zusätzliche durch den Fehler verursachte Leistungen erstatten zu lassen.
Das kannst du aus meiner Sicht allerdings nur auf dem Verhandlungswege mit deinem Reisebüro klären - ich rechne nicht damit, dass du hier im Forum auf eine optimale Lösung stößt ...
:? -
@PZiehm
Aus reiserechtlicher Sicht wurde bereits alles von @vonschmeling geschrieben.Aus rein persönlicher Sicht würde mich an erster Stelle interessieren, ob das RB tatsächlich falsche Daten an den RV geschickt hat. :? Das müsste sich aus den Unterlagen bzw. aus den Einträgen im PC des RB ergeben.
Es ist richtig, dass dir dieses Wissen nicht unmittelbar weiterhilft, es könnte aber ggf. zu einer besseren Verhandlungsbasis beitragen.Zu den anderen von dir erwähnten Punkten:
Ja, du musst davon ausgehen, dass du das Zimmer nach dem Check-out nicht mehr nutzen kannst. Du kannst allerdings an der Rezeption erfragen, ob man dir ein Zimmer - falls vorhanden / ev. gegen ein gewisses Entgelt - zur Verfügung stellen kann. Was die AI-Leistungen betrifft, so ist dies hotelabhängig.Was deine Rückfahrt Köln/Bonn zum Heimatort betrifft: Ich entnehme deinen Angaben zu den Fahrtzeiten mit der DB, dass du nicht unmittelbar in Münster wohnst, sondern 35 Min. mit der Bahn von Münster entfernt... was bedeutet, dass du auf den entsprechenden Anschluss ab Münster 2 Std. warten musst.
Du könntest nun versuchen - wenn du denn die Reise nicht stornieren möchtest -, zummindest diese ev. Taxikosten mit demjenigen zu verhandeln, dem hier der Fehler unterlaufen ist.
Denn auch ich bezweifle sehr, dass man dir das Taxikosten von Köln/Bonn zu deinem Heimatort zahlen wird. -
aber - mal so als völlig Unwissende eingeworfen - wie kann es denn sein, dass auf der Buchungsbestätigung andere Daten stehen als auf der vom RB eingepflegten Buchung beim VA? Wenn ich im RB buche, dann ist es doch so, dass die Buchung in meinem Beisein getätigt wird, dass also genau das ausgedruckt wird, was der RB Mitarbeiter an Daten eingegeben und an den Veranstalter weitergeleitet hat, oder?! Wie also kann die Reisebestätigung anders lauten als die tatsächliche Buchung? Versteh ich nicht...

und wieso bietet das RB denn nicht eine "Umbuchung" auf das ursprünglich Gebuchte an? Das ist doch das Logischste und Einfachste, und eigentlich sollte es doch für das RB auch selbstverständlich sein, den selbst verursachten Fehler wieder gutzumachen?
-
@cheyenne
"...dass die Buchung in meinem Beisein getätigt wird, dass also genau das ausgedruckt wird, was der RB Mitarbeiter an Daten eingegeben und an den Veranstalter weitergeleitet hat, oder?"Ja, davon gehe ich eigentlich auch aus.
Lt. des ersten Postings von @PZiehm war's - nach der Aussage des RB - ein "Versehen" des RV. Nun sagt der RV, es sei ein Fehler des RB...
Und darum sollte die TO m. E. zuallererst diesen Punkt im RB klären. -
Tja, normalerweise buche ich meine Reisen im Reisebüro daheim im Ort oder stelle sie selber online zusammen. Bloß dieses Mal handelt es sich um ein Sportevent von einer Sportagentur, zusammen mit eben jenem Reisebüro. Dieses Reisebüro ist aber über 100 Kilometer von mir weg. Da fährt man nicht mal eben so hin. Außerdem ist das wohl ein online-Reisebüro. (ich hatte schon von Anfang an so ein komisches Gefühl. Der Sportverantalter ist seriös, die machen auch die Events auf der Fibo. Das ist soweit in Ordnung). Also musste ich online buchen. Hat ja auch wunderbar geklappt, bis vorgestern. Lt. RV hat dieser wohl eine Sammelbuchung bekommen. 10 Personen ab Köln/Bonn. D.h. das Reisebüro hat wohl übersehen, dass zwei Personen ab Düsseldorf fliegen wollten. Wie der Fehler im Reisebüro aufgefallen ist, war der Flug ab Düsseldorf leider ausgebucht, bzw. Neckermann hat in dem Flieger keine Kontingente mehr. Wir haben jetzt einen Transferservice gebucht, der uns wenigstens in Köln/Bonn nachts abholt. Wir müssen mal sehen, ob wir die Rechnung vom Reisebüro erstattet bekommen. Die angebotenen Alternativflüge waren nämlich auch nicht besser. Flug um 4.00 Uhr ab Münster. Da können wir dann schon am Vortag anreisen, da nachts dort auch keine Züge von uns aus fahren. So eine Reise buche ich wohl nie mehr. Aus Schaden wird man klug. Das Programm vor Ort ist ja auch schon ziemlich zusammen gestrichen worden.
Liebe Grüße und danke für die Tips.
Petra -
Mag sein dass mein Rechtsverständniss falsch ist, aber für mich gibt es einen gültigen Vertrag mit dem RB über eine Reise ab / bis DUS.
Mit einer Stornierung wegen Irrtums wird das RB wohl auch schlechte Karten haben. Natürlich vorausgesetzt dass zum Buchungszeitpunkt die Reise ab DUS zum bezahlten Preis im Angebot war.
Ein reiner Bearbeitungsfehler eines Mitarbeiters hebt einen Vertrag nicht auf.
Damit hat das RB die Leistung, wie vereinbart, zu erbringen oder dadurch entstehende Mehrkosten zu ersetzen.
Für deine Reisetage gibt es immer noch Non-Stop Flüge (z.B. mit der LH) ab / nach DUS. Da spielt es keine Rolle ob Neckermann dafür ein Kontingent hat. Das RB hat die Flüge zu buchen oder, was natürlich eine heisse Kiste ist, du buchst die selbst und verklagst das RB auf Schadenersatz.
Ich würde an deiner Stelle das RB informieren dass ich auf Flughafen DUS bestehe und es immer noch entsprechende Flüge gibt. Bei etwas über € 400, pro Ticket, sollte dieser (eigene) Fehler für das RB verkraftbar sein. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du, nach vorheriger Zusage der Kostenübernahme durch die Versicherung, dies auch gleich über einen Anwalt machen lassen.
Die gestrichenen Leistungen haben nichts mit dem RB zu tun, sondern dafür kannst du eventuell eine Reisepreisminderung vom Veranstalter verlangen.
-
Was den ersten Teil des Beitrages von @mkfpa betrifft stimme ich weitgehend zu.
"Weitgehend" insofern, als mir eine schlüssige Erklärung des Reisebüros bezüglich des Irrtums fehlt und ich mich noch immer frage, weshalb Dokumente auf DUS ausgestellt werden konnten als Abflughafen?!
Dazu muss es einen Vorgang gegeben haben, ohne allerdings zu wissen, welcher Quelle die Dokumente entstammen, ist eine Bewertung zumindest nur schwindlig.
Ebenso schwindlig mein Empfinden:
DUS und CGN liegen sehr nah beeinander, da mag man schon mal eigenmächtig "vereinfachen" und die beiden DUS Mädels halt praktischer Weise auch auf CGN frickeln ... kann man nicht zwingend herleiten, liegt aber nahe.
Generell kann auf Erfüllung bestanden werden, insbesondere durch die Kurzfristigkeit der Bekanntgabe einer auch objektiv erheblichen Änderung wäre der Verursacher vermutlich im Obligo. Richtig - heiße Kiste, wenn der Verursacher nicht von sich aus im Quark kommt.
:?
Mehrkosten hingegen sollte man stur fordern und ggf. ist der Anspruch sehr plausibel und mühelos erstreitbar.
Es würde übrigens nichts schaden, wenn P.Ziem den Vermittler namentlich bekanntgäbe ... das ist gem. der Forenregeln durchaus erlaubt und wäre hier sicher nicht ganz uninteressant.Teil II der Ausführungen:
Die meisten Rahmenveranstaltungen dieser Genese sind an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Sofern sie nicht erreicht wird schreibt sich der Veranstalter einen Wegfall in den AGB frei, und das ist bislang unbestrittene Rechtslage.
Ein Anspruch auf Minderung besteht hinsichtlich der Streichung m.E. daher nicht.
