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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • stjs76S Offline
    stjs76S Offline
    stjs76
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1881

    Hallo,
    wir haben Anfang Februar eine Pauschalteise vom 22.12. bis 03.01.2014 von Frankfurt nach Sansibar über xnec gebucht (ohne Reiserücktrittversicherung!). Die Reise kostet uns über 5.800,00 EUR. Urlaub ist von der Firma genehmigt worden.
    Jetzt kam gestern eine Flugtagänderung vom 03.01. auf den 02.01. da der Flug gestrichen wurde. Ich habe wiedersprochen und nach Alternativen gefragt. Dann wurde mit'r als Rückflug der 04.01. ohne Zusatzkosten angeboten. Wir haben zeitnah zugestimmt und es wurde Rückbestätigt, das die Umbuchung vorgenommen wurde. Jetzt kam die nächste Email. Nun wurde die nächste Email geschickt. Die umbuchung war nicht mehr möglich, da Der Rückkflug nun ausgebucht ist 😞
    als Alternative wurde uns nun der 05.01. Angeboten. Allerdings ist uns dieser Rückflug zu spät und wir hätten einen Aufpreis von ca. 250 EUR bezahlen müssen!  :?
    Habe nun nach einem Alternativen Rückflughafen (Basel oder Zürich) angefragt, da diese Flughäfen in unserer Nähe sind. Wir sind allerdings nicht bereit noch weitere Kosten zu übernehmen. Was haben wir für Rechte, wenn uns kein Angebot zusagt?

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    • ArminA Offline
      ArminA Offline
      Armin
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1882

      @stjs76

      ...kostenloses Storno der Reise wegen Nichterfüllung des Vertrages seitens des Reiseveranstalters (keine Beförderung an den gebuchten Reisetagen). Weitergehende Rechte bestehen nicht.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ArminA Offline
        ArminA Offline
        Armin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1883

        @muschelsucherin

        hier werden 2 voneinander unabhängige Sachen vermischt. Eine Entschädigung ist was anderes als eine Erstattung. Eine Entschädigung ist völlig unabhängig vom gezahlten Ticketpreis und ist bei Flugverspätungen in der EU-Verordnung 261/04 geregelt. Hingegen sind Flugzeitangaben bei Pauschalreisen unverbindlich und können ohne Rechtsanspruch im Rahmen der gebuchten Reisetage geändert werden, so daß vom RV nichts erstattet werden muß (vom gezahlten Reisepreis) solange die Beförderung an den gebuchten Tagen erfolgt

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mkfpaM Offline
          mkfpaM Offline
          mkfpa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1884

          Zusätzlich zur kostenfreien Stornierung habt ihr nach meiner Meinung auch Anspruch auf Schadensersatz. Außer der RV kann nachweisen dass die Flugstornierung nicht durch ihn oder der Airline, als sein Erfüllungsgehilfe, zu vertreten ist.

          Am 3.1. finde ich noch eine recht vernünftige Rückflugverbindung mit Oman Air für € 644.- (One-Way). Schlage, mit Hinweise auf die Schadensersatzpflicht, eine Umbuchung auf diesen Rückflug vor.

          Vermutlich wird sich der RV rausreden wollen, aber falls du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du ja prüfen lassen ob deine Versicherung die Kosten für einen Anwalt übernehmen würde.

          Alternativ könntest du auch ein oder zwei Tag Urlaub zusätzlich nehmen und eine kostenlose Umbuchung auf den 5.1. verlangen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mavonalain1957M Offline
            mavonalain1957M Offline
            mavonalain1957
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1885

            Hallo zusammen!
            Ich würde gerne in Erfahrung bringen,wie das ist,wenn der Flieger grössere Verspätung hat.
            Es gibt da ja neue Regel,die aber in den Medien nur kurz erläutert wurden.

            -z.B.--Essensgutscheine bei Stundenlangen Verspätungen-,an wenn wendet man sich? Insbesondere,wenn nachts die Schalter zu sind?

            • ab wieviel Std. Verspätung gibt es welche Entschädigung ,ich glaube,die ist irgendwie nach Flugkilometern gestaffelt .
               
              Tagsüber kann man sich ja am Flughafen durchfragen,aber ich fliege nachts gegen 1Uhr,ich weiss nicht,ob da ein Ansprechpartner vor Ort ist ?
            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1886

              Nope, es gibt in den Medien sogar reichlich Informationen dazu, einfach mal 'Flugverspätung' und 'EU Verordnung 261/04' in Google eingeben und fleissig lesen.
              Das Thema ist viel zu komplex um hier alles nochmal detailliert aufzuführen, was u.a. anderem auch in diesem Thread zu lesen ist.

              Life is too short to limit your vision ... indeed

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • SharoS Offline
                SharoS Offline
                Sharo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1887

                Gestern in der ARD bei Monitor-
                wie die EU-Kommission und die Bundesregierung die Rechte von Fluggästen einschränken wollen

                Beitrag ist in der Mediathek
                http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0808/flug.php5

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • BulgarienfanB Offline
                  BulgarienfanB Offline
                  Bulgarienfan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1888

                  Zitat aus der Sendung:

                  "Ein Wahlkampfgeschenk für die Airlines"

                  Was für ein Schwachsinn! Als ob Airlines wählen dürften.  Hier scheint es sich eher um Stimmungsmache gegen die Bundesregierung zu handeln. Also um Wahlkampf mit den Geldern von Zwangsgebührenzahlern.

                  Zur Sache selbst:  Ob drei Stunden Verspätung als zeitliche Grenze für die Zahlung von z.B. 300 Euro gerecht ist oder nicht, darüber kann man natürlich trefflich streiten.

                  Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                  Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                  Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                  • Alfred_TetzlaffA Offline
                    Alfred_TetzlaffA Offline
                    Alfred_Tetzlaff
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1889

                    Ich hab das Geld seinerzeit natürlich gerne angenommen, finde allerdings auch, dass die Summe bei Mittelstrecken (400 Euro p.P.) recht hoch ist, wenn man bedenkt, wieviel man für Hin-und Rückflug zahlt, nämlich meist weniger...

                    Und natürlich wird das auf den Flugpreis im vorhinein aufgeschlagen... Allderdings bezweifele ich, dass die Flugpreise sinken würden, wenn es Änderungen geben würde...

                    2015, Porto Angeli, Rhodos
                    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1890

                      Mal abgesehen davon, daß der Bericht nicht wirklich gut/komplett recherchiert ist...

                      ...was sagen wohl jetzt die Leute, die (auch hier) eine starke Einschränkung der "Macht" von Airlines und RV vorhergesagt haben 😉

                      Anmerkung:
                      Auch hierbei wird nichts so heiß gegessen, wie es...

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • zeron161Z Offline
                        zeron161Z Offline
                        zeron161
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1891

                        @Bulgarienfan:
                        Zitat:
                        Was für ein Schwachsinn! Als ob Airlines wählen dürften.  Hier scheint es sich eher um Stimmungsmache gegen die Bundesregierung zu handen.

                        Die Airlines brauchen nicht zu wählen, es reicht hier völlig aus eine starke Lobby zu haben um ihre Erfüllungsgehilfen in Berlin geschmeidig zu machen. 😄

                        Es ist ja auch nicht die erste geistreiche Idee unseres Herrn Ramsauer 😆

                        Niveau ist keine Creme.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • BulgarienfanB Offline
                          BulgarienfanB Offline
                          Bulgarienfan
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1892

                          @zeron161

                          Trotzdem ist es Schwachsinn, in diesem Zusammenhang von einem Wahlkampfgeschenk zu sprechen.

                          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                          Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                          Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                          • wolff.sigridW Offline
                            wolff.sigridW Offline
                            wolff.sigrid
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1893

                            Wir haben im Juni bei Condor direkt einen Flug von Frankfurt nach Sharm El Sheikh am 17.10.13 und zurück nach Frankfurt am 31.10.13 gebucht.
                            Heute kam von Condor eine Mail, "leider mussten die Daten fuer Ihren Flug geaendert werden",  neue Flugdaten  ab München über Hurgada nach Sharm El Sheikh und zurück direkt Sharm El Sheikh - München.  Eine Bahnanreise würde man uns ersetzen.
                            Im Flugplan Frankfurt steht noch der ursprüngliche Flug. Über Condor ist aber kein Flug am 17. ab Frankfurt zu buchen. Kann ich in diesem Fall davon ausgehen, daß der Flug zwar noch stattfindet aber wir ab München fliegen sollen? Abflughafen ab München ist für uns sehr umständlich.
                            Müssen wir diese Änderung ohne Ausgleich - nur Kostenübernahme Bahnfahrt - hinnehmen? Sicher könnten wir stornieren - haben allerdings eine Hotelbuchung für diesen Zeitraum, die zur Zeit nicht storniert werden kann. Auserdem hoffen wir noch immer, daß sich die Lage nicht verschlechtert und man durchaus im Oktober nach Ägypten fliegen kann.

                            gabriele

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • tobiasutanjaT Offline
                              tobiasutanjaT Offline
                              tobiasutanja
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1894

                              Hallo liebes Holidaycheck-Forum,

                              ich habe eine wichtige Frage: Meine Eltern haben mich gerade vom Flughafen aus angerufen: Sie fliegen heute in die Türkei von München aus. Geplante Abflugzeit war 15:15 Uhr mit Tuifly nach Dalaman.Das Flugzeug soll aber jetzt 7 Stunden Verspätung haben und ist der Abflug ist im Moment für 22:30 Uhr geplant. Gebucht ist die Reise bei TUI. Jetzt die Frage:

                              Welche Rechte stehen ihnen zu? Einen Verpflegungsgutschein haben sie schon erhalten. Wie sieht es aus mit Reisepreisminderung? Ich habe ihnen jetzt mal empfohlen, dass sie sich die Verspätung aufjeden Fall bestätigen lassen sollen. Obwohl wir schon oft verreist sind, haben wir so einen Fall noch nicht gehabt. Wie ist also das weitere Vorgehen und was ist überhaupt möglich alsEntschädigung?

                              Vielen Dank für Eure Antworten und Eure Hilfe!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Alfred_TetzlaffA Offline
                                Alfred_TetzlaffA Offline
                                Alfred_Tetzlaff
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1895

                                Eine Bestätigung ist nicht notwendig, weil die Verspätung sowieso dokumentiert wird. Auf jeden Fall die Flugunterlagen behalten, anschließend nach Rückkehr schnellstmöglichst tuifly anschreiben(Musterbrief im Internet vorhanden, Einschreiben mit Rückschein! ), deinen Eltern stehen 800 Euro zu.

                                Anschließend wird tuifly vermutlich blocken, dann bliebe der Weg über Flightright oder Fachanwalt für Reiserecht, Geduld haben muss man sowieso, bei uns hat es ein Jahr gedauert, inklusive Gerichtsverhandlung(war aber nicht tuifly)

                                2015, Porto Angeli, Rhodos
                                2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HPBrockmannH Offline
                                  HPBrockmannH Offline
                                  HPBrockmann
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1896

                                  Hallo,
                                  ich bin gestern, 5 Tage vor Abflug, darüber informiert worden, dass mein Flug Lübeck- Antalya nicht um 09:55, sondern erst um 20:45 statt finden wird Carrier: Tailwind, OneWay, direkt bei Tailwind gebucht, keine Pauschalreise. Es handelt sich um eine türkische Fluggesellschaft, da der Flug jedoch innerhalb der EU beginnt, greift hier jetzt auch die EU- Verordnung 261/2004. Wo muss ich meine Ansprüche anmelden, hat da jemand Erfahrung?? Doch nicht etwa in der Türkei in türkischer Sprache? Eine deutsche Kontaktadresse kann ich nirgends finden.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • curiosusC Offline
                                    curiosusC Offline
                                    curiosus
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1897

                                    Nein, die EU-Verordnung greift nur bei Verspätungen oder Ausfall, nicht bei Verlegungen von Flügen, die einem rechtzeitig vorher bekanntgemacht werden.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Jessy_233J Offline
                                      Jessy_233J Offline
                                      Jessy_233
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1898

                                      Sorry Herr Administrator, das ist falsch!

                                      Gemäß EuGH sind die Rechte von Passagieren verspäteter und annullierter Flüge gleichzusetzen! Wird ein Flug ab 14 Tage vor Flugdatum verschoben, kann die Airline nur dann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn der Ersatzflug, hier im Fall „Tailwind“ und 5 Tage zuvor verschoben, das Ziel maximal 2 Stunden nach ursprünglicher Planung erreicht. Da das offensichtlich nicht der Fall sein wird, besteht ein Anspruch auf 400€! Diesen bei Tailwind durchzusetzen, dürfte allerdings schwierig werden… Ich würde im Flieger wegen der Verschiebung schon als Erstes mal die Aufklärung über die Rechte verlangen, vermutlich gibt es nur ein Schulterzucken...

                                      Einen deutschen Sitz von Tailwind kenn ich nicht, nur den Hauptsitz in Istanbul
                                      Es empfiehlt sich hier das offizielle Formular des Luftfahrtbundesamtes zu nutzen, damit Du überhaupt ernst genommen wirst. Vermutlich hilft nur ein Fachanwalt und ohne RV würde ich es auch nicht machen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Roland4R Offline
                                        Roland4R Offline
                                        Roland4
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1899

                                        @Jessy_233
                                        Kannst Du bitte die Quelle "gemäß EuGH" näher benennen?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1900

                                          Ich denke, @Jessy_233 " beruft" sich auf die Fluggastrechteverordnung 261/2004 😉

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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