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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • BulgarienfanB Offline
    BulgarienfanB Offline
    Bulgarienfan
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1901

    Ja, ich bin anderer Ansicht. Weil es sich meiner Auffassung nach nur um eine Änderung der Flugzeit handelt und nicht um eine Verspätung. Wie wäre es denn im umgekehrten Fall, etwa bei einer Verlegung von 20.00 Uhr auf schon 13.00 Uhr am selben Tage? Wäre das eine "Verfrühung"?

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
    Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
    Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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    • Jessy_233J Offline
      Jessy_233J Offline
      Jessy_233
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1902

      Das ist gemäß FlugastrechteVO keine Änderung der Flugzeit sondern eine Annullierung!
      Bei einer angekündigten Flugzeitenänderung (ob nun vor oder zurück) handelt es sich um eine Annullierung. Nur die Airlines bezeichnen dies oft nicht so 🙂 Somit "zieht" die FluggasterechteVO, da nicht eher als 2 Stunden vor geplantem Termin abgeflogen werden darf. -> Ausgleichszahlung

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1903

        Jessy_233, genau den zwischen Dir uns @Bulgarienfan genannten Punkt sehen Richter sehr unterschiedlich. In der Theorie (und nach Interpretation der FluggastrechteVO) kann man Deiner Meinung sein - in der Realität ergeben sich aber teils andere "Ergebnisse".

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • sandra_becker71S Offline
          sandra_becker71S Offline
          sandra_becker71
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1904

          Hallo,

          ich habe eine Frage zu dem angekündigten EU-weiten Fluglotsenstreit am 10.10.13. Scheinbar wird nur noch darüber verhandelt, wie er geplant werden soll.

          Wir fliegen am 11.10. von Hamburg nach Antalya um 5:55 Uhr. Angenommen, dieser Flug verspätet sich oder wäre nicht mehr durchführbar, muss uns dann ein Alternativflug angeboten werden? Würde uns eine Entschädigung zustehen?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • curiosusC Offline
            curiosusC Offline
            curiosus
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1905

            ...Alternativflug ggf. ja, Entschädigung nein. 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • sandra_becker71S Offline
              sandra_becker71S Offline
              sandra_becker71
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1906

              Überflüssiges Zitat entfernt.
              dann müssen wir wohl hoffen 😞

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • erdbeereisE Offline
                erdbeereisE Offline
                erdbeereis
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1907

                Meine Eltern sollten heute morgen um 5.50 h mit Tuifly nach Palma fliegen, um dort auf die AIDA zu steigen. Ankunft am Flughafen 3.45 h, Einchecken. Dann wurden Essensgutscheine vergeben, Flug sei verspätet, würde um 15.55 h abfliegen. Meine Eltern haben von Tuifly den Tip bekommen, um noch sicher das Schiff zu erreichen, umzubuchen auf Airberlin, Abflug 6.05 h. Nach sämtlichen Diskussionen mit anderen "Schlangestehenden" haben sie für 250 EUR diese beiden letzten Plätze bekommen, natürlich zum Unmut anderer Reisenden.
                Jedenfalls mußten sie eigenhändig die Koffer aus dem unterirdischen Depot/Förderband wieder hochholen, um sicherzustellen, daß sie auch um 6.05 h mitkommen. Und das mit zwei älteren Leuten....meine Mutter hat den Urlaub jetzt endgültig gebraucht.
                Jetzt, um 17.44 ist der Flieger gerade in Stuttgart gelandet, fliegt also vor 18.00 h hier nicht ab. D. h. 12 Stunden Verspätung.
                Wie ist das jetzt, wenn die airline behauptet, meine Eltern hätten ja jetzt einen Flug und erstatten nur die 250 EUR Extrakosten? Müssen die den vollen Flugausfall bezahlen, auch wenn meine Eltern diese Zeit praktisch gar nicht verspätet waren? Ich habe jetzt ein Foto der Online-Flughafenankunft gemacht, um das beweisen zu können, trotzdem würde mich der Fall mal interessieren.

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1908

                  Die eigenmächtige Abhilfe Betroffener exkulpiert die Fluggesellschaft keineswegs von den Ansprüchen gem. der VO(EG)261/04 (Regelung der Fluggastrechte).
                  Deine Eltern können selbstverständlich den streckenkonformen Entschädigungsbetrag geltend machen - das sind €250 / Person.

                  Aus den bisher vorgetragenen Tatsachen ergibt sich für mich darüber hinaus jedoch auch ein Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Ticketkosten - andernfalls hätten sie das Schiff nicht zum Ablegen erreicht und somit weit höhere Ansprüche geltend machen können.
                  Oder legt das Ding erst morgen ab?

                  Für eine (vorsichtige!) Beurteilung der Ansprüche bedarf es sehr präziser Angaben ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • erdbeereisE Offline
                    erdbeereisE Offline
                    erdbeereis
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1909

                    Danke für die schnelle Hilfe.
                    Das Ding (Schiff :-)) legt heute abend ab. Dsa Problem war heute morgen, daß man nicht wußte, ob sie überhaupt eine Chance auf diesen Flug rechtzeitig haben. Daß der Flug heute irgendwann geht, war sicher berechenbar.
                    Ich werde nun warten, bis sie zurückkommen und dann ganz detailliert alles zusammenschreiben.
                    Von uns aus ist Palma mehr als 1.500 km weg, also hätten sie ja noch einen höheren Anspruch auf Schadensersatz. Wir sind bisher 2 x mit Tuifly unterwegs gewesen, jedesmal so ein Theater mit verspätetem Flug bzw. Flug mitten in der Nacht.
                    Diesmal war das natürlich mit schwerwiegenden Folgen, hätten sie keinen Flug bekommen.
                    Danke trotzdem.
                    Mone

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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1910

                      Zur Ermittlung des Anspruchs wird die Großkreismethode vom Abflug zur Destination benutzt.
                      Du kannst alternativ die tatsächlichen Kosten (Ticket) geltend machen,
                      (Nachweis obliegt dir!)

                      Edit:
                      Du brauchst nichts "detailliert" schildern, es reicht die Beschwerde bei der Airline mittels des dafür vorgesehenen Formulars.
                      Über dieses kann dann im Rahmen der VO(EG)261/04 die Airline in Anspruch genommen werden - oder s.o. - das Ticket erstattet. Da deine Eltern auch mit dem gebuchten Operating rechtzeitig angekommen wären, sind die Kosten der eigenmächtigen Umbuchung m.E. nicht zu beanspruchen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • TuxeT Offline
                        TuxeT Offline
                        Tuxe
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1911

                        Hab mal ne Frage bezüglich Flugverspätung aus der Türkei, da hier ja das EU-Urteil nicht zählt. Hat schon jemand Erfahrungen gemacht, zwecks irgendwelcher Ansprüche, wenn der Abflug aus der Türkei nach Deutschland 3 Stunden verspätet ist, die verspätete Ankunftszeit beträgt 2 Stunden 50 Minuten.

                        Vielen Dank im Voraus

                        Einmal ist immer das Erste Mal

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1912

                          Ganz unabhängig vom Anwendungsbereich ist eine Verpätung von <3h nicht entschädigungsberechtigend.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • Alfred_TetzlaffA Offline
                            Alfred_TetzlaffA Offline
                            Alfred_Tetzlaff
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1913

                            In drei Tagen nimmt die Schlichtungsstelle ihren Dienst auf, bin gespannt, ob sich das positiv auswirkt.

                            2015, Porto Angeli, Rhodos
                            2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • steviederdreherS Offline
                              steviederdreherS Offline
                              steviederdreher
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1914

                              Hallo,

                              wenn man Schadenserzatz gelte machen möchte.(Pauschalreise)Macht man dieses über den Reiseveranstalter,oder direkt bei der Airline.Laut Aussage des Reisebüros,über den Veranstalter.Laut Verordnung direkt bei der Airline.

                              Stephan

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1915

                                Flugverspätungen (>3h) bei der Airline.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

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                                  eisenbahnlukas
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1916

                                  Nach 1 Jahr hat Air Berlin für meine Flügverspätung von 24 Stunden vom 16.10.2012
                                  auf dem Flug Punta Cana - Düsseldorf AB 7447 PUJ-DUS die Entschädigung von 600€ gezahlt. Es war alles sehr langwierig habe aber alles ohne Rechtsanwalt und den Firmen wie Euclaim oder Fairplane geschaft. 😆

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Manuela ErnstM Offline
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                                    Manuela Ernst
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1917

                                    Hallo und guten Abend,

                                    wir sind am 25.10. mit Air France von Hamburg naach Paris geflogen. Danach sollte es weiter mit Air Mauritius nach Mauritius gehen. Doch am Flughafen in Paris wurde uns mitgeteilt, dass unser Flug abgesagt wurde. Gründe wurden nicht genannt.

                                    Wir haben die Nacht in einem Hotel verbracht (Gutscheine für Abendessen und Frühstück waren auch dabei). Am 26.10. ging es am Morgen um 9.00 Uhr nach Mauritius und zwar mit Air France. In Mauritius sind wir dann um 22.30 Uhr Ortszeit gelandet. Nachdem wir 4 Stunden auf dem Flughafen verbracht haben, weil wir nicht unser gesamtes Gepäck bekommen hatten, waren wir dann am 27.10. gegen 2.30 Uhr in unserem Hotel.

                                    Unserem Reiseleiter vor Ort haben wir dann das Desaster mitgeteilt. Ein paar Tage später rief er uns an und teilte mit, das er für uns eine Entschädigung hätte ( er wollte uns 86,00 € vorbeibringen).  Darüber waren wir sehr verwundert, denn der Reiseveranstalter haftet doch nicht für die Airline. Wir haben das erstmal abgelehnt. Trotz all dem Streß hatten wir dann aber einen Superurlaub.

                                    Jetzt meine Frage: wäre es eine deutsche bzw. europäische Fluggesellschaft gewesen, hätten wir ja wohl Anspruch auf 600,00 €, oder? Air Mauritius gehört doch irgendwie zu Air France. Zählt das dann auch? Was können wir tun.

                                    Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten.

                                    Liebe Grüße
                                    Manuela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1918

                                      Für Abflüge ex EU (hier CDG) greift die VO(EG)261/04 auch für Nicht EU Airlines.
                                      Euer Entschädigungsanspruch beläuft sich ergo auf €600 / Person - sofern keine außergewöhnlichen Umstände (typisch: Witterung, Streik) exkulpieren.

                                      Der Anspruch ist ggf. bei der Airline geltend zu machen.
                                      Benutze am besten das vorgesehene Formular.
                                      (Hier die französische Fassung)

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Manuela ErnstM Offline
                                        Manuela ErnstM Offline
                                        Manuela Ernst
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1919

                                        Vielen Dank für die schnelle Antwort und das Übersenden der Formulare. Ich gehe davon aus, das ich meinen Anspruch bei Air Mauritius geltend machen muss, oder?
                                        Liebe Grüsse und einen schönen Tag
                                        Manuela

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1920

                                          Du führst Beschwerde bei der Airline, die das Ticket ausgegeben hat, also dem main operarator.

                                          Kurze Frage:
                                          Seid ihr in Paris über die Wahrnehmung eurer Rechte aus der EU Fluggastverordnung informiert worden?
                                          Das ist nämlich vorgeschrieben und hat im Falle des Versäumnisses durchaus rechtliche Folgen ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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