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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1961

    @Mettigelmädchen
    Maßgeblich für deinen Anspruch ist die Ankunft an der gebuchten Destination DUS.
    Du wurdest stattdessen - nach über 6h? - auf einen Rückflug nach FRA gesetzt?
    Ohne eigenes Verschulden warst du vermutlich noch weitere 2h unterwegs - nee, nee ... so geht´s dann auch nicht!?
    :?
    Ab der fünften Stunde kannst du dem Veranstalter diese und jede weitere (angebrochene) als Verspätung vorrechnen und den Ausgleich entsprechend beziffern.
    Davon unbenommen:
    Lass die Beschwerde bei der Airline laufen. Man hat dich immerhin mit gültigen Reisedokumenten stehenlassen - das ist auch nicht im Sinne der VO(EG)261/04 ...

    Ggf. werden die Entschädigungen sowieso verrechnet - insofern ist eine doppelte Beschwerde  vollkommen legitim!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • MettigelmädchenM Offline
      MettigelmädchenM Offline
      Mettigelmädchen
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1962

      Eurotours bleibt bei dem ersten Angebot.

      Von TUIfly habe ich noch nichts gehört.

      Werde es aus persönlichen Gründen annehmen....leider.

      @vonSchmeling
      😘

      Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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      • Foxy22698F Offline
        Foxy22698F Offline
        Foxy22698
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1963

        Hallo ihr Lieben, nun brauche auch ich Hilfe was das Thema angeht.

        Wir haben über hc eine Pauschalreise bei XNEC nach Zypern gebucht. Abflug ab Frankfurt. Vom 2.4.14-11.4.14, zwei Erwachsene, zwei Kinder. Flugzeiten Frankfurt-Larnaca 21:40-, Larnaca-Frankfurt 3:40-knapp 7:00. Es gibt Flughäfen, die näher an unserem Wohnort liegen, jedoch war der Abflug ab Frankfurt damals (August) die einzige Verbindung ohne Zwischenstop und Preis/Leistung am Besten bei dem Angebot. Von den Flugzeiten her war eine Bahnverbindung zum Flughafen und zurück kein Problem. 
        Das erste Problem ergab sich schon kurz danach: auf der Reisebestätigung/Rechnung war der Rückflug richtig am 11.4. angegeben, jedoch war der Aufenthalt im Hotel vom 2.-10.4. angegeben. Wurde dann geändert auf den 11.4. Alles gut. 
        Nun habe ich durch Zufall vor zwei Tagen auf der Seite von Lufthansa gesehen, das der Rückflug unter der genannten Flugnummer so gar nicht stattfindet, sondern unter einer anderen Flugnummer erst um 15:50 Uhr. Daraus ergibt sich für uns das Problem, das wir keine Bahnverbindung mehr nach Hause bekommen und ein Hotelzimmer nehmen müssten.  Der Rückflug, der im Angebot angegeben war, findet am Donnerstag statt. 
        Haben gestern eine Mail an HC geschickt, uns wurde nur mitgeteilt, das sich die Flugzeiten geändert hätten und wir keinen Anspruch auf Übernahme der Hotelkosten hätten.
        Können wir da irgendwas machen? Ich habe dann just gestern vom neuen BGH-Urteil gehört. 
        Die voraussichtlichen Zusatzkosten trüben grad doch ein wenig die Urlaubsfreude, ist die Reise ja nun doch kein Schnäppchen mehr 😞

        Vielen lieben Dank euch.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1964

          Ich halte es für "eher unwahrscheinlich" das das gestrige BGH-Urteil für zeitlich zurückliegende Vertragsabschlüsse gilt.

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1965

            Das BGH Urteil besagt zudem keinesfalls, dass Flugzeitenänderungen nicht mehr "rechtmäßig" sind, sie können nur nicht mehr mittels der AGB quasi generalamnestiert werden und bedürfen der Angemessenheit sowie einer Begründung.

            Ein Anspruch auf die Erstattung zusätzlicher Kosten besteht m.E. nicht, und auch nicht in Zukunft, sofern die Maßgaben gem. dem aktuellen Urteil befolgt werden.
            Der einzige Unterschied ist zunächst einmal, dass aus der Mitteilung "Ihre Flugzeiten haben sich geändert Punkt." die Formulierung "Ihre Flugzeiten haben sich geändert, weil ..." wird.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • rumssteinR Offline
              rumssteinR Offline
              rumsstein
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1966

              Na prima, da man ja wieder einmal das Schwein mit dem Schinken erschlagen...

              Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

              (Alexander Freiherr von Humboldt)

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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1967

                @foxy
                bis april sind es ja noch ein paar monate.
                vielleicht wechselt die abflugzeit bis da hin noch ein paar mal.
                ich würde mir da zum jetzigen zeitpunkt erst einmal keinen kopf machen.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1968

                  Das ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich, Lexilexi - sofern es sich um ein LH Operating handelt.
                  Die Oberfläche "Buchung" einer Airline ist im Übrigen nicht geeignet, um die Durchführung eines Fluges zu verifizieren - er könnte ja auch schlicht ausgebucht sein.
                  Dagegen spricht die Auskunft von foxy´s Vermittler (hier HC), dass tatsächlich eine Änderung vorgenommen wurde.
                  Zum einen würde dies - falls verbindlich - so rechtzeitig mitgeteilt worden sein, dass sich schon allein deshalb keine Ansprüche ergeben.
                  Zum anderen hat die BGH Entscheidung auf den Sachstand insofern keine Auswirkung, als die Änderung plausibel begründet und durchaus zumutbar wäre.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Foxy22698F Offline
                    Foxy22698F Offline
                    Foxy22698
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1969

                    Danke für eure Antworten. Ich denke, in unserem Fall ist es wirklich keine Flugzeitenänderung, sondern ein Fehler des Veranstalters. Denn den im Angebot/Bestätigung angegebene Flug gibt/gab es so nicht an unserem Abreisetag. Ich hatte ja beschrieben, das die Hotelbuchung erst nur vom 2.-10.4. ausgewiesen war. DANN würde das mit dem Flug/der Flugnummer/den Abflugzeiten passen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • MettigelmädchenM Offline
                      MettigelmädchenM Offline
                      Mettigelmädchen
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1970

                      Nachtrag:

                      -Geld von Eurotours ist noch nicht eingegeangen, ok., ist erst heute 1 Woche her.

                      Mitlerweile habe ich von TUI einen Brief erhalten:

                      -...Fehler von der Agentur, für mich wurde seitens von 1 A Vista ein Flug für den 12.11. gebucht und bestätigt, aber in keinsterweise für den eigentlichen Abflugtag am 19.11.....

                      Ich solle mich an den RV wenden....

                      Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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                      • uweboeU Offline
                        uweboeU Offline
                        uweboe
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1971

                        Hallo an die Spezialisten hier in diesem Forum !
                        Ich habe bei einem großen RV eine Reise nach Sri Lanka gebucht . Der Flug wird von QR als Linienflug über Doha ausgeführt . Laut Reisekatalog sollte auf dem Hinflug eine Umsteigezeit von 1,5 h sein u. wir sollten um 16:20 in Colombo landen . Da ich sehr oft am Flughafen bin , ging ich zum Büro von QR , um mich nach den Sitzplatzreservierungen zu erkundigen . 
                        Dabei erfuhr ich , daß der Anschlußflug erst um 20:20 Uhr in Colombo landet u. wir eine Umsteigezeit von 7:30 h in Doha haben . Dieser Flug ist nach Auskunft im QR-Büro noch nie um 16:20 in Sri Lanka gelandet . Beim  Anruf beim RV will man mir nun erklären , es hätte eine Flugplanänderung seitens von QR gegeben u. ich müßte das so aktzeptieren oder gebührenpflichtig umbuchen .
                        Muß ich das nun hinnehmen o. mich mit dem RV herumstreiten , wozu ich eigentlich keine Lust u. Zeit habe . 
                        Eines steht für mich schon mal felsenfest : Das war seit langem die 1. u. letzte Buchung einer Pauschalreise  über ein RB , wobei ich dem RB auch keine Schuld zuweise , sondern dem RV ! 
                        Habe ich da irgendwelche Rechte o. muß ich diese "Kröte" schlucken ?

                        Das Leben ist zu kurz , um nur zu Hause zu sitzen !

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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1972

                          @uweboe
                          Weise**"noch nie!"**nach ... !
                          Daraus könnten sich - wenn auch vage! - rechtliche Ansprüche ergeben.
                          Du kannst Beschwerde führen und schauen, wie sich deine Vertragspartner stellen.
                          Je nach AGB hast du im Rahmen einer Pauschalreise eher wenige Möglichkeiten zu mindern.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • mk116M Offline
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                            mk116
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1973
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                            • vonschmelingV Offline
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1974

                              ... soviel zu "noch nie" ... 😞

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • uweboeU Offline
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                                uweboe
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1975

                                Überflüssiges Zitat entfernt.
                                @mk116
                                O.k. ! Habs nun auch gesehen . Habe aber hier die Auskunft des MA im QR-Büro wieder gegeben . Ist dann auch ne Fachkraft .
                                Inzwischen ist das RB in Verhandlung mit dem RV , der ja mit diesen Flugzeiten geworben hat . Man versucht eine Lösung zu finden . Wenn ich nämlich einen Tag später fliege , habe ich vernünftige Flugzeiten , hätte dann nur einen Tag weniger Urlaub . Unter`m Strich wäre ich aber nur 11h später am Urlaubsort !

                                Das Leben ist zu kurz , um nur zu Hause zu sitzen !

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • buchermartB Offline
                                  buchermartB Offline
                                  buchermart
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1976

                                  Flug ( = Urlaubs)verschiebung um 4 Tage 
                                  Wir haben heute vom Reisebüro vorab folgende Information des RV für unseren einwöchigen Urlaub im März 2014 bekommen:..."aufgrund einer Umstellung des Flugplans kann ihr gebuchter Flug am Sonntag nicht realisiert werden. Wir haben Ihren Hinflug nun für den darauffolgenden Donnerstag reserviert...." . Da das Datum bewusst aufgrund eines Geburtstages am Montag so gewählt wurde stellen sich folgende Fragen:
                                  Können wir auf einem Flug am Sonntag bestehen bzw. muss der RV eine Alternative am selben Tag anbieten?Hat man Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten (z.b. kein Frühbucher mehr), wenn der gebuchte Urlaub bei einem anderen RV verfügbar wäre.
                                  Vielen Dank im Voraus

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1977

                                    Selbstverständlich kannst du auf den Flugtag bestehen - i.e. auf ein alternatives Operating am Datum, dessen (zusätzliche?) Kosten dich überhaupt nicht interessieren müssen.
                                    Du solltest den Veranstalter an seine vertraglichen Pflichten erinnern und auf deren Erfüllung beharren.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • mkfpaM Offline
                                      mkfpaM Offline
                                      mkfpa
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1978

                                      Kleine Zusatzbemerkungen:

                                      Ihr hattet aber hoffentlich bereits eine schriftliche Bestaetigung fuer den Sonntag Termin und lass die Sache mit dem Geburtstag voellig raus aus deiner Kommunikation mit dem RV.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • buchermartB Offline
                                        buchermartB Offline
                                        buchermart
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1979

                                        Danke für Eure schnelle Rückmeldung.Unser Flugtag  steht seit der Buchung im August 2013 auf unserer Buchungsbestätigung und wir haben damals bereits direkt bei der Fluglinie unsere XL- Sitzplätze gebucht und von dieser hinsichtlich einer Änderung noch keine Information erhalten.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1980

                                          @buchermart
                                          Versuch doch mal, das Angebot an Flügen für euer Ziel am fraglichen Tag zu konkretisieren.
                                          Gut möglich, dass der ursprünglich gebuchte Flug durchgeführt wird, dann kannst du deinen Veranstalter gleich damit konfrontieren. Oder du suchst ein anderes Operating aus und schlägst vor, dass er euch damit befördert.
                                          Wie mkfpa schon schrieb - die Angabe von persönlichen Gründen ist entbehrlich.
                                          Du hast einen gültigen Vertrag abgeschlossen, und dieser ist einzuhalten.
                                          Je knapper die Argumentation - durchaus konkretisiert mit Alternativen - desto ernsthafter wird dein Anliegen betrachtet.

                                          Ich hoffe mal, du willst nicht ausgerechnet von Kassel-Calden nach Timbuktu starten - dann würde das mit den Alternativen sich nämlich etwas schwierig gestalten ...
                                          😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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