Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
@Curiosus,
eine sehr freie Interpretation findest Du nicht?
@VS,
wenn ich eine Pauschalreise inkl. Flug buche sind dann die Flugzeiten nicht nach "Art der Reise von Bedeutung?"
Diese schreibt jemand der von Reiserecht keine Ahnung aber ein gesundes Rechtsempfinden hat. (ist dies sehr Naiv?)
-
@Rentnertroll
Das OLG Düsseldorf hat im November 13 so entschieden.
Betroffen sind Vertragsschlüsse über Reisen, die soweit in der Zukunft liegen, dass die Reisezeiten weder dem Veranstalter noch der Fluggesellschaft bekannt sein können.
Sofern der Kunde beim Abschluss des Vertrages ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen wird, muss die Bestätigung keine Angabe zur Reisezeit enthalten, der Vertrag kann hinsichtlich dieser Eigenschaft später spezifiziert werden.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, einen Link zum vollständigen Text findest du hier.
-
@VS.
danke für dieErklärung, das macht dann wieder Sinn. -
@Curiosus,
wenn ich das von @VS. zitierte Urteil richtig lese, dann ist von Tag "und vorraussichtlicher Zeit" die Rede
-
-
@Curiosus, das erklärt aber nicht Deine Aussage
"Wenn nur der Flugtag angegeben ist, dann sind die voraussichtlichen Flugzeiten von 0:00 bis 23:59. "
Dein letzter Post hat damit nun wirklich nichts zu Tun.
Und in Erkennung der Gefahr, daß wir ins O.t. abgleiten werde ich nun dazu nicht mehr posten
. -
Rentnertroll, ich versuche es mal ein wenig anschaulicher zu beschreiben.
Ein RV darf die genannten Formulierungen im Reisevertrag nicht mehr nutzen. Folglich sind die "voraussichtlichen Flugzeiten" bei zukünftigen Reisen nunmehr enger gefaßt.Parallel dazu ergibt sich aber, daß die Airlines infolge von geänderten Flugplänen (z.B. als Konsequenz aus geänderten Nachtflugverboten), ihre bisherigen Verbindungen zeitlich umstellen müssen. Ein RV kann somit nicht mehr aus dem Erfahrungspool der vergangenen Jahre auf voraussichtliche Flugzeiten innerhalb eines engen - und somit rechtskonformen - Zeitfenster rechnen.
Daraus ergeben sich für den RV zwei Möglichkeiten:
- Er behält die voraussichtlichen (aber nicht bestätigten) Flugzeiten bei und kalkuliert mögliche Schadensersatzforderungen seiner Kunden infolge von Änderungen in den Reisepreis mit ein, welches zu einer deutlichen Verteuerung der Angebote führen würde, was auf dem Markt nur schwerlich umzusetzen sein wird.
- Er gibt keine voraussichtlichen Flugzeiten bei der Buchung einer Reise bekannt, sofern zum Zeitpunkt der Buchung der exakte Flugplan noch nicht fixiert ist. Vertraut also nicht auf die Kontinuität der bisherigen Zeitfenster, da eben einige Airlines inzwischen ihre Flugpläne umgestalten, wie man aktuell am Beispiel FRA sehen kann.
Folglich wird ein RV, der auf der sicheren Seite bleiben möchte, bei frühzeitigen Buchungen auf die Angabe von Abflugzeiten verzichten und diese dem Kunden erst dann mitteilen (können), wenn diese zwischen Airlines und Flughäfen entsprechend terminiert sind.
-
Klar hat das mit dem Urteil unmittelbar zu tun - und mittelbar auch mit der nicht stets verpflichtenden Angabe der Reisezeiten.
Wenn diese für dich für die Art der Reise von Belang sind, musst du eben warten bis es ein Angebot mit solchen gibt und u.U. preisliche Anpassungen inkauf nehmen.
Maßgeblich ist Klarheit hinsichtlich gemachter bzw. nicht gemachter Angaben bei Vertragsschluss. Sofern du wissentlich ein Angebot ohne Konkretisierung voraussichtlicher Reisezeiten wahrnimmst, kannst du nicht hernach eine Minderung beanspruchen, weil du leider erst um 23:55 Richtung Ferien abhebst und bereits um 0:05 wieder nachhause verbracht wirst.
Erfolg hatte die Klage soweit nur hinsichtlich der genannten Formulierungen in den AGB. -
@Curosus,
- ich entschuldige mich für das Brechen meines Versprechens nicht mehr zu dem Thema zu posten
- Du scheinst mich nicht verstehen zu wollen. Meine Anmerkungen beziehen sich ausschliesslich zu Deiner Aussage von "Wenn nur der Flugtag angegeben ist, dann sind die voraussichtlichen Flugzeiten von 0:00 bis 23:59"
-
Ich hoffe, dass ich in diesem Thread richtig bin. Habe nicht alle 204 Seiten gelesen und bisher nur über Flugzeitenänderungen bei Pauschalreisen gelesen.
Wie ist das bei separat gebuchten Flügen? Ich habe für Mai Flüge nach Lanzarote gebucht, die Flugzeiten verschieben sich auf dem Hinflug von 5.50 Uhr auf 13.15 Uhr und auf dem Rückflug von 10.15 Uhr auf 17.40 Uhr (Ankunft Ddorf 22.45 Uhr). Die Flugnummern bleiben gleich, bis auf einen veränderten Buchstaben hinter der eigentlichen Flugnummer.
Vor allem der späte Rückflug ärgert mich, da mein 90-jähriger Schwiegervater mitreist, der von Düsseldorf dann noch in die Voreifel muss und das die Reise für ihn erheblich anstrengender macht.
Kann ich hier irgendwelche Rechte geltend machen?
-
Du kannst u.U. kostenlos kündigen und ggf. ein treffenderes Angebot wahrnehmen.
-
vonschmeling:
Du kannst u.U. kostenlos kündigen und ggf. ein treffenderes Angebot wahrnehmen.Das ist der Haken an der Sache - es gibt für den Tag keine Alternative, da die Unterkunft bereits gebucht ist, können wir auch nicht auf einen anderen Tag ausweichen.
-
... was leider zu befürchten war.
Dann musst du leider in den sauren Apfel beißen, eine andere Möglichkeit sehe ich - soweit geschildert - nicht.
:? -
Vor einigen Jahren waren wir auf Teneriffa. Der Urlaub war der Traum überhaut, dann kam der Tag der Abrerise und der Albtraum begann. Wir warteten frühs 7 Ughr vor dem Hotel und wurden einfach vergessen. Wir standen da, wie nicht abgeholt. Irgendwann kam ein Taxi und brachte uns zum Flughafen. Das Gepäck war noch nicht aufgegeben und schon flog unsere Maschine ab. Es hat damals sehr lange gedauert, bis wir vom Reiseveranstalten eine Entschädigung erhielten. Aber den Ärger kann niemand entschädigen, denn mit der Angst, wo sollen wir nu schlafen und was machen wir?, war das Urlaubsflair ruiniert.
-
Spätenstens nach einer halben Stunde Wartezeit muss der Transfergast sich bei der örtlichen Reiseleitung melden und nach dem Fahrzeug fragen. Es kommt immer wieder vor, das Hotels vergessen werden vom Abholer.
Zumeist erstatten die RV lieber ein Taxi als einen Flug.
Überdies ist das hier völlig off topic - da euer Flug weder verspätet war noch gestrichen ...
:? -
Obtainted:
Vor einigen Jahren waren wir auf Teneriffa. Der Urlaub war der Traum überhaut, dann kam der Tag der Abrerise und der Albtraum begann. denn mit der Angst, wo sollen wir nu schlafen und was machen wir?, war das Urlaubsflairruiniert.
Am Tag der Abreise ist ja wohl klar, daß Ihr zu Hause schlafen werdet - oder wie ist das zu verstehen.Außerdem - warum reklamiert man nicht bei der Rezeption und verlangt oder bittet um ein Taxi.
Wir sind auch schon mal im Hotel vergessen worden, war damals auf Mykonos. Uns hat dann der Hotelbesitzer persönlich zum Flughafen gebracht.
Lg. -
come non detto @Tangomaus ...

Beim Transfer vergessen zu werden ist zudem ein Sachverhalt, der mit den Threadthema keinerlei Berührungspunkte hat.
Es gibt auch schon einen zu dieser Problematik - ich finde ihn nur leider nicht ... :? -
Hallo,
da ihr mir früher schon mal geholfen habt dachte ich, ich probiere es nun nochmal^^.
Nun ich habe bei einem Reiseanbieter einen Urlaub für 3 Wochen in Tunesien gebucht. Der Anbieter hat mir heute mitgeteilt, dass die Reise nun nicht mehr vom geplanten Flughafen (Paderborn) sondern von einem anderen Flughafen (Düsseldorf) starten soll.
Weiterhin soll er nun nicht mehr um 10:45 Uhr starten sonden erst um 14:25 Uhr.
Zusätzlich hat sich auch die Airline geändert Nouvelair -> Air Berlin.Der Reiseveranstalter bietet mir nun einen Gutschein in Höhe von 25 EUR oder ein Rail & Fly Ticket an.
Alleine durch die Fahrt nach Düsseldorf bin ich über 2 Stunden unterwegs (mit dem Zug). Mit dem Auto wäre ich auch ca. 1:30-2 Std. unterwegs.
Der Rückflug würde im übrigen weiterhin nach Paderborn gehen.Sollte ich nun auf das Angebot eingehen?
Habe ich einen Anspruch auf Minderung?
Wenn ich mit meinem Auto hin fahren würde wer würde die Parkkosten aufkommen und wie bekäme ich mein Auto wieder zurück nach Hause ?Mfg,
Proteus