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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • tuerkeirotT Offline
    tuerkeirotT Offline
    tuerkeirot
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2101

    @vs stimmt da hast du Recht...sorry 😉

    Hinflug war 15.3.14
    Rückflug war 29.3.14

    du schreibst von Datenbanken genau so eine suche ich ja wo ich die genauen Landezeiten nochmal nach schauen kann.

    Gruß Antje

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    • soosiS Offline
      soosiS Offline
      soosi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2102

      ....trage einfach die vorhandenen Daten nochmals hier ein,wie schon vs.verlinkt hat

      Vaya con Dios y quiêreme como soy

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • tuerkeirotT Offline
        tuerkeirotT Offline
        tuerkeirot
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2103

        @vs und @soosi,

        danke an euch. Für den Rückflug habe ich einen Anspruch für den Hinflug wohl nicht.
        Werde wohl erstmal versuchsweise an Germania heran treten und diese freundlich mit Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung auf meinen "Erstattungsanspruch" hinweisen.
        Wenn das nicht "fruchtet" werde ich das an Flightright o.ä.übergeben.

        Gruß Antje

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2104

          Vielleicht benutzt du noch besser das hier mehrfach verlinkte Beschwerdeformular und sparst dir die Kosten für Einschreiben etc.?!
          😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • tuerkeirotT Offline
            tuerkeirotT Offline
            tuerkeirot
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2105

            @vs
            wäre es dir möglich dieses nochmal für mich zu verlinken...Danke!!!

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2106

              Du bräuchtest nur eine Seite zurückblättern, bitte schön!

              Life is too short to limit your vision ... indeed

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • tuerkeirotT Offline
                tuerkeirotT Offline
                tuerkeirot
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2107

                Hallo Bernhardt,
                nee es ging um den Link für das Beschwerdeformular nicht um euclaim.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2108

                  Hier geht´s zum Formular ... 😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2109

                    ...uuups und Danke, ich werde es hoffentlich nie benötigen.

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • tuerkeirotT Offline
                      tuerkeirotT Offline
                      tuerkeirot
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2110

                      Hallo,
                      bingerade am ausfüllen des EU-Beschwerdeformulars und dort wird nach der Flugscheinnummer und des Buchungscods gefragt....wo finde ich diese beiden?
                      Der Flugschein wurde uns vor Ort abgenommen und wir erhielten dafür die Bordkarten.
                      Ist der Buchungscode eventuell die Vorgangsnummer des Veranstalters bzw.die Flugnummer?

                      Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.

                      LG Antje

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2111

                        Lass weg - mit der Flugnummer sind alle wichtigen Daten übermittelt in deinem Fall.
                        😉

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • tuerkeirotT Offline
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                          tuerkeirot
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2112

                          @vs,
                          ich danke dir auch für die PN  😄

                          LG Antje

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Österreich 2014Ö Offline
                            Österreich 2014Ö Offline
                            Österreich 2014
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2113

                            Guten Morgen!

                            Bitte, kann mir jemand schreiben, ob es für Österreicher auch so was wie "flightrigt" gibt? Danke

                            Martha

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • nate1N Online
                              nate1N Online
                              nate1
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2114

                              Habe hier in einem Artikel gelesen, dass sich auch Österreicher problemlos an flightright wenden können. Scrolle mal runter zum letzten Absatz, da äußert sich dsbzgl. jemand von flightright dazu.

                              "Man muss lernen, zu verstehen, dass andere Anderes anders sehen". (Fred Ammon)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • RalphMartinaR Offline
                                RalphMartinaR Offline
                                RalphMartina
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2115

                                Wir warten nun schon seit Februar 2013 auf ene Rückerstattung von 600 Euro von der Condor. Haben den Vorgang natürlich den Anwalt übergeben. Wir kamen 24 Std später als geplant in Deutschland von Jamaika wieder an.Aber Condor läßt sich nun mal Zeit.
                                LG Martina

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • tuerkeirotT Offline
                                  tuerkeirotT Offline
                                  tuerkeirot
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2116

                                  @Ralfmartina,

                                  das hat bei uns mit der Condor auch ewig gedauert. Schlußendlich mit Prozeß und Flightright/Anwalt etwas über ein Jahr.
                                  Wir haben aber Recht bekommen und nach Abzug der Provision für Flightright etwa 890,- überwiesen bekommen.
                                  Wünschen euch weiterhin guten Erfolg und Nervenstärke, das braucht man bei der Condor 😉
                                  Gruß Antje

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Steffen59S Offline
                                    Steffen59S Offline
                                    Steffen59
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2117

                                    Sorry, ich habe jetzt 2 Std. gelesen und gelesen und nichts passendes gefunden, ich weiß, bestimmt an der falschen Stelle, sorry ....... 204 Seiten .......

                                    Ich denke, dass hier einige Experten sitzen und meinen einfachen Sachverhalt schnell beantworten können. Ich will letztlich nur prüfen, ob überhaupt ein Anspruch besteht und an wem ich mich wenden muss. Weder Anwalt noch irgendwelche Winkelzüge sind mein Ding, auch hab ich nicht ewig Zeit wegen ein paar Euro stundenlang am PC zu sitzen.

                                    Sachverhalt:
                                    Flugverspätung bei Pauschalreise nach Ägypten mit Egyptair (8 h zu spät am Zielort)

                                    • MS 786 FRA-CAI startete am 13.4.14 ca. 5 h zu spät.
                                    • Anschlussflug MS 363 CAI-LXR nicht erreicht, mit Ersatzflug dann insgesamt 8 h Verspätung am Zielort (statt 21.55 uhr erst 06.00 uhr am Folgetag, erste Hotelnacht der Pauschalreise fiel dadurch flach).

                                    Hat es überhaupt Zweck sich an Egyptair zu wenden? Die EU Fluggastverordnung gilt doch nur für europ. Airlines?

                                    Sollte ich mich evt. besser an meinen Reiseveranstalter wenden?

                                    Sorry nochmal für meine Unwissenheit .......

                                    GRüße
                                    Steffen

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • ArminA Offline
                                      ArminA Offline
                                      Armin
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2118

                                      @steffen

                                      ..meines Wissens nach gilt die EU- Verordnung 261/04 nicht nur für europäische Ailines sondern für alle die Ziele innerhalb Europas anfliegen. Ich denke daß in deinem Fall wegen der Ankunftsverspätung am Zielort größer als 3 Std. und Entfernung eine Entschädigung von 400€ pro Person anzusetzen ist. Schwierig ist es hier jedoch mit der Durchsetzbarkeit da Du 1.) nicht viel Zeit und Mühe investieren willst und 2.) der Sitz von MS im Ausland (ich vermute in Kairo) ist. Ich gehe davon aus daß sich daher die Zahlungswilligkeit von MS in engen Grenzen halten wird 😉 . Ich würde mich hier an deiner Stelle deshalb eines professionellen Dienstleisters wie flightright bedienen. Dort prüft man deinen Anspruch sorgfältig, eine Provision von in Höhe ca. 25% ist nur im Erfolgsfall fällig und dann auch wirklich mehr als verdient. Ein anderer Weg könnte noch der Weg über das LBA sein es gibt ein Formular daß man sich herunterladen kann dieses muß man ausfüllen und einreichen..wie genau das geht und wie die Erfolgsaussichten in deinem Fall auf diesem Weg wären kann ich nicht beurteilen, es gibt hier zu diesem Thema viele Beiträge der sehr aktiven Userin @von Schmeling, sie hat das Formular hier irgendwo verlinkt..müßtest Du suchen 😉 .
                                      Der RV ist in deinem Fall NICHT dein Ansprechpartner, Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/04 sind direkt bei der Airline anzumelden, hier gilt auch die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende, Du stehst also nicht unter Zeitdruck.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Steffen59S Offline
                                        Steffen59S Offline
                                        Steffen59
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2119

                                        Hallo Armin,

                                        danke für deine ausführliche Antwort. Auf der Innternetseite von Flightright sind im übrigen alle rechtlichen Fragen zu Flugverspätungen übersichtlich und verständlich dargelegt. Hätte ich da mal gleich nachgeschaut, dann wüsste ich, dass dieser Flug von egyptair sehr wohl der EU-Fluggastverordnung unterliegt:

                                        "Die Fluggastrechteverordnung ist anwendbar bei allen Flügen, die in der EU starten, unabhängig davon, wo die verantwortliche Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Zudem greift sie bei allen in der EU landenden Flügen aus Drittstaaten, vorausgesetzt dass die Airline ihren Sitz in der EUhat."

                                        Ich habe flightright beauftragt, als max. Entschädigung werden wirklich die von dir prognostizierten 400,00 eur p.P. angesetzt. Eigentlich zu schön, um wahr zu sein, aber warum nicht, es ist ja erst mal kostenlos.
                                        Wenn flightright nicht erfolgreich ist, wird ein Vertragsanwalt beauftragt. Dieser ist ebenfalls (unter best. Bedingungen) kostenlos. Nur wenn die Chancen schlecht stehen oder der Gerichtssand im Ausland  (bei uns Cairo) ist, dann braucht man die Kostenübernahmeerklärung der Rechtsschutzversicherung. Zum Glück haben wir eine RSV ......

                                        Hier ein Auszug aus den AGB von flightright:

                                        6.5
                                        Wenn Sie angegeben haben, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, werden wir (abweichend von Ziffer 6.1) auch solche Fälle zur Anwaltsbeauftragung empfehlen, bei denen wir die Erfolgsaussichten der anwaltlichen Beitreibung als offen einschätzen. Gleiches gilt bei Fällen mit ausländischem Gerichtsstand, wenn und soweit eine wirtschaftlich vertretbare Beitreibung nur in Kombination mit der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung möglich ist. In solchen Fällen kann eine Empfehlung zur Anwaltsbeauftragung nach Ziffer 6.1 (einschließlich der damit verbundenen Kostenfreistellungszusage) unter der Maßgabe der vorherigen Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erteilt werden. Die Kosten einer etwaigen Selbstbeteiligung übernimmt Flightright.

                                        Grüße
                                        Steffen

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • SokratesS Offline
                                          SokratesS Offline
                                          Sokrates
                                          Admin Experte Istanbul
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2120

                                          Zu flightright haben wir hier übrigens einen eigenen Thread - letztes Posting 18.03.2014.

                                          LG

                                          Sokrates

                                          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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