Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ich habe an Flightright geschrieben und folgende Antwort erhalten:
Für diesen Flug steht Ihnen wahrscheinlich eine Entschädigung zu.
Wir würden den Fall gerne für Sie durchsetzen!möglicher Auszahlungsbetrag:
351,25 € (von 500.-)Unsere Vergütung im Erfolgsfall(25% Erfolgsprovision zzgl. 19% Ust.)
-148,75***€***
Ich habe Airberlin geschrieben dass ich mit dem Angebot nicht einverstanden bin und auf keinen Fall einen Gutschein für eine Flugermäßigung bis 11.06.14 !! akzeptieren werde.
Die sollten sich schon an die EU-Verordnung 261/2004 halten und 250.-€ pro Person als Entschädigung zahlen!!
Ich habe eine Frist bis in 6 Werktagen gesetzt.
Airberlin hat mit dem Angebot ja schon zugegeben, dass die Verspätung von 3 Stunden zutrifft. Die hätten mir das bestimmt mitgeteilt, wenn die Maschine bei 2.59 Std. in der Parkposition gestanden hätte.
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Deine Rückschlüsse sind irrtümlich.
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Warum irrtümlich?
AB verteilt doch keine Ermäßigungs-Gutscheine ohne Grund.Aber was mich ärgert ist dass sie schreiben: Die Einlösung ist möglich bis zum 11/06/2014
**Und es heißt doch immer dass man in so einem Fall keine Gutscheine akzeptieren muss.
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Irrtümlich insofern als sich aus dem Angebot nicht auf eine entschädigungsfähige Verspätung schließen lässt.
Wie gesagt - du musst dich nach der actual in block time, also dem Stillstand des Geräts in der Parkposition erkundigen. War diese 3 oder mehr Stunden verspätet, dann kannst du deine Ansprüche von € 250 pro Person geltend machen und musst keinen Gutschein akzeptieren.
Falls nicht, ist der Gutschein ein freundliches Angebot ohne Rechtspflicht.
Edit: Üblich ist eine Frist von 14 Tagen - und selbst die ist ziemlich illusorisch ...
Du schreibst "wir kamen mit 3 Stunden Verspätung an" - daher kann das einer dieser wenigen Fälle sein, bei dem man zwar 3h verspätet im Terminal steht, allerdings 2h55 min verspätet in der Parkposition anlangte, was einen Entschädigungsanspruch ausschließt.
Das mag dir spitzfindig erscheinen - ist aber die aktuelle Rechtsauffassung. -
Wo erfährt man denn die actual in block time...wie lange kann man die denn im Nachhinein noch heraus bekommen?
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Am einfachsten von der Airline - ich befürchte allerdings, dass eine Anfrage deinerseits keinen Erfolg haben wird.
Du kannst sie theoretisch auch von der Flughafenkontrollbehörde erfahren, vermutlich jedoch nicht im Rahmen einer "privaten" Recherche. Wie lange genau die Daten dort archiviert werden entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Aufzeichung ist insbesondere für interne Zwecke oder eben BFU Untersuchungen gedacht, nicht für Beschwerden im Rahmen der VO(EG)261/04.
Ganz sicher wirst du mit ihnen konfrontiert, wenn du gerichtlich vorgehst und mit der Zuhilfenahme Beweis erbracht wird, dass du keinen Anspruch hast ...

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Habe jetzt auch den Hamburger Airport angerufen und nachgefragt was unseren Flug betrifft...bitte stellen sie ihr Anliegen gern schriftlich per E-Mail...hab ich gemacht und warte dann mal auf Antwort.
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So der Airport Hamburg hat sich gemeldet...unsere Maschine ST5163 ging 22:55 on block...leider 5 Minuten zu "früh"
schon ärgerlich nach dem ganzen ...jetzt warte ich nochmal ab was und ob Germania mal von sich hören lässt und dann werde ich die ganze Sache wohl als erledigt und ohne Ansprüche sehen müssen :? ich frag nochmal für "Dumme" damit ich das nicht falsch verstehe...
unser Flug laut Plan RMF ab 14:40 HH an 19:00
mit Verspätung ab 17:40 HH an 22:55 on Block laut Airport HH
Haben wir "Anspruch" nach EU Flugverordnung???
Persönlich denke ich das nicht, denn zw.19 Uhr und 22:55 liegen keine 4 Std. Oder hab ich einen Denkfehler drin? -
Der Anspruch besteht ab einer Verspätung von 3h.
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@vs,
du schreibst ...Anspruch ab 3 Std...aber ich dachte , das es nach Entfernung und Verspätungszeit geht...RMF-HH ca 3612 km und dann ab Verspätungszeit 4 Std= 600,- p.P
oder gibt es dann für die Entfernung und unter 4 Std...3 Std 55 min. 400,- p.P.???
Wäre lieb wenn du mich nochmals aufklären könntest
Danke -
Lt. der Verordnung zu den Fluggastrechten besteht generell (noch!) bei einer Verspätung ab 3h ein Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe des Anspruchs berechnet sich aus der Enfernung nach Großkreisberechnung.
Bezogen auf die Strecke HAM-RMF sind das € 400 pro Person.
Nicht dass das hier nicht schon ungefähr elwundneunzigtausendmal erwähnt worden wäre ...?!
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Ja , ok danke..da hatte ich mich falsch belesen...sorry
Aber mit der Großkreisberechnung irrst du Großkreis schließt Hurghada mit ein...Marsa Alam hat eine Entfernung von über 3500 km genau gesagt 3780 km laut Luftlinie.org und somit müssten es dann 600,-p.P.sein.
Hatte ich vorhin mal gegoogelt.Danke dir trotzdem für deine Info.

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Kann sein - ich google nicht ständig Großkreise und bin auch nicht grade bemüht, Ansprüche nach oben zu justieren ...

Nachdem du jedoch offenbar erhebliche Energie in die Recherche investierst befremden mich die Inhalte deiner Nachfragen mittelschwer ... sorry!?
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Ich hatte doch geschrieben, das ich etwas falsches gelesen habe...nach einem langen Arbeitstag steht man halt mal auf dem Schlauch :?
Sorry, wenn ich dich meine Fragestellung mittelschwer verwirrt. Das war nicht mein Ansinnen, aber ich gelobe Besserung.
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In meinem hier vor einigen Seiten geschilderten Fall kommt Bewegung.
Zur Erinnerung. Der Flug FRA-CAI hatte 5 h Verspätung beim Abflug, wegen verpassten Anschlussflug nach LXR kumulierte die Verspätung bei Ankunft auf 8 h. (Keine Info von MS über Fluggastrechte beim check in).Der Fall läuft über RA, heute die Antwort von MS
".......Die Verspätung erfolgte in diesem Fall aus Sicherheitsgründen die außerhalb unseres Einflussbereiches lagen .........In diesem Fall verweisen wir auf höhere Gewalt, das heißt, dass trotz sorgfältiger Wartung ein Sicherheitsproblem eine Extrainspektion notwendig machte ......."
Im folgenden Wortlaut bietet MS, weil sie ja ihren Beförderungsauftrag erfüllt hätten, p.P. 200,00 EUR Entschädigung an und weißt darauf hin, dass dieses Angebot auf dem Kulanzweg erfolgt. Angehängt an das ist noch eine sog. Abfindungserklärung, wenn man das Kulanz-Angebot annimmt.
Unser RA bittet nun um Rücksprache - wie sollen wir uns verhalten??
Klage einleiten?? Unsere RSV ist ohne Selbstbehalt ..... klar, kommt jetzt drauf an, ob die RSA Deckung gibt.Da wir nicht ohne eure Meinung in die Rücksprache gehen wollen, hier die Frage:
Ist die Aussage :" .....trotz sorgfältiger Wartung ein Sicherheitsproblem eine Extrainspektion notwendig machte ......." überhaupt höhere Gewalt? Gibt es dazu Urteile?
Dabei nehmen wir den ungünstigsten Fall für uns an, das MS das akute Sicherheitsproblem, die lückenlosen Inspektionen bis zu diesem Zeitpunkt und die Notwendigkeit der daraus resultierende Extrainspektion auch beweisen kann.400 eur oder 800 eur oder 0 eur ..... das ist die Frage
Grüße
Steffen -
Inzwischen sind die Kriterien für exkulpierende sog. außergewöhnliche Ereignisse ziemlich spezifiziert - und praktisch kein technisches Problem wirkt exkulpierend.
Doch noch immer gibt es unterschiedliche Entscheidungen - beispielsweise bei Vogelschlag.Der Spatz in der Hand: 400 Schleifen sofort
Die Taube auf dem Dach: 800 Schleifen nach prozessualer Einigung in etwa 9-18 Monaten.
Warte mal ab was euer Anwalt rät.
