Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Der Irrtum liegt im "wichtigen Grund" ...
Wenn du nicht einverstanden bist mit der Änderung kannst du vom Vertrag zurücktreten, ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht jedoch nicht.
Maximal wird eine Kulanzgutschrift von einem halben Tagessatz der Reise angeboten, das wurde hier allerdings schon x-mal beschrieben.

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Ihr habt sechs Nächte gebucht und sechs Nächte bekommen.

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@Breitbach
Wo bitte siehst du da eine "Rundreise" durch D???
Die Fahrt von HAM nach Berlin Hbf dauert zu dieser Tageszeit etwa 2h15min.
Und die Beschwerde dreht sich um den 7ten "Urlaubs"tag, dessen man sich beraubt sieht.Hier noch einmal der Hinweis:
Die Reisetage gelten nicht als Erholungstage, insofern kann man den Reisepreis nur unter bestimmten Voraussetzungen mindern - beispielsweise der einer erheblich gestörten Nachtruhe.
Dies ist der Fall, wenn der Abflug kurzfristig von 16:00 Uhr am Nachmittag auf 6:00 Uhr in der Früh vorverlegt wird und man somit um 3:00 Uhr am Flughafen erscheinen muss.BAfH hat jedoch einen Rückflug um 11:10 Uhr erhalten und kommt anstatt um 0:40 Uhr nun schon um 13:20 Uhr in HAM an. Da allerdings SXF gebucht wurde, hat er die Möglichkeit den Reisevertrag zu kündigen und Anspruch auf die Erstattung des Erlangten in voller Höhe.
Eine Entschädigung - wurde sie beziffert? - wie verlangt muss nicht bezahlt werden, schon die Bahntickets sind ein ausreichendes Alternativangebot. Zudem wird eine Gutschrift von € 30 auf den gesamten Reisepreis angeboten.Es bleibt BAfH unbenommen, mit dem Veranstalter nachzuverhandeln und alternative Flüge nach SFX am Reisetag vorzuschlagen. Das hat zuweilen tatsächlich befriedigende Ergebnisse erbracht.
Fruchtet das nicht, dürften weitere Bemühungen vergeblich sein. -
Die Umsteigezeiten sind berücksichtigt und Wartezeiten hat man andernfalls auch.
Also was bitte soll daran "geschönt" sein?
Tja Breitbach - wenn du keinen Wert auf Diskussionen legst, ist ein Forum wohl nicht ganz der richtige Ort um diese Abneigung auszuleben ...

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Es bedarf vor allen Dingen keiner Diskussion darüber, dass die Reisezeit von HAM Airport nach BER Hbf einschließlich des einen Umsteigens in den ICE angegeben ist und nicht etwa "falsch" - hier klicken.
"Falsch" ist allenfalls, eine Zugfahrt von HAM nach BER als "Rundreise durch D" zu persiflieren ...
Letztlich ändert sich durch diese Betrachtungsweisen auch nichts an den Optionen des Fragestellers. Diese wurden bereits aufgezählt und ist der Rest schlichterdings off topic.

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umso verwunderlicher ist es (oder eventuell doch nicht), wenn jemand meint, auf eine als sarkastisch gut erkennbare Meinungsäusserung überhaupt eingehen zu müssen, denn
Sich daraus zwangsläufig entwickelnde Diskussionen tragen naturgemäss zu nichts sinnvollem bei. -
Hallo,
jetzt versuche ich nochmal Antworten, Erfahrungen und Hilfe auf meine Frage zu bekommen.
Meine Tochter hatte im Februar bei Airfrance für Dezember einen Flug nach Washington und New York gebucht. Soweit so gut...jetzt muss sie den Flug stornieren...bei Airline angerufen und erfahren, das der Hinflug weder stornierbar noch umbuchbar sei...dies hänge mit dem Tarif zusammen...für den Rückflug bot man 40,- an. Auf dem Ticket und bei der Buchung(es waren 3 Personen anwesend, die alle mitgelesen haben und nichts dazu gelesen haben, das nichts stornierbar wäre)
ist nix zum Tarif zu lesen. Habe die Buchung aufgerufen und wenn ich Tarifbedingungen anklicke kommt das Fenster mit Hinweis auf Servicecenter...dort angerufen meinte die Dame sie könne das sehen und der Flug wäre eben nicht erstattbar...
Nun gibt es ja das neue Urteil Az.2-24S152/13 das besagt, das es sehr wohl möglich ist sein Geld bei Stornierung auch bei nichtstonierbaren Tickets zurück zubekommen.
Wie sollen wir vorgehen...kann man bei der Airline die dazu gehörigen Tarifbedingungen anfordern, denn bis auf 2 PC Ausdrucke hat meine Tochter gar nix in der Hand(mit den Flugzeiten und Sitzplatznummern und Hinweis zu Mahlzeiten) Der Preis setzt sich aus Flugpreis 200,- und 400,-Steuern und Gebühren zusammen.
Ein Ticket sieht meiner Meinung anders aus...auch kein Code drauf, lediglich die Buchungsnummer.
Ich hoffe auf ein paar Tipps.
LG Antje
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Du warst doch schon im Air France Thread

Das Thema hier ist ein anderes. -
@Ahotep,
ja das stimmt, aber der Thread hier heißt doch Flugzeitenänderung,Flugverspätung und Flugstornierungen...da dachte ich bin richtig...zumal es ja aucn dieses neue Urteil dazu gibt.
Falls ich doch nicht richtig sein sollte, sorry, dann bitte verschieben. -
Hast Recht, mein Fehler. Hier geht es auch um Stornierungen, wenn auch nicht seitens der Airline

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@türkeirot
Die Bedingungen eines spezifischen Tarifs sind Vertragsbestandteil und müssen ggf. genau festgelegt sein.
So wird es sich wohl auch im Falle des von deiner Tochter gebuchten Tarifs verhalten und hilft es nicht, sich auf Nichtwissen mit mehreren Zeugen zu berufen.
Das war zu 100% einsehbar und es ist somit Latte , ob 3 oder 100 Anwesende es "übersehen" haben ...

Dann berufst du dich beherzt auf ein sehr umstrittenes Einzelurteil, bei welchem es maßgblich darum geht den Wertverlust nach der Stornierung zu belegen um sich von einer Erstattung zu exkulpieren.

Na dann ... viel Spaß!!
Edit:
@Ahotep
Nicht dein Fehler - es ging hier noch nie um ein eigenmächtiges Storno mit der Nachfrage auf einen Anspruch der Kosten.
Imho gehört der Sachverhalt auch nicht hierher, da komplett anders hergeleitet ...
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Hallo,
es sollen wenn dann Hin und Rückflug storniert werden.
Hin: Hamburg-Washington über Paris
Rück: New York-Hamburg
@mk116, wie würde das über Antrag/online laufen, um wenigstens die Gebühren erstattet zu bekommen?
Am Telefon sagte mir die Dame aus dem Servicecenter "ungefähr 10-15% also knappe 40,- wären erstattbar".
Das halte ich einfach schlichtweg für eine falsche Antwort, denn die Airline hätte noch die Möglichkeit den Flug/Sitzplatz neu zu verkaufen...sind noch 5 Monate Zeit und die Gebühren fallen erst bei Flug an so wie @krabel es richtig schrieb.
Es ist ja dezent merkwürdig, wenn man die Airline auf das neue Urteil zur Kostenerstattung bei Flugstornierungen telefonisch hinweist und das als Antwort bekommt..."oh das kenn ich noch nicht...schicken sie uns das gern zu und dann schauen wir weiter...bitte über Kontaktformular..."
Das ist der Stand der Dinge.
Klar wenn halt gar nichts geht muss die liebe Tochter es unter Erfahrung abhaken, aber man muss ja nicht immer alles hinnehmen was erstmal gesagt wird...
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Hallo Türkeirot,
laut diversen Zeitungsartikeln versuchen die Fluglinien sich davor zu drücken. Ähnlich oft wie bei Flugverspätungen. Es gibt aber auch hier - ähnlich wie Flyright - Dienste, die für ein geringes Honorar, diese Forderungen direkt bei den Airlines für einen durchführen.
Grüssle UtePS: wollte schreiben durchsetzen