Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@burton_
19:40 auf 22:15 ist User Semmel61
Gespräch zwischen Carofeli und Cliffdeo ist ne andere Baustelle!
Ergo......hat alles seine Berechtigung. 
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19:40 bedeutet 23:40 in AYT, je nach Lage wären Semmels etwa gegen 2:30 Uhr - das ist nicht plüschig, aber besser als 5:00 Uhr!
Zu dieser Stunde kann man 2:35h m.E. durchaus als "erheblich" betrachten, und ich bin guten Mutes, dass 50% eines anteiligen Tagessatzes eine realistische Forderung wäre.Dessen ungeachtet dauert der Transfer nach Anlanya tatwahrhaftig keine 3h und die Semmelrechnung ist etwas pessimistisch.

Die Frist von 3 Jahren zur Geltendmachung von Forderungen gem. VO(EG)261/04 wurde hier schon mehrfach erwähnt, ebenfalls auch bereits der Link zum Beschwerdeformular auf der CONDOR Seite beigetragen.
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Sorry, aber zwischen 19:40 und 22:15 sind 2 Stunden 35 Minuten. Bei Semmel's Rechnung ist das dann immer noch Ankunft im Hotel um 3:55.
Und selbst wenn jemand eine Ankunft um 2:30 willentlich akzeptiert, dann ist das eine akzeptierte gestoerte Nachtruhe. Da spielen 2,5 Stunden mehr, zumindest fuer mich, auch keine Rolle mehr.
Aber ok, die 30 bis 80 Euro Entschaedigung kann man natuerlich durch alle Instanzen eintreiben.
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@mkfpa
Ob das für dich eine Rolle spielt, spielt ungefähr keine Rolle.
Semmels brauchen das auch nicht "durch alle Instanzen" durchzusetzen, es genügt die höfliche Anfrage beim Veranstalter nach der - üblichen - Minderung um 50% eines Tagessatzes der Reise. -
Guten Morgen Zusammen,
hätte da mal eine Frage, vielleicht hat ja jemand eine Antwort parat..
Ich habe via ab-in-den-Urlaub mit Öger eine Reise an die türkische Ägäis gebucht.
Los geht's am 30.08. von Frankfurt nach Dalaman mit Condor.Bei der Buchung war Flug DE6474 (Start um 05:30) angegeben.
Soeben erhalte ich die Reiseunterlagen und soll mit eben diesem Flug nun "erst" um 14:45 starten.
Laut der Internetseite der Condor hat sich die Flugzeit tatsächlich um über 9 Stunden nach hinten verlagert.Allerdings habe ich noch einen anderen Flug gefunden: Mit Sunexpress am gleichen Tag Non-Stop um 05:40.
Wie gehe ich jetzt am Besten vor?
Bei Öger auf Umbuchung drängen?Dankeschön & Grüße aus Mainz
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Ich habe Dir doch schon eine Antwort gegeben!? :?
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xxxDU47057xxx:
Ich habe Dir doch schon eine Antwort gegeben!? :?Hab's gelesen.. aber vielleicht hat ja jemand noch eine andere Meinung dazu?

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Überflüssiges Zitat entfernt!
@Mam62:
Welche Fälle sind das denn?
Ich habe im Zuge des BGH-Urteils bisher nur mitbekommen, dass RV die Flugzeiten nur dann abweichen lassen dürfen, wenn es aufgrund von Streiks, Wetter oder kriegerischen Handlungen nicht ändern lässt. -
Tja, da solltest Du Deine Informationen dringend auffrischen. Und Dir dann Gedanken machen, ob der Verbraucherschutz wirklich die Verbraucher schützt.
Denn wenn der Reiseveranstalter keinen Einfluss auf die Flugzeiten hat, können sich diese ändern. Also eben wenn die Airline den Flug verschiebt oder storniert, oder wenn sich bei sehr frühen Buchungen die Slots der Flughäfen verschieben...
Lies einfach mal ein paar Seiten hier im Thread zurück, da gibts bereits genug Fälle.
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Überflüssiges Zitat entfernt!@Mam62:
Ich habe mich vorher nicht mit dem Thema befasst, weil ich einer der wenigen Glücklichen bin, der nie irgendwelche gravierenden Änderungen hinnehmen musste.
Wie du meinem Ausgangspost entnehmen kannst, habe ich heute meine Unterlagen erhalten und mich somit auch erst in den vergangen Stunden kurz in die Materie eingelesen.
Da war deine Info bisdato noch nicht enthalten.Und in einem 236 Seiten-Thread auf vorausgegangene Infos zu verweisen ist auch ziemlich.. naja.. amüsant.
Ich danke dir jedenfalls trotzdem für die Info, werde mich nun aber dennoch mal an Öger wenden und nach einer Umbuchung fragen.
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@pattymainz
Offenbar hat nach deinen Recherchen die Fluggesellschaft die Startzeit nach hinten verlegt. Das - zumal rechtzeitig vor Antritt der Reise - berechtigt den Veranstalter zur Änderung.Es bleibt dir allerdings unbenommen, bei Öger mit dem Wunsch vorzusprechen, dich auf den XQ Flug zu buchen. Möglicherweise machen die das sogar gerne, sofern sie noch Kapazitäten haben (Öger wohlgemerkt, nicht XQ!)?
Nur argumentiere um Himmels Willen nicht mit einem irgendwie gearteten BGH Urteil - dieses greift im vorliegenden Falle nämlich überhaupt nicht und hat auch nichts mit den von dir angeführten Bedingungen zu tun - sondern schildere schlichterdings deine Vorlieben und betrachte es als das was es tatsächlich ist, nämlich die Bitte um ein Entgegenkommen ... -
Habe ich gemacht, meci für die Infos!
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Ich hab ja nicht verlangt, den ganzen Thread zu lesen, 10, 20 Seiten dürften schon drin sein, die User von denen Du Hilfe erwartest, haben sich ja auch schlau gemacht.
Leider haben viele Medien und auch der Verbraucherverein das Urteil nur sehr verkürzt dargestellt, um es als Sieg zu feiern.
Der wichtige Grund im Urteil des BGH ist eben die Änderung der Flugzeiten etc. durch den beauftragten Leistungserbringer.
Die von Dir genannten Fälle höherer Gewalt sind eher wichtig, wenn der Flug auf den Tickets verspätet ankommt und Du eine Entschädigung nach der EU-Verordnung haben möchtest, also zwei verschiedene Paar Schuhe. -
Wenn Du es gemacht hast ( ich gehe mal davon aus, dass Du den Anruf bei Öger meinst), dann wäre es nett zu erfahren, welches Ergebnis das Telefonat gebracht hat.

