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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • CliffideoC Offline
    CliffideoC Offline
    Cliffideo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2341

    Man hat übrigens fast 3 Jahre Zeit, die EU-Ausgleichszahlung anzufordern, sollte dies aber doch besser zeitnah machen.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
    Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

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    • burton_B Offline
      burton_B Offline
      burton_
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2342

      Eine "EU-Ausgleichszahlung" wird´s aber nicht geben, da die Verschiebung 19:40 -> 22:15 kleiner als 3 Stunden ist...

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      • xxxDU47057xxxX Offline
        xxxDU47057xxxX Offline
        xxxDU47057xxx
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2343

        @burton_

        19:40 auf 22:15 ist User Semmel61

        Gespräch zwischen Carofeli und Cliffdeo ist ne andere Baustelle! 😉   Ergo......hat alles seine Berechtigung. 😄

        März 2016 ✈ New York//
        November 2016 ✈ ???

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        • burton_B Offline
          burton_B Offline
          burton_
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2344

          Das erklärt´s 😉

          Weil hier auch nie jemand die Zitierfunktion benutzt.... 😆

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mkfpaM Offline
            mkfpaM Offline
            mkfpa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2345

            @Semmel61

            Bei Abflug 19:40 kommt ihr, nach deiner Abschaetzung, aber auch erst gegen 4:00 morgens im Hotel an. Die Nachtruhe waehre daher sowieso gestoert und damit ist eine Verschiebung um ca. 2,5 Stunden wohl eher unerheblich bzw. zumutbar.

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2346

              19:40 bedeutet 23:40 in AYT, je nach Lage wären Semmels etwa gegen 2:30 Uhr - das ist nicht plüschig, aber besser als 5:00 Uhr!
              Zu dieser Stunde kann man 2:35h m.E. durchaus als "erheblich" betrachten, und ich bin guten Mutes, dass 50% eines anteiligen Tagessatzes eine realistische Forderung wäre.

              Dessen ungeachtet dauert der Transfer nach Anlanya tatwahrhaftig keine 3h und die Semmelrechnung ist etwas pessimistisch.
              😉

              Die Frist von 3 Jahren zur Geltendmachung von Forderungen gem. VO(EG)261/04 wurde hier schon mehrfach erwähnt, ebenfalls auch bereits der Link zum Beschwerdeformular auf der CONDOR Seite beigetragen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2347

                Sorry, aber zwischen 19:40 und 22:15 sind 2 Stunden 35 Minuten. Bei Semmel's Rechnung ist das dann immer noch Ankunft im Hotel um 3:55.

                Und selbst wenn jemand eine Ankunft um 2:30 willentlich akzeptiert, dann ist das eine akzeptierte gestoerte Nachtruhe. Da spielen 2,5 Stunden mehr, zumindest fuer mich, auch keine Rolle mehr.

                Aber ok, die 30 bis 80 Euro Entschaedigung kann man natuerlich durch alle Instanzen eintreiben.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2348

                  @mkfpa
                  Ob das für dich eine Rolle spielt, spielt ungefähr keine Rolle.
                  Semmels brauchen das auch nicht "durch alle Instanzen" durchzusetzen, es genügt die höfliche Anfrage beim Veranstalter nach der - üblichen - Minderung um 50% eines Tagessatzes der Reise.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • burton_B Offline
                    burton_B Offline
                    burton_
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2349

                    Wenn´s diese Minderung dann gibt, ist es doch gut. Ein kleines Schreiben ist ja nicht so der Aufwand...

                    "Durch alle Instanzen" wäre angesichts des enormen Streitwerts übrigens mit ziemlicher Sicherheit genau eine 😛

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • pattymainz05P Offline
                      pattymainz05P Offline
                      pattymainz05
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2350

                      Guten Morgen Zusammen,

                      hätte da mal eine Frage, vielleicht hat ja jemand eine Antwort parat..

                      Ich habe via ab-in-den-Urlaub mit Öger eine Reise an die türkische Ägäis gebucht.
                      Los geht's am 30.08. von Frankfurt nach Dalaman mit Condor.

                      Bei der Buchung war Flug DE6474 (Start um 05:30) angegeben.
                      Soeben erhalte ich die Reiseunterlagen und soll mit eben diesem Flug nun "erst" um 14:45 starten.
                      Laut der Internetseite der Condor hat sich die Flugzeit tatsächlich um über 9 Stunden nach hinten verlagert.

                      Allerdings habe ich noch einen anderen Flug gefunden: Mit Sunexpress am gleichen Tag Non-Stop um 05:40.
                      Wie gehe ich jetzt am Besten vor?
                      Bei Öger auf Umbuchung drängen?

                      Dankeschön & Grüße aus Mainz

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • xxxDU47057xxxX Offline
                        xxxDU47057xxxX Offline
                        xxxDU47057xxx
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2351

                        Ich habe Dir doch schon eine Antwort gegeben!? :?

                        März 2016 ✈ New York//
                        November 2016 ✈ ???

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                        • pattymainz05P Offline
                          pattymainz05P Offline
                          pattymainz05
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2352

                          xxxDU47057xxx:
                          Ich habe Dir doch schon eine Antwort gegeben!? :?

                          Hab's gelesen.. aber vielleicht hat ja jemand noch eine andere Meinung dazu?  😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Mam62M Offline
                            Mam62M Offline
                            Mam62
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2353

                            Da das genau einer der Fälle ist, bei dem Veranstalter auch nach dem viel gelobten Urteil die Flugzeiten abändern dürfen, wird sich Öger nicht drängen lassen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • pattymainz05P Offline
                              pattymainz05P Offline
                              pattymainz05
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2354

                              Überflüssiges Zitat entfernt!
                              @Mam62:
                              Welche Fälle sind das denn?
                              Ich habe im Zuge des BGH-Urteils bisher nur mitbekommen, dass RV die Flugzeiten nur dann abweichen lassen dürfen, wenn es aufgrund von Streiks, Wetter oder kriegerischen Handlungen nicht ändern lässt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Mam62M Offline
                                Mam62M Offline
                                Mam62
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2355

                                Tja, da solltest Du Deine Informationen dringend auffrischen. Und Dir dann Gedanken machen, ob der Verbraucherschutz wirklich die Verbraucher schützt.

                                Denn wenn der Reiseveranstalter keinen Einfluss auf die Flugzeiten hat, können sich diese ändern. Also eben wenn die Airline den Flug verschiebt oder storniert, oder wenn sich bei sehr frühen Buchungen die Slots der Flughäfen verschieben...

                                Lies einfach mal ein paar Seiten hier im Thread zurück, da gibts bereits genug Fälle.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • pattymainz05P Offline
                                  pattymainz05P Offline
                                  pattymainz05
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2356

                                  Überflüssiges Zitat entfernt!@Mam62:

                                  Ich habe mich vorher nicht mit dem Thema befasst, weil ich einer der wenigen Glücklichen bin, der nie irgendwelche gravierenden Änderungen hinnehmen musste.

                                  Wie du meinem Ausgangspost entnehmen kannst, habe ich heute meine Unterlagen erhalten und mich somit auch erst in den vergangen Stunden kurz in die Materie eingelesen.
                                  Da war deine Info bisdato noch nicht enthalten.

                                  Und in einem 236 Seiten-Thread auf vorausgegangene Infos zu verweisen ist auch ziemlich.. naja.. amüsant.

                                  Ich danke dir jedenfalls trotzdem für die Info, werde mich nun aber dennoch mal an Öger wenden und nach einer Umbuchung fragen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2357

                                    @pattymainz
                                    Offenbar hat nach deinen Recherchen die Fluggesellschaft die Startzeit nach hinten verlegt. Das - zumal rechtzeitig vor Antritt der Reise - berechtigt den Veranstalter zur Änderung.

                                    Es bleibt dir allerdings unbenommen, bei Öger mit dem Wunsch vorzusprechen, dich auf den XQ Flug zu buchen. Möglicherweise machen die das sogar gerne, sofern sie noch Kapazitäten haben (Öger wohlgemerkt, nicht XQ!)?
                                    Nur argumentiere um Himmels Willen nicht mit einem irgendwie gearteten BGH Urteil - dieses greift im vorliegenden Falle nämlich überhaupt nicht und hat auch nichts mit den von dir angeführten Bedingungen zu tun - sondern schildere schlichterdings deine Vorlieben und betrachte es als das was es tatsächlich ist, nämlich die Bitte um ein Entgegenkommen ...

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      pattymainz05P Offline
                                      pattymainz05
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2358

                                      Habe ich gemacht, meci für die Infos!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Mam62M Offline
                                        Mam62M Offline
                                        Mam62
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2359

                                        Ich hab ja nicht verlangt, den ganzen Thread zu lesen, 10, 20 Seiten dürften schon drin sein, die User von denen Du Hilfe erwartest, haben sich ja auch schlau gemacht.

                                        Leider haben viele Medien und auch der Verbraucherverein das Urteil nur sehr verkürzt dargestellt, um es als Sieg zu feiern.

                                        Der wichtige Grund im Urteil des BGH ist eben die Änderung der Flugzeiten etc. durch den beauftragten Leistungserbringer.
                                        Die von Dir genannten Fälle höherer Gewalt sind eher wichtig, wenn der Flug auf den Tickets verspätet ankommt und Du eine Entschädigung nach der EU-Verordnung haben möchtest, also zwei verschiedene Paar Schuhe.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • xxxDU47057xxxX Offline
                                          xxxDU47057xxxX Offline
                                          xxxDU47057xxx
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2360

                                          Wenn Du es gemacht hast ( ich gehe mal davon aus, dass Du den Anruf bei Öger meinst), dann wäre es nett zu erfahren, welches Ergebnis das Telefonat gebracht hat.

                                          März 2016 ✈ New York//
                                          November 2016 ✈ ???

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